Geschäftskonto eröffnen: Welche Unterlagen und Voraussetzungen gelten?
Ein Geschäftskonto eröffnen Sie in wenigen Schritten. Welche Unterlagen Sie brauchen und wie die Legitimation abläuft, erfahren Sie hier.
Geschäftskonto eröffnen, Das Wichtigste in Kürze
- Für die Legitimation brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Welche weiteren Unterlagen nötig sind, hängt von der Rechtsform ab.
- Die Legitimation ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Geldwäscheprävention.
- Bei der Commerzbank läuft die Kontoeröffnung in drei Schritten komplett online.
- Freiberufler und Einzelunternehmer erhalten die IBAN sofort, juristische Personen innerhalb von 48 Stunden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos brauchen Sie mindestens einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Welche zusätzlichen Unterlagen nötig sind, richtet sich nach der Rechtsform Ihres Unternehmens.
Grundlegend verlangen Banken meist folgende Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Steueridentifikationsnummer
- Je nach Rechtsform: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag
Die Identitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus §11 des Geldwäschegesetzes (GwG) und dient der Geldwäscheprävention.
Unterschiede nach Rechtsform
| RechtsformFreiberufler | Benötigte UnterlagenPersonalausweis oder Reisepass, Steueridentifikationsnummer |
| RechtsformEinzelunternehmer / Gewerbetreibender | Benötigte UnterlagenPersonalausweis oder Reisepass, Steueridentifikationsnummer, Gewerbeanmeldung, ggf. Handelsregisterauszug |
| RechtsformGbR | Benötigte UnterlagenPersonalausweis oder Reisepass, Steueridentifikationsnummer, Gesellschaftervertrag, Nachweis der Vertretungsberechtigung |
| RechtsformGmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG, KG, OHG | Benötigte UnterlagenPersonalausweis oder Reisepass, Steueridentifikationsnummer, Handelsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste |
Mehr zu den Unterschieden zwischen den Rechtsformen lesen Sie im Ratgeber „Unternehmensgründung: Welche Rechtsform ist die richtige?”.
Legitimation: VideoIdent oder PostIdent
VideoIdent
Bei VideoIdent bestätigen Sie Ihre Identität in einem Videoanruf. Sie halten Personalausweis oder Reisepass in die Kamera und beantworten kurze Fragen. Das Verfahren wurde 2014 von der BaFin für die Kontoeröffnung zugelassen und dauert in der Regel 5 bis 10 Minuten.
PostIdent
Beim PostIdent-Verfahren legen Sie Ihre Unterlagen und den Ausweis in einer Filiale der Deutschen Post vor. Ein Postmitarbeiter bestätigt Ihre Identität und schickt die Bestätigung an die Bank. Alternativ gibt es eine App-Variante mit Ausweisfoto.
Bei der Commerzbank erfolgt die Legitimation online im Webbrowser – ein Filialbesuch ist nicht nötig.
Kontoeröffnung Schritt für Schritt
- 1.Online-Antrag ausfüllen: Persönliche Daten eingeben und Zugangsdaten für das Online-Banking festlegen. Die Registrierung dauert etwa 5 Minuten.
- 2.Online-Legitimation: Identität schnell und einfach im Webbrowser bestätigen. Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
- 3.Konto eröffnet: Sie erhalten die IBAN Ihres neuen Geschäftskontos direkt. Die photoTAN aktivieren Sie im Anschluss in der Commerzbank photoTAN-App.
Freiberufler und Einzelunternehmer erhalten ihre IBAN sofort. Juristische Personen erhalten sie innerhalb von 48 Stunden. Der photoTAN-Aktivierungsbrief kommt anschließend per Post.
Geschäftskonto eröffnen
Ob Freiberufler, GmbH oder wachsendes Unternehmen: Bei der Commerzbank finden Sie das passende Geschäftskonto – digital eröffnet und individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt.
Häufige Fehler vermeiden
- Unvollständige Unterlagen einreichen: Prüfen Sie vorab, welche Dokumente Ihre Rechtsform verlangt. Fehlen Nachweise, verzögert sich die Eröffnung – im schlechtesten Fall lehnt die Bank ab.
- Veraltete Nachweise nutzen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sollten aktuell sein. Banken akzeptieren keine überholten Dokumente.
- Wirtschaftlich Berechtigte nicht angeben: Bei juristischen Personen ist die Angabe der wirtschaftlich Berechtigten gesetzlich vorgeschrieben (GwG). Fehlt sie, kann kein Konto eröffnet werden.
- Privatkonto weiter geschäftlich nutzen: Bei Betriebsprüfungen führt das zu Abgrenzungsproblemen. Außerdem widerspricht es den AGB vieler Banken.
- SCHUFA-Auskunft nicht prüfen: Negative Einträge können zur Ablehnung führen. Holen Sie vorab eine Selbstauskunft ein und lassen Sie fehlerhafte Einträge korrigieren.
Wann ein Geschäftskonto überhaupt Pflicht ist, klärt der Ratgeber „Geschäftskonto: Wann ist es Pflicht und wer braucht eines?“.
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