Unkomplizierter Start in die Selbstständigkeit
, Kleinunternehmen gründen: So starten Sie richtig

Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung? Was ist beim Finanzamt zu beachten? Alles, was Sie zur Gründung eines erfolgreichen Kleinunternehmens wissen müssen.

Kleinunternehmen gründen
, Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kleinunternehmen nutzt unabhängig von der Rechtsform eine vereinfachte Besteuerung (§ 19 UStG).
  • Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr unter 25.000€ und im laufenden Jahr unter 100.000€ liegt.
  • Bei bestimmten Umsatzüberschreitungen greift sofort die Regelbesteuerung.
  • Die Anmeldung erfolgt je nach Tätigkeit beim Gewerbeamt oder direkt beim Finanzamt.
  • Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Weniger Bürokratie
, Was ist ein Kleinunternehmen?

Ein Kleinunternehmen ist keine Rechtsform, sondern eine besondere Form der Besteuerung und bürokratischen Entlastung. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie davon, Umsatzsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (§19 UStG). Dementsprechend brauchen Sie auch keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Allerdings können Sie sich durch die Anwendung dieser Regelung auch nicht wie bei einer Regelbesteuerung üblich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen, die Ihnen auf Lieferantenrechnungen berechnet wurde.

Was § 19 UStG für Gründer bedeutet
, Voraussetzungen, um ein Kleinunternehmen zu führen

Seit 2025 gelten Gründer automatisch als Kleinunternehmer, solange sie die Umsatzgrenze von 25.000€ im Gründungsjahr nicht überschreiten. Anders als bisher üblich, brauchen Sie bei der Gründung daher keine Umsatzprognose abgeben. Wollen Sie stattdessen die Regelbesteuerung beanspruchen, müssen Sie dies dem Finanzamt gegenüber ausdrücklich erklären und sind für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Wer gilt als Kleinunternehmer – und wer nicht?

Die Kleinunternehmerregelung gilt nach dem Gründungsjahr, solange Ihr Nettoumsatz im Vorjahr 25.000€ nicht übersteigt. Liegt Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr darüber, aber unter 100.000€, gelten Sie weiterhin als Kleinunternehmer – allerdings nur noch im laufenden Kalenderjahr. Überschreiten Sie die Grenze von 100.000€, müssen Sie sofort zur Regelbesteuerung wechseln und können die Kleinunternehmerregelung so lange nicht mehr für sich beanspruchen, bis Sie die Voraussetzungen wieder erfüllen.

Ein Praxisbeispiel: Haben Sie im Vorjahr einen Nettoumsatz von 24.500€ erwirtschaftet und erreichen am Ende des laufenden Kalenderjahres einen Jahresumsatz von 70.000€, gelten Sie in beiden Jahren als Kleinunternehmer und sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Im folgenden Jahr gelten Sie allerdings als umsatzsteuerpflichtig, da dann Ihr Vorjahresumsatz die 25.000€ überschritten hat und Sie daher nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Gründen leicht gemacht
, Schritt für Schritt zum eigenen Kleinunternehmen

Businessplan erstellen

Zunächst sollten Sie einen realistischen Businessplan für Ihr Kleinunternehmen erstellen. Damit stellen Sie sicher, dass sich Ihre Geschäftsidee tatsächlich rentiert. Außerdem hilft Ihnen ein Businessplan, bei Bedarf externe Finanzierungsquellen wie Freunde, Familie oder auch die Bank zu überzeugen.

Geschäftskonto eröffnen

Auch ein Kleinunternehmen erfordert eine professionelle Unternehmensführung mit einem Geschäftskonto. Die saubere Trennung von geschäftlichen und privaten Finanzen erleichtert Ihnen die Buchführung. So haben Sie Ihre Umsatzgrenzen deutlich besser im Blick und vermeiden Ärger mit dem Finanzamt.

Geschäftskonto für Kleinunternehmer einfach eröffnen

Gewerbeanmeldung

Bevor Sie mit Ihrem Kleinunternehmen starten können, müssen Sie zunächst Ihr Gewerbe anmelden. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften erfolgt die Gewerbeanmeldung in der Regel direkt beim zuständigen Gewerbeamt am Standort der Betriebsstätte. Bei juristischen Personen wie einer GmbH oder UG ist vor der Anmeldung zunächst die Gründung mit notarieller Beurkundung und Handelsregistereintrag erforderlich. Im Anschluss kann das Gewerbe eingetragen werden. In beiden Fällen liegen die Kosten meist zwischen 30€ und 50€. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, sondern sich direkt beim Finanzamt registrieren.

Anmeldung beim Finanzamt

Auch als Kleinunternehmer benötigen Sie eine Steuernummer, um Rechnungen stellen zu können. Die Steuernummer erhalten Sie vom Finanzamt, sobald Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht haben – das funktioniert übrigens auch online über ELSTER.

Anmeldung bei Genossenschaften und Kammern

Das Gewerbeamt leitet die Informationen zu Ihrer Gewerbeanmeldung je nach Zuständigkeit an die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft weiter.

Sind Sie freiberuflich tätig, müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft melden. Bei einigen freien Berufen wie Ärzten oder Anwälten besteht außerdem eine Kammerpflicht.

Was das Finanzamt von Kleinunternehmern erwartet
, Steuern und Buchhaltung: Das sollten Sie wissen

Treten Sie als Kleinunternehmer auf, reicht eine einfache Buchführung aus. Sie sind zwar von der Umsatzsteuer befreit – nicht aber von sonstigen möglichen Steuern wie der Einkommensteuer oder gegebenenfalls Gewerbesteuer. Und Sie haben weitere Pflichten: Ob und wann Sie aufgrund Ihrer Einnahmen nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen Sie selbst prüfen. Das Finanzamt weist nicht darauf hin.

Darüber hinaus zahlen Sie als Unternehmer selbst immer wieder Umsatzsteuer – zum Beispiel, wenn Sie bei Lieferanten einkaufen. Würden Sie die Kleinunternehmerregelung nicht geltend machen, könnten Sie sich diese sogenannte Vorsteuer verrechnen und zurückholen.

Im Überblick
, Vor- und Nachteile des Kleinunternehmens

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • Weniger Bürokratie
  • Ideal für nebenberufliche oder kleinere Tätigkeiten
  • Keine steuerlichen Vorkenntnisse nötig
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Umsatzgrenzen müssen jährlich überwacht werden
  • Eingeschränkte Außenwirkung
  • Bei Überschreiten der Umsatzgrenze greift unmittelbar Regelbesteuerung
  • Keine Flexibilität bei der Wahl des Steuermodells

So bleiben Sie auf der sicheren Seite
, Kleinunternehmen neben dem Beruf: Was ist erlaubt?

Zahlreiche Gründer entscheiden sich zunächst für eine nebenberufliche Tätigkeit. Prüfen Sie vor der Gründung unbedingt Ihren Arbeitsvertrag, denn möglicherweise ist die Zustimmung Ihres Arbeitgebers erforderlich. Haben Sie keine Klausel zu Tätigkeiten im Nebenerwerb, müssen Sie Ihren Arbeitgeber lediglich formlos informieren. Ihr Kleinunternehmen darf nicht die Interessen Ihres Arbeitgebers verletzen und darf auch nicht Ihren Hauptberuf beeinträchtigen.

Auch wenn Sie nebenberuflich gründen möchten, erfordert das in der Regel eine Gewerbeanmeldung für ein Einzelunternehmen – es sei denn, Sie sind freiberuflich tätig. Daraus kann sich eine Pflichtmitgliedschaft bei der IHK oder der Berufsgenossenschaft ergeben. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, bleiben Sie in der Regel über Ihren Hauptjob abgesichert. Erst wenn Ihre Nebeneinkünfte zu hoch sind, ist eine Prüfung durch die Krankenkasse möglich.

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Fazit
, Lohnt sich ein Kleinunternehmen für Sie?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) erleichtert Ihnen den Einstieg in die Selbstständigkeit, wenn Sie nur mit geringen Umsätzen rechnen. Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und keine gesonderte Umsatzsteuererklärung abgeben.

Allerdings entfällt auch der Vorsteuerabzug, was bei hohem Wareneinsatz oder Investitionen zu finanziellen Nachteilen führen kann. Ein Kleinunternehmen lohnt sich daher besonders bei Dienstleistungen für Privatkunden und geringem Wareneinsatz.

FAQ
, Häufige Fragen zur Gründung von Kleinunternehmen

Ob und welche Versicherungen Sie als Kleinunternehmer benötigen, hängt ganz von Ihrem Berufsfeld und Ihren Präferenzen ab. Grundsätzlich empfiehlt es sich auch bei Versicherungen Kosten und Nutzen gegenüberzustellen. Zu den klassischen Versicherungen zählen die Betriebs- oder Berufshaftpflicht sowie Rechtsschutz.

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Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Situationen individuell unterscheiden können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.