Unternehmensgründung
, Welche Rechtsform ist die richtige?

10.09.2025 – Die Wahl der Rechtsform entscheidet über Haftung, Steuern, Finanzierung und die unternehmerische Freiheit. Hier erfahren Sie, welche Unternehmensform zu Ihrer Gründung passt.

Welche Rechtsform ist die richtige?
, Das Wichtigste in Kürze

  • Für Sologründer ist das Einzelunternehmen eine schnell gegründete Unternehmensform – allerdings mit persönlicher Haftung.
  • Wollen mindestens zwei Gesellschafter eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen, sind die Hürden niedrig, das Risiko hingegen hoch.
  • Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft, die 25.000€ Stammkapital voraussetzt.
  • Die UG (Unternehmergesellschaft) ist haftungsbeschränkt und lässt sich bereits mit einem Startkapital von 1€ gründen.
  • Keine Rechtsform im eigentlichen Sinn, sondern eine steuerliche Sonderform mit weniger Bürokratie und ohne Umsatzsteuerpflicht ist das Kleinunternehmen.

Erfolgreich gründen
, Die Rechtsform ist entscheidend für den Start

Wer ein Unternehmen gründen möchte, steht schnell vor der Frage: Welche Rechtsform ist die richtige? Die Entscheidung wirkt auf den ersten Blick komplex, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten mit ganz eigenen Regeln, Chancen und Pflichten. Gerade am Anfang ist es wichtig, einen klaren Überblick zu haben, um die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen.

In diesem Überblick erfahren Sie, welche Rechtsform zu Ihren Plänen passt und worauf Sie bei der Entscheidung achten sollten.

Schnell gegründet, doch nicht ohne Risiko

, Einzelunternehmen

Mit über zwei Millionen Registrierungen ist das Einzelunternehmen laut statistischem Bundesamt die in Deutschland am weitesten verbreitete Rechtsform. Wer ein ​Einzelunternehmen gründen möchte, braucht dafür kein Startkapital. Allerdings haften Einzelunternehmer mit ihrem Privatvermögen. Wächst das Unternehmen oder steigt das Haftungsrisiko, können Einzelunternehmer sich nachträglich noch für eine andere Unternehmensform entscheiden.

In der Regel sind Einzelunternehmer gewerbetreibend – etwa im Handel, Handwerk oder im Bereich der Dienstleistungen. Das erfordert eine Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen müssen sie sich auch als Kaufmann eintragen lassen. Sind Sie hingegen wissenschaftlich, künstlerisch, unterrichtend, erzieherisch oder schriftstellerisch tätig, arbeiten Sie freiberuflich und müssen die Tätigkeit lediglich beim Finanzamt melden.

Einfach in der Gründung, flexibel in der Gestaltung

, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern zu einer Personengesellschaft. Dabei muss mindestens eine natürliche Person beteiligt sein. Möchten Sie eine GbR gründen, brauchen Sie kein Mindestkapital oder eine Mindesteinlage. Sie muss nur dann beim Gewerbeamt angemeldet werden, wenn sie gewerblich tätig ist. Bei einem Zusammenschluss von Freiberuflern reicht die Meldung beim Finanzamt aus.

In der Regel vertreten alle Geschäftspartner die Gesellschaft und führen die Geschäfte gemeinsam, außer eine andere Regelung wurde vertraglich festgehalten. Das bedeutet, dass grundsätzlich auch alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen gesamtschuldnerisch haften. Die GbR als Gesellschaftsform setzt deshalb ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Gesellschaftern voraus.

Für ambitionierte Unternehmer mit Perspektive

, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie wird durch die Geschäftsführung vertreten und tritt selbstständig im Geschäftsverkehr auf. Möchten Sie oder Sie und Ihre Partner eine GmbH gründen, benötigen Sie ein Stammkapital von mindestens 25.000€.

Außerdem müssen Sie Ihre GmbH notariell gründen, beim Gewerbeamt anmelden und ins Handelsregister eintragen lassen. Auch die Buchführung ist anspruchsvoller. Dafür punktet die GmbH durch die beschränkte Haftung. Doch Achtung, sind Sie Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer, können Sie bei grob fahrlässigen Pflichtverstößen auch persönlich haftbar gemacht werden.

Wenig Kapital, aber mit Haftungsschutz

, Unternehmergesellschaft (UG)

Möchten Sie eine ​Unternehmergesellschaft gründen, ist das bereits ab einem Grundkapital von 1€ möglich. In Gründung und operativer Struktur ähnelt die UG der GmbH und wird deshalb im allgemeinen Sprachgebrauch auch als “kleine GmbH” bezeichnet.

Gründen Sie oder Sie und Ihre Partner eine UG, sind Sie verpflichtet, jedes Jahr Rücklagen zu bilden. Haben Sie ein Gesellschaftsvermögen in Höhe von 25.000€ angesammelt, können Sie die UG durch eine Kapitalerhöhung in eine GmbH umwandeln, ohne eine neue Gesellschaft errichten zu müssen. Sie eignet sich daher, wenn Sie zukünftig eine GmbH anstreben, allerdings bei der Gründung über wenig Startkapital verfügen.

Steuerliche Vereinfachung zum Unternehmensstart

, Kleinunternehmen

Das Kleinunternehmen ist eine steuerliche Sonderregelung (§19 UstG), die an keine Rechtsform gebunden ist. Kleinunternehmer brauchen für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Als Kleinunternehmer gilt seit 2025, wessen Nettogesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000€ nicht überschritten hat und wer im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000€ Umsatz macht. Möchten Sie Ihr Unternehmen als Kleinunternehmen gründen, brauchen Sie keine Prognose über die zu erwartenden Umsätze abgeben: Seit 2025 wird laut IHK bei einer Neugründung automatisch die Kleinunternehmerregelung angewendet, solange der Umsatz im Gründungsjahr unter 25.000€ liegt.

Wichtig: Kleinunternehmer sind nicht automatisch Kleingewerbetreibende. Kleingewerbetreibende nutzen eine spezielle Form des Einzelunternehmens, Kleinunternehmer hingegen eine spezielle Form der Besteuerung.

Welche Rechtsformen gibt es?
, Wichtige Rechtsformen in der Übersicht

RechtsformEinzelunternehmenGründungshürdeniedrigHaftungauch mit PrivatvermögenErforderliches Kapitalkein MindestkapitalGeeignet fürSolo-Gründer, Freiberufler
RechtsformKleinunternehmenGründungshürde-Haftungauch mit PrivatvermögenErforderliches Kapitalkein MindestkapitalGeeignet fürUnternehmen mit geringem Umsatz (steuerliche Regelung)
RechtsformGbRGründungshürdeniedrigHaftungauch mit Privatvermögen, gesamtschuldnerischErforderliches Kapitalkein MindestkapitalGeeignet fürMindestens zwei natürliche Personen mit gemeinsamer Geschäftstätigkeit
RechtsformUGGründungshürdehochHaftungbeschränkt auf GesellschaftsvermögenErforderliches Kapitalab 1 € StammkapitalGeeignet fürGründer mit wenig Kapital, aber Haftungsrisiko
RechtsformGmbHGründungshürdehochHaftungbeschränkt auf GesellschaftsvermögenErforderliches Kapital25.000 € StammkapitalGeeignet fürEtablierte Unternehmen oder wachstumsorientierte Gründungen

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Fazit

Die Wahl der Rechtsform ist keine reine Formalie – sie beeinflusst, wie Sie haften, wie Sie steuerlich behandelt werden und wie andere Ihr Unternehmen wahrnehmen. Starten Sie allein, kann sich zunächst ein Einzelunternehmen eignen. Wenn Sie mindestens zu zweit gründen möchten, sind Sie mit einer GbR gut beraten.

Bei höherem Risiko oder größerem Kapitalbedarf sind UG oder GmbH oft die bessere Wahl.

Wichtig: Die Rechtsform lässt sich später anpassen – entscheidend ist, dass sie zu Ihrem Start und Ihren Zielen passt.

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Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Situationen individuell unterscheiden können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.