Jetzt E-Mail für E-Rechnung hinterlegen
Ab Januar 2027 werden wir für betroffene umsatzsteuerpflichtige Rechnungen ausschließlich E-Rechnungen bereitstellen. Für eine zuverlässige Zustellung benötigen wir daher die E-Mail-Adresse, die Sie für den Empfang von E-Rechnungen eingerichtet haben.

Teilen Sie uns Ihre gewünschte Rechnungsadresse mit.
Bitte halten Sie folgende Daten bereit:
- Zugangsdaten für Ihr Online-Banking
- Vollständige Firmierung
- Kundennummer / IBAN
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), sofern vorhanden
- Gewünschte Empfänger E-Mail-Adresse für E-Rechnungen
- Ansprechpartner bei Rückfragen
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie ein zentrales Postfach (z. B. rechnung@unternehmen.de), damit Rechnungen auch bei Abwesenheiten oder Personalwechseln zuverlässig zugestellt werden können.
- Bereits Zugang zum Online Banking?
- Noch keinen Online Banking-Zugang?
Warum ist ein Online-Banking-Zugang erforderlich?
Zum Schutz Ihrer Unternehmensdaten erfolgt die Erfassung Ihrer E-Mail-Adresse für E-Rechnungen im geschützten Bereich des Online-Bankings.
Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Angaben sicher übermittelt und Ihrem Unternehmen korrekt zugeordnet werden.
Noch kein Online-Banking-Zugang?
Beantragen Sie zunächst Ihren Zugang. Anschließend können Sie die erforderlichen Angaben einfach und sicher erfassen.
Sie möchten mehr über die E-Rechnung erfahren?
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, die elektronisch übermittelt sowie automatisiert verarbeitet werden kann. Das reduziert den manuellen Aufwand und schafft effizientere Prozesse im Unternehmen.
E-Rechnungen der Commerzbank
Die Commerzbank versendet elektronische Rechnungen ausschließlich im Format XRechnung. XRechnung ist ein in Deutschland etablierter Standard für elektronische Rechnungen und ermöglicht eine automatisierte, sichere und standardisierte Verarbeitung von Rechnungsdaten.
Rechtssicherheit & Standardisierung
Die XRechnung erfüllt die Vorgaben der europäischen Norm EN 16931 und der deutschen E-Rechnungsverordnungen. Damit orientieren wir uns an einem anerkannten, rechtlich akzeptierten Standard und vermeiden proprietäre Insellösungen.
Automatisierte Verarbeitung
Durch den strukturierten Aufbau lassen sich Rechnungsdaten nahtlos in Systeme zur Buchhaltung, Zahlungsabwicklung und Archivierung integrieren. Das reduziert manuelle Eingaben und Fehler.
Zukunftssicher aufgestellt
Die XRechnung ist ein etablierter Standard für elektronische Rechnungen in Deutschland. Durch die Nutzung eines einheitlichen Formats können regulatorische Anforderungen effizient umgesetzt werden.
Hohe Datenqualität
Das Format ermöglicht eine klare, eindeutige Abbildung aller relevanten Rechnungsinformationen. Dadurch wird die Qualität Ihrer Daten verbessert und der Abstimmungsaufwand reduziert.
So erhalten Sie Ihre E-Rechnung
Ihre E-Rechnungen erhalten Sie als XML-Datei an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.
Bitte beachten Sie
- Die Rechnung wird ausschließlich als X-Rechnung im XML-Format versendet.
- Die XML-Datei ist das maßgebliche Rechnungsdokument.
- Ein zusätzliches PDF wird nicht bereitgestellt.
Häufige Fragen
Nein. Für die betroffenen Rechnungen erhalten Sie künftig eine E-Rechnung im XML-Format. Ein zusätzliches PDF oder eine Papierrechnung wird nicht bereitgestellt.
Transaktionsbelege werden, je nach Geschäftsart, auch weiterhin per Post bzw. als PDF im elektronischen Postfach zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Sie benötigen:
- eine E-Mail-Infrastruktur, die XML-Anhänge empfangen kann,
- idealerweise Systeme (z. B. ERP, Buchhaltungssoftware), die XRechnungen importieren und verarbeiten können, oder geeignete Reader-Lösungen.
Klären Sie mit Ihrem IT-Dienstleister, inwieweit Ihre Systeme XRechnung unterstützen.
Die XRechnung ist der in Deutschland gesetzlich etablierte Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber und erfüllt die relevanten Normen. Durch die Fokussierung auf XRechnung stellen wir Standardisierung, Rechtssicherheit und eine hohe Datenqualität sicher.
Die Commerzbank hat sich zudem bewusst gegen das Format ZUGFeRD entschieden. Hintergrund ist, dass gesetzlich festgelegt wurde, dass bei ZUGFeRD – auch wenn das PDF-Dokument menschenlesbar ist – das eingebettete XML rechtlich führend ist. Nach den regulatorischen Vorgaben müsste der Rechnungsempfänger daher die Angaben im PDF stets mit den eingebetteten XML-Daten abgleichen. Dies würde zusätzliche Prüfaufwände verursachen, die durch die eindeutige Nutzung der XRechnung vermieden werden.
Nein, es kann nur eine zentrale E-Rechnungsadresse hinterlegt werden.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie ein zentrales Postfach (z.B. rechnung@unternehmen.de), damit Rechnungen auch bei Abwesenheiten oder Personalwechseln zuverlässig zugestellt werden können.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Commerzbank Ansprechpartner. Dieser informiert Sie über den konkreten Prozess zur Änderung Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse.
In diesem Fall kann es zu Verzögerungen bei der Rechnungszustellung kommen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt, erreichbar und ausreichend dimensioniert ist. Bei wiederholten Zustellproblemen wenden Sie sich bitte an Ihre Commerzbank Kontaktperson.
Ja, eine E Rechnung ist bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einer Papierrechnung rechtlich gleichgestellt. Die XRechnung erfüllt die entsprechenden Vorgaben.
Für den Vorsteuerabzug sind die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen maßgeblich. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Papierhafte Rechnungen oder reine PDF-Dokumente werden zukünftig als „sonstige Rechnung“ angesehen und berechtigen gegebenenfalls nicht mehr zum Vorsteuerabzug.
Ihr zuständiger Commerzbank Ansprechpartner steht Ihnen für Fragen rund um die E-Rechnung zur Verfügung.
Aufgrund der gesetzlichen Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2027 passt die Commerzbank bestimmte Belege an, um sogenannte Doppelrechnungen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass bei mehreren Rechnungen für dieselbe Leistung unter Umständen Umsatzsteuer mehrfach geschuldet sein kann.
Damit Kontoauszüge und Gebührenbelege nicht als zusätzliche Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinne aufgefasst werden, werden diese Dokumente wie folgt angepasst:
- Angaben zu Steuersätzen (z. B. 19%) und korrespondierenden Steuerbeträgen (z. B. 19,00 EUR bei 100 EUR netto) entfallen.
- Stattdessen werden Netto- und Bruttosummen der Gebühren ausgewiesen.
- Ergänzend wird ein Hinweis aufgenommen, dass dieses Dokument keine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne darstellt und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Anders als bislang ist dann Ihre E-Rechnung das maßgebliche Rechnungsdokument für umsatzsteuerliche Zwecke.
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