Import und Export – Chancen clever nutzen

Wie läuft ein Import ab? Was ist beim Export zu beachten? Wie gewinne ich den Formularkrieg? Wie finanziere ich den Außenhandel?

Containerschiff mit vielen bunten Containern, dass auf dem Ozean in den Sonnenuntergang fährt

Auch vielen kleinen Unternehmen bietet der Außenhandel echte Wachstumschancen. Doch er unterliegt vielen Regelungen. Wenn man weiß, welche Import- und Exportbestimmungen zu beachten sind, verliert die Dokumentenschlacht ihren Schrecken.

Außenhandel: Grenzenlose Chancen

Import und Export sind die Lebensadern der globalisierten Wirtschaft. Gerade deutsche Unternehmen sind gut darin, die Chancen des Außenhandels zu nutzen. Dabei sind Ausfuhren und Einfuhren bis ins Detail geregelt – eine Vielzahl an Genehmigungspflichten, Formularen und Dokumenten sind die Folge. Große Unternehmen beschäftigen damit ganze Abteilungen. Aber auch kleine Unternehmen können mit smarten Prozessen und der richtigen Finanzierung Grenzen überwinden.
Dafür zunächst ein Blick auf die beteiligten Parteien bei Außenhandelsgeschäften:

Vier Parteien machen den Deal

Folgende Parteien sind involviert:

Er muss vor allem Einfuhrbestimmungen beachten und das Risiko ausbleibender oder fehlerhafter Lieferungen absichern.

Ausfuhrgenehmigung, Zollerklärung, Ursprungsnachweis und das Risiko ausbleibender Zahlung stehen auf seiner Watchlist ganz oben.

Behörden beider involvierten Länder und Organisationen wie EU und WTO definieren das Regelwerk, vor allem natürlich die Zollbestimmungen.

Sie finanzieren bei Investitionsbedarf und bieten Lösungen zur Risikominimierung, z. B. via Akkreditiv.

Zwei Welten: EU und Drittstaaten

Für Unternehmen in Deutschland, die Waren einführen oder ausführen wollen, teilt sich die Welt quasi in zwei Teile: in EU-Mitgliedstaaten und sogenannte Drittländer. Grundsätzlich ist der Handel innerhalb der EU gerade für kleinere Unternehmen einfacher. Hierzu einige wichtige Stichpunkte:

Handel mit EU-Mitgliedstaaten

  • Keine Zölle: Der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ist für sogenannte Gemeinschaftswaren zollfrei. Gemeinschaftswaren sind Waren, die in der EU hergestellt wurden oder bei der Einfuhr aus einem Drittland bereits verzollt und versteuert wurden.
  • Eigenheiten: Es gibt einige nationale Rechtsvorschriften wie z. B. Richtlinien für die Etikettierung, vor allem für Agrar-Erzeugnisse, Lebensmittel und Pharma-Produkte, die es zu beachten gilt.
  • Mehrwertsteuer: Die Mitgliedstaaten haben zum Teil unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Deshalb werden Lieferungen von Unternehmen an Unternehmen im Käuferland besteuert. Achten Sie bei Rechnungen im Außenhandel auf die jeweilige Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Beziehers.

Handel mit Drittländern

  • Einfuhrbeschränkungen oder -verbote: Das klingt schlimmer, als es ist. Denn grundsätzlich ist die Einfuhr aus und Ausfuhr in Drittländer ohne große Einschränkungen möglich. Aber es gibt dennoch für manche Produkte, Länder und Regionen Beschränkungen oder gar Verbote. Zum Beispiel für Textilien aus Nordkorea, für vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten oder aufgrund von Embargos. Diese lassen sich aber beim Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle schnell in Erfahrung bringen.
  • Ein- und Ausfuhrgenehmigungen: Ob Sie die benötigen, ergibt sich aus den Hinweisen des Elektronischen Zolltarifs (ETZ). Sie werden vor allem für einige landwirtschaftliche Produkte wie Reis und bestimmte Milch-Erzeugnisse gefordert.
  • Zölle: Die fälligen Tarife listet der ETZ. Um dort den für Ihre Waren geltenden Tarif zu ermitteln, benötigen Sie die richtige elfstellige Zolltarifnummer. Auskünfte dazu geben der Zoll und die Industrie- und Handelskammern.
  • Eigenheiten: Gerade Einfuhren aus Drittländern unterliegen bestimmten Kennzeichnungs- und Schutzvorschriften. Gute Ansprechpartner sind auch dafür: Die Industrie- und Handelskammern und die Branchenverbände.

Abfederung der finanziellen Risiken und zur Finanzierung kommt den Banken eine wichtige unterstützende Rolle zu. Im Finanzierungsgespräch zur Außenhandelsfinanzierung mit Ihrer Bank werden viele Anforderungen in Sachen Dokumentation und Formulare zur Sprache kommen.
Bis sich eine Prozess-Routine in Sachen Genehmigungen und Dokumente eingespielt hat, leisten Banken und Industrie- und Handelskammern gute Unterstützung. Die Commerzbank als eine der führenden Banken im deutschen Außenhandel nimmt Ihnen mit ihrem Dokumenten-Service sogar dauerhaft einen großen Teil der Abwicklungsaufgaben ab. Und Sie vermeiden durch die hohe Dokumentenqualität Zahlungsverzögerungen und -ausfälle.

Sprechen Sie frühzeitig mit den Außenhandels-Experten Ihrer Bank. Daraus ergibt sich häufig eine einfache To-do-Liste zu notwendigen Dokumentationen. Das erspart Ihnen viel Lauferei und Sucherei.

Finanzielle Risiken absichern

Der Außenhandel birgt größere Risiken als Geschäfte innerhalb Deutschlands. Häufig kennen sich Käufer und Verkäufer noch nicht sonderlich gut. Die Rechtssysteme und das Geschäftsverständnis unterscheiden sich. Die Liefer- und Qualitätsrisiken sind höher,
Wechselkursschwankungen können auftreten, wenn verschiedene Währungen involviert sind. Manchmal kommen auch politische Risiken hinzu.

Akkreditive schaffen eine Win-win-Situation

Natürlich: Der Exporteur hätte am liebsten eine 100-prozentige Vorauskasse. Dann aber läge das Risiko ganz beim Importeur. Der möchte hingegen die Ware auf Ziel oder erst beim Empfang zahlen. Dieses Risiko mag der Exporteur häufig nicht eingehen. Das Akkreditiv ist ein Kompromiss, der beiden Parteien erlaubt, ihr Risiko zu verringern – eine Win-win-Situation.

Und das funktioniert so: Mit einem Akkreditiv verpflichtet sich eine Bank, dem Exporteur einer Ware einen bestimmten Betrag in einer bestimmten Währung und an einem bestimmten Fälligkeitstag zu zahlen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage stimmiger Dokumente, die den Versand der Ware belegen. Die Zahlung erfolgt also erst, wenn die Ware ordnungsgemäß und nachweislich auf den Weg gebracht wurde.

Die passende Finanzierung ermöglicht Wachstum

Ohne die notwendigen finanziellen Mittel ist ein erfolgreicher Start im Außenhandel nicht möglich. Denn Liquiditätsengpässe stellen für Unternehmen nicht nur im Inlandsgeschäft relevante Risiken dar, sondern auch im Kontext von Import und Export. Können beispielsweise durch fehlende liquide Mittel Rechnungen nicht mehr gezahlt werden, stockt die gesamte Warenkette. Durch die Nutzung einer Kreditlinie können Sie kurzfristig Ihren finanziellen Spielraum vergrößern und Warenketten am Laufen halten. Bedenken Sie jedoch, das Zinsen anfallen. Eine Alternative stellt der Gewerbekredit der Commerzbank dar. Er bietet Ihnen einen festen Kreditrahmen, auf den Sie im Geschäftsalltag jederzeit zurückgreifen können.
Wenn Sie Waren aus dem Ausland nicht zum Weiterverkauf, zur Weiterverarbeitung oder als Werkstoffe einführen, sondern als Betriebsmittel – also zum Beispiel Anlagen und Maschinen – bietet sich die Investitionsfinanzierung als Kreditform an. Gleiches gilt auch, wenn Sie planen, einen Standort im Ausland zu eröffnen. Darlehenssumme, Laufzeit und Ratenhöhe lassen sich beim Investitionskredit perfekt den Erfordernissen Ihres Betriebs anpassen.

Absicherung gegen schwankende Devisenkurse

Wenn Sie mit Ländern außerhalb der Eurozone Handel betreiben möchten, kommen natürlich Devisen ins Spiel – und mit ihnen das Risiko von Wechselkursschwankungen. Deshalb sind professionelle Tools für den Devisenhandel und Wechselkurs-Sicherungsinstrumente wichtig. Sie bieten Ihnen rund um die Uhr aktuelle Informationen, detaillierte Analysen und Zugang zu den Preisen von Währungs-Paaren. Und stellen somit die Preisfindung, eine schnelle Geschäftsausführung und eine Transaktionsnachbearbeitung sicher.

Nummern, Zölle, Dokumente & Co.

Beim Handel mit Drittländern, also Nicht-EU-Mitgliedstaaten, werden Zölle fällig. Es braucht Nummern, Dokumente, Genehmigungen. Die Bestimmungen sind vielfältig. Deshalb lassen sich keine pauschalen Antworten geben. Die IHK Stuttgart hat deshalb umfassende Informationen dazu sehr gut aufbereitet. Hier die wichtigsten Stichworte im Überblick:
  • EORI-Nummer: Wer Waren ausführen oder einführen möchte, braucht die sogenannte Economic Operators' Registration and Identification-Nummer, die das Unternehmen bei der Ausfuhr- oder Einfuhr-Anmeldung identifiziert.
  • Anmeldungen: Bei Einfuhren aus Drittländern ist grundsätzlich eine Einfuhr-Anmeldung erforderlich. Exporteure müssen ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm eine Ausfuhr-Anmeldung erstellen. Beim Handel innerhalb der EU werden sogenannte Intrastat-Meldungen nur fällig, wenn im Jahr Waren im Wert von 500.000 Euro ausgeführt oder 800.000 Euro eingeführt werden.
  • Zolltarifnummer: Zur Zollanmeldung wird eine Zolltarifnummer/Warennummer benötigt. Die findet sich im Warenverzeichnis des Außenhandels.
  • Zollwert: Der Zollwert einer Ware wird bei der Zollanmeldung für die Berechnung der Zollschuld zugrunde gelegt. Er setzt sich aus dem Rechnungsbetrag, Hinzurechnungen und Abzügen wie z.B. anteilige Fracht- und Versicherungskosten zusammen.
  • Zollsätze: Die Zollsätze für den Import in die Europäische Union sind in der TARIC-Datenbank zu finden. Für den Export lassen sich die Zoll- und Umsatzsteuersätze des Empfangslandes in der Datenbank Access2Markets recherchieren.
  • Ursprungsland/Ursprungszeugnis: Manche Länder verlangen bei Importen den Nachweis des Ursprungslands. Dazu dient das Ursprungszeugnis. Deutsche Exporteure können das Ursprungszeugnis bei der IHK ihrer Region beantragen.
  • Genehmigungspflichten: Es sind gar nicht so viele Waren und Umstände, die Genehmigungen erforderlich machen. Wenn es Zweifel gibt, lohnt sich ein Blick in den Elektronischen Zolltarif (ETZ).

Grenzenlose Chancen – erfolgreich nutzen

Der Außenhandel bietet für Firmen große Wachstums-Chancen. Doch der Schritt über die Grenzen führt oft in unbekanntes Terrain. Eine kompetente Beratung durch Ihre Bank, die passende Finanzierung und ein gutes Risikomanagement sind dabei echte Erfolgsfaktoren.