CommerzTrust Zeitkonten

Insolvenzsicherung von Zeitkonten

Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen erwerben Arbeitnehmer Entgeltansprüche, die nicht sofort ausgezahlt, sondern auf speziellen Zeitkonten angesammelt werden. Diese Entgeltansprüche können später zur Finanzierung einer Freistellungsphase genutzt werden.

Zum Schutz der Arbeitnehmer besteht die gesetzliche Verpflichtung, Zeitkonten wie z.B. die etablierten Altersteilzeitmodelle oder die Lebensarbeitszeitkonten nach dem Flexi-II Gesetz gegen Insolvenz zu sichern. Aber auch für Kurzzeitkonten können Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen eine Insolvenzsicherung verlangen.

Die CommerzTrust GmbH bietet für alle Arten von Zeitkonten einen passgenauen Insolvenzschutz:

  • Altersteilzeit
  • Langzeitkonten
  • Kurzzeitkonten
  • Lebensarbeitszeitkonten nach dem Flexi-II-Gesetz

Darüberhinaus bietet die CommerzTrust GmbH gemeinsam mit Anlagespezialisten der Commerzbank AG maßgeschneiderte Lösungen zur Vorfinanzierung der Verpflichtung über Kapitalanlagen.

Kontakt

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Gruppentreuhand/CTA

Alle Informationen zur Funktionsweise der Gruppentreuhand CommerzTrust GmbH finden Sie in unserem Factsheet.