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Ihre Vorteile mit dem Gemeinschaftskonto
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Gemeinsame Ausgaben besser im Blick
Regeln Sie Ihre Finanzen gemeinschaftlich
Freie Kontowahl
Alle privaten Girokonto-Modelle der Commerzbank als Gemeinschaftskonto möglich
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Wir sind rund um die Uhr für Sie da
Kostenlos Bargeld abheben
Heben Sie gebührenfrei Geld ab - an über 6.000 und bei weiteren Handelspartnern
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Kontaktlos bezahlen
Mit Apple Pay und Google Pay bequem per Smartphone zahlen
Konto eröffnen und direkt loslegen.
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Online-Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Online-Antrag in nur wenigen Minuten aus und senden Sie ihn ab. Gerne auch auf Ihrem Smartphone.
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Ihre Daten legitimieren
Per Mail erhalten Sie einen Link zur Einwilligungserklärung. Nachdem beide Kontoinhaber ihre Einwilligung erteilt haben, können Sie sich per Video-Ident oder Post-Ident legitimieren.
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Konto verfügbar
Nachdem Ihr Antrag von uns bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail und ihr Gemeinschaftskonto ist verfügbar.
Ihr gemeinsames Girokonto bei der Commerzbank,
Sie haben die Wahl.
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Entdecken Sie für Ihr Gemeinschaftskonto unsere Kontolösungen. Sie entscheiden welche Leistungen und Services für Sie passend sind.
KlassikKonto
Für alle, die mehr Flexibilität beim Banking wünschen und neben dem digitalen Zahlungsverkehr auch Services vor Ort schätzen.
6,90€ mtl.
- Inkl. aller Leistungen des
- bei Online Eröffnung
- Beleghafte Zahlungsaufträge wie Überweisungen
- Bis zu 2 Girocards (Debitkarte) inklusive
- Mastercard Debit inklusive
- Vergünstigter Dispozins bei Kontoüberziehung: 11,45%
- Bevorzugter Kundenservice bei Anrufen
PremiumKonto
Unser PremiumKonto1 ist mehr als nur ein Bankkonto. Sie profitieren von vielen Inklusivleistungen.
12,90€ mtl.
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- Zusätzliche kostenlose Bargeldauszahlungen mit der PremiumKreditkarte: 12-mal im Inland und 25-mal im Ausland pro Jahr und Karte
- : Reiseschutz für die ganze Familie
- Priority-Pass-Zugang zu über 1.400 Airport-Lounges weltweit
- Echtzeitüberweisungen inklusive
- Vergünstigter Dispozins bei Kontoüberziehung: 9,90%
- Bevorzugter Kundenservice bei Anrufen
Fragen und Antworten,
Wissenswertes rund um die Gemeinschaftskonten der Commerzbank
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- Ausweisdokument der beteiligten Kontoinhaber.
- Sofern möglich / vorhanden die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der künftigen Kontoinhaber.
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate der beiden Beteiligten (alternativ: aktuelle Rentenbescheide), sofern Sie einen Dispo / eine Kreditkarte beantragen möchten.
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Zahlungsverkehrskonto, deren Inhaber mehrere Personen gemeinschaftlich sind. Das heißt: Sie führen das Konto zusammen mit einer weiteren Person. Die Beteiligten werden jeweils Kontoinhaber, und haben alle Rechte und Pflichten. Sie sollten daher ein Gemeinschaftskonto nur mit Menschen führen, denen Sie vertrauen.
Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn Sie gemeinsam mit einer anderen Person einen Haushalt führen und sich die Kosten teilen, z. B. als Paar, aber auch als Wohngemeinschaft. So gehen gemeinsame Ausgaben wie Miete, Strom, Internet oder der Wocheneinkauf von einem Konto ab.
Die gemeinsam geführten Finanzen sparen Aufwand und Diskussionen, wer was zahlt und ob der eine dem anderen noch Geld zurückgeben muss. Ihr Gehalt sollte aber weiterhin auf das Einzelkonto fließen, mit dem Sie auch persönliche Rechnungen bezahlen, z. B. private Anschaffungen, Hobbys oder die eigene Altersvorsorge.
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist für Kunden der Commerzbank zur privaten Nutzung möglich. Für ein privates Gemeinschaftskonto spielt es keine Rolle, ob Sie verheiratet sind, in einer Partnerschaft leben oder ob es sich lediglich um eine Wohngemeinschaft handelt. Es muss jedoch eine gemeinsame Versandadresse hinterlegt werden.
Unsere privaten Gemeinschaftskonten bieten wir für bis zu zwei Kontoinhaber an.
Die Kontoinhaber müssen beide namentlich hinterlegt sein.
Bei Gemeinschaftskonten muss immer eine Regelung über die Verfügungsbefugnis der einzelnen Kontoinhaber getroffen werden. In unseren Bedingungen für Gemeinschaftskundenbeziehungen bzw. Gemeinschaftskonten und -depots ist grundsätzlich vorgesehen, dass jeder Kontoinhaber einzeln verfügungsberechtigt ist. Dies ist ein sogenanntes ODER-Konto. Jeder Kontoinhaber kann also z. B. allein den Einkauf bezahlen, eine Rechnung begleichen oder einen Dauerauftrag einrichten, selbst wenn es sich um das gesamte Vermögen auf dem Konto handeln sollte. Die Eröffnung von UND-Gemeinschaftskonten ist bei der Commerzbank nicht möglich.
Anfallende Kosten wie z.B. Kontoführungsgebühren werden von den Kontoinhabern gemeinschaftlich getragen. Das gilt auch, wenn Sie selbst das Konto nicht überzogen haben.
Jeder Kontoinhaber ist selbstständig berechtigt, u.a. allein über die Gemeinschaftskundenbeziehung sowie über Gemeinschaftskonten zu verfügen, diese aufzulösen und hinsichtlich seiner Befugnisse Vollmachten zu erteilen.
Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Der überlebende Kontoinhaber kann ohne Mitwirkung der Erben das Konto auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen.
Sowohl Bestands- als auch Neukunden können ein Gemeinschaftskonto in einer Filiale eröffnen, vereinbaren Sie hierzu im Vorfeld einen Termin. Es müssen beide beteiligten Personen persönlich zum Termin erscheinen. Bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin in der Filiale mit:
- 1
Ausreichende Bonität vorausgesetzt.