Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen finden

19.05.2022 – Bei der Unternehmensgründung stehen Gründer vor großen Herausforderungen. Welche Rechtsform unterstützt individuelle Stärken, welche reduziert die Schwächen?

Rechtsformen auf einen Blick

Mit der optimalen Rechtsform starten junge Unternehmen in eine erfolgreiche Zukunft. Auf die Frage nach der richtigen Entscheidung, ein Unternehmen zu gründen, folgen Fragen zur Unternehmensform beziehungsweise der Rechtsformwahl. Bestimmte Merkmale werden als besonders zweckmäßig, andere als attraktiv beurteilt.

Was ist eine Rechtsform?

Unter dem Begriff Rechtsform ist eine juristisch definierte Organisationsform von Unternehmen zu verstehen. Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften sind die Strukturmerkmale festgelegt. Sie legen dar, wie die Teilnahme am Wirtschaftsleben abgewickelt wird. Aus einer bestimmten Wahl der jeweiligen Rechtsform ergeben sich finanzielle, rechtliche, steuerliche und individuelle Folgen für Eigentümer, Gesellschafter oder Beteiligte. So haften bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Betreiber auch mit dem Privatvermögen. Im Falle von Kapitalgesellschaften ist die Haftung allerdings beschränkt. Meist legt die richtige Wahl der Rechtsform bereits den Grundstein für eine positive Laufbahn des eines Unternehmens, jede Entscheidung ist mit Bedacht zu treffen. Ändern sich zu einem späteren Zeitpunkt die Parameter, und es besteht Bedarf, die Organisationsform zu wechseln, ist das auch möglich.

Was ist eine Kapital- und was eine Personengesellschaft?

Der Name verrät bereits die größten Unterschiede dieser beiden Rechtsformen. Während sich eine Kapitalgesellschaft auf das Kapital konzentriert, das zur Gründung aufzubringen ist und dem Gläubigerschutz dient, fokussiert sich die Personengesellschaft auf die natürlichen Personen. In Kapitalgesellschaften wird strikt zwischen dem Privat- und dem Gesellschaftsvermögen der Gesellschafter unterschieden. Das trifft auf die steuerliche Behandlung und die Buchhaltung zu, die beide dem Trennungsprinzip folgen. Kapitalflüsse werden im Rahmen der Gewinnausschüttung einmal pro Jahr vorgenommen und als Einkommen aus Kapitalvermögen besteuert. Innerhalb einer Personengesellschaft findet diese Teilung nicht statt, es gilt das Transparenzprinzip. Im gesamten Geschäftsjahr sind Privatentnahmen möglich. Die doppelte Buchhaltung ist bei beiden Rechtsformen Pflicht, allerdings unterscheidet sich der Gründungsaufwand erheblich.

Welche Arten von Rechtsformen gibt es?

In welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt werden soll, hängt von rechtlichen und individuellen Anforderungen ab. Eine optimale Entscheidung gibt es nicht – jede Rechtsform weist Vor- und Nachteile auf und hat finanzielle, juristische, persönliche und steuerliche Folgen (Haftungsbeschränkung). Ein Überblick über die Gründungsmöglichkeiten von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • GmbH & Co. KG
  • Freiberufler

Das Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen zählt in Deutschland zu den am häufigsten vertretenen Rechtsformen. Zur Gründung ist keine Kapitaleinlage notwendig, somit ist diese Variante eine preiswerte Möglichkeit, einfach und schnell am geschäftlichen Alltag teilnehmen zu können. Wer ein Einzelunternehmen anmeldet, muss nicht alleine ohne Angestellte arbeiten, diese Rechtsform erlaubt es, vielfältige Mitarbeiterressourcen aufzubauen. Die Haftung eines Einzelunternehmens umfasst auch das Privatvermögen des Betreibers selbst. Das heißt, im Falle einer Insolvenz des Einzelunternehmens wird das gesamte private Vermögen des Unternehmers zur Deckung offener Forderungen herangezogen. Ein Risiko, das in keiner Phase der Selbstständigkeit unterschätzt werden darf. Die Privathaftung im Einzelunternehmen ist der bedeutendste Nachteil gegenüber anderen Gesellschaftsformen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein Mindestkapital von 25.000€ notwendig. Die Gründungskosten sind vom Stammkapital und Geschäftswert abhängig. Kommt ein standardisiertes Gründungsprotokoll zum Einsatz, ist die Gründung wesentlich günstiger als mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit hohem Beliebtheitsgrad, deren größter Vorteil in ihrer beschränkten Haftung liegt. Das Privatvermögen der Gesellschafter wird in dieser Rechtsform nur in absoluten Ausnahmefällen herangezogen. An der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können sich beliebig viele Personen beteiligen. Es muss eine jährliche Bilanz erstellt werden. Dem Geschäftsführer obliegt die Leitung dieser Gesellschaft. Er hat den gewinnorientierten und reibungslosen Betriebsablauf wahrzunehmen, um die treuhänderisch fremden Vermögensinteressen durchzusetzen.

Die Unternehmergesellschaft UG

Die UG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einem Stammkapital von zumindest 1€. Sie bietet eine interessante Alternative zu internationalen Rechtsformen mit niedrigem Stammkapital. Als beliebte Möglichkeit, die britische Limited zu umgehen, gleicht die UG (haftungsbeschränkt) weitgehend der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Kapitalgesellschaft weist zwar einen erheblichen Unterschied in der Höhe des Stammkapitals auf, unterliegt aber in der Haftung identischen Regularien. Rechtlich betrachtet, kann sich eine UG zur vollwertigen GmbH heraufarbeiten, muss aber pro Jahr ein Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich Verluste) in Rücklagen einstellen. Bei Erreichen eines Stammkapitals von 25.000€ kann die Unternehmergesellschaft ohne Wechsel der Rechtsform in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt werden.

Vorteile:

  • Keine private Haftung, geringe Startkosten
  • Gehälter und Altersvorsorge gelten als Betriebsausgaben

Das sollten Sie bei dieser Rechtsform bedenken:

  • Doppelte Buchführung und Bilanzpflicht
  • Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • Ansparpflicht

Die Offene Handelsgesellschaft OHG

Die OHG ist ein Zusammenschluss von zumindest 2 Gesellschaftern, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben. Gegenüber Gläubigern besteht in dieser Rechtsform keine Haftungsbeschränkung. Beide Gesellschafter bilden eine Risiko-, Haftungs-, Vermögens- und Tätigkeitsgemeinschaft. Bei der Offenen Handelsgesellschaft können Personengesellschaften, juristische und natürliche Personen als Gesellschafter fungieren. Wissenschaftliche, freiberufliche und künstlerische Tätigkeiten sind ausgenommen, der Betrieb muss sich auf ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe richten. Gründen lässt sich eine OHG durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen 2 Gesellschaftern. Der Vertrag ist formfrei, bedarf allerdings der Schriftlichkeit. Die Firma der Kapitalgesellschaft muss am Handelsregister registriert werden und ist beim Gewerbeamt anzumelden. Grundsätzlich sind beide Gesellschafter befugt, als Geschäftsführer zu agieren und die Firma im Namen der OHG zu vertreten. Zu den Vorteilen einer Offenen Handelsgesellschaft zählt die Flexibilität in der Führung, ein frei gestaltbarer Gesellschaftsvertrag sowie eine hohe Kreditwürdigkeit. Ein Nachteil wäre die volle unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter.

Die Aktiengesellschaft AG

Bei der Aktiengesellschaft, kurz AG, handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie gilt als juristische Person und ist selbst Träger von Pflichten und Rechten. Die international anerkannte Rechtsform unterliegt handelsrechtlichen Vorschriften auch dann, wenn sie kein aktives Gewerbe betreibt. Unterdessen bleibt das private Vermögen der Aktionäre unangetastet, während Gläubiger auf das gesamte Vermögen der AG zurückgreifen können. Das nötige Grundkapital zur Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt zumindest 50.000€ und kann in Form von Sach- oder Bareinlagen erbracht werden. Der Nennbetrag pro Aktie beträgt mindestens 1€, wobei die Ausgabe nennwertloser Aktien erlaubt ist. Die Gründung erfolgt per notariell beurkundetem Gründungsprotokoll, indem der Gesellschaftsvertrag durch die Gründer akzeptiert und die Übernahme der Aktien erklärt wird. Zu den Pflichten einer AG zählen die Bestellung eines Aufsichtsrates und Abschlussprüfers.

Vorteile:

  • Da das Gesellschaftsvermögen in Aktien aufgeteilt ist, haftet jeder Aktionär mit dem Betrag, den er für den Erhalt der Aktie bezahlt hat
  • Kapitalbeschaffung über den Aktienmarkt
  • Einfache Übertragung von Geschäftsanteilen

Das sollten Sie bei dieser Rechtsform bedenken:

  • 50.000 Euro Mindestkapital
  • Kostspieligere Gründung
  • Doppelte Buchführung, Bilanzierungs- und Publizitätspflicht
  • Aufsichtsrat erforderlich

Die Kommanditgesellschaft KG

Die KG ist eine verwandte Rechtsform der OHG und definiert den Zusammenschluss von zumindest 2 Gesellschaftern. In einer Kommanditgesellschaft haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt und persönlich (Komplementär) sowie mindestens ein Gesellschafter mit einer im Gesellschaftsvertrag deklarierten Einlagesumme (Kommanditist). Allerdings müssen beide Rollen an unterschiedliche juristische oder natürliche Personen oder eine Personengesellschaft vergeben sein. Zur Gründung einer KG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, sollte diese Rechtsform der Kapitalgesellschaft für die Ausübung des Gewerbes kein Kapital benötigen. Die KG kann auch ohne Einlagen geführt werden, ist aber auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Freiberufliche Tätigkeiten sind vom vollkaufmännischen Gewerbebetrieb ausgeschlossen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR

Eine GbR ist eine Grundrechtsform der Personengesellschaft und besonders durch die kostengünstige und einfache Gründung eine attraktive Möglichkeit mit vielfältigen Einsatzvarianten. Sämtliche maßgeblichen Regelungen für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts finden sich im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die GbR sieht vor, dass die einzelnen Gesellschafter aktiv im Unternehmen arbeiten und ihre Tätigkeit einbringen. Allerdings sind in dieser Rechtsform alle gewerblichen Aktivitäten eingeschlossen. Somit steht die GbR sowohl Freiberuflern als auch Gewerbetreibenden zur Verfügung. Möchten Gesellschafter eine GbR gründen, sind zumindest 2 dafür erforderlich. Gesellschafter kann jede juristische und natürliche Person sein, wobei es kein erforderliches Mindeststammkapital gibt.

Vorteile:

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Einfache Buchführung
  • Teamgründung möglich (nur bei GbR)

Das sollten Sie bei dieser Rechtsform bedenken:

  • Haftung mit Privatvermögen
  • Gewerbesteuerpflicht
  • Mitgliedschaft bei IHK oder HWK erforderlich

Die GmbH & Co. KG

Diese Rechtsform ist eine besondere Erscheinungsvariante der Kommanditgesellschaft. Als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) der KG kann ausschließlich eine juristische Person (GmbH) eingesetzt werden. Dies ist natürlichen Personen innerhalb der Personengesellschaft nicht möglich. Die Statuten der GmbH & Co. KG sind gesetzlich kaum geregelt. Da im Grunde völlige Vertragsfreiheit herrscht, können auch andere Gesellschaftsarten in dieser Konstruktion abgewandelt werden. Perfekt dafür geeignet, um den Bedürfnissen moderner Wirtschaftsanforderungen aktuell entsprechen zu können. So ist die GmbH & Co. KG zwar eine Personengesellschaft, sie weist aber auch Elemente einer Kapitalgesellschaft auf. In erster Linie finden die Vorschriften zur KG hier ihre Anwendung.

Vorteile:

  • Sacheinlagen erlaubt
  • Gehälter und Altersvorsorge gelten als Betriebsausgaben

Das sollten Sie bei dieser Rechtsform bedenken:

  • Doppelte Buchführung und Bilanzpflicht
  • Notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • 25.000 Euro bzw. 12.5000 Euro Mindeststammkapital

Freiberufler

Gründen Sie als Freiberufler, sind Sie von der Gewerbesteuer befreit. Infrage kommt diese Art der Rechtsform für Sie aber nur, wenn Sie einen freien Beruf ausüben, zum Beispiel als Arzt, Notar, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Architekt.

Vorteile:

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Keine IHK-Mitgliedschaft erforderlich
  • Schnelle, unkomplizierte Gründung
  • Einfache Buchführung
  • Von der Gewerbesteuer befreit

Das sollten Sie bei dieser Rechtsform bedenken:

  • Sie haften mit Ihrem Privatvermögen
  • Je nach Tätigkeit besteht Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft und dem Versorgungswerk bzw. bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Welche Rechtsformen gibt es noch?

Alle bislang erwähnten Rechtsformen wie Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, OHG, Kommanditgesellschaft und Einzelunternehmen zählen zu den bekanntesten und auch am meisten verwendeten betrieblichen Konstellationen. Das erforderliche Mindestkapital zur Gründung ist genauso unterschiedlich wie die rechtlichen Regularien. In Deutschland weit weniger bekannt sind sogenannte Partnergesellschaften (PartG) für freiberuflich Selbstständige oder die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien). Beide Rechtsformen sind lediglich in einem sehr spezifischen wirtschaftlichen Umfeld nutzbar und kommen daher nur vereinzelt zum Einsatz.

Schritt für Schritt zur Gründung

Als Freiberufler gründen Sie in zwei Schritten:

  1. Ist Ihrem Beruf eine Standeskammer zugeordnet, registrieren Sie sich zunächst dort.
  2. Fordern Sie innerhalb von vier Wochen nach Tätigkeitsbeginn beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Mit dem ausgefüllten Bogen beantragen Sie Ihre Steuernummer sowie bei Bedarf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäftsaktivitäten im EU-Ausland.

Die Gründung in den Rechtsformen Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH erfolgt in fünf Schritten:

  1. Melden Sie sich beim Gewerbeamt an.
  2. Beantragen Sie beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  3. Lassen Sie Ihre GmbH oder UG in das Handelsregister eintragen – am besten durch einen Notar, der sich bei Bedarf auch um den Gesellschaftsvertrag kümmert.
  4. Beantragen Sie die Mitgliedschaft in der Industrie- oder Handwerkskammer.
  5. Sollten Sie zum Start Mitarbeiter beschäftigen, sind die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit und die Krankenkasse einzubinden.

Welche Unterschiede gibt es in der Haftung?

Während Einzelunternehmer im Handumdrehen mit ihrer Firma starten können, rückt im Laufe des geschäftlichen Gebarens ein wesentlicher Nachteil in den Vordergrund: die persönliche Haftbarkeit für sämtliche Forderungen von Gläubigern. Ganz anders ist die Situation innerhalb der GmbH. Hier haften die Gesellschafter lediglich in Höhe der Einlage. Nur in besonders schwerwiegenden Verschuldensfragen im Zuge einer Insolvenz kommt es vor, dass diese auch zur Haftung mit Privatvermögen herangezogen werden. Bei Personengesellschaften wie der GbR, OHG, PartG, und Kommanditgesellschaft handelt es sich um einen gesellschaftlichen Zusammenschluss von juristischen und natürlichen Personen, die entweder mit einem bestimmten Einlagevermögen oder auch mit ihrem Privatvermögen haften. Anders ist die Situation in den Kapitalgesellschaften. Hier wird ausschließlich mit Einlagekapital gehaftet.

In welcher Höhe ist Mindestkapital zur Gründung erforderlich?

Das Gründen einer Aktiengesellschaft ist in Deutschland von allen bestehenden Rechtsformen die kostenintensivste Variante. Bei einer AG muss ein Mindestkapital von 50.000€ zur Verfügung gestellt werden, bei der Gründung einer GmbH sind es immerhin noch 25.000€. Eine Kommanditgesellschaft, GbR oder OHG sowie das Einzelunternehmen benötigen kein Mindestkapital zum Unternehmensstart, müssen aber gewerberechtliche Bestimmungen erfüllen oder im Handelsregister eingetragen werden.

Finanzieren

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Wann ist ein Eintrag im Handelsregister notwendig?

Nicht alle Unternehmen, die gegründet werden, sind zur Registrierung im Handelsregister verpflichtet. Das Register für Kaufleute schließt Kleingewerbetreibende und Freiberufler aus und wird elektronisch geführt. Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen unterteilt. Abteilung A widmet sich den Daten von Personengesellschaften wie KG, OHG, GmbH & Co. KG sowie der AG & Co. KG. Abteilung B ist für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG zuständig. Einträge im Handelsregister dienen zum einen einer geordneten Information, zum anderen sind sie für eine folgende Rechtswirkung notwendig. Beispielsweise ist eine AG erst dann rechtswirksam gegründet, wenn sie über eine Eintragung im Handelsregister verfügt.

Welche Rechtsformen eignen sich wofür?

Eine perfekte Entscheidung gibt es nicht. Mit der Gründung jeder Rechtsform sind spezielle rechtliche, steuerliche und finanzielle Verpflichtungen verbunden. So benötigen Start-ups zum Beispiel einen strukturierten Businessplan und eine Analyse, bevor die passende Rechtsform gewählt wird. Unternehmen, die bereits länger am Markt aktiv sind und nach neuen operativen Geschäftsfeldern suchen, werden diesbezüglich ihre Wahl auf einer wesentlich fundierteren Basis treffen können. Extrem wichtig ist es in allen Fällen, sich zuerst rechtlich beraten zu lassen, um später unnötige und aus Unwissenheit entstandene Enttäuschungen über die Rechtsform von Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften zu vermeiden.

Welche Fragen sollten Sie sich vor der Gründung stellen?

  • Ist Ihr Vorhaben risikoreich?
  • Wer soll das Unternehmen führen/leiten?
  • Ist die Beschränkung der persönlichen Haftung gewünscht?
  • Wie viele Personen möchten das Unternehmen gründen?
  • In welcher Höhe ist Eigenkapital aufzubringen?
  • Soll die Gründung möglichst unkompliziert und mit wenig Formalitäten entstehen?
  • Möchten Sie das Unternehmen mit einer hohen Kreditwürdigkeit ausstatten?
  • Muss ein Eintrag im Handelsregister erfolgen?
  • Spielt das Eintragungsrecht im Handelsregister eine Rolle?

Wie kann ein Wechsel einer Rechtsform vollzogen werden?

Ändern sich die Rahmenbedingungen eines Unternehmens, kann eine Anpassung der Rechtsform auf unterschiedliche Arten erfolgen. Sowohl die Umwandlung von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sind möglich, als auch der Wechsel in umgekehrter Form. Grundsätzlich stehen dafür 3 Möglichkeiten zur Auswahl: ein herkömmlicher Rechtsformwechsel, eine Fusion oder eine Spaltung. Die rechtliche Grundlage bietet das UmwG (Umwandlungsgesetz).

Die perfekte Rechtsform gibt es nicht

Auch wenn ein kleines Einzelunternehmen irgendwann zu einem respektablen Konzern heranwachsen kann, so bleiben die Anfänge innerhalb dieser Rechtsform überschaubar. Eine GmbH wirkt hingegen bereits größer und verleiht potenziellen Geschäftspartnern das Gefühl einer repräsentativen, zuverlässigen Basis. Abgesehen vom Imageeffekt bildet die richtige Wahl der Rechtsform eine entscheidende Grundlage für den weiteren Bestand eines Unternehmens. Als Gesellschafter sind aktuelle Unternehmensformen immer nur eine Momentaufnahme, in der sich die rechtlichen Voraussetzungen optimal darstellen. Später eintretende Veränderungen wie ein höheres Haftungsrisiko oder eine Expansion erfordern möglicherweise eine neue Beurteilung der Situation. Das rechtliche Umfeld muss daher in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen werden, ob in Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften spielt keine Rolle.

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