Patent anmelden: Die Kosten im Überblick
13.06.2022 – Sie haben etwas Neues erfunden und möchten Ihre Erfindung sichern? Dann sollten Sie ein Patent anmelden. Was kostet die Patentanmeldung und wie läuft der Prozess ab?

Was ist ein Patent?
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht auf eine bestimmte Erfindung. Als Patentinhaberin und Patentinhaber sind Sie berechtigt, anderen die Nutzung Ihres Patents zu untersagen. Dieses Schutzrecht können Sie in Deutschland in Anspruch nehmen und es gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ein europäisches oder ein internationales Patentrecht zu beanspruchen.
Arten von Patentrechten
Das EPA Patent
Wenn Sie Ihre Erfindung auf europäischer Ebene anmelden, können Sie dafür ein europäisches Patent beantragen. Das europaweite Patent müssen Sie beim Europäischen Patentamt EPA einreichen. Dieses ist für insgesamt 26 EU-Mitgliedsstaaten gültig. Derzeit ist die Beantragung des europäischen Patents relativ mühsam und verursacht für jedes Land eigene Kosten wie Übersetzungskosten in die jeweilige Landessprache und Rechtskosten.
Das internationale Patent
Ein internationales Patent können Sie über die sogenannte WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) anmelden. Rechtlich richtet sich dieses Patent nach dem internationalen Patentzusammenarbeitsvertrag PTC. Diesem gehören zurzeit 151 Mitgliedstaaten an.
Welche Vor- und Nachteile bringt eine Patentanmeldung?
Vorteile einer Patentanmeldung
Die wesentlichen Vorteile eines Patents sind hauptsächlich:
- Lizenzvorteil:
Wenn Sie ein Patent beim Patentamt anmelden, können Sie Lizenzen an industrielle Vertragspartner vergeben. Diese übernehmen dann die Produktion Ihrer Erfindung. Das gilt in erster Linie, wenn Sie ein Patent auf ein neues Produkt einreichen. Aber auch technische Verfahren können Sie beim Patentamt schützen. - Schutz der Erfindung:
Natürlich wird Ihre Erfindung durch die Anmeldung beim Patentamt auch rechtlich geschützt. Das heißt, Dritte können Ihre Erfindung nicht einfach nachahmen. Zudem kann das Patent von niemand anderem mehr angemeldet werden.
Nachteile einer Patentanmeldung
Die wesentlichen Nachteile eines Patents sind hauptsächlich:
- Informationsoffenlegung:
Aufgrund der Anmeldung zum Patent müssen Sie Details über Ihre Erfindung offenlegen. Dadurch haben natürlich auch andere Personen Zugang zu Ihrer Erfindung. Das Patent gewährt aber einen Schutz vor einem Missbrauch dieser Informationen. - Nachahmungsrisiko:
Wenn Ihre Erfindung keine einzigartigen Voraussetzungen verlangt, kann Sie unter Umständen von Dritten trotz Patentanmeldung umgangen werden. Ein Unternehmen kann beispielsweise ein ähnliches aber nicht identisches Verfahren wie Ihres in die Praxis umsetzen und ebenfalls ein Patent anmelden.
Wann lohnt sich eine Patentanmeldung?
Die Patentanmeldung ist mit relativ hohen Kosten verbunden. Eine Anmeldung beim Patentamt ist nur sinnvoll, wenn der Wert der Erfindung die Kosten für das Patent bei Weitem übersteigen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihre Erfindung bewerten lassen. Ein Patentanwalt kann dabei helfen. Bei den Bewertungskriterien müssen Sie sich einige Fragen stellen.
- Das Marktpotenzial Ihrer Erfindung
Wie groß ist der Markt für die Erfindung und gibt es bereits ähnliche Produkte? - Der Wettbewerbsvorteil durch Ihre Erfindung
Welche Vorteile bringt meine Erfindung im Vergleich zu bereits bestehenden Erfindungen? - Der Entwicklungsstand der Erfindung
Ist die Erfindung serienreif oder erst im Entwicklungsstadium? - Der Umfang des Patentschutzes
Ist der Patentschutz ausreichend oder kann die Erfindung leicht nachgeahmt werden?
Nur wenn Sie diese Fragen positiv beantworten können, lohnt sich ein Patentschutz.
Alternativen zum Patent
Wenn Sie aus Kostengründen kein Patent anmelden wollen, können Sie auf einige Alternativen zurückgreifen.
- Das Gebrauchsmuster
Das ist ein Patent ohne Prüfungsantrag. Das heißt, das Patentamt prüft nicht die Originalität der Erfindung. Als Gebrauchsmuster können Sie aber nur Gegenstände und Stoffe schützen lassen. - Das Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster schützt Ihre Erfindung als solche nicht, sondern nur das Design. - Geheimhaltung
Die Geheimhaltung ist die kostengünstigste Möglichkeit, um eine Erfindung zu schützen. Die Geheimhaltung lohnt sich, wenn dadurch Dritte nicht imstande sind, Ihr Produkt nachzuahmen. Das betrifft spezielle Herstellungsprozesse oder bestimmte Stoffmischungen, die Wettbewerber nicht analysieren können.
Wie läuft eine Patentanmeldung ab?
Wenn Sie Ihr Patent beim Patentamt in Deutschland anmelden möchten, müssen Sie dies beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) tun. Falls es sich um ein umfangreiches Patent handelt, ist es vorteilhaft einen eigenen Patentanwalt zu konsultieren. Um überhaupt eine Erfindung als Patent anmelden zu können, muss diese gemäß § 1 des Patentgesetzes (PatG) neu sein, auf einer erfinderischen Idee basieren und gewerblich nutzbar sein. Dafür müssen Sie einige Unterlagen beim Patentamt einreichen.
- Der offizielle Patentantrag
- Eine genaue Beschreibung Ihrer Erfindung
- Angaben zum Erfinder und Bezeichnung der Erfindung
- Der Schutzumfang des Patents
- Eventuell Pläne und Zeichnungen
- Eine schriftliche Zusammenfassung Ihrer Idee
Diese Unterlagen prüft das DPMA gründlich. Die Prüfung durch das Patentamt kann bis zu drei Jahre dauern. Rund zwei Drittel aller Patentanträge erkennt das DPMA auch zu.
Was kostet eine Patentanmeldung?
Kosten für die Patentanmeldung beim DPMA
- Die Anmeldegebühren
- Die Kosten pro Patentanspruch
- Recherchegebühr
- Prüfungsgebühr
- Kosten für einen Patentanwalt
- Jahresgebühren für das Patent
Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet zurzeit 40€. Sie erhöht sich um weitere 20€, sollte der Antrag nicht elektronisch, sondern in Papierform beantragt werden. In diesen Kosten sind insgesamt 10 Patentansprüche inkludiert. Jeder weitere Patentanspruch kostet 20€. Dazu kommen die Recherchegebühren von 300€ und die Prüfungsgebühr von 150€. Die Kosten für einen Patentanwalt sind fakultativ und hängen vom Umfang des Patents ab. Die Jahresgebühren für Ihr Patent steigen jedes Jahr. Diese Kosten können sich jedoch bei einer sogenannten Lizenzbereitschaft nach § 23 Abs. 1. PatG um die Hälfte verringern.
Kosten für die Patentanmeldung in der EU
Für ein Patent, das innerhalb bestimmter EU-Staaten Gültigkeit hat, ist das Europäische Patentamt EPT zuständig. Hier setzten sich die Kosten für die Anmeldung wie folgt zusammen:
- Anmeldegebühr: 120€
- Recherchegebühr: 1.300€
- Benennungsgebühr: 585€
- Prüfungsgebühr: 1.635€
- Erteilungsgebühr: 925€
- Veröffentlichungsgebühr: 75€
Die Jahresgebühren sind ebenfalls gestaffelt und Sie müssen diese ab dem 3. Jahr bezahlen. Die Jahresgebühren sind so lange fällig, wie das Patenterteilungsverfahren läuft. Eine Lizenzbereitschaft wie in Deutschland gibt es bei den Jahresgebühren allerdings nicht.
Kosten für ein internationales Patent
Die Anmeldung für dieses Patent läuft über eine eigene Vermittlungsbehörde und wird über das WIPO abgewickelt. Hier belaufen sich die Kosten auf:
- Übermittlungsgebühr: 120€
- Internationale Anmeldegebühr: 944€
- Recherchegebühr: 1.875€
Rechenbeispiel für eine Patentanmeldung
Wenn Sie ein Patent beim DPMA anmelden, sieht die Rechnung für die ersten zwei Jahre so aus:
Anmeldegebühr für 10 Patentansprüche: 40€
Recherchegebühren: 300€
Prüfungsgebühr: 150€
Summe der einmaligen Gebühren: 490€
Danach zahlen Sie ansteigende Jahresgebühren:
für das 3. und 4. Jahr: 140€
für das 5. Jahr: 90€
für das 6. Jahr: 130€
für das 7. Jahr: 180€
für das 8. Jahr: 240€
für das 9. Jahr: 290€
für das 10. Jahr: 350€
für das 11. Jahr: 470€
für das 12. Jahr: 620€
für das 13. Jahr: 760€
für das 14. Jahr: 910€
für das 15. Jahr: 1.060€
für das 16. Jahr: 1.230€
für das 17. Jahr: 1.410€
für das 18. Jahr: 1.590€
für das 19. Jahr: 1.760€
für das 20. Jahr: 1.940€
Summe: 13.170€
+ einmalige Gebühren 490€
Gesamtkosten: 13.660€
Die Einschaltung eines Patentanwalts ist hier nicht berücksichtigt.
Die Bezahlung der Jahresgebühren ist notwendig, um den Schutz des Patents aufrechtzuerhalten. Sollten Sie bei den Jahresgebühren in Zahlungsverzug geraten, verlangt das DPMA eine zusätzliche Gebühr von 50€. Nach § 23 Abs. 1. PatG ist eine Halbierung der jährlichen Gebühren bei Lizenzbereitschaft möglich. Eine Lizenzbereitschaft müssen Sie schriftlich einreichen. Dabei erklären Sie, dass die Nutzung des Patentrechts gegen eine bestimmte Vergütung auch von Dritten möglich ist.
Unser Finanztipp:
Wenn Sie über ein Girokonto verfügen, können Sie Ihre jährlichen Patentgebühren bequem über ein Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Damit versäumen Sie keine Zahlung. Wenn Sie ein Patent für Ihr Unternehmen anmelden wollen, lohnt sich die Abwicklung des Zahlungsverkehrs auch über das jeweilige Geschäftskonto. Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei den Aufwendungen eines Patents, ist ein Ratenkredit oder Gewerbekredit für Sie ratsam.
Wie verhalten Sie sich bei Patentverstößen?
Das Patentrecht schützt Ihre Erfindung vor Missbrauch durch Dritte. Durch die Offenlegung Ihrer Erfindung während des Patentverfahrens haben Wettbewerber aber die Möglichkeit, Ihre Erfindung zu begutachten. Nach der Prüfung wird das Patent veröffentlicht und hier beginnt eine 9-monatige Einspruchsfrist. In dieser Zeit können vor allem Mitbewerberinnen und Mitbewerber die Patenterteilung verhindern. Wenn Ihre Erfindung Parallelen zu bestehenden Erfindungen aufweist, kann dies ein Grund für einen Einspruch sein. Zusätzlich kommt es vor, dass Experten die Umsetzung Ihrer Erfindung bezweifeln. In diesen Fällen tritt eine Kommission des DPMA zusammen und prüft die Einsprüche. Das Patent kann dann entweder aufrechterhalten oder eben abgelehnt werden. Auch nach dem Ablauf der Einspruchsfrist können Mitbewerber ein Patent anfechten.
Warum betrifft das den Patentinhaber?
Als Patentinhaberin und Patentinhaber können Sie fremde Patente ebenfalls auf bestimmte Kriterien überprüfen. Entdecken Sie dabei Parallelen zu Ihrer eigenen Erfindung, können Sie Einspruch erheben und Ihre Patentansprüche wahren. Erkennen Sie diese Tatsache erst nach der 9-monatigen Einspruchsfrist, können Sie gegen Mitbewerberinnen und Mitbewerber und deren Patentanmeldung eine Nichtigkeitsklage einbringen. Hier ist ebenfalls ein Patentanwalt hilfreich.
Warum betrifft das den Patentinhaber?
Patentverstoß durch imitierte Produkte
Auf dem Markt selbst kann es passieren, dass Sie Produkte entdecken, die mithilfe Ihrer Idee verwirklicht wurden, ohne dafür eine Lizenz erteilt zu haben. Um Ihre Patentansprüche durchzusetzen, sollten Sie einen Patentanwalt zurate ziehen. Sie haben bei Patentverletzungen die folgenden Möglichkeiten:
- Einleitung einer einstweiligen Verfügung
- Antrag auf Grenzbeschlagnahme bei imitierten Produkten aus dem Ausland
- Einreichung einer Patentverletzungsklage
- Klage auf Unterlassung
- Wenn Sie die Klage gewinnen, können Sie die Vernichtung der Imitate verlangen
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Da viele Patentrechtsverletzungen nicht mutwillig, sondern aus Unwissenheit geschehen, verzichten viele Patentinhaber auf die Durchsetzung von Klagen, sondern streben eine außergerichtliche Einigung an.
5 Spartipps für die Patentanmeldung
Kleines Patent
Wenn möglich, reichen Sie ein kleines Patent in Form eines Gebrauchsmusters ein.
Marktanalyse
Analysieren Sie Ihre Erfindung und überlegen Sie, auf welchen Märkten Sie Ihr Produkt schützen wollen.
Lizenzbereitschaft
Bekunden Sie Ihre Lizenzbereitschaft. Damit halbieren sich die Jahresgebühren.
Pünktliche Begleichung der Kosten
Zahlen Sie Ihre Gebühren pünktlich, um die 50€ Strafgebühr zu sparen.
Kosten-Nutzen-Analyse
Führen Sie vorab eine Kosten-Nutzen-Rechnung für Ihr Patent durch.
Wohl überlegt zum Patent
Eine Patentanmeldung ist nicht nur eine langwierige Angelegenheit, sondern mitunter auch sehr kostspielig. Eine Patentanmeldung lohnt sich nur, wenn die aus dem Patent erwarteten Erlöse die Gebühren für das Patent bei Weitem übersteigen. Ansonsten können Sie auf Alternativen wie die Anmeldung zum Gebrauchsmuster zurückgreifen. Eruieren Sie außerdem, wie umfangreich der Patentschutz ausfallen soll und auf welchen Märkten, national oder international, Ihre Erfindung vermarktet werden soll.