Gemeinsam gründen, So gründen Sie Schritt für Schritt eine GbR
Damit der Start des gemeinsamen Unternehmens ein Erfolg wird: Was Sie über Haftung, Vertrag und Anmeldung einer GbR wissen sollten im Überblick.
GbR gründen, Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft mit zwei oder mehr Gesellschaftern ohne Mindestkapital.
- Alle Gesellschafter haften uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
- Handelt es sich um eine gewerbliche GbR, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
- Eine GbR kann mit einem mündlichen Vertrag gegründet werden, allerdings ist eine schriftliche Fassung von Vorteil.
- Zwischen den Gesellschaftern werden Gewinne und Verluste zu gleichen Teilen oder nach vertraglicher Regelung verteilt.
- Die GbR eignet sich für Kooperationen mit geringem administrativen Aufwand.
Definition, Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Die GbR ist ein einfacher und flexibler Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern zu einem wirtschaftlichen Vorhaben, auch Gesellschaftszweck genannt. Gesellschafter kann auch eine juristische Person sein, wenn mindestens ein Gesellschafter eine natürliche Person ist. Da ihre Gründung unkompliziert ist und lediglich einer einfachen Buchführung (EÜR) bedarf, eignet sie sich besonders für einen gemeinsamen Start in die Selbstständigkeit, freiberufliche Kooperationen oder temporäre Arbeitsgemeinschaften. Die GbR wird auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet, da sie in §705 bis 740 BGB geregelt ist.
Ihr Weg zur GbR, So gründen Sie Schritt für Schritt eine GbR
Die GbR lässt sich unkompliziert gründen, allerdings ist sie auch mit einigen Risiken verbunden. Entschließen Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zur Gründung einer GbR, haften Sie uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb erfordert die GbR ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Gesellschaftern - und eine gute Vorbereitung.
Geschäftsidee ausarbeiten
Obwohl die Gründung einer GbR mit wenigen Hürden verbunden ist, sollten Sie vorab einen professionellen Businessplan erstellen, der Sie dabei unterstützt, Ihr Unternehmen zu skalieren. Er hilft Ihnen außerdem, beim Gewerbe- und/ oder Finanzamt konkrete Aussagen zu Ihrem Tätigkeitsbereich zu treffen. Ein Businessplan eröffnet Ihnen auch bei der Gründungsfinanzierung Möglichkeiten, die Ihnen sonst verwehrt bleiben.
Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Noch bevor Sie Ihr Unternehmen offiziell gründen, sollten Sie sich über den Zweck der Gesellschaft, aber auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einigen. Ein schriftlicher Vertrag ist rechtlich nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Mit dem Vertrag regeln Sie unter anderem:
- den Gesellschaftszweck
- die Einbringung von Kapital
- die Geschäftsführung und Vertretung
- die Vergütung
- das Wettbewerbsverbot
- die Abtretung von Geschäftsanteilen
- sowie Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters.
Ein klar formulierter Gesellschaftsvertrag beugt späteren Konflikten vor und erleichtert die Buchhaltung sowie die steuerliche Zuordnung des Gesellschaftsvermögens. Da der Vertrag formlos ist, können Sie Musterverträge der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer (PDF) individuell anpassen. Je nach Art und Umfang Ihrer Tätigkeit können Sie den Vertrag auch durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen und sollten dafür die entsprechenden Kosten einplanen. Diese können variieren.
Gewerbe anmelden
Bevor Sie als GbR tätig werden, müssen alle Gesellschafter, die gewerblich tätig sind, ein Gewerbe anmelden. Die Kosten dafür liegen je nach Gemeinde zwischen 20€ und 60€. Je nach Art der Tätigkeit kann es sein, dass Sie für die Gewerbeanmeldung neben Ihren Ausweisdokumenten branchenspezifische Nachweise oder Genehmigungen vorlegen müssen.
Wichtig: Auch wenn Sie bereits vor dem Zusammenschluss als Unternehmer beim Gewerbeamt gemeldet sind, reicht dies nicht aus. Die GbR gilt als eigenständige Einheit mit neuem Gesellschaftszweck. Bereits bestehende Einzelgewerbe können bei Bedarf umgemeldet oder abgemeldet werden.
Finanzamt informieren
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt leitet dieses Ihre Daten an das Finanzamt weiter. Um eine Steuernummer für die GbR zu erhalten, füllen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Freiberufler müssen an dieser Stelle selbst aktiv werden und sich beim Finanzamt melden, um eine Steuernummer zu bekommen.
Geschäftskonto eröffnen
Da bei einer GbR alle Gesellschafter uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften, sollten Sie sicherstellen, private und geschäftliche Finanzen nicht zu vermischen. Ein Geschäftskonto hilft Ihnen dabei und erleichtert zugleich die Buchführung. Beachten Sie, dass alle Gesellschafter Zugang zum Geschäftskonto haben müssen. Falls Sie diesbezüglich Beratung wünschen, lohnt sich ein gemeinsamer Termin bei der Bank.
Eilige können das Geschäftskonto aber auch bequem online eröffnen. Dazu müssen sich alle Gesellschafter legitimieren:
Online-Antrag ausfüllen: Zunächst füllen Sie den Online-Antrag aus, geben Ihre persönlichen Daten und Unternehmensdaten an und legen Ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking fest.
Identitätsprüfung: Im Rahmen der Antragsstrecke müssen Sie sich online identifizieren. Halten Sie deshalb Ihren Ausweis oder Reisepass bereit.
Kontoeröffnung: Nachdem die Bank Ihre Daten sorgfältig und erfolgreich geprüft hat, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und können Ihr Konto direkt nutzen.
GbR bei IHK, HWK und Berufsgenossenschaft anmelden
Möglicherweise ist Ihre GbR mit einigen Pflichtmitgliedschaften verbunden. Sind sie gewerbetreibend und haben Ihre GbR beim Gewerbeamt gemeldet, leitet dies Ihre Informationen an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer weiter. Im Fall einer handwerklichen Tätigkeit informiert das Gewerbeamt die Handwerkskammer. Für eine freiberufliche GbR besteht keine Pflichtmitgliedschaft.
Auch die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung, ist für Gewerbetreibende verpflichtend. Bei Freiberuflern besteht diese Pflicht nicht in jedem Fall, sondern hängt vom Beruf ab. Sie müssen sich anders als Gewerbetreibende selbst dort melden.
Auf einen Blick, Vor- und Nachteile der GbR
Vorteile
- Einfache und kostengünstige Gründung ohne Mindestkapital
- Hohe Flexibilität
- Einfache Buchführung
- Schnelle Entscheidungswege
- Geringe Formalitäten
Nachteile
- Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung
- Schwierige Finanzierung durch fehlendes Stammkapital
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit
- Möglicherweise komplex bei Streit oder Trennung
- In der Regel Auflösung durch Ausscheiden möglich
Art und Höhe der Einkünfte entscheiden, Welche Steuern muss eine GbR zahlen?
Welche Steuern Sie als Gesellschafter einer GbR zahlen müssen, entscheidet die Art der Einkünfte und der wirtschaftlichen Tätigkeit. Da es sich bei der GbR um eine Personengesellschaft handelt, werden die Gewinnanteile und mögliche Verluste auf Sie und Ihre Mitgesellschafter verteilt und von Ihnen versteuert.
Umsatzsteuer
In der Regel ist auch Ihre GbR umsatzsteuerpflichtig. Sie können allerdings von der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) Gebrauch machen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000€ und im laufenden Jahr nicht über 100.000€ liegt. (Stand 2025). Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen, können aber auch keinen Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen.
Gewerbesteuer
Ist Ihre GbR gewerbetreibend, müssen Sie eine Gewerbesteuer abführen, sobald Ihr Jahresgewinn den Freibetrag von 24.500€ übersteigt (§11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Als Freiberufler sind Sie grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit (§2 GewStG).
Körperschaftssteuer
Ist eine juristische Person an Ihrer GbR beteiligt, bleibt die GbR selbst körperschaftsteuerfrei. Der auf die juristische Person entfallende Gewinnanteil unterliegt jedoch der Körperschaftsteuer. Diese beträgt derzeit 15%. Zusätzlich kann ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Körperschaftsteuer anfallen.
Einkommensteuer
Als Gesellschafter einer GbR sind Sie einkommensteuerpflichtig. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich müssen Sie gegebenenfalls noch die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag berücksichtigen.
Wenn der Gesellschaftszweck fehlt, Wie lässt sich eine GbR auflösen oder beenden?
Auflösungswille
Die GbR lässt sich ebenso unkompliziert auflösen wie gründen, wenn Sie dabei einige formale Schritte beachten. Zunächst sollten alle Gesellschafter der Auflösung zustimmen. Handelt es sich um eine GbR mit zwei Gesellschaftern, kann auch das Ausscheiden einer Partei zur Auflösung führen. Spätestens jetzt zeigt sich der Vorteil eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags, denn dort ist meist auch die Auflösung geregelt.
Auflösung des Gesellschaftsvermögens
Anschließend folgt die sogenannte Liquidation, indem das Gesellschaftsvermögen aufgelöst wird: Forderungen werden beglichen, Einnahmen eingesammelt und der Vermögensüberschuss hälftig oder je nach Vereinbarung im Vertrag aufgeteilt.
Abmeldung bei Gewerbe- und Finanzamt
Handelt es sich um eine gewerblich tätige GbR, müssen Sie das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abmelden und das Finanzamt schriftlich über die Auflösung informieren. Bei einer freiberuflichen GbR genügt eine Mitteilung an das Finanzamt. Außerdem müssen Sie eine abschließende Einnahmenüberschussrechnung und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Kündigung von Mitgliedschaften, Verträgen und Konten
Darüber hinaus sollten Sie auch alle relevanten Stellen wie die Berufsgenossenschaft zeitnah informieren. Denken Sie außerdem an die rechtzeitige Kündigung oder Übertragung laufender Verträge. Sobald alle finanziellen Angelegenheiten abgeschlossen sind, kann das Geschäftskonto der GbR aufgelöst werden.
FAQ, Häufige Fragen zur GbR
Wenn Sie eine GbR führen, können Sie keinen offiziellen Firmennamen oder Fantasienamen nutzen. Sie können jedoch für den Geschäftsverkehr eine Geschäftsbezeichnung verwenden. Dabei müssen Sie jedoch immer die Namen der Gesellschafter angeben.
Grundsätzlich sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR berechtigt, außer Sie haben im Gesellschaftsvertrag etwas anderes vereinbart.
Ja, eine GbR kann in eine andere Rechtsform, wie eine OHG oder eine GmbH, umgewandelt werden. Liegt der Umsatz der GbR über 500.000€, wird die GbR als Handelsgesellschaft gewertet und muss gegebenenfalls aktiv in eine OHG umgewandelt werden. Dies ist jedoch mit einem höheren Aufwand verbunden.
Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ist eine Weiterentwicklung der klassischen GbR. Seit 2024 können sich GbRs freiwillig in ein spezielles Register beim Amtsgericht eingetragen lassen. Dadurch erhält die eGbR eine eigene Rechtspersönlichkeit, kann unter ihrem Namen Verträge abschließen und im Grundbuch eingetragen werden. Die persönliche und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter bleibt jedoch bestehen.
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Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Situationen individuell unterscheiden können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.
