Mehr Unterstützung für Ihre private Altersvorsorge, Das staatlich geförderte private Altersvorsorgedepot
14.04.2026 – Das Gesetz für das Altersvorsorgedepot wurde verabschiedet, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Wir informieren Sie hier über die für 2027 geplante staatlich geförderte Vorsorgelösung und wie Sie davon profitieren können.
Altersvorsorgedepot als Baustein der privaten Altersvorsorge, Das Wichtigste in Kürze
- Die neue Reform soll ab dem 01.01.2027 förderberechtigten Personen, etwa Arbeitnehmern und Selbständigen mit steuerpflichtigem Einkommen, eine staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Wertpapieren ermöglichen.
- Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile unterstützen dabei Ihren Vermögensaufbau.
- In der Ansparphase bauen Sie Vermögen durch Ansparen in Wertpapieren auf. In der Auszahlungsphase, wenn Sie in Rente sind, soll das Kapital über einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden.
- Das Modell ergänzt die gesetzliche Rente und andere Vorsorgelösungen wie die berufliche und private Altersvorsorge und soll helfen, Versorgungslücken im Alter zu minimieren.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot soll ab dem 01.01.2027 als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt in Deutschland gezielt den langfristigen Vermögensaufbau für den Ruhestand unterstützen. Da die gesetzliche Rente allein für die meisten Menschen im Alter nicht ausreichen wird, um den eigenen Lebensstandard zu sichern, sollten auch Sie frühzeitig selbst aktiv werden. Genau hier kommt das Altersvorsorgedepot ins Spiel: als ein Baustein, der auf langfristigen Vermögensaufbau setzt und dafür die Renditechancen der Kapitalmärkte, staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile nutzt.
Kapitalmarkt als Chance für die Altersvorsorge
Das Modell des Altersvorsorgedepots soll eine Alternative zu bestehenden Produkten wie Riester-Verträgen oder klassischen Garantieprodukten sein. Bei vielen dieser Lösungen ist sichergestellt, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Diese Sicherheit ist zwar beruhigend, kann aber die Renditechancen einschränken, da das Geld sehr vorsichtig angelegt wird.
Das Altersvorsorgedepot geht hier einen anderen Weg: Es eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Geld am Kapitalmarkt zu investieren, also dort, wo langfristig Vermögen wachsen kann. Gleichzeitig behalten Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie chancenorientiert oder sicherheitsbetont Ihre Anlage ausgerichtet sein soll. Ihr Geld wird dabei in dafür geeignete Produkte investiert.
Warum ist das gerade für die Altersvorsorge sinnvoll?
Zeit ist der wichtigste Hebel, wenn es um die private Altersvorsorge geht. Denn über viele Jahre hinweg können selbst kleine regelmäßige Beiträge zu einem beachtlichen Vermögen heranwachsen. Erträge können erneut angelegt werden und erwirtschaften selbst neue Erträge – so wächst nicht nur das eingezahlte Kapital, sondern auch die bereits erzielten Gewinne. Dieser sogenannte Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass sich Vermögen über die Jahre schneller vergrößern kann. Gerade beim Altersvorsorgedepot und langen Ansparphasen kann dieser Effekt maßgeblich dazu beitragen, ein deutlich höheres Vermögen für den Ruhestand aufzubauen.
Wichtig: Die Märkte können zwischenzeitlich schwanken, doch genau diese Schwankungen gleichen sich bei einem langfristigen Anlagehorizont häufig aus. Wer also kontinuierlich investiert und Geduld mitbringt, kann die Chancen des Kapitalmarkts gezielt für sich nutzen.
Förderungen und Steuervorteile
Ein zentraler Bestandteil des Altersvorsorgedepots ist die staatliche Förderung. Doch was plant die Bundesregierung bei der Reform der privaten Vorsorge genau? Wie bei bisherigen Vorsorgemodellen soll der Staat Sparanstrengungen unterstützen. Nach dem aktuellen Entwurf sind mehrere Formen der Förderung vorgesehen. Unsere Grafik zeigt Ihnen, wie Sie vom Altersvorsorgedepot profitieren können.
Das bringt das Altersvorsorgedepot
Steuervorteile
Ein wesentlicher Vorteil bereits während der Erwerbsphase ist der Sonderausgabenabzug. Die in das Altersvorsorgedepot eingezahlten Beiträge können bis zu einem gesetzlich festgesetzten Höchstbetrag (geplant sind bis zu 3.000€ pro Jahr) steuerlich geltend gemacht werden.
- Direkte Steuerersparnis: Die Beiträge mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, was zu einer spürbaren Steuererstattung führen kann.
- Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob die direkte staatliche Zulage oder der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug für Sie vorteilhafter ist. Übersteigt die Steuerersparnis die bereits erhaltene Zulage, wird die Differenz zusätzlich erstattet.
Ein weiterer Vorteil des Altersvorsorgedepots liegt in der steuerlichen Behandlung der Kapitalerträge.
Während der Ansparphase gilt:
- Erträge und Wertsteigerungen werden nicht besteuert. Sie dürfen dem Depot und dem Verrechnungskonto nur in Ausnahmen entnommen werden. Die Versteuerung erfolgt dann, wenn die Rente und somit der Auszahlplan beginnen.
- Umschichtungen innerhalb des Depots bleiben steuerfrei.
Das angesparte Kapital kann so zunächst “ungestört” wachsen. Erst in der Auszahlungsphase, also im Rentenalter, werden die Leistungen aus dem Vertrag besteuert. Dieses Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Da viele Menschen im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz haben als während ihres Erwerbslebens, kann dieses Modell einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil bieten.
Staatliche Zulagen
Ein weiteres zentrales Element der Reform ist neben den steuerlichen Vorteilen eine neue Form der staatlichen Förderung.
Im Rahmen des neuen Sparmodells soll es künftig eine direkte Zulage auf Sparbeiträge geben:
- Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sparer 50 Cent staatliche Förderung bis zu einer Einzahlung von 360€ im Jahr.
- Für weitere Beiträge bis 1.800€ jährlich gibt es 25 Cent pro Euro.
- Damit kann eine Grundzulage von bis zu 540€ pro Jahr erreicht werden.
Familien profitieren zusätzlich von einer Kinderzulage von bis zu 300€ pro Kind und Jahr, sofern entsprechende Beiträge geleistet werden. Darüber hinaus ist ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200€ vorgesehen, wenn ein Altersvorsorgevertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wird.
Wie das im Einzelfall aussehen kann – wie sich Einzahlungen, Zulagen und Förderquote beim Altersvorsorgedepot verhalten – zeigen wir Ihnen anhand folgender Beispiele. Lea und Markus, zwei Alleinstehende, zahlen unterschiedlich viel in ihr Altersvorsorgedepot ein. Familie Schneider bestehend aus einem Ehepaar und zwei Kindern zahlt am meisten ein und erhält neben der Grundzulage von 540€ auch noch eine Kinderzulage von 300€ pro Kind.
| Einzahlungen p.a. | Lea900€ | Markus1.500€ | Familie Schneider**2.400€ |
| Grundzulage | Lea315€ | Markus465€ | Familie Schneider**540€ |
| Kinderzulage 1 | Lea- | Markus- | Familie Schneider**300€ |
| Kinderzulage 2 | Lea- | Markus- | Familie Schneider**300€ |
| Zulagen gesamt | Lea315€ | Markus465€ | Familie Schneider**1.140€ |
| Summe im Depot | Lea1.215€ | Markus1.965€ | Familie Schneider**3.540€ |
| Förderquote* | Lea35% | Markus31% | Familie Schneider**47,5% |
*Die Förderquote zeigt das Verhältnis der jährlichen Förderung vom Staat zu den eigenen Depoteinzahlungen.
**Bei Familien werden die Kinderzulagen nur auf einen Elternteil gegeben.
Sie sehen, welch großen Effekt die staatlichen Zulagen in den jeweiligen Fällen haben können. Während Lea und Markus trotz unterschiedlicher Sparraten voraussichtlich eine nahezu ähnliche Förderquote erhalten werden, steigt sie bei der Familie mit Kindern deutlich an. Wer früh mit dem Sparen beginnt und regelmäßig einzahlt, kann die Vorteile des Altersvorsorgedepots besonders effektiv nutzen. Dass sich früh anfangen auszahlt, soll auch das Modell der Frühstartrente zeigen. Dieses Modell ist zwar derzeit noch in der Planung, könnte aber den frühen Einstieg – für Kinder ab dem 6. Lebensjahr – in den Vermögensaufbau möglich machen.
Wer wird förderberechtigt sein?
Förderberechtigt sollen grundsätzlich folgende Personen sein:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung: Dazu zählen vor allem Arbeitnehmer, die regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für sie ist das Altersvorsorgedepot als ergänzende private Vorsorge besonders relevant.
- Beamte, Richter und Soldaten: Auch Personen mit Anspruch auf eine staatliche Versorgung können die Förderung nutzen, wenn sie einen entsprechenden Vorsorgevertrag abschließen.
- Selbständig tätige Personen, zum Beispiel Gewerbetreibende oder Freiberufler, die Ihre Einkünfte über eine Steuererklärung nachweisen.
- Mini- und Midi-Jobber, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
- Bundesfreiwillige oder freiwillige Wehrdienstleister
- Im EU-/EWR-Ausland lebende Personen, die in Deutschland arbeiten oder hier in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
- Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland Einkommen erzielen und sozialversicherungspflichtig sind.
- Entsandte Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland tätig sind, aber weiterhin in Deutschland sozialversichert bleiben.
Ziel der Reform ist es, möglichst vielen Menschen den Zugang zu einer geförderten, privaten Altersvorsorge zu ermöglichen. Entscheidend ist weniger der Wohnsitz oder die Steuerpflicht allein, sondern vielmehr die Einbindung in das deutsche Sozial- und Alterssicherungssystem. Bedenken Sie, dass sich die genauen Voraussetzungen und der Kreis der Förderberechtigten im weiteren Gesetzgebungsprozess bis zum 8. Mai 2026 noch ändern können.
Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?
Wie bei vielen Vorsorgemodellen lässt sich das Altersvorsorgedepot in zwei zentrale Phasen gliedern – die Ansparphase, in der regelmäßig Geld eingezahlt und investiert wird, und die Auszahlungsphase, in der das angesparte Vermögen für den Lebensunterhalt im Alter zur Verfügung steht. Wie diese beiden Phasen funktionieren, erläutern wir Ihnen im Folgenden.
Sparen über Depot und Kapitalmarkt
, AnsparphaseIn der Ansparphase zahlen Sparer während Ihrer Erwerbstätigkeit regelmäßig Geld in ihr Altersvorsorgedepot ein. Diese Einzahlungen können monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen. Für jeden gesparten Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr dazu. Darüber hinaus bis 1.800€ gibt es 25 Cent. Alles, was Sie über die 1.800€ einzahlen erhöht die Zulage vom Staat allerdings nicht. Das Einzahlungslimit liegt beim Altersvorsorgedepot bei 6.840€ pro Jahr. Das angesparte Kapital wird über das Depot in ausgewählte und hierfür extra konzipierte Produkte investiert, die Sie sich aussuchen können.
Da das Altersvorsorgedepot keine verpflichtende Beitragsgarantie enthalten soll, kann ein größerer Teil des Kapitals am Kapitalmarkt investiert werden. Das erhöht zwar die möglichen Schwankungen während der Laufzeit, eröffnet aber auch die Chance auf höhere Erträge über lange Zeiträume.
Gerade bei einer langfristigen Vorsorge von mehreren Jahrzehnten können regelmäßige Einzahlungen dazu beitragen, über die Jahre ein größeres Vermögen aufzubauen.
Wie wird das Geld im Ruhestand ausgezahlt?
, AuszahlungsphaseMit dem Eintritt in den Ruhestand beginnt die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots. In dieser Phase wird das zuvor aufgebaute Vermögen genutzt, um den Lebensunterhalt im Alter zu ergänzen. Anders als bei klassischen Rentenversicherungen soll das Kapital grundsätzlich weiterhin im Depot investiert bleiben. Dadurch besteht die Möglichkeit, auch während des Ruhestands weiterhin von möglichen Erträgen am Kapitalmarkt zu profitieren.
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot kann beispielsweise in regelmäßigen Beträgen erfolgen, etwa monatlich als zusätzliche Einkommensquelle. Diskutiert wird zudem, ob ein Teil des angesparten Kapitals zu Beginn des Ruhestands einmalig entnommen werden kann. Wie genau die Auszahlungsphase gestaltet sein wird, hängt jedoch von den endgültigen gesetzlichen Regelungen sowie den konkreten Angeboten der Anbieter des Altersvorsorgedepots ab.
Ein Ziel des Depots ist es, Sparern mehr Flexibilität bei der Nutzung Ihres Vorsorgekapitals zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen bestimmte Rahmenbedingungen sicherstellen, dass das angesparte Vermögen nicht zu schnell aufgebraucht wird und über den gesamten Ruhestand zur Verfügung steht. Zugleich setzt das Modell darauf, die Ertragschancen des Kapitalmarkts zu nutzen: Über lange Ansparzeiträume können so in der Regel höhere Renditen erzielt werden, die helfen, die Auswirkungen der Inflation auszugleichen und die Kaufkraft des Ersparten im Alter zu erhalten.
Altersvorsorgedepot:, Wie geht es weiter?
Die Reform der privaten Altersvorsorge befindet sich derzeit noch im politischen Gesetzgebungsverfahren, soll aber final am 08.05.2026 vom Bundesrat beschlossen werden. Der geplante Start des Altersvorsorgedepots wird voraussichtlich der 1. Januar 2027 sein. Bedenken Sie, dass sich bis zur endgültigen Einführung Details der Reform und den in diesem Artikel erwähnten Plänen ändern können. Es lohnt sich also, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.
Was Sie bis zum Start des Altersvorsorgedepots 2027 tun können
Auch wenn das Altersvorsorgedepot in Deutschland voraussichtlich erst 2027 eingeführt wird, gibt es keinen Grund, mit der privaten Altersvorsorge bis dahin zu warten. Für den langfristigen Vermögensaufbau ist vor allem Zeit ein entscheidender Faktor. Je früher Sie beginnen zu sparen und zu investieren, desto stärker kann Ihr Vermögen über die Jahre wachsen.
Eine mögliche Grundlage für den Vermögensaufbau kann bereits heute ein Sparplan auf ETF und Fonds sein. Dabei investieren Sparer regelmäßig Geld in breit gestreute Aktien-ETFs oder Fonds, die beispielsweise einen weltweiten Aktienindex abbilden, oder in spezielle Fonds, Einzelaktien oder Rohstoffe. Bei ETFs und Fonds zum Beispiel lassen sich Risiken breiter verteilen, während sich gleichzeitig langfristige Renditechancen des Kapitalmarkts durch die breite Streuung über viele Unternehmen und Regionen hinweg nutzen lassen.
FAQ, Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot kann sich grundsätzlich für alle lohnen, die ihre gesetzliche Rente durch eine private Vorsorge ergänzen möchten. Mit den geplanten staatlichen Zulagen kann der eigene Sparbeitrag direkt erhöht werden und sich langfristig am Kapitalmarkt bezahlt machen. Wer frühzeitig vorsorgt, kann gezielt den Wert seines Geldes und damit die Kaufkraft im Alter erhalten.
Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile für das Altersvorsorgedepot soll es für folgende Personen nicht geben:
- Hausfrauen und Hausmänner ohne eigenen Rentenversicherungsanspruch
- Selbständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind
- Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken
Derzeit ist nicht vorgesehen, dass bestehende Wertpapiersparpläne direkt in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden können. Das Altersvorsorgedepot wird voraussichtlich neu aufgebaut, um die steuerlichen und staatlichen Vorteile nutzen zu können. Aber:
- Bestehende Sparpläne können weiterhin im normalen Depot weiterlaufen.
- Sie können parallel neue Beiträge in das Altersvorsorgedepot investieren.
Empfehlung: Behalten Sie bestehende Wertpapiersparpläne bei, besparen Sie parallel das Altersvorsorgedepot, und nutzen Sie so bestehende Anlagen und zukünftige Fördermöglichkeiten gleichzeitig.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Altersarmut: Warum sie zunimmt und wie Sie vorsorgen können
02.05.2025 – Immer mehr Menschen sind von Altersarmut betroffen. Doch was bedeutet das konkret und wie können Sie schon jetzt vorsorgen?
- Zusatzrente: Warum sie unverzichtbar wird
Oft reicht die gesetzliche Rente nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Damit gewinnt die Zusatzrente immer mehr an Bedeutung. Doch wann ist welche Zusatzrente...
- Geld richtig anlegen: Die wichtigsten Tipps & Schritte
Sie möchten Ihr Geld möglichst gewinnbringend anlegen und fragen sich, wie Sie das am besten machen? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Geld richtig...
