Was der Koalitionsvertrag den Unternehmen bringt
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich einige Punkte, die den Unternehmen etwas helfen – wie die angestrebte Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 ...
Commerzbank Economic Research
09.04.2025
Wir beurteilen den Koalitionsvertrag aus Sicht der Unternehmen und fragen, ob es Verbesserungen bei den Problemen gibt, die den Unternehmen laut Umfragen besonders unter den Nägeln brennen und die dafür verantwortlich sind, dass Deutschland im internationalen Standortwettbewerb in den letzten zehn Jahren massiv zurückgefallen ist.
Unternehmenssteuern: Verbesserungen wahrscheinlich, aber nicht sofort
Dass sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen in den zurückliegenden Jahren so verschlechtert haben, liegt auch an den Unternehmenssteuern, die in vielen anderen Ländern – anders als in Deutschland – gesunken sind. Insofern ist es gut, dass die Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt sinken soll. Allerdings soll die Senkung erst 2028 beginnen und sie steht unter Finanzierungsvorbehalt.
Nicht gesenkt oder abgeschafft werden soll der Solidaritätszuschlag, den auch viele Unternehmer bezahlen. Die vorgesehene Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30% für die Jahr 2025, 2026 und 2027 fördert zwar kurzfristig Investitionen, entlastet die Unternehmen aber nicht dauerhaft.
Einzelne Branchen werden allerdings subventioniert. So wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent reduziert. Die Agrardiesel-Rückvergütung wird vollständig wieder einführen.
Bürokratieabbau: Konkretes, aber noch mehr Absichtserklärungen
Die überbordende Bürokratie ist für die meisten Unternehmen ebenfalls ein Druckpunkt. Der Koalitionsvertrag bekennt sich zum Ziel, Bürokratie abzubauen. Die neue Regierung will insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduzieren. Außerdem wird das nationale Lieferkettengesetz abgeschafft. Das ist zwar positiv, allerdings ist noch nicht klar, ob das deutsche Gesetz, das die europäische Lieferkettenrichtlinie umsetzt, am Ende wirklich wie versprochen "bürokratiearm und vollzugsfreundlich" sein wird. Ansonsten bekennen sich die künftigen Koalitionäre zum Ziel, den Bürokratieaufwand der Wirtschaft um 25% zu reduzieren, wobei nicht klar ist, wie das Ziel genau erreicht werden soll. Hier dominieren Absichtserklärungen.
Den vollständigen Text finden Sie im PDF-Dokument.