So gründen Sie in 6 Schritten eine GmbH

Wie gründe ich eine GmbH? Das sind die 6 wichtigsten Schritte, die Sie für diese Rechtsform durchlaufen müssen. 

So gründen Sie eine GmbH
, Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Gründung einer GmbH müssen Sie ein Stammkapital von 25.000€ auf einem Geschäftskonto hinterlegen. 
  • Rechtliche und organisatorische Details der GmbH vereinbaren die Gesellschafter in einem Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet wird. 
  • Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister wird eine GmbH rechtskräftig und haftungsbeschränkt. 

So geht's
, GmbH gründen in 6 Schritten

Je nach Unternehmensform kann sich die Anmeldung im Detail unterscheiden. Wir haben Schritt-für-Schritt für Sie zusammengefasst, wie Sie eine GmbH gründen.

Schritt 1
, Voraussetzungen für eine GmbH prüfen

Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen können – und wollen.

Bevor Sie eine GmbH gründen, sollten Sie sichergehen, dass dies wirklich die richtige Rechtsform für Ihr Vorhaben ist. Fragen Sie sich also, ob Sie in der Lage sind, alle rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für diese Unternehmensform zu erfüllen: 

  • Eine GmbH kann von einer oder mehreren juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden. 
  • Für die Gründung müssen Sie ein Stammkapital in Höhe von 25.000€ auf einem Geschäftskonto hinterlegen. 
  • Sie müssen gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und notariell beurkunden lassen. 
  • Eine GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft nach innen und außen vertritt. 

Schritt 2
, Stammkapital festlegen

Das brauchen Sie für diesen Schritt: Genügend Eigenkapital 

Das Stammkapital bildet die “finanzielle Basis” Ihrer eingetragenen GmbH. Es ist das Mindestmaß an Sicherheit für Gläubiger und damit die Voraussetzung, dass die Haftung beschränkt bleibt – die Gesellschafter also nicht mit ihrem Privatvermögen haften. 

Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000€ und muss von allen Gesellschaftern gemeinsam aufgebracht und auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt werden. Die Anteile jedes Gesellschafters werden dabei als “Stammeinlage” bezeichnet. 

Das Stammkapital kann in Bar oder als Sacheinlagen (z. B. Patente oder Wertgegenstände) eingebracht werden. 

 Wichtig: 

  • Vor der Gründung – also der Eintragung im Handelsregister – muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals (also 12.500€) auf dem Geschäftskonto eingehen.  
  • Der Restbetrag kann später beglichen werden, allerdings haften die Gesellschafter bis dahin mit ihrem Privatvermögen für den offenen Betrag.  
  • Legen Sie also gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern fest, wie viel Stammkapital Sie zum Gründungszeitpunkt einbringen möchten. 

Kann ich eine GmbH mit weniger als 25.000€ Stammkapital gründen?

Nein, eine klassische GmbH kann nur mit einem Stammkapital von 25.000€ gegründet werden, wovon zum Gründungszeitpunkt mindestens die Hälfte vorliegen muss.  

Wenn Sie mit weniger Kapital starten möchten, können Sie eine haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) gründen: Diese ist bereits ab einem Stammkapital von 1€ möglich. Bei einer haftungsbeschränkten UG sind die Gesellschafter aber verpflichtet, Rücklagen zu bilden, bis das Stammkapital auf 25.000€ angewachsen ist. 

Schritt 3
, Gesellschaftsvertrag erstellen & beurkunden lassen

Das brauchen Sie für diesen Schritt: Musterprotokoll oder individuellen Gesellschaftsvertrag und Notartermin für die Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag ist die Satzung der Gesellschaft. Das heißt, er regelt rechtliche und organisatorische Details zwischen den Gesellschaftern – also z. B. 

  • Firmenname und -sitz, 
  • Höhe des Stammkapitals, 
  • Geschäftsführung, 
  • Gewinn- und Verlustverteilung, 
  • was im Falle einer Auflösung der Gesellschaft geschieht. 

Für den Gesellschaftsvertrag können Sie entweder auf ein Musterprotokoll zurückgreifen (nur für maximal drei Gesellschafter) oder einen individuellen Vertrag aufsetzen.

Ist der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, müssen Sie ihn notariell beurkunden lassen – denn erst mit diesem Schritt kann die Gründung der GmbH rechtswirksam werden. 

So läuft der Notartermin ab:  

  1. Der Notar prüft alle Unterlagen und Ausweisdokumente der Anwesenden. 
  2. Der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar verlesen, letzte Anpassungen sind möglich. 
  3. Alle Beteiligten und der Notar unterschreiben den Vertrag. 
  4. Der Notar erstellt Gründungsurkunde, die für die Eröffnung des Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals benötigt wird. 
  5. Der Notar fertigt eine Gesellschafterliste an, die alle Gesellschafter samt ihrer Anteile aufführt. Diese Liste muss beim Handelsregister eingereicht werden. 

Schritt 4
, Geschäftskonto eröffnen & Stammkapital einzahlen 

Das brauchen Sie für diesen Schritt: Den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag 

Erst nach der notariellen Beurkundung können Sie das Geschäftskonto für Ihre GmbH eröffnen. Für die Kontoeröffnung müssen Sie die Gründungsunterlagen bei der Bank einreichen. 

Übrigens: Die Übermittlung Ihrer Gründungsunterlagen an die Bank kann Ihr Notar für Sie übernehmen und dafür ein sogenanntes eBo-Postfach nutzen. Das ist eine digitale Plattform für sichere Kommunikation und Datentransfers mit Behörden und berechtigten Empfängern. Auch die Commerzbank bietet die Möglichkeit an, Gründungsunterlagen über ein solches eBo-Postfach einzureichen:

Das Geschäftskonto muss auf den Namen Ihrer Gesellschaft laufen, darf also nicht im Namen eines einzelnen Gesellschafters eröffnet werden. 

Achtung: Geschäftskonten gelten oft nur für bestimmte Rechtsformen. Achten Sie also bei der Wahl des Geschäftskontos darauf, dass es wirklich für eine GmbH eröffnet werden kann. Die Commerzbank bietet beispielsweise ein Geschäftskonto speziell für GmbHs an:

Sobald das Konto eröffnet wurde, überweisen alle Gesellschafter Ihre Anteile am Stammkapital auf das Konto. Vor der Handelsregistereintragung muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals – also 12.500€ – auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. 

Mit dem Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug Ihres neuen GmbH-Kontos können Sie dann die Eintragung Ihrer GmbH im Handelsregister beauftragen. 

Schritt 5
, Eintrag ins Handelsregister

Das brauchen Sie für diesen Schritt: Den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und den Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto 

Die Eintragung im Handelsregister ist der letzte und entscheidende Schritt in der Gründung Ihrer GmbH. Dadurch wird die Gesellschaft erst rechtsfähig und haftungsbeschränkt

 Sie müssen gar nicht viel tun: Für die Eintragung beauftragen Sie einen Notar, der die Anmeldung vorbereitet, beglaubigt und ans Registergericht weiterleitet.

Denken Sie dabei an folgende Punkte:  

  • Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet sein 
  • Die Gesellschafterliste muss dem Notar unterzeichnet vorliegen 
  • Mindestens die Hälfte des Stammkapitals (12.500€) müssen nachweislich auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt worden sein (Einzahlungsbeleg) 

Vorsicht vor Offertenbetrug

, Fake-Rechnungen nach Registereintrag

Nach dem Handelsregistereintrag erhalten viele Gründer täuschend echt wirkende Rechnungen für Eintragungen in Verzeichnisse. Informieren Sie sich über Warnzeichen und Maßnahmen im Ernstfall.

Schritt 6
, Pflichten nach der Handelsregistereintragung 

Nach der Eintragung in das Handelsregister gilt Ihr Unternehmen als vollwertige GmbH. Das verpflichtet Sie zu weiteren Meldeschritten: 

1. Gewerbeanmeldung

Bevor die GmbH ihre Geschäftstätigkeiten aufnehmen kann, muss sie mit dem Handelsregisterauszug beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein, der für viele geschäftliche Aktivitäten vorausgesetzt wird.

2. Meldung an das Transparenzregister

Alle wirtschaftlich berechtigten Personen der GmbH müssen ins Transparenzregister eingetragen werden. Die Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von den Geschäftsführern selbst vorgenommen werden, nicht vom Notar.

3. Finanzamt informieren & Eröffnungsbilanz erstellen

Melden Sie die GmbH spätestens einen Monat nach der Gewerbeanmeldung zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an. Legen Sie dem Finanzamt außerdem eine Eröffnungsbilanz vor. Diese bildet die Grundlage für die Buchführung der GmbH.

4. Weitere Anmeldung

Tragen Sie die Handelsregisternummer, das Registergericht und weitere Angaben im Impressum Ihrer Website und auf Geschäftspapieren ein. Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Meldungen, etwa bei Berufsgenossenschaften, IHK/HWK oder speziellen Aufsichtsbehörden erforderlich sein. 

FAQ
, Weitere Fragen zur GmbH

Mit 1.000€ Gründungskosten sollten Sie für die GmbH mindestens rechnen. Die wichtigsten Posten sind: 

  • Notarkosten (400-800€) 
  • Gebühren für die Eintragung im Handelsregister 
  • Gewerbeanmeldung 
  • Dazu kommen ggf. Anwaltskosten für Beratung und Ausgestalten des Gesellschaftsvertrags oder einer individuellen Satzung. 

Die genauen Gründungskosten hängen unter anderem davon ab, ob es sich um eine Ein- oder Mehrpersonen-GmbH handelt und ob Sie Sachwerte als Stammkapital einbringen.

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