Bis zu 6.000€ Prämie, So bekommen Sie die E-Auto-Förderung
12.06.2026 – Mit der E-Auto-Förderung 2026 können Sie viel Geld sparen. Wir erklären Ihnen, wie hoch die staatliche Kaufprämie ist und welche Fahrzeuge gefördert werden.
E-Auto-Förderung, Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund hat das Förderprogramm für private Elektroautos 2026 neu aufgelegt und bezuschusst den Kauf Ihres neuen E-Autos unter bestimmten Voraussetzungen mit 1.500€ bis 6.000€.
- Gefördert werden neue vollelektrische PKW, Wasserstoffautos sowie bestimmte Plug-In-Hybride und Range Extender.
- Die Förderung gilt für Neuzulassungen seit dem 1. Januar 2026.
- Der Zuschuss ist an Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen gekoppelt: Die Grenze liegt bei 80.000€ (ohne Kinder), 85.000€ (mit 1 Kind) oder 90.000€ (ab 2 Kindern).
Was ist die E-Auto-Förderung?
- E-Auto-Prämie: Das Förderprogramm für Privatpersonen wurde 2026 vom Staat neu aufgelegt. Sie erhalten beim Kauf eines neuen vollelektrischen Autos bis zu 6.000€ Förderung vom Staat. Für bestimmte Plug-In-Hybride und bestimmte Range Extender gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.500€.
- Private Nutzung von Elektro-Dienstwagen: Für privat genutzte vollelektrische Dienstwagen gilt ein reduzierter Steuersatz von 0,25% des Bruttolistenpreises (für Plug-In-Hybride und Range Extender 0,5%).
- THG-Quote: Mithilfe der Treibhausminderungsquote (THG-Quote) können Sie sich für reine Elektroautos zusätzlich Geld sichern.
- Kfz-Steuerbefreiung: Bei Neuzulassung eines reinen E-Autos müssen Sie bis zum 31.12.2035 keine Kfz-Steuer für dieses Auto zahlen.
- Sonderabschreibung: Für gewerblich genutzte vollelektrische Autos gilt eine Sonderabschreibung von bis zu 75% im ersten Jahr. Das senkt Ihre Steuerlast als Selbstständiger wesentlich.
Wie hoch ist die E-Auto-Förderung?
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Sie erhalten für ein reines Elektroauto eine Prämie zwischen 3.000€ und 6.000€. Der maximale Zuschuss für Plug-In-Hybride und Autos mit Range Extender liegt bei 4.500€. Die Anzahl der Kinder beeinflusst die Höhe der Prämie. Aus der folgenden Tabelle können Sie Ihre Förderungssumme ablesen.
Förderung für reine Elektroautos1
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 45.000€ | Ohne Kinder unter 18 5.000€ | Mit 1 Kind unter 18 5.500€ | Ab 2 Kindern unter 18 6.000€ |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 60.000€ | Ohne Kinder unter 18 4.000€ | Mit 1 Kind unter 18 4.500€ | Ab 2 Kindern unter 18 5.000€ |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 80.000€ | Ohne Kinder unter 18 3.000€ | Mit 1 Kind unter 18 3.500€ | Ab 2 Kindern unter 18 4.000€ |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 85.000€ | Ohne Kinder unter 18 Keine Förderung | Mit 1 Kind unter 18 3.500€ | Ab 2 Kindern unter 18 4.000€ |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 90.000€ | Ohne Kinder unter 18 Keine Förderung | Mit 1 Kind unter 18 Keine Förderung | Ab 2 Kindern unter 18 4.000€ |
Förderung für Plug-In-Hybride und Autos mit Range-Extender
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 45.000€ | Ohne Kinder unter 183.500€ | Mit 1 Kind unter 18 4.000€ | Ab 2 Kindern unter 18 4.500€ |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 60.000€ | Ohne Kinder unter 182.500€ | Mit 1 Kind unter 18 3.000€ | Ab 2 Kindern unter 18 3.500€ |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 80.000€ | Ohne Kinder unter 181.500€ | Mit 1 Kind unter 18 2.000€ | Ab 2 Kindern unter 18 2.500€ |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 85.000€ | Ohne Kinder unter 18Keine Förderung | Mit 1 Kind unter 18 2.000€ | Ab 2 Kindern unter 18 2.500€ |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Bis 90.000€ | Ohne Kinder unter 18Keine Förderung | Mit 1 Kind unter 18 Keine Förderung | Ab 2 Kindern unter 18 2.500€ |
Wichtig: Das gekaufte Auto muss mindestens 36 Monate auf Ihren Namen zugelassen sein. Bei einem vorzeitigen Verkauf oder einer Abmeldung müssen Sie die Prämie anteilig an den Staat zurückzahlen.
Ab wann gilt die Förderung?
Die E-Auto-Förderung gilt für ab dem 1. Januar 2026 zugelassene Fahrzeuge. Die Beantragung ist seit Mai 2026 möglich.
Wie viel Geld ist im Fördertopf?
Für die E-Auto-Förderung stellt der Bund laut Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bis 2029 insgesamt 3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung. Damit sollen rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden. Wenn die bereitgestellten Mittel erschöpft sind, werden keine weiteren Prämien mehr ausbezahlt. Zögern Sie deshalb nicht zu lange und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
Welche Autos sind förderfähig?
Plug-In-Hybride (PHEV)
Das sind Autos mit einem Elektro- und einem Verbrennungsmotor, die Sie per Stecker aufladen. Sie können gefördert werden, wenn sie eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern haben oder maximal 60g CO₂ pro Kilometer ausstoßen. Diese Kriterien gelten für Zulassungen bis zum 30. Juni 2027.
Reine Elektroautos
Alle seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassenen vollelektrischen PKW werden gefördert – unabhängig vom Preis.
Range Extender (REEV)
Das sind Elektroautos mit einem kleinen Verbrennungsmotor, der als eine Art Notstrom-Aggregat oder Generator fungiert. Er lädt die Batterie während der Fahrt auf. Sie werden wie Plug-In-Hybride gefördert. Hinsichtlich CO₂-Ausstoß oder elektrischer Reichweite gelten dieselben Kriterien und Fristen wie für Plug-In-Hybride.
Brennstoffzellenfahrzeuge (sogenannte Wasserstoffautos)
Sie nutzen Wasserstoff als Energieträger und wandeln diesen in Strom um. Diese Fahrzeuge werden bei der Förderung reinen Elektroautos gleichgestellt (bis zu 6.000€ Prämie möglich).
Gilt die E-Auto-Förderung auch für Leasing?
Die E-Auto-Förderung gilt auch für Leasingautos. Sie müssen das Fahrzeug für mindestens 36 Monate leasen. Kürzere Verträge werden nicht gefördert.
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Welche Voraussetzungen gelten für die E-Auto-Prämie?
- Neuzulassung: Das Auto muss ein fabrikneuer Neuwagen sein, der ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurde.
- Zulassungsort: Sie müssen das Auto in Deutschland anmelden.
- Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf Ihren Namen angemeldet sein.
- Einkommensgrenze: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf maximal 80.000€ (ohne Kinder), 85.000€ (1 Kind) oder bis 90.000€ (mit 2 Kindern oder mehr bis 18 Jahre) betragen.
- Antragssteller: Die Zulassung muss auf Ihren Namen erfolgen.
In 5 Schritten, E-Auto-Prämie beantragen
Auto kaufen & zulassen
- Sie kaufen ein förderungsfähiges Modell (Elektro, Plug-In, Range Extender oder Wasserstoff) Ihrer Wahl beim Händler oder leasen ein Fahrzeug (mindestens 36 Monate) und melden es anschließend bei der Zulassungsstelle auf Ihren Namen an.
- Das Zulassungsdatum muss der 1. Januar 2026 oder später sein. Ab diesem Tag beginnt die 36-monatige Haltedauer. Die Zulassung muss in Deutschland erfolgen.
- Lassen Sie sich beim Kauf unbedingt die EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Papier) vom Händler aushändigen. Das ist die technische Geburtsurkunde Ihres Fahrzeugs. Darin finden Sie zum Beispiel den exakten CO₂-Wert des Autos und seine elektrische Reichweite.
Digitale Vorbereitung
- Eröffnen Sie ein Konto bei BundID. Dieses benötigen Sie später, um Ihren Antrag im Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
- Stellen Sie vor Öffnung des Portals sicher, dass Sie sich online ausweisen können (digitaler Personalausweis mit PIN oder ELSTER-Zertifikat). Ohne diese digitalen Dokumente ist kein Antrag möglich.
Unterlagen sammeln
Legen Sie sich folgende Dokumente bereit:
- Ihre zwei aktuellsten Steuerbescheide zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (von Ihnen und ggf. Ihrem im Haushalt lebenden Partner/in).
- Den Kindergeldnachweis der Familienkasse – um höhere Einkommensgrenzen und Boni zu nutzen.
- Die Zulassungsbescheinigung Ihres Autos (Teil II Fahrzeugbrief).
- Das CoC-Papier (besonders wichtig bei Plug-In-Hybriden und Range Extendern).
Online-Antrag stellen
- Loggen Sie sich im BAFA-Portal über Ihre BundID ein.
- Füllen Sie das digitale Formular aus und laden Sie die gesammelten Unterlagen hoch.
- Wichtig: Da die insgesamt 3 Milliarden Euro Förderungssumme nach dem Eingangsdatum der Anträge ausgeschüttet werden, sollten Sie Ihren Antrag so früh wie möglich stellen.
Prüfung & Auszahlung
- Das BAFA prüft Ihren Antrag zeitnah.
- Nach der Bewilligung erhalten Sie einen Bescheid und die Prämie wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Wie hilft mir die Commerzbank bei der E-Auto-Prämie?
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Checkliste für Ihre E-Auto-Prämie
- 1.Prüfen, ob Sie mit Ihrem Einkommen förderungsberechtigt sind.
- 2.Passendes Fahrzeug aussuchen, kaufen oder leasen und anmelden.
- 3.BundID-Konto anlegen.
- 4.Unterlagen vorbereiten (Steuerbescheide, Zulassungsbescheinigung, CoC-Papier).
- 5.Antrag ausfüllen für E-Auto-Förderung (voraussichtlich ab Mai 2026 im BAFA-Portal).
FAQ, Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung
Ja, Sie dürfen die staatliche Kaufprämie mit allen steuerlichen Vorteilen nutzen. Darunter fallen unter anderem: private Nutzung von Elektro-Dienstwagen (Steuersatz von 0,25% des Bruttolistenpreises für vollelektrische Fahrzeuge, 0,5% für Plug-In-Hybride und Range Extender) und die Kfz-Steuerbefreiung (bis 31.12.2035) für vollelektrische Autos. Zudem können Sie auch die Treibhausminderungsquote (THG-Quote) mit der staatlichen Kaufprämie bei Vollstromern kombinieren.
Maßgeblich ist der Durchschnitt der jeweils aktuellsten Steuerbescheide. Diese dürfen maximal 3 Jahre alt sein.
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die E-Auto-Prämie. Im Fördertopf befinden sich 3 Milliarden Euro. Wenn diese aufgebraucht sind, ist keine weitere Förderung geplant. Stellen Sie deshalb Ihren Antrag möglichst frühzeitig.
Nein, die E-Auto-Prämie von bis zu 6.000€ gilt ausschließlich für Neufahrzeuge, nicht für Gebrauchtwagen. Andere E-Auto-Förderungen, wie zum Beispiel die Kfz-Steuerbefreiung oder die Treibhausminderungsquote (THG-Quote) können Sie auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge in Anspruch nehmen.
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