Wie funktioniert der Personenbeförderungsschein?

01.07.2021 – Wer gewerblich Menschen von A nach B bringen möchte, benötigt einen Schein zur Beförderung. Alles Wissenswerte zu Ablauf, Nutzung und Kosten.

Ein Mann am Steuer eines Auto blickt auf die Rückbank, von der ihm eine Person Geld entgegen gibt - Personenbeförderungsschein

Was genau ist ein Personenbeförderungsschein?

Der Personenbeförderungsschein ist eine den Führerschein ergänzende Bescheinigung, durch die eine Erlaubnis zum Befördern von Fahrgästen und Passagieren erteilt wird. Grundsätzlich benötigen Taxi- und Busfahrer, aber auch Krankentransportfahrer oder andere Fahrdienstleister einen Personenbeförderungsschein, um ihrer Arbeit offiziell nachgehen zu können. Nachdem die Ausbildung zum Erwerb des Scheins erfolgt ist, darf die Personenbeförderung auch gewerblich erfolgen. Für den Job als Bus- oder Taxifahrer verfügen Sie mit diesem Schein über die wichtigste offizielle Erlaubnis zur Beförderung von Personen. Häufig ist der Besitz eines P-Scheins die erste Voraussetzung für eine mögliche Anstellung. Daher lohnt es sich, den Schein bereits vor einer Bewerbung zu machen und die Chancen einer Einstellung zu erhöhen.

Für wie viele Personen ist der Personenbeförderungsschein geeignet?

Die Anzahl für die zu befördernden Personen ist in der Regel nicht eingeschränkt. Hierbei ist entscheidend, gemäß den Zulassungspapieren des Fahrzeugs zu handeln und dafür zu sorgen, dass nicht mehr Menschen als erlaubt mitgenommen werden. Bei einem Busführerschein der Klasse D ist der Personenbeförderungsschein im Normalfall bereits integriert, wodurch keine zusätzliche Ausbildung erforderlich ist. Sollte hingegen ein beruflicher Wechsel zum Taxifahren erfolgen, reicht die Erlaubnis der Klasse D nicht aus. An dieser Stelle ist ein weiterer Schein erforderlich.
Eine Unterscheidung auf Basis von Größe und Anwendung gibt es dennoch: So wird zwischen dem kleinen und dem großen P-Schein unterschieden, was sich wiederum auf die Arbeit in der gewünschten Branche auswirkt.

Unterscheidung zwischen kleinem und großem Schein

Kleiner Schein

Unabhängig von der allgemeinen Fahrerlaubnis für Pkw berechtigt der kleine Personenbeförderungsschein dazu, eine Ausbildung zum Mietwagen- und Krankenwagenfahrer zu machen. An dieser Stelle liegt der Fokus nicht auf der Fahrgastbeförderung mehrerer Personen, sondern auf einer funktionalen Nutzung im eigenen Arbeitsgebiet.

Großer Schein

Anders verhält es sich beim großen Personenbeförderungsschein: Dieser ist mit dem allseits für Taxifahrer bekannten Taxischein zu vergleichen, bestehend aus einem praktischen Anteil in Verbindung mit der Ortskundeprüfung. Auch für die Arbeit als Busfahrer ist ein großer Schein erforderlich, um die eigenen Kenntnisse zur Fahrgastbeförderung unter Beweis zu stellen.

Daran zeigt sich, dass der kleine Personenbeförderungsschein in der Ausbildung deutlich einfacher erreicht werden kann. Für komplexere Aufgaben mit Fokus auf der Fahrgastbeförderung braucht es allerdings den großen Personenbeförderungsschein.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Erwerb des Scheins?

Damit Sie zur Ausbildung für den Personenbeförderungsschein zugelassen werden, sollten Sie über einige grundsätzliche Eigenschaften verfügen. Hierzu gehören beispielsweise eine aktive Fahrerlaubnis sowie ein gewisses Mindestalter, um alle erforderlichen Prüfungen durchführen zu dürfen. Auch gesundheitlich (psychisch wie physisch) darf es im Bereich der Fahrgastbeförderung keine Probleme geben, da die Sicherheit an oberster Stelle steht. Doch welche Voraussetzungen gilt es genau zu beachten?

Mindestalter

Für den Erwerb des großen Personenbeförderungsscheins müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Für den kleinen Schein, der auch die Fahrerlaubnis eines Krankenwagens abdeckt, reicht bereits das Mindestalter von 19 Jahren aus. Hierfür ist allerdings die Verbindung mit dem Arbeitsplatz erforderlich.

Aktive Fahrerlaubnis

Da der Personenbeförderungsschein grundsätzlich nicht als Fahrerlaubnis fungiert, sollten Sie bereits über einen Führerschein verfügen. In der Regel reicht der Führerschein aus einem anderen EU-Staat ebenfalls aus, um für die Ausbildung zur Personenbeförderung zugelassen zu werden. Wichtig ist jedoch, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B entspricht.

Persönliche Eignung

Wer sich für den Transport von Personen empfehlen möchte und an einer Ausbildung für den Schein interessiert ist, darf keine psychischen Einschränkungen vorweisen. Gleichzeitig muss ein hohes Maß an Verantwortung erkennbar sein, um den geforderten Aufgaben gewachsen zu sein. Auch nach Anerkennung der Ortskundeprüfung kann es aufgrund von aktivem Fehlverhalten zu einer Aberkennung der persönlichen Eignung kommen. Dies geschieht beispielsweise durch einen Eintrag im Führungszeugnis oder durch den Verlust der Fahrerlaubnis.

Führungszeugnis

Auch ein polizeiliches Führungszeugnis ist ein wichtiger Faktor, um die Eignung zum Fahren in Verbindung mit Personentransporten unter Beweis zu stellen. Wer im Führungszeugnis bereits bekannt ist, kann unter Umständen die Ausbildung für den Personenbeförderungsschein nicht antreten. Gleichzeitig sollten Sie über eine gewisse persönliche Eignung verfügen sowie über ein gesundheitliches Zeugnis zur Bescheinigung Ihres gegenwärtigen Gesundheitszustands.

Wer benötigt den Personenbeförderungsschein?

Wie bereits erwähnt, ist ein derartiger Schein für jeden relevant, der gewerblich im Bereich der Personenbeförderung tätig ist oder werden will. Dies gilt sowohl für angehende Taxifahrer als auch für Fahrer von Reise- oder Stadtbussen. Hierbei spielt die Anzahl der transportierten Personen keine Rolle. Auch der Fahrzeugtyp ist nicht relevant, da es sich in allen Fällen um einen gewerblichen Transport von Personen handelt. Mit dem Personenbeförderungsschein wird sichergestellt, dass neben dem Führerschein alle weiteren Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

Wo kann der Schein beantragt werden?

Sollten Sie den Personenbeförderungsschein nicht direkt bei Ihrem künftigen Arbeitgeber machen können, erfolgt die Beantragung normalerweise direkt in der Führerscheinbehörde. Hierbei müssen Sie nicht zwingend die erste Behörde in Ihrem Umfeld wählen. Suchen Sie sich einfach den passenden Standort aus, um Ihren Antrag korrekt und unkompliziert zu stellen. Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Beantragung unbedingt vorlegen:

  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis mit Sehtest
  • Bescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses für Krankenwagenfahrer
  • Bestätigung der absolvierten Ortskundeprüfung


Besonderheiten erwarten Sie ab dem 60. Lebensjahr. Ab diesem Alter benötigen Sie für die Absolvierung der Prüfungen ein Zusatzgutachten, welches die uneingeschränkte psychische Leistungsfähigkeit bescheinigt. In Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument ist es anschließend auch noch im höheren Alter problemlos möglich, die Prüfungen zu absolvieren und den Schein zu erwerben.

Wie läuft der Erwerb des Scheins ab?

Da Sie durch die theoretische und praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse B bereits alle wichtigen Kenntnisse unter Beweis gestellt haben, sind keine unmittelbaren Fahrstunden mehr erforderlich. Die entscheidende Komponente ist die Ortskundeprüfung, in der Sie Ihre Kenntnisse zur künftigen Arbeitsumgebung auch ohne Karte oder Navigationssystem unter Beweis stellen müssen. Beachten Sie hierbei die Vielzahl an Möglichkeiten, die sich für die Abfrage in der Ortskundeprüfung eignen. Mit insgesamt mehr als 1.000 Kombinationen besteht viel Potenzial für mögliche Fragen.

Während der Abfrage in der Ortskundeprüfung sollten Sie die wichtigsten Straßen, Plätze, Sehenswürdigkeiten und Hotels der Umgebung kennen. Gleichzeitig müssen Sie auf beide Richtungen des Fahrens eingestellt sein, wodurch sich wiederum die Lage der relevanten Orte verschiebt. Bereiten Sie sich daher ausreichend auf die Ortskundeprüfung vor, um die Prüfung nicht mehrmals wiederholen zu müssen. Je häufiger die Prüfung wiederholt wird, desto höher fallen schlussendlich auch die Kosten für die gesamte Ausbildung zum Personenbeförderungsschein aus.

Was kostet ein Personenbeförderungsschein?

Ein Personenbeförderungsschein bringt in den meisten Fällen Kosten mit sich, die vom Auszubildenden zunächst selbstständig übernommen werden müssen. Im Rahmen des späteren Arbeitsverhältnisses können diese Kosten anschließend erstattet werden, da der Schein als Grundlage für die weitere Tätigkeit darstellt.
Was die Gesamtkosten betrifft, müssen angehende Fahrer mit einem Betrag zwischen 180 und 240 € rechnen. Dabei ist jedoch vorausgesetzt, dass die Prüfung bereits beim ersten Versuch bestanden wird und dass der Verlauf der Ausbildung wie geplant erfolgt. Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich an dieser Stelle wie folgt zusammen:

Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
40 €
Herausgabe des polizeilichen Führungszeugnisses
13 €
Prüfung der Gesundheit und Bescheinigung des Gesundheitszustandes
80 bis 140 €
Durchführung der Ortskundeprüfung
50 €

Die Kosten müssen direkt vor Ort bei den entsprechenden Behörden und Institutionen beglichen werden. Aus diesem Grund bietet es sich an, die eigenen Finanzen stets im Blick zu behalten und ein kostenloses Girokonto zu wählen. In Verbindung mit einer EC- oder Kreditkarte können Sie sämtliche Gebühren problemlos bezahlen und vermeiden zudem den Prozess der Barzahlung.

Weitere häufig gestellte Fragen

Personenbeförderungsschein - eine gute Investition in die Karriere

Wer gewerblich auf den Personenbeförderungsschein angewiesen ist, sollte nicht an der falschen Stelle sparen. Die Kosten für einen solchen Schein halten sich in Grenzen und sind eine gute, sichere Investition in die berufliche Zukunft. In zahlreichen Berufsfeldern ist er als Tätigkeitsbasis unverzichtbar und sollte daher zwingend gemacht werden. Zudem vermeiden Sie mit dem P-Schein Strafen für die unerlaubte Beförderung von Personen. Daher lohnt es sich, den Schein zur Personenbeförderung zu erwerben und die entstehenden Kosten als Investition in die eigene Zukunft zu sehen.

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