Kann ich eine Sondertilgung auf meine Baufinanzierung leisten?

Eine Sondertilgung der Baufinanzierung ist bei der Commerzbank in der Regel zum 30.06. eines Jahres möglich. Sie können Ihrem Darlehensvertrag entnehmen, ob für Ihre Baufinanzierung ein Sondertilgungsrecht vereinbart ist. Haben Sie eine Sondertilgung vertraglich vereinbart, sind Sie berechtigt, entschädigungsfreie Sondertilgungen zu leisten. Die Sondertilgung kann jeweils zum 30.06. eines Jahres, frühestens jedoch ein Jahr (bei der Produktvariante TopFlex: zwei Jahre) nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, erfolgen. Die Höhe der Summe Ihrer maximalen Sondertilgung hängt von der in Ihrem Darlehensvertrag hinterlegten Vereinbarung ab. Der Mindestbetrag je Sondertilgung beträgt 1.000,00 EUR.

Weiterführende Informationen

  • Sollten Sie Ihr jährliches Recht zur Sondertilgung einmal nicht in Anspruch nehmen, können die Beträge nicht auf die Folgejahre übertragen werden.
  • Die Ausübung des Sondertilgungsrechtes bewirkt entweder eine Laufzeit-Reduzierung unter Beibehaltung der Rate (nur bei laufender Tilgung möglich) oder eine Raten-Reduzierung unter Beibehaltung der Laufzeit (bei laufender Tilgung und Tilgungsaussetzung möglich). Welche dieser Varianten zutrifft, wird bei Abschluss des Darlehensvertrages vereinbart.
  • Wenn Sie Ihr vertraglich vereinbartes Sondertilgungsrecht bei Ihrer Baufinanzierung nutzen möchten, überweisen Sie unter Angabe des Verwendungszwecks "Sondertilgung" den Sondertilgungs-Betrag rechtzeitig (in der Regel zum 30.06. eines Jahres) direkt auf Ihr Darlehenskonto.
  • Informieren Sie sich, wie Sie eine Baufinanzierung abschließen können.
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