Nebengewerbe anmelden – das müssen Sie 2025 beachten
Nebengewerbe anmelden leicht erklärt: Von der Gewerbeanmeldung beim Amt über Kosten bis zu steuerlichen Sonderregelungen – das Wichtigste kompakt zusammengefasst.
Nebengewerbe anmelden, Das Wichtigste in Kürze
- Ein Nebengewerbe ist ein zusätzliches Gewerbe neben dem Hauptberuf und muss beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden.
- Die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt kostet meist zwischen 20€ und 60€.
- Auch im Nebengewerbe können Steuern wie die Einkommen- oder gegebenenfalls die Umsatzsteuer anfallen.
- Ob Sie Ihrem Arbeitgeber Ihr Nebengewerbe melden müssen, ist in vielen Fällen in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.
Definition, Was ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist eine selbstständige, gewerbliche Tätigkeit, die Sie neben Ihrem Hauptberuf ausüben. Für viele Gründer ist es der erste Schritt raus aus der Festanstellung. Sie müssen ihr Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden und vom Finanzamt erfassen lassen. Entscheidend ist, dass Ihre Nebentätigkeit zeitlich und wirtschaftlich im Hintergrund bleibt – also nicht den Hauptberuf verdrängt. Als Orientierung gilt: Ihr Nebengewerbe sollte deutlich weniger Zeit beanspruchen und nicht dauerhaft das Haupteinkommen übersteigen.
Meldepflicht, Wer muss ein Nebengewerbe anmelden?
Möchten Sie nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, müssen Sie dies beim Gewerbeamt anmelden. Von dort geht auch eine Meldung an das Finanzamt. Zusätzlich müssen Sie sich bei der zuständigen Kammer sowie der Berufsgenossenschaft registrieren.
Achtung: Anders sieht es bei einer Nebentätigkeit aus. Denn nicht jede zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptberuf ist automatisch auch ein Gewerbe. Ein Ehrenamt, ein Minijob oder eine freiberufliche Arbeit sind keine gewerblichen Tätigkeiten. Verdienen Sie damit jedoch Geld, müssen Sie die Einnahmen in jedem Fall beim Finanzamt angeben und natürlich auch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind, regelt §18 EStG. Dort sind die freien Berufe wie zum Beispiel Anwälte oder Journalisten aufgelistet. Alle anderen selbstständigen Tätigkeiten gelten demnach als gewerblich und sind anmeldepflichtig.
Betreiben Sie ein Nebengewerbe oder gehen Sie einer Nebentätigkeit nach?
| MerkmalArt | NebengewerbeSelbstständige, gewerbliche Tätigkeit neben dem Hauptberuf | NebentätigkeitJede zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptberuf |
| MerkmalAnmeldung | NebengewerbeGewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich | NebentätigkeitNur bei gewerblicher Tätigkeit |
| MerkmalSteuern | NebengewerbeEinkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer | NebentätigkeitSteuerlich abhängig von der Art der Tätigkeit |
| MerkmalBeispiele | NebengewerbeOnline-Shop, Handwerk, Fotografie | NebentätigkeitMinijob, Ehrenamt, freiberufliche Übersetzung |
| MerkmalKriterium | NebengewerbeImmer gewerblich und meldepflichtig | NebentätigkeitKann gewerblich oder nicht-gewerblich sein |
Anmeldung leicht gemacht, Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
Schritt 1, Geschäftsidee entwickeln und Businessplan erarbeiten
Auch bei der Gründung im Nebenerwerb fragen sich viele Gewerbetreibende: Welche Rechtsform ist die richtige für mich? Um diese Frage zu beantworten, sollten Sie zunächst Ihre Geschäftsidee entwickeln und einen Businessplan ausarbeiten. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Nebengewerbe bei Bedarf zukünftig in ein Hauptgewerbe umzuwandeln. Mit einer entsprechenden Vorbereitung können Sie gegenüber Gewerbeamt und Finanzamt direkt konkrete Aussagen zu Ihrem Tätigkeitsbereich treffen. Ein Businessplan eröffnet Ihnen darüber hinaus bei der Gründungsfinanzierung Möglichkeiten, die sich Ihnen sonst nur erschwert bieten.
Schritt 2, Geschäftskonto (online) eröffnen
Für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg erfordert Ihr Nebengewerbe eine professionelle Unternehmensführung inklusive Geschäftskonto. Es sorgt für eine klare Trennung von privaten und geschäftlichen Ausgaben, erleichtert die Buchhaltung und Steuer und stärkt zudem Ihre Seriosität gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Die Kontoeröffnung ist unkompliziert und online möglich:
- Online-Antrag: Tragen Sie Ihre persönlichen und geschäftlichen Daten ein und wählen Sie Ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking.
- Identitätsprüfung: Halten Sie Ihren Ausweis oder Reisepass bereit, um sich digital zu legitimieren.
- Freischaltung: Nach erfolgreicher Prüfung durch die Bank wird Ihr Konto eröffnet. Sie erhalten eine Bestätigung und können es anschließend nutzen.
Schritt 3, Gewerbeanmeldung
Bevor Sie Ihr Nebengewerbe aufnehmen, müssen Sie es beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen und kostet in der Regel zwischen 20€ und 60€. Abhängig von Ihrer Tätigkeit kann die Behörde zusätzliche Nachweise wie einen Meisterbrief verlangen. Grundsätzlich können Sie Ihr Nebengewerbe in jeder Rechtsform gründen. Gründen Sie beispielsweise eine GmbH oder eine UG, müssen Sie Ihr Unternehmen zusätzlich ins Handelsregister eintragen lassen.
Schritt 4, Anmeldung beim Finanzamt
Haben Sie Ihr Nebengewerbe beim Gewerbeamt angemeldet, übermittelt dieses die Informationen zur Gründung automatisch an Ihr zuständiges Finanzamt. Anschließend erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Seit Januar 2025 verzichtet das Finanzamt bei Neugründungen auf eine Prognose zum erwarteten Umsatz. Neugründer gelten zunächst automatisch als Kleinunternehmer, solange ihr Nettoumsatz die Grenze von 25.000€ nicht überschreitet. Sie können die sogenannte Kleinunternehmerregelung aber auch aktiv ablehnen. Dann sind Sie für fünf Jahre an Ihre Entscheidung gebunden. Je nachdem, wie Ihre Wahl ausfällt, müssen Sie Einkommensteuer und gegebenenfalls auch Umsatzsteuer abführen. In seltenen Fällen, wenn Ihr Gewerbeertrag 24.500€ überschreitet, kommt außerdem Gewerbesteuer hinzu.
Schritt 5, Anmeldung bei Kammern und der Berufsgenossenschaft
Das Gewerbeamt informiert je nach Tätigkeit die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer. Wenn Sie eine Rechtsform wählen, die ins Handelsregister eingetragen werden muss, zum Beispiel eine GmbH oder UG, wird zusätzlich das Registergericht benachrichtigt. Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft müssen Sie jedoch selbst innerhalb einer Woche vornehmen. Denn: Auch in der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist die Mitgliedschaft in Kammern und Berufsgenossenschaft Pflicht.
Achtung, Vertragspflicht, Muss ich mein Nebengewerbe bei meinem Arbeitgeber anmelden?
Als Arbeitnehmer dürfen Sie grundsätzlich neben Ihrem Hauptberuf ein Nebengewerbe führen. Eine gesetzliche Genehmigungspflicht gibt es in der Regel nicht. Allerdings kann in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sein, dass Sie Ihren Arbeitgeber informieren oder sogar seine Zustimmung einholen müssen. Prüfen Sie deshalb Ihren Vertrag auf eine entsprechende Regelung. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr Nebengewerbe berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt – etwa durch Konkurrenzgeschäfte, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz oder eine Beeinträchtigung Ihrer Leistungsfähigkeit im Hauptberuf.
FAQ, Häufige Fragen zu Nebengewerbe anmelden
Ja, Sie müssen auch Ihre Krankenkasse über Ihr Nebengewerbe informieren. Sie prüft, ob es sich tatsächlich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt oder ob Sie hauptberuflich selbstständig eingestuft werden. Kriterien sind dabei insbesondere Ihr zeitlicher Aufwand und das Verhältnis zum Einkommen aus dem Hauptjob. Bleibt dieser im Vordergrund, ändert sich an Ihrer Versicherung meist nichts.
Wenn Sie Ihr Nebengewerbe nicht anmelden, riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 1.000€. Außerdem müssen Sie in diesem Fall mit steuerlichen Nachforderungen rechnen, da Sie das Finanzamt nicht über Ihre Einnahmen informiert haben. Selbst wenn das nebenberufliche Gewerbe nur kleine Umsätze erzielt, sind Sie zur Anmeldung verpflichtet. Eine nachträgliche Anmeldung schützt Sie nicht vor möglichen Konsequenzen.
Sie melden Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt des Ortes an, an dem Ihr Betrieb seinen Sitz hat. Wenn Sie Ihr Nebengewerbe von zu Hause aus führen, ist das Gewerbeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde zuständig. Bei mehreren Betriebsstätten müssen Sie jede einzeln anmelden, damit die zuständigen Behörden alle relevanten Daten erhalten.
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Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Situationen individuell unterscheiden können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.
