Gesetze, Finanzen, Wohnen
, Was ändert sich 2024 für Verbraucher?

27.12.2023 – Der Jahreswechsel steht vor der Tür – und wie jedes Jahr bringt auch 2024 einige Gesetzesänderungen mit sich. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen, damit Sie optimal auf 2024 vorbereitet sind!

Gesetzesänderungen 2024
, Warum werden 2024 so viele Gesetze und Bestimmungen angepasst?

Gefühlt ist die Liste der neuen Gesetze und Bestimmungen für 2024 besonders lang. Aber woran liegt es, dass in der Wirtschaft, in der Bildung und im sozialen Bereich gerade so viel Bewegung ist?

Inflationsausgleich

Auch wenn die Inflationsrate mittlerweile wieder rückläufig ist, verliert unser Geld noch deutlich schneller an Wert als noch vor einigen Jahren. Gesetzesänderungen wie die Anhebung des Mindestlohns, die Anpassung der Einkommensteuertarife oder die Anhebung beim Bürgergeld sollen die Menschen finanziell entlasten und helfen, ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Umwelt- und Klimaschutzziele

Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist gesetzt – aber um es zu erreichen, sind noch viele umfassende Gesetzesänderungen notwendig. So sollen 2024 unter anderem das Solarpaket 1 und das Heizungsgesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Auch neue Gesetze zum Flaschenpfand, zum Plastikverbot und zur Mehrwegpflicht tragen zum Erreichen der Umweltschutzziele bei.

Schuldenabbau

Viele neue Gesetze sollen dazu beitragen, den Bundeshaushalt zu entlasten und die Verschuldung Deutschlands abzubauen. Durch Maßnahmen wie die Absenkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld sollen Staatsausgaben eingespart werden. Andere, wie die Wiedereinführung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie sollen neues Geld in die Kassen spülen. Nicht zuletzt müssen die gesetzlichen Krankenkassen Defizite in Milliardenhöhe ausgleichen.

Gesetzesänderungen 2024 im Überblick

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Wohnen und Alltag

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Gebäudeenergiegesetz: Heizen mit erneuerbaren Energien wird Pflicht

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes tritt 2024 das Gesetz zum erneuerbaren Heizen in Kraft. Das „Heizungsgesetz“ legt fest, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Bestehende, funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen allerdings so lange weiterbetrieben werden, bis ein Heizungstausch erforderlich ist. In Neubaugebieten gilt das Heizungsgesetz ab dem 01. Januar 2024, für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt eine Übergangsfrist bis Juni 2026 (Städte ab 10.000 Einwohner) bzw. Juni 2028 (Städte bis 10.000 Einwohner).

Ende der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

Ab dem 01. Januar wird der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen von derzeit 7% wieder auf die ursprünglichen 19% angehoben. Der reduzierte Umsatzsteuersatz – den die Betriebe als Mehrwertsteuer an ihre Kunden weitergeben – war zum 01. Juli 2020 eingeführt worden, um die Gastronomie während der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen. Mit der Rückkehr zum vollen Steuersatz könnten die Preise in der Gastronomie erneut steigen, wie es schon im Zuge der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise vielerorts der Fall war.

Einheitliche Ladekabel für Smartphones & Co.

Voraussichtlich ab Dezember 2024 tritt eine neue EU-Vorgabe für einen einheitlichen Ladestandard in Kraft. Dann sollen neue Smartphones, Tablets und andere aufladbare Kleingeräte nur noch mit USB-C-Ladeanschluss verkauft werden. Das Hauptziel der 2022 beschlossenen Vereinheitlichung ist die Reduktion von Elektroschrott, aber auch die Nutzerfreundlichkeit spielt eine wichtige Rolle.

Flaschenpfand für Milchprodukte

Die Pfandpflicht für Einwegflaschen wird erweitert: Ab dem 1. Januar 2024 wird auch auf Milch und Milchmischgetränke in Einweg- bzw. PET-Flaschen das Einwegpfand von 25 Cent erhoben. Bisher waren nur Milchprodukte in Mehrwegflaschen pfandpflichtig.

Arbeiten

Anhebung des Mindestlohns

Mit Beschluss der vierten Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro angehoben. Durch die Anhebung steigt auch die Einkommensgrenze für Minijobber: Statt derzeit 520 Euro dürfen geringfügig Beschäftigte ab 1. Januar 2024 538 Euro im Monat verdienen. 2025 soll der Mindestlohn dann erneut um 0,41 Cent auf 12,82 Euro angehoben werden.

Anhebung der Ausbildungsvergütung

Aus Auszubildende erhalten künftig mehr Lohn: Ab 1. Januar 2024 gelten folgende Untergrenzen für das Ausbildungsgehalt:

  • 649 Euro Monatsgehalt im ersten Lehrjahr
  • 766 Euro Monatsgehalt im zweiten Lehrjahr
  • 876 Euro Monatsgehalt im dritten Lehrjahr
  • 909 Euro Monatsgehalt im vierten Lehrjahr

Die Mindestvergütungssätze gelten nur für neue, 2024 abgeschlossene Ausbildungsverträge. Auszubildene mit bestehenden Verträgen erhalten weiter die bei Vertragsabschluss geltenden Ausbildungsvergütungssätze.

Garantierte Ausbildungsplätze für junge Menschen

Am 1. August 2024 – rechtzeitig zum Beginn des neuen Ausbildungsjahrs – tritt die Ausbildungsgarantie in Kraft. Damit haben junge Menschen, die trotz Bewerbungen keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb gefunden haben, erstmals das gesetzliche Recht auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Voraussetzung dafür ist, dass die Bewerber von der Agentur für Arbeit nicht in einen Betrieb vermittelt werden konnten. Zudem müssen sie in einer Region leben, in der es nicht ausreichend Ausbildungsplätze gibt.

Finanzen

Anhebung der Leistungen für Bürgergeld und Sozialhilfe

Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe werden ab dem 1. Januar 2024 deutlich angehoben. In den unterschiedlichen Bedarfsgruppen steigen die Sätze wie folgt:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende: 563 Euro monatlich (+61 Euro)
  • Paare (pro Partner): 506 Euro monatlich (+55 Euro)
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro monatlich (+49 Euro)
  • Jugendliche 14–17 Jahre: 471 Euro monatlich (+51 Euro)
  • Kinder 6–13 Jahre: 390 Euro monatlich (+42 Euro)
  • Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro monatlich (+39 Euro)

Die spürbare Anhebung der Leistungen ist auch darauf zurückzuführen, dass das Bürgergeld die allgemeine Preisentwicklung nicht mehr rückwirkend, sondern möglichst vorausschauend einbeziehen will.

Anhebung der Beiträge für Schulbedarf

Parallel zur Anhebung der Leistungen beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe erhöht sich zum 1. Januar 2024 auch der Betrag, der Kindern und Jugendlichen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ausgezahlt wird. So stehen anspruchsberechtigten Familien pro Kind künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr zur Verfügung.

Anpassung der Einkommensteuertarife

Die Tarifwerte bzw. die Steuersätze für die Einkommensteuer werden zum 1. Januar 2024 erneut angehoben. Die unterschiedlichen Steuersätze greifen künftig also erst ab einer höheren Einkommensgrenze. Schon 2023 waren die Tarifwerte im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes angehoben worden. Die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrag auf insgesamt 11.604 Euro bedeutet zudem, dass 2024 weniger Menschen eine Steuererklärung abgeben müssen – dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand der Finanzbehörden.

Anhebung der Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung

2024 steigt die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherungen von bisher 66.600 Euro auf 69.300 Euro Bruttojahreseinkommen an. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie künftig mehr verdienen müssen, um frei entscheiden zu können, ob sie sich über die gesetzliche oder über eine private Krankenkasse versichern möchten. Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert.

Anhebung der Krankenkassenzusatzbeiträge

Viele gesetzliche Krankenkassen haben angekündigt, 2024 ihre Zusatzbeiträge zu erhöhen. Dabei handelt es sich um Beiträge, die die Kassen zusätzlich zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz von 14,6% erheben. Die Zusatzbeiträge betragen je nach Krankenkasse zwischen 0,8% und 1,8% der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Eine Anhebung der Zusatzbeträge bedeutet daher, dass gesetzlich Versicherte 2024 mehr von ihrem Einkommen an die Krankenkasse zahlen müssen.

Absenkung der Einkommensgrenze für Elterngeld

Mit dem Ziel, den Bundeshaushalt zu entlasten, hat die Ampel-Koalition 2023 angeregt, die Einkommensteuergrenze von bisher 300.000 Euro Jahreseinkommen für Paare auf 150.000 Euro zu senken. Damit würden viele gutverdienende Paare bei Geburten ab dem 1. Januar 2024 den Anspruch auf Elterngeld verlieren. Ein neuer, angepasster Entwurf sieht nun vor, die Grenze ab dem 1. April 2024 zunächst auf 200.000 Euro abzusenken, und 2025 dann erneut auf 175.000 Euro.

Pflege und Soziales

Anhebung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Im Zuge der umfassenden Pflegereform, die 2023 beschlossen wurde, werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen zum 1. Januar um 5% angehoben. Anspruch auf Pflegegeld haben Angehörige, die eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgen. Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen zu, die ambulant gepflegt werden. Zum 1. Januar 2025 ist eine erneute Anhebung der Leistungen um 4,5% geplant.

Anpassungen beim Kinderkrankengeld

Eltern haben auch 2024 und 2025 weiter Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Elternteil bzw. 30 Kinderkrankentage für Alleinerziehende. Ursprünglich hätte die Zahl nach Ablauf der Corona-Sonderregelung 2024 wieder auf 10 Tage pro Elternteil reduziert werden sollen. Zudem plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach, dass Eltern mit ihrem kranken Kind nicht gleich am ersten Tag der Krankheit zum Kinderarzt müssen, um Kinderkrankengeld zu beziehen. Ab 2024 soll dies bis zum vierten Krankheitstag möglich sein.

Geplant: Vaterschaftsurlaub

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat im Koalitionsvertrag ab 2024 einen gesetzlichen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub als Teil des Mutterschutzgesetzes festgelegt. So sollen Väter und zweite Elternteile für zwei Wochen nach der Geburt ihres Kindes bezahlt freigestellt werden. Aktuell ist der Entwurf allerdings noch nicht vom Bundestag beschlossen worden.

Autofahren

Tauschpflicht für alte Führerscheine

Die alten Papier-Führerscheine sollen schrittweise bis 2033 in neue, fälschungssichere Kartenmodelle getauscht werden. Die Tauschfristen werden dabei nach Jahrgängen festgelegt. Zum 19. Januar 2024 endet die Tauschfrist für die Führerschein-Jahrgänge 1965–1970. Wer in diesem Zeitraum die Fahrprüfung gemacht hat und noch mit dem alten Papier-Führerschein unterwegs ist, ist verpflichtet, diesen gegen einen EU-Kartenführerschein einzutauschen.

Rechtzeitig reagieren
, Warum ist es wichtig, die Gesetzesänderungen im Blick zu haben?

Viele der Gesetzesänderungen, die für 2024 anstehen, betreffen nur einzelne Gruppen. Aber jede und jeder von uns wird im Laufe des Jahres zumindest mit einigen Veränderungen konfrontiert werden: Etwa, wenn der Restaurantbesuch aufgrund erneuter Preissteigerungen zur seltenen Ausnahme wird. Wenn durch die steigenden Krankenkassenbeiträge monatlich etwas weniger Geld da ist – oder auch, wenn durch die Anpassung der Einkommensteuertarife am Ende mehr Geld übrigbleibt.

Ganz gleich, ob 2024 höhere Kosten oder höhere Einnahmen auf Sie zukommen – wenn Sie rechtzeitig aktiv werden, können Sie das neue Jahr entspannt angehen. Ideal ist es, wenn Sie vorausschauend Geld zurücklegen, um eventuelle Mehrkosten auszugleichen. Falls Sie durch die Gesetzesänderungen 2024 mehr Geld zur Verfügung haben, können Sie überlegen, den zusätzlichen Betrag gewinnbringend anzulegen: So bauen Sie sich ein finanzielles Polster für die Zukunft auf.

Jetzt Geld zurücklegen
, Wer finanziell vorsorgt, erlebt keine Überraschungen

Regelmäßig kleine Beträge zurückzulegen, ist nicht nur dann sinnvoll, wenn Sie ein konkretes Sparziel haben: Auch unerwartete Ausgaben oder Mehrkosten lassen sich leichter bewältigen, wenn Sie auf ein Sparguthaben zurückgreifen können. Welche Form der Geldanlage die richtige für Sie ist, hängt vor allem davon ab, wie flexibel Sie auf das Sparguthaben zugreifen möchten, aber auch von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft und von der Höhe der monatlichen Sparbeträge.