Wie lautet meine Kundenkennung (CI / LEI)?
Seit 2018 können Wertpapiere oder Derivate nur noch gehandelt werden, wenn eine gültige Kundenkennung (CI / LEI) vorhanden und hinterlegt ist. Die Commerzbank muss diese Kennung bei jeder Order eines Kunden an die Aufsichtsbehörde melden. Die MiFIR-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Regulation) soll eine europaweite Transparenz über Wertpapier-Transaktionen ermöglichen und mögliche Marktmanipulationen und Insidergeschäfte wirksamer bekämpfen. Sie können Ihre Kundenkennung im Online Banking bearbeiten, um den Status der Erfassung zu vervollständigen.
CI (Client Identifier) bei natürlichen Personen
Der CI ist die Kundenkennung für eine natürliche Person. Bei natürlichen Personen mit nur einer Staatsangehörigkeit wird dieser in der Regel automatisch ermittelt. Der CI setzt sich aus einer Kombination aus Länderkürzel sowie Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Buchstaben des Namens der Person zusammen. Es gibt abweichend Staatsangehörigkeiten, bei denen eine andere Kennung vorgeschrieben ist, wie z. B. eine Reisepassnummer oder eine Steuernummer.
LEI (Legal Entity Identifier) bei juristischen Personen
Der LEI ist die Kundenkennung für eine juristische Person. Dieser ist ein 20-stelliger, alphanumerischer Code. Der LEI ist kostenpflichtig und muss bei der GLEIF (Global Legal Entity Identifier Foundation) beantragt werden. Als Kunde müssen Sie den LEI der Commerzbank mitteilen. Als juristische Personen gelten z.B. GmbH , AG, Stiftungen, GbR, Vereine, Wohnungseigentümergesellschaften und eingetragene Kaufleute.
Weiterführende Informationen
- Liegt eine Kennung nicht vor, muss die Commerzbank gegebenenfalls Kundenaufträge im Wertpapier- sowie Derivategeschäft ablehnen.
- Eine Ausnahme besteht für die Anteilsausgabe und -rücknahme von Investmentfondsanteilen über die Bank bzw. die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Diese sind nicht meldepflichtig.