Auslandsüberweisungen für Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen bieten sich oft lukrative Chancen im Ausland. Wir zeigen, worauf es bei Geldüberweisungen ins Ausland ankommt.

Geld als Unternehmen ins Ausland überweisen – so gehts
Ob als Kleinunternehmen, Mittelständler oder Großkonzern: Eine Überweisung ins Ausland zu tätigen ist für Unternehmen häufiger nötig, als man zunächst annimmt. Die Bestellung von Produktionsmaterialien oder Zahlungen an ein Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland sind nur einige Möglichkeiten, bei denen Sie als Unternehmer Geld ins Ausland überweisen müssen.
Vorab sollten sich Unternehmer über einige Dinge informieren. Dazu gehört, dass Sie sich einen Überblick über mögliche Überweisungswege sowie Gebühren, die Dauer der Überweisung und etwaige Risiken verschaffen. Auch der Begriff „AWV-Meldepflicht“ sollte insbesondere auch in kleinen Unternehmen bekannt sein.
Auslandsüberweisung: zwei Möglichkeiten
SEPA-Überweisung
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. 36 Staaten haben sich im SEPA-Zahlungsraum zusammengeschlossen: Die Mitgliedsländer der EU, die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – bestehend aus den EU-Mitgliedsländern sowie Norwegen, Island und Liechtenstein – sowie die Staaten Schweiz, Monaco, Großbritannien und Nordirland.
Für Zahlungen innerhalb dieses sogenannten SEPA-Geltungsbereiches kann die SEPA-Überweisung genutzt werden. Sie darf ausschließlich in Euro beauftragt bzw. durchgeführt werden. Wie eine normale Inlands-Überweisung können Sie die SEPA-Überweisung einfach per Online Banking, am Self-Service-Terminal oder in einer Bankfiliale in Auftrag geben. Eine SEPA-Überweisung dauert in der Regel einen Bankarbeitstag. Wie Sie Ihr Unternehmen für SEPA fit machen, erfahren Sie hier.
Klassische Auslandsüberweisung
Der Auslandszahlungsverkehr (AZV) umfasst
- grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Geltungsraums in Euro, sowie
- grundsätzlich alle Zahlungen in Fremdwährung.
Hierunter fallen auch Zahlungen innerhalb Deutschlands in Fremdwährung und Zahlungsaufträge mit besonderen Weisungen, die nicht über den standardisierten SEPA-Zahlungsverkehr abgewickelt werden können. Eine gesetzliche Vorgabe, wie lange eine Überweisung im Auslandszahlungsverkehr dauern darf, gibt es nicht.
Diese Daten benötigen Unternehmer für eine Auslandsüberweisung
- Name und Vorname des Zahlungsempfängers bzw. Unternehmensname und gegebenenfalls die Anschrift
- Die Internationale Bankkontonummer IBAN („International Bank Account Number“)
- Die Internationale Bankleitzahl BIC („Bank Identifier Code“ oder „Business Identifier Code“) der Bank des Empfängers, auch als SWIFT-Code bekannt
- Ihre eigene internationale Bankkontonummer (IBAN)
- Den Verwendungszweck der Überweisung, zum Beispiel eine Rechnungs- oder Auftragsnummer
Die IBAN und der BIC/SWIFT-Code sind in der Regel immer auf der EC- oder Giro-Karte, im Online Banking, auf Ihren Kontoauszügen sowie auf Rechnungen und Zahlungsvordrucken des Empfängers zu finden.
Die IBAN hat in Deutschland 22 Stellen und beginnt immer mit zwei Buchstaben, die für das Land stehen, in dem sich das Konto befindet. Bei einem deutschen Konto lautet das Länderkürzel „DE“.
Der BIC bzw. SWIFT-Code ist 11-stellig und dient der weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten.
Überweisungsdaten sorgfältig prüfen
Bei allen Daten für eine Überweisung gilt: Prüfen Sie diese immer sorgfältig. Für fehlerhafte Angaben haftet derjenige, der das Geld überweist. Ist bei IBAN oder BIC beispielweise ein Zahlendreher enthalten und das Geld wird einem falschen Konto gutgeschrieben, müssen sich Unternehmer selbst darum kümmern, das Geld vom Empfänger zurückerstattet zu bekommen. Die Bank kann dabei auf Wunsch unterstützen, ist jedoch nicht gesetzlich dazu verpflichtet.
Besonderheit bei Auslandsüberweisungen: die AWV-Meldepflicht
Sowohl für klassische Auslandsüberweisungen als auch für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen gilt eine Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV-Meldung) – eine sogenannte AWV-Meldung muss eingereicht werden. Sie gilt für Zahlungen ab 12.500 Euro und ist vom Zahlungspflichtigen separat an die Bundesbank zu übermitteln. Nähere Informationen zur AWV-Meldepflicht bietet die Deutsche Bundesbank auf ihrer Homepage an.
Mit Inkrafttreten der AWV-Änderungen zum 1. September 2013 sind grundsätzlich alle außenwirtschaftlichen Meldungen von Unternehmen, Banken, öffentlichen Stellen und Privatpersonen elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen.
Die Meldung kann nur noch elektronisch oder telefonisch erfolgen – die Papiermeldung ist nicht mehr zulässig. Die Informationen zur elektronischen Meldung für Unternehmen bzw. der telefonischen Meldeoption für Privatkunden finden Sie hier.
Entgelte bei Auslandsüberweisungen
SEPA-Überweisungen
Bei SEPA-Transaktionen innerhalb des Geltungsbereichs der EU-Preisverordnung (Zahlungen innerhalb der EU-/EWR-Staaten) zahlen Kunden genauso viel wie für eine vergleichbare Inlandsüberweisung. Bei SEPA-Zahlungen in ein NICHT-EU-/EWR-Land wie z. B. Großbritannien können auf der Empfängerseite Entgelte anfallen.
Auslandsüberweisungen
Bei Auslandsüberweisungen verlangen inländische wie ausländische Banken häufig Zusatzentgelte. Häufige Kostenfaktoren sind ein schlechter Wechselkurs, Entgelte für den Währungstausch, Überweisungsentgelte oder SWIFT-Gebühren. Alle Entgelte der Commerzbank finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis (PDF).
Besonderheit im Auslandszahlungsverkehr: Entgelte teilen
Bei Überweisung in Nicht-EU-/EWR-Länder können sich die Vertragsparteien vorher darauf verständigen, wer die Kosten für die Überweisung tragen soll. Es gibt drei Optionen für die Entgeltregelung:
- Der Sender trägt die Kosten – „OUR“ (für „our customer charged“)
- Der Empfänger übernimmt die Kosten – BEN (für „beneficiary pays costs“)
- Die Kosten werden geteilt – SHARE – dies ist die standardmäßige Überweisungsart vieler Banken.
Expertentipps für Ihre Auslandsüberweisung
Benötige ich als Unternehmer eine Freischaltung, um Auslandsüberweisungen tätigen zu können?
Um eine Auslandsüberweisung tätigen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Unternehmen brauchen einen Digital Banking-Zugang, entweder via Online Banking, HBCI-Verfahren oder EBICS-Verfahren. Letztere bieten neben den klassischen Online Banking-Funktionalitäten auch die Verwaltung von Konten, Auswertungsmöglichkeiten und dank modernster Verschlüsselungstechniken zusätzliche Sicherheit. Darüber hinaus muss ein Limit für Auslandsüberweisungen – ein sogenanntes AZV-Limit – eingerichtet sein. Es beträgt aus Sicherheitsgründen standardmäßig 0,- Euro.
Welches Risiko besteht bei einer Überweisung ins Ausland?
Bei einer Überweisung ins Ausland sind diverse Risiken zu berücksichtigen. Da die verschiedenen Handelspartner räumlich weit voneinander entfernt sind, lassen sich umfassendere Informationen zum jeweiligen Vertragspartner schwieriger beschaffen, als dies der Fall wäre, wenn das Geschäft im selben Land stattfinden würde. Dazu kommt, dass in verschiedenen Ländern auch unterschiedliche Gesetze und Handelsbräuche aufeinandertreffen, die sich im Streitfall nur schwer oder überhaupt nicht durchsetzen lassen. Unternehmen, die im Bereich Im- und Export oder Ausfuhr ins Ausland tätig sind, sichern ihre Risiken im Auslandszahlungsverkehr daher mit verschiedenen Mitteln des dokumentären Zahlungsverkehrs (z. B. Akkreditive, Inkassi und Garantien) ab.
In welchem Zeitraum kann ich eine Auslandsüberweisung wieder zurückholen?
Prinzipiell bestehen gute Chancen, eine Überweisung zurückzuholen, solange die Zahlung nicht durch die Bank weitergegeben wurde. Jede Bank hat hierbei unterschiedliche Zeitlimits, sogenannte Cut-Off-Zeiten. Ihr Bankberater kann Sie hierzu gerne beraten. Sobald die Zahlung das Kreditinstitut verlassen hat, besteht noch die Möglichkeit eines Rückrufes über die Auslandsbank. Hierbei ist der Erfolg von diversen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel dem Zeitraum der Überweisung und dem Land bzw. der Auslandsbank.