Nebenberuflich selbstständig machen – so gelingt’s
Nebenberuflich selbstständig machen: Alles Wichtige zu Voraussetzungen, rechtlichen Aspekten und Tipps für einen sicheren Start.
Nebenberuflich selbstständig machen, Das Wichtigste in Kürze
- Die nebenberufliche Selbstständigkeit ergänzt Ihr Haupteinkommen und bleibt zeitlich und finanziell im kleineren Rahmen.
- Sie können sich auch ohne Vollzeittätigkeit selbstständig machen.
- Vor der Gründung sollten Sie Ihre Geschäftsidee prüfen, einen Businessplan erstellen und sich über Möglichkeiten der Gründungsfinanzierung informieren.
- Ihr Nebenerwerb kann sich unter bestimmten Umständen auf die Höhe Ihres Haupteinkommens auswirken.
Begriffsklärung, Nebenberuflich selbstständig: Was steckt dahinter?
Wer nebenberuflich selbstständig ist, hat zwei Standbeine: das sichere Haupteinkommen aus Hauptjob, Studium oder Rente und die eigene Geschäftsidee, die im kleineren Rahmen nebenbei wächst. Das Haupteinkommen bleibt Ihre wichtigste Absicherungsquelle, während Sie die Selbstständigkeit Schritt für Schritt parallel aufbauen. Wichtig ist, dass Ihre Selbstständigkeit zeitlich klar begrenzt bleibt und nicht zur Haupteinnahmequelle wird. Nur dann gilt sie tatsächlich als nebenberuflich.
Gut zu wissen, Worauf Sie vor der Gründung achten sollten
Möchten Sie eine vielversprechende Geschäftsidee in die Tat umsetzen, müssen Sie sich nicht zwingend in Vollzeit selbstständig machen. Auch eine Teilselbstständigkeit ermöglicht Ihnen eine Unternehmensgründung. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle, dennoch entscheiden sich viele Gründer für ein Einzelunternehmen oder eine GbR. Sie lassen sich besonders unkompliziert gründen.
Welche Rechtsform Sie wählen, sollten Sie unter anderem auch von einer möglichen Haftung abhängig machen. Ob Sie Ihr Unternehmen freiberuflich oder gewerblich betreiben, regelt §18EstG. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sich außerdem lohnen, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Sie ist vor allem dann von Vorteil, wenn Sie keinen hohen Wareneinsatz haben oder vor allem Endkunden bedienen.
Bevor Sie nun allerdings Ihr Nebengewerbe anmelden, sollten Sie zunächst Ihre Geschäftsidee entwickeln und einen Businessplan ausarbeiten. Mit einem überzeugenden Businessplan sichern Sie sich bei der Gründungsfinanzierung Möglichkeiten, die auch einen Gründerkredit einschließen können. Darüber hinaus erleichtert Ihnen ein fundierter Geschäfts- und Finanzplan den Wechsel von einer Teilselbstständigkeit in die hauptberufliche Selbstständigkeit.
Auch ohne Angestelltenverhältnis, Teilselbstständig in vielen Lebensphasen
Studium
Viele Studierende nutzen die Studienzeit, um sich nebenbei selbstständig zu machen und erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Wenn Sie studieren und über die Familienversicherung krankenversichert sind, dürfen Sie monatlich jedoch nicht mehr als 535€ Gewinn erzielen. Beziehen Sie BAföG, gilt ein Freibetrag von 6.672€ pro Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Andernfalls kann sich Ihr Gewinn auf die Höhe Ihres BAföGs auswirken.
Elternzeit
Die Elternzeit kann eine gute Gelegenheit sein, um sich nebenberuflich selbstständig zu machen und ein eigenes Projekt umzusetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt §15 BEEG. Während der Elternzeit dürfen Sie im Monatsdurchschnitt bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings kann Ihr Einkommen aus der Teilselbstständigkeit die Höhe des Elterngeldes verringern. Deshalb müssen Sie Ihr Einkommen auch der Elterngeldstelle melden.
Rente
Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird – auch in der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Bei einer Erwerbsminderungsrente gelten dagegen weiterhin klare Grenzen. Im Jahr 2025 können Sie laut Deutscher Rentenversicherung bei voller Erwerbsminderung bis zu 19.661,25€ im Jahr hinzuverdienen. Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor, beträgt die Mindestgrenze 39.322,50€ jährlich. Einkünfte, die darüber hinausgehen, werden nicht vollständig, sondern zu 40% auf Ihre Rente angerechnet.
Arbeitslosigkeit
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, dürfen Sie laut Bundesagentur für Arbeit höchstens 15 Wochenstunden in Ihrer Teilselbstständigkeit arbeiten. Ihr monatlicher Freibetrag liegt bei 165€. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn Sie Fahrtkosten und Betriebsausgaben nachweisen können, können Sie damit Ihren Freibetrag um die entsprechende Summe erhöhen.
Recht & Steuern, Recht & Steuern in der Nebenselbstständigkeit
Arbeitgeber informieren
Bevor Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, sollten Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel prüfen und Ihre Selbstständigkeit transparent anmelden. Ihr Arbeitgeber darf den Nebenerwerb nur verbieten, wenn Sie damit in direkter Konkurrenz zu ihm stehen oder wenn Ihre Leistungsfähigkeit nachweislich leidet.
Sozialversicherung
Durch Ihren selbstständigen Nebenerwerb bleibt Ihre Sozialversicherungspflicht unberührt. Solange Ihre Anstellung das Zentrum Ihres Wirkens ist, bleibt Ihre Kranken- und Rentenversicherung über den Hauptjob bestehen. Erst wenn Ihre Nebentätigkeit zeitlich und finanziell überwiegt, wird sie als hauptberuflich eingestuft.
Steuern
Egal, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind, müssen Sie Ihre Einkünfte in der Einkommensteuer angeben. Außerdem sind grundsätzlich alle Selbstständigen umsatzsteuerpflichtig, falls sie nicht die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen. Liegt Ihr Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000€ und im laufenden Jahr unter 100.000€, können Sie nach einem Antrag auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. Die Gewerbesteuer spielt bei nebenberuflichen Gründungen eher selten eine Rolle.
FAQ, Häufige Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Auch wenn Sie nur nebenberuflich selbstständig sind, können bestimmte Versicherungen sinnvoll sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie, falls durch Ihre Tätigkeit ein Schaden entsteht, für den Sie haften müssen. Je nach Branche kann außerdem eine Rechtsschutz- oder Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll sein.
Ob Sie nebenberuflich selbstständig sind, hängt nicht nur von Ihrer Wochenarbeitszeit ab, sondern vor allem davon, wo Ihr Einkommens- und Tätigkeitsschwerpunkt liegt. Solange Ihre hauptberufliche Tätigkeit im Vordergrund steht, werden Sie in der Regel als nebenberuflich eingestuft. Überschreiten Sie jedoch zeitlich oder finanziell die Grenze, kann Ihre Selbstständigkeit als hauptberuflich gelten.
Ein Wechsel lohnt sich, wenn Ihre Selbstständigkeit stabile und verlässliche Einkünfte erwirtschaftet, die den Lebensunterhalt dauerhaft sichern können. Achten Sie darauf, dass Sie genügend Rücklagen haben, um Zeiten mit weniger Aufträgen zu überbrücken. Ein weiterer Indikator ist die verfügbare Zeit: Wenn die Selbstständigkeit so viel Raum einnimmt, dass sie kaum noch neben dem Hauptjob zu bewältigen ist, spricht vieles für den Schritt in die Vollzeit. Planen Sie den Übergang mit einem klaren Finanz- und Businessplan, damit er möglichst reibungslos gelingt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Platz für neue Ideen und Projekte: Unser Freiberufler-Geschäftskonto hält Ihnen den Rücken frei – und macht Ihre Buchhaltung spürbar entspannter.
Liquidität einfach erklärt: Was sind liquide Mittel? Warum sind sie so wichtig? Und wie kann man liquide Mittel berechnen?
Die Bonität spielt eine wichtige Rolle bei finanziellen Angelegenheiten. Erfahren Sie, welche Bonitätskriterien wichtig sind und wie Sie einen guten Bonitätsscore erhalten.
Sie möchten ein Unternehmen oder Startup gründen und fragen sich, wie Sie das finanzieren können? Diese 6 Finanzierungsmöglichkeiten sollten Sie kennen.
Die Marktanalyse zählt zu den wichtigsten Aufgaben bei einer Gründung und ist unverzichtbar für den Businessplan. Wir geben Ihnen eine step by step Anleitung.
Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Situationen individuell unterscheiden können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.