Unternehmen gründen

Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung. Wir zeigen Ihnen die Vor-& Nachteile der gängigsten Rechtsformen.

Männliche Hand unterschreibt einen Vertrag mit einem Füller

Jetzt wird’s ernst – Ihre ersten Schritte als Gründer

Finanzamt, Gewerbeamt, IHK, Handelsregister, Berufsgenossenschaft: Auf dem Weg zur Unternehmensgründung stehen viele Gänge zu Behörden und Institutionen an. Wie viele, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Und die sollten Sie sorgsam wählen, denn mit der Wahl der Rechtsform entscheiden Sie auch über den Gründungsaufwand, die Besteuerung, den Verwaltungsaufwand und Ihr persönliches Haftungsrisiko.

Die gängigsten Rechtsformen

Als Gründer stehen Ihnen zahlreiche Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen für das Unternehmen zur Auswahl – das sind die bekanntesten:

1. Freiberufler

Gründen Sie als Freiberufler, sind Sie von der Gewerbesteuer befreit. Infrage kommt diese Art der Rechtsform für Sie aber nur, wenn Sie einen freien Beruf ausüben, zum Beispiel als Arzt, Notar, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Architekt.

Vorteile

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Keine IHK-Mitgliedschaft erforderlich
  • Schnelle, unkomplizierte Gründung
  • Einfache Buchführung
  • Von der Gewerbesteuer befreit



Nachteile

  • Sie haften mit Ihrem Privatvermögen
  • Je nach Tätigkeit besteht Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft und dem Versorgungswerk bzw. bei der gesetzlichen Rentenversicherung

2. Einzelunternehmen und Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Für die Gründung Einzelunternehmen oder GbR, also Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, müssen Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt, beim Finanzamt und bei der IHK oder Handwerkskammer (HWK) anmelden. Gründen Sie als Einzelkaufmann, benötigen Sie zusätzlich einen Eintrag ins Handelsregister.

Vorteile

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Einfache Buchführung
  • Teamgründung möglich (nur bei GbR)

Nachteile

  • Haftung mit Privatvermögen
  • Gewerbesteuerpflicht
  • Mitgliedschaft bei IHK oder HWK erforderlich

3. Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Beide Rechtsformen sind Kapitalgesellschaften. Sie bieten sich an, wenn Sie das Risiko der persönlichen Haftung vermeiden und Investoren an Bord holen wollen. Bei der UG reicht dafür ein Startkapital von einem Euro. Allerdings müssen Sie jährlich mindestens 25 Prozent des Gewinns zurücklegen, bis ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro erreicht ist. Wollen Sie eine GmbH gründen ist diese Summe sofort aufzubringen. Allerdings kann die Gründung auch mit der halbierten Einlage erfolgen. In diesem Fall haften alle Gesellschafter so lange für den Differenzbetrag von 12.500 Euro, bis das Stammkapital von 25.000 Euro vorliegt.

Vorteile

  • Keine private Haftung, geringe Startkosten (nur UG)
  • Sacheinlagen erlaubt (nur GmbH)
  • Gehälter und Altersvorsorge gelten als Betriebsausgaben

Nachteile

  • Doppelte Buchführung und Bilanzpflicht
  • Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • Ansparpflicht (nur UG)
  • 25.000 Euro bzw. 12.5000 Euro Mindeststammkapital (nur GmbH)

4. Aktiengesellschaft (AG)

Im Gegensatz zur GbR (und auch der offenen Handelsgesellschaft, OHG, und der Kommanditgesellschaft, KG) treten natürliche Personen bei der GmbH und der AG in den Hintergrund. Bei beiden Rechtsformen gelten die Unternehmen als juristische Personen. Eine Besonderheit der AG ist die Kapitalbeschaffung über den Aktienmarkt, weshalb die Wahl dieser Rechtsform vor allem bei hohem Kapitalbedarf in Betracht kommt. Allerdings sind der Gründungsaufwand und der Verwaltungsaufwand sehr hoch.

Vorteile

  • Da das Gesellschaftsvermögen in Aktien aufgeteilt ist, haftet jeder Aktionär mit dem Betrag, den er für den Erhalt der Aktie bezahlt hat
  • Kapitalbeschaffung über den Aktienmarkt
  • Einfache Übertragung von Geschäftsanteilen

Nachteile

  • 50.000 Euro Mindestkapital
  • Kostspieligere Gründung
  • Doppelte Buchführung, Bilanzierungs- und Publizitätspflicht
  • Aufsichtsrat erforderlich

Schritt für Schritt zur Gründung

Als Freiberufler gründen Sie in zwei Schritten

  1. Ist Ihrem Beruf eine Standeskammer zugeordnet, registrieren Sie sich zunächst dort.
  2. Fordern Sie innerhalb von vier Wochen nach Tätigkeitsbeginn beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Mit dem ausgefüllten Bogen beantragen Sie Ihre Steuernummer sowie bei Bedarf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäftsaktivitäten im EU-Ausland.

Die Gründung in den Rechtsformen Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH erfolgt in fünf Schritten

  1. Melden Sie sich beim Gewerbeamt an.
  2. Beantragen Sie beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  3. Lassen Sie Ihre GmbH oder UG in das Handelsregister eintragen – am besten durch einen Notar, der sich bei Bedarf auch um den Gesellschaftsvertrag kümmert.
  4. Beantragen Sie die Mitgliedschaft in der Industrie- oder Handwerkskammer.
  5. Sollten Sie zum Start Mitarbeiter beschäftigen, sind die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit und die Krankenkasse einzubinden.