Was das Wahlergebnis für die Wirtschaftspolitik bedeutet
Eine künftige Koalition von Union und SPD dürfte sich auf mehr Geld für die Infrastruktur verständigen ...
Commerzbank Economic Research
24.02.2025
Nachdem FDP und BSW laut vorläufigem Endergebnis an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert sind, dürfte die Wahlgewinnerin Union unter Friedrich Merz zur Bildung einer stabilen Regierung nur auf die SPD angewiesen sein. Beide Fraktionen besitzen im neuen Bundestag eine knappe Mehrheit von 328 Stimmen (insgesamt 630 Sitze). Allerdings verfügen AfD (hat ihren Stimmanteil verdoppelt) und die Linkspartei über mehr als ein Drittel der Bundestagssitze und damit über eine Sperrminorität bei einer möglichen Änderung des Grundgesetzes.
Woher das Geld für Bundeswehr und Infrastruktur nehmen?
Eine große Herausforderung einer neuen Bundesregierung wird sein, mehr Geld für die Bundeswehr und die Infrastruktur zu mobilisieren. Um etwa die Verteidigungsausgaben von gegenwärtig 2% auf 4% des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, müsste der Bund seine zivilen Ausgaben um ein Viertel kürzen, wenn dies nicht über zusätzliche Schulden finanziert werden soll. Das wäre politisch kaum durchsetzbar, auch wenn es mit Blick auf das Bürgergeld oder die häufig ineffiziente Klimapolitik beträchtliche Einsparmöglichkeiten gibt. Aber für die Einrichtung eines neues Schattenhaushalts ("Sondervermögen") für die Bundeswehr bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit, über die Union und SPD auch bei Unterstützung durch die Grünen nicht verfügen. Eine Zustimmung der Linkspartei wäre allenfalls vorstellbar, wenn die Regierung ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit einem Sondervermögen für höhere Infrastrukturausgaben verbinden oder die Schuldenbremse generell lockern würde, etwa durch ein Herausrechnen der Investitionen. Gelingt dies nicht, bliebe aus politischer Sicht wohl nur die Aussetzung der Schuldenbremse mit Verweis auf eine "außergewöhnliche Notsituation", die sich der "Kontrolle des Staates" entzieht und "die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" würde (Art. 109, Absatz 3 Grundgesetz). Das wäre mit der Kanzlermehrheit möglich, wobei die Union einer Aussetzung der Schuldenbremse immer ablehnend gegenüber stand und es auch nicht sicher ist, dass dies einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten würde.
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