Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen
Sie zahlen für Ihr Girokonto und möchten die Gebühren steuerlich absetzen? Das ist bis zu einem bestimmten Betrag ganz einfach. Welche Regelungen gelten, erfahren Sie hier.
Kontoführungsgebühren absetzen, Das Wichtigste in Kürze
- Kontoführungsgebühren umfassen u. a. die monatliche Grundgebühr, Buchungsentgelte und Überziehungszinsen.
- Diese Gebühren lassen sich steuerlich absetzen – jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
- Arbeitnehmer können pauschal 16€ absetzen. Für höhere Beträge sind Nachweise erforderlich.
- Selbstständige und Freiberufler setzen die Gebühren für Ihr Geschäftskonto als Betriebsausgaben ab.
- Auch Rentner, Vermieter und Kapitalanleger haben die Möglichkeit, ihre Kontoführungsgebühren steuerlich geltend zu machen.
Was sind Kontoführungsgebühren?
Kontoführungsgebühren sind die monatlichen oder gelegentlichen Kosten, die Banken für die Verwaltung eines Girokontos erheben. Sie decken eine Vielzahl von Dienstleistungen ab, die für die Nutzung des Kontos notwendig sind und können je nach Bank, Kontomodell und Nutzung variieren.
Zu den gängigen Kontoführungsgebühren gehören:
- Monatliche Grundgebühr für die Kontoführung
- Buchungsgebühren für Transaktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften
- Gebühren für Kontoauszüge (Papierform oder digitale Auszüge)
- Gebühren für die Bereitstellung von Karten (z. B. Debitkarte oder Kreditkarte)
- Zusatzgebühren für spezielle Dienstleistungen, wie Scheckausstellungen oder Überweisungen in Fremdwährungen
- Zinsen bei Kontoüberziehung oder Kontokorrentkredit
Warum gibt es Kontoführungsgebühren?
Einige Banken verlangen Kontoführungsgebühren, andere nicht – warum ist das so? Der Unterschied liegt darin, wie die Banken arbeiten.
Direktbanken
Diese verzichten auf Filialen und Mitarbeiter vor Ort, wodurch sie Betriebskosten sparen und häufig kostenlose Konten anbieten können. Diese Konten sind jedoch meist an Bedingungen geknüpft – etwa an einen regelmäßigen Mindestgeldeingang. Persönliche Beratung und eigene Geldautomaten fehlen häufig. Zudem können auch bei Direktbanken zusätzliche Gebühren für Überweisungen oder Kartennutzung anfallen, sodass „kostenlos“ nicht immer „100% gebührenfrei“ bedeutet.
Filialbanken
Wie die Commerzbank tragen diese hingegen die Kosten für eigene Filialen und das Personal, das für Beratung und Service zuständig ist. Auch die Instandhaltung der Geldautomaten schlägt zu Buche. Ein Teil dieser Kosten wird durch die Kontoführungsgebühren gedeckt.
Tipp: Achten Sie nicht nur auf die „Kostenlosigkeit“, sondern vor allem darauf, was Sie wirklich von Ihrem Konto benötigen. Vergleichen Sie neben der Grundgebühr auch alle potenziellen Zusatzkosten. So können Sie langfristig das beste Girokonto für sich finden, versteckte Kosten vermeiden – und am Ende sogar Geld sparen.
Zulässige und unzulässige Kontogebühren
Nun wissen Sie, wie Kontoführungsgebühren zustande kommen – aber wussten Sie auch, dass nicht alle von Banken erhobenen Gebühren rechtmäßig sind? In der folgenden Übersicht sehen Sie, welche Gebühren erlaubt und welche nicht erlaubt sind:
Zulässig
- Kontoführungsgebühr: Die monatliche Gebühr für die Kontoführung ist zulässig – je nach Kontomodell entfällt sie bei regelmäßigem Geldeingang.
- Überweisungsgebühren: Für beleghafte Überweisungen dürfen Gebühren anfallen.
- Debitkarte und Kreditkarte: Banken dürfen monatlich oder jährlich anfallende Gebühren für die Debitkarte und/oder Kreditkarte erheben.
- Geldabheben: An den Geldautomaten der eigenen Bank in der Regel kostenlos – bei Automaten anderer Banken können Gebühren anfallen.
Unzulässig
- Freistellungsaufträge: Gebühren für deren Bearbeitung sind nicht zulässig.
- Kontokündigung: Das Schließen eines Girokontos muss immer kostenlos sein.
- Pauschale Buchungsgebühren: Banken dürfen nicht pauschal für jede Buchung eine Gebühr verlangen.
- Kartensperre: Bei Verlust oder Diebstahl muss die Sperrung der Bankkarte kostenlos sein.
- Daueraufträge: Banken dürfen keine Gebühr für das Aussetzen oder Löschen von Daueraufträgen erheben.
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Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen, Das gilt für Arbeitnehmer
Laut Einkommensteuergesetz (EStG) können Arbeitnehmer jährlich einen Pauschalbetrag (kurz: Pauschbetrag) von 16€ für beruflich bedingte Kontobewegungen als sogenannte Werbungskosten ansetzen – und das ohne Belege. Das bedeutet: Wenn auf Ihrem privaten Girokonto die Gehaltszahlungen Ihres Arbeitgebers eingehen, dann können Sie in Ihrer Steuererklärung 16€ angeben, ohne zusätzliche Nachweise erbringen zu müssen. Der Pauschbetrag gilt dabei für das gesamte Jahr, auch wenn Sie Ihr Konto erst im Dezember eröffnet haben.
Sind mehr als 16€ absetzbar?
Grundsätzlich gilt: Auch wenn Ihre Bank für die Kontoführung höhere Gebühren erhebt, können Sie nur die Pauschale von 16€ absetzen.
Ein höherer Betrag ist möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihr Konto ausschließlich beruflich oder nur für den Gehaltseingang verwenden – zum Beispiel durch Kontoauszüge. In der Praxis nutzen viele ihr Girokonto jedoch auch für andere Ausgaben: Sie zahlen Fixkosten wie Miete, Strom oder Gas, begleichen Handyrechnungen oder kaufen im Supermarkt ein.
Gilt das auch für Sie? Dann können Sie trotzdem Ihre Steuerlast senken:
- Zusätzlich zum Pauschalbetrag können Sie Kosten für beruflich bedingte Überweisungen, beispielsweise Rechnungen für Arbeitsmittel oder Fachliteratur, in Ihrer Steuererklärung angeben. Diese gelten als Werbungskosten. Den Nachweis erbringen Sie durch die entsprechenden Kontoauszüge.
- Wenn Sie beruflich bedingt reisen, können auch Kontoführungsgebühren als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie müssen nur nachweisen, dass sie in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Auswärtstätigkeit stehen.
Beispiel:
Herr Meier arbeitet als Sales Manager und reiste im letzten Jahr mehrfach für Meetings in andere Städte. Er bezahlte geschäftliche Ausgaben wie Reisekosten und Hotelbuchungen mit seinem privaten Girokonto, auf dem auch sein Gehalt eingeht.
Die Reisekostenerstattung und die Verpflegungspauschale übernimmt der Arbeitgeber. Hier sind jedoch durch die berufliche Auswärtstätigkeit auch absetzbare Kontoführungsgebühren entstanden – und die kann Herr Meier zusätzlich zur Pauschale von 16€ als Werbungskosten angeben.
Wichtig für Kapitalanleger
Bei Einkünften aus Kapitalerträgen können Sie zusätzlich den Sparer-Pauschbetrag von 1.000€ (für Alleinstehende) nutzen. Dieser Freibetrag wird nicht auf die Kontoführungsgebühren angerechnet. Das heißt, Ihre Kapitalerträge bis 1.000€ bleiben steuerfrei, und Sie können die 16€-Pauschale zusätzlich absetzen.
Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen, Regelungen für Rentner & Vermieter
Was können Rentner absetzen?
Rentner und Pensionäre können den 16€-Pauschalbetrag für Kontoführungsgebühren ebenfalls in ihrer Steuererklärung ansetzen. Darüber hinaus können sie unter bestimmten Umständen auch Kontogebühren steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung von Kapitalvermögen oder anderen Renteneinkünften entstehen. Diese Gebühren zählen zu den Werbungskosten.
Was können Vermieter absetzen?
Wenn Sie als Vermieter ein Konto für die Verwaltung Ihrer Mietobjekte führen, können Sie die damit verbundenen Kontoführungsgebühren als Werbungskosten absetzen. Das gilt besonders, wenn die Gebühren direkt mit der Verwaltung Ihrer Mietobjekte oder der Verpachtung zusammenhängen. Welchen Betrag Sie steuerlich geltend machen können, hängt von Ihrer Kontenstruktur ab:
Sie nutzen ein separates Konto, das ausschließlich für Ihre Vermietertätigkeit bestimmt ist?
In diesem Fall können Sie die tatsächlichen Kontoführungsgebühren in voller Höhe absetzen. Dazu gehören auch andere Bankgebühren, die direkt mit der Verwaltung Ihrer Mietobjekte zu tun haben. Einzige Voraussetzung: Sie weisen nach, dass das Konto nur für die Vermietung genutzt wird – etwa durch Kontoauszüge oder Überweisungen.
Sie verwenden Ihr Konto sowohl für private als auch berufliche Zwecke?
Dann können Sie pauschal 16€ im Jahr als Werbungskosten ansetzen. Diese Pauschale gilt für jedes Konto, das auch für Mietzahlungen und -ausgaben genutzt wird.
Kontoführungsgebühren und Steuer, Tipps für Selbstständige
Wenn Sie selbstständig sind oder ein Unternehmen führen, können Sie die Kosten für Ihr Geschäftskonto als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören nicht nur die monatliche Kontoführungsgebühr, sondern auch Gebühren für:
- Girokarten, Debitkarten und Kreditkarten
- Kontoauszüge
- Überweisungen und andere Bankdienstleistungen
Entscheidend ist, dass die Kosten geschäftlich veranlasst sind. Liegt der Betrag über 16€, verlangt das Finanzamt einen Nachweis.
Beispiel: Frau Schmidt ist selbstständig und zahlt 40€ im Jahr für ein separates Geschäftskonto. Da dieser Betrag über der Pauschale liegt, kann sie die vollen 40€ als Betriebsausgaben absetzen. Dafür muss sie lediglich ihre Kontoauszüge einreichen.
Nutzen Sie Ihr Konto sowohl privat als auch geschäftlich? In diesem Fall müssen Sie die beruflich bedingten Gebühren anteilig schätzen und nachweisen. Das kann schnell aufwändig werden. Einfacher ist es, private und geschäftliche Finanzen klar zu trennen. Bei der Commerzbank gibt es dafür spezielle Geschäftskonten für GbR, Geschäftskonten für Freiberufler und Geschäftskonten für Kleinunternehmer.
Volle Absetzbarkeit für Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs sind gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen – und können die Kontoführungsgebühren deshalb in voller Höhe absetzen. Da private und geschäftliche Finanzen bei diesen Gesellschaftsformen ohnehin getrennt sind, gibt es keine Einschränkungen bei der Absetzbarkeit.
Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen
Viele Steuerprogramme tragen die pauschalen Kontoführungsgebühren von 16€ automatisch in die Steuererklärung für Arbeitnehmer ein. Wenn Sie jedoch Ihre Einkommensteuererklärung über Elster oder mit den klassischen Formularen abgeben, müssen Sie den Eintrag selbst vornehmen.
Die folgende Übersicht zeigt, wo die Gebühren je nach steuerpflichtiger Personengruppe einzutragen sind:
- Arbeitnehmer: Anlage N, „Weitere Werbungskosten“, Seite 2
- Selbstständige & Freiberufler: Anlage EÜR, „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“
- Vermieter: Werbungskosten bei den Mieteinnahmen
- Rentner/Pensionäre: Werbungskosten für Altersbezüge
Bankprämien in der Steuererklärung?
Haben Sie ein Konto mit Prämien eröffnet? Bankprämien müssen Sie in der Einkommenssteuererklärung nur angeben, wenn sie 250€ pro Jahr übersteigen. In diesem Fall gehören sie in die Spalte „Sonstige Einkünfte“.
FAQ, Wichtige Fragen zur Steuer bei Kontoführungsgebühren
Falls Ihr Girokonto kostenlos ist, können Sie den Pauschalbetrag von 16€ nicht absetzen. Auch wenn das Finanzamt keinen Nachweis für die Pauschale verlangt, sollten Sie diesen Betrag nur geltend machen, wenn Sie tatsächlich Kontoführungsgebühren zahlen. Andernfalls kann das als Betrug gewertet werden, was rechtliche Konsequenzen haben kann.
Für die Kreditkartengebühren gelten die gleichen steuerlichen Vorgaben wie für Kontoführungsgebühren. Als Arbeitnehmer oder Rentner können Sie diese vollständig absetzen, wenn Sie eindeutig nachweisen, dass die Karte ausschließlich für berufliche oder rentenbezogene Zahlungen genutzt wird, z. B. durch Kontoauszüge.
Alternativ können Sie den beruflichen Nutzungsanteil berechnen und diesen steuerlich geltend machen:
- Splitten Sie Ihre Kreditkartengebühren in einen privaten und beruflichen Teil.
- Ermitteln Sie den beruflichen Nutzungsanteil in Prozent.
- Den Kostenanteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt, können Sie als Werbungskosten abziehen.
Dafür benötigen Sie keinen Nachweis. Es ist jedoch empfehlenswert, zum Abgleich die Kreditkartenabrechnung der letzten 2–3 Monate beizufügen.
Ja, Sie können die Pauschale von 16€ für jedes Konto einzeln absetzen. Wenn Sie zum Beispiel zwei Konten für verschiedene Einkommensquellen haben, können Sie die Gebühren für beide Konten geltend machen.
Ja, auch Gebühren für ein Gemeinschaftskonto können abgesetzt werden. Wenn Gehaltszahlungen auf das Konto eingehen, können Sie die 16€-Pauschale für Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen. Wenn das Gemeinschaftskonto beruflich genutzt wird, können Sie den Anteil der Gebühren, der auf berufliche Transaktionen entfällt, absetzen. Ein Nachweis ist erforderlich, wenn dieser Anteil 16€ übersteigt.
Ja, Sie können Kontoführungsgebühren in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
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Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Situationen individuell unterscheiden können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.