Commerzbank erzielt Einigung mit US-Behörden

Vergleiche wegen Verstößen gegen US-Sanktionsbestimmungen und Verletzungen von US-Geldwäschevorschriften

12.03.2015

  • Vergleiche wegen Verstößen gegen US-Sanktionsbestimmungen und Verletzungen von USGeldwäschevorschriften in Höhe von insgesamt USD 1.452 Mio. (EUR 1.196 Mio.)
  • Zusätzlicher Einmalaufwand von EUR 338 Mio. im 4. Quartal 2014

Die Commerzbank hat Vergleiche mit verschiedenen US-Behörden bezüglich Verstößen gegen US-Sanktionsbestimmungen sowie gegen Gesetze des Staates New York hinsichtlich des Umgangs mit Geschäftsunterlagen erzielt. Dabei handelt es sich um das US-Justizministerium („DoJ“ – Department of Justice), das Office of Foreign Assets Control des U.S. Treasury Department (US-Finanzministerium), das Büro des Staatsanwalts für den Bezirk New York, das Board of Governors der US-Notenbank Fed (das „Federal Reserve“) und das Department of Financial Services von New York („NYDFS“). Die Verstöße beziehen sich auf den Zeitraum der Jahre 2002 bis 2008.

Zusätzlich hat die Bank mit dem DoJ, der Federal Reserve und dem NYDFS Vergleiche erzielt bezüglich Versäumnissen bei der Einhaltung von US-Richtlinien, Verfahren und Praktiken in den Jahren 2008 bis 2013 zur Erkennung und Meldung potenzieller Geldwäscheaktivitäten.

Die Commerzbank hat im Laufe der Verhandlungen mit den US-Behörden kontinuierlich angemessene Rückstellungen gebildet. Am 12. Februar 2015 hatte die Bank angekündigt, dass eine weitere Erhöhung der Rückstellungen möglich sein kann, die dann in dem endgültigen Jahresabschluss 2014 berücksichtigt würde. Neben den bereits gebildeten Rückstellungen wird die Bank daher für diese Vergleiche im 4. Quartal 2014 eine zusätzliche Einmalbelastung in Höhe von EUR 338 Mio. buchen und in dem endgültigen Jahresabschluss 2014 berücksichtigen.

Das Konzernergebnis 2014 wird daher auf EUR 264 Mio. angepasst (vorläufiges berichtetes Konzernergebnis EUR 602 Mio.). Das Operative Ergebnis 2014 beträgt EUR 684 Mio. (vorläufiges berichtetes Operatives Ergebnis 1.022 Mio. Euro). Die Common-Equity-Tier-1-Quote (CET 1) bei voller Anwendung von Basel 3 steigt per Ende 2014 auf 9,3 % nach 9,0 % per Ende Dezember 2013. In dem endgültigen Jahresüberschuss von EUR 282 Mio. im Einzelabschluss der Commerzbank AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für 2014 sind die Vergleiche mit den US-Behörden berücksichtigt.

Die Commerzbank kooperiert seit mehreren Jahren mit den US-Behörden und den Behörden in New York und hat ihnen ausführliche Dokumentationen sowie die Ergebnisse verschiedener interner Untersuchungen zur Verfügung gestellt. Die Bank hat zudem für die Zeit der langjährigen Ermittlungen auf die Verjährung verzichtet.

Die Bank hat in den vergangenen Jahren ihre Compliance-Funktion verbessert und Maßnahmen umgesetzt, um die Mängel zu beheben, die den Maßnahmen der US-Behörden zugrunde liegen. Seit 2013 hat die Bank auch Veränderungen bei ihrem Compliance-Führungspersonal vorgenommen und plant bis 2016 die Zahl der in den USA tätigen Compliance-Mitarbeiter mehr als zu verdoppeln. Erste Maßnahmen zur weltweiten Umsetzung von noch umfassenderen Compliance-Richtlinien sind bereits eingeleitet.

Martin Blessing, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank AG, sagte: „Wir nehmen diese Verstöße sehr ernst und bedauern die Versäumnisse, die zu der heutigen Ankündigung geführt haben. Mit dieser Einigung schließen wir einen für alle Beteiligten langwierigen und komplizierten Prozess ab. Wir werden uns jetzt darauf konzentrieren, die von den US-Behörden und den Behörden in New York identifizierten Mängel zu beseitigen und das Vertrauen unserer Stakeholder – unserer Kunden, unserer Aktionäre, der Aufsichtsbehörden und unserer Mitarbeiter – aufrechtzuerhalten. Wir haben bereits viele Verbesserungen an unseren Systemen eingeleitet und werden weiterhin daran arbeiten, mögliche Defizite zu beheben. Das US-Dollar-Geschäft bleibt ein zentraler Bestandteil unseres Produktangebots. Als international tätige Geschäftsbank haben wir ein klares Interesse daran, weltweit überall dort, wo wir tätig sind, die höchsten Branchenstandards einzuhalten.“

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