Was kostet ein Statiker?
30.06.2025 – Ob Neubau, Umbau oder Anbau – die Statik ist das Fundament jedes Bauprojekts. Erfahren Sie, wann ein Statiker nötig ist, welche Leistungen er übernimmt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Statiker Kosten, Das Wichtigste in Kürze
- Die fachliche Bezeichnung des Statikers ist “Tragwerksplaner”. Er prüft mit seiner Arbeit, ob Wände und Decken eines Baus tragfähig sind. Ein Statiker ist unverzichtbar, wenn es um die Sicherheit und Tragfähigkeit von Gebäuden geht.
- Im Schnitt zahlen Sie für einen Statiker bei einem Einfamilienhaus bis zu 1.500€. Die Kosten für einen Statiker variieren jedoch nach Bauprojekt. Ein Vergleich lohnt sich, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.
- Statiker berechnen ihr Honorar nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen) und der Honorarzone, in die das Gebäude einzuordnen ist.
- Nicht immer müssen Sie einen Statiker extra beauftragen. Viele Architekten bieten diese Leistung mit an, sodass Sie die Planung und Statik Ihres Hauses aus einer Hand bekommen. So können Sie zusätzliche Honorare sparen.
Was macht ein Statiker?
Ein Statiker, auch Tragwerksplaner oder Bauingenieur genannt, sorgt dafür, dass ein Bau den baustatischen Anforderungen entspricht. Er ist in erster Linie für die Berechnung der Standsicherheit, Tragfähigkeit und Stabilität von tragenden Bauteilen wie Mauerwerk, Erdgeschossdecke, Innenwand oder Dachkonstruktionen verantwortlich.
Zu den Leistungen eines Statikers zählen vor allem:
- Die Beratung zu Planungsanforderungen, Baunebenkosten und anrechenbaren Baukosten.
- Die Begutachtung und Erstellung statischer Gutachten für Bestandsgebäude.
- Die Einschätzung statischer Auswirkungen bei Umbaumaßnahmen wie einem Wanddurchbruch oder Dachausbau.
- Die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises und Bewehrungsplan für tragende Elemente, damit die Baugenehmigung von der Baubehörde erteilt werden kann.
Preis für Statiker – Wonach richten sich die Kosten?
Eine pauschale Aussage zu den Kosten eines Statikers ist schwer zu treffen. Allerdings gilt als Anhaltspunkt, dass die baustatischen Berechnungen für ein Einfamilienhaus im Durchschnitt etwa 1.600€ bis 2.700€ kosten können. Dabei hängt es natürlich von der Honorarzone nach der HOAI ab, ob die Auslagen für Sie teurer werden oder ob Ihr Fachmann eher am unteren Ende dieser Bandbreite bleibt. Diese durchschnittlichen Kosten sollten Sie auf jeden Fall in Ihrer Finanzierung berücksichtigen.
Diese Faktoren beeinflussen die Kosten für einen Statiker
Das wichtigste Kriterium für die Ermittlung der Kosten ist die Honorarzone nach der HOAI. Ein Statiker kann sein Honorar und damit Ihre Kosten nicht nach Belieben festlegen. Er hat sich vielmehr nach den Vorgaben der für ihn geltenden Honorarverordnung zu richten, der HOAI. In der HOAI sind die Leistungen und die Kosten aufgeführt, die Architekten, Ingenieure und Statiker geltend machen dürfen.
Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten sind die Honorarzonen. Die Honorarzonen der HOAI stehen für die Komplexität der Berechnung, die der Tragwerksplaner durchzuführen hat. Es gibt insgesamt 5 Honorarzonen, wobei die Honorarzone 1 für ein Gebäude mit einer geringen Komplexität steht und die Honorarzone 5 für Objekte mit hoher Komplexität gedacht ist. Ein Objekt in der Honorarzone 5 verursacht also höhere Kosten, weil die Berechnung der Tragfähigkeit komplizierter und aufwendiger ist.
Was kostet die Berechnung der Statik?
Was die Berechnung der Statik im Einzelnen kostet, hängt vom Umfang des Bauprojekts, der Komplexität der Baumaßnahme und – wie Sie zuvor schon gelesen haben – von der Honorarzone ab. Damit Sie ein besseres Gefühl für mögliche Kosten bekommen, helfen oft Richtwerte. Folgende Beispiele geben Ihnen eine erste Orientierung, was bei häufigen Bauvorhaben wie einem Einfamilienhaus oder einem Carport an Kosten auf Sie zukommen kann.
Beispielhafte Richtwerte:
- Neubau (Einfamilienhaus) mit 150m² Wohnfläche:
1.500-3.500 Euro für Statik und Standsicherheitsnachweis, je nach Honorarzone. - Umbau/Bestandsgebäude, z.B. für einen Wanddurchbruch oder die Entfernung einer Innenwand:
250-1.200 Euro, abhängig vom Aufwand, Bauteiltyp und der Begutachtung. - Garage, Carport oder Balkon:
400-800 Euro, abhängig von der Bauweise und Stabilität - Prüfung (Zusatzprüfung vom Statiker):
ca. 10-15% des Planungshonorars, also oft nochmal bis zu 1.000 Euro
Tipp:
Viele Leistungen eines Tragwerksplaners sind anrechenbar – beispielsweise wenn das Gebäude vermietet wird. Informieren Sie sich hierzu am besten genauer oder lassen Sie sich beraten, welche Kosten Sie steuerlich absetzen können.
Ist ein Statiker Pflicht?
In der Regel ist die Beteiligung eines Tragwerksplaners mindestens dann verpflichtend, wenn Sie für einen Neubau oder einen Umbau eine Baugenehmigung benötigen. Für die Erteilung der Baugenehmigung sind neben den Planungen des Architekten auch die baustatischen Ausführungen des Tragwerksplaners vorzulegen. Unter Umständen kann sogar für die Aufstellung eines schweren Möbelstücks oder für eine Veränderung der Ausstattung Ihrer Immobilie ein Statiker nötig sein. Möchten Sie etwa einen neuen Kamin einbauen, ist es häufig erforderlich, die Tragfähigkeit des Gebäudes zu berücksichtigen. Auch in diesem Fall ist also ein Tragwerksplaner einzubeziehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Statiker benötigen und gleichzeitig die Kosten für Ihr Projekt überschaubar halten wollen, fragen Sie am besten schon in der frühen Phase der Planung bei Ihrem Bauamt nach, ob Sie einen baustatischen Nachweis der Tragfähigkeit erbringen müssen. Sie können dann frühzeitig entsprechend planen und den Statiker rechtzeitig beauftragen.
Nicht sinnvoll ist es, auf die Beauftragung des Statikers zu verzichten und darauf zu vertrauen, dass Sie keine baustatischen Berechnungen für Ihr Vorhaben benötigen. Stellt die Baubehörde fest, dass diese Ermittlungen doch nötig sind, müssen Sie die Zahlen nachliefern und riskieren dadurch eine Verzögerung Ihres Bauprojekts. Noch schlimmer wäre es, wenn Sie gar keine Baugenehmigung einholen, obwohl diese vorgeschrieben ist. Im schlimmsten Fall müssten Sie Ihr begonnenes Bauprojekt nämlich wieder abreißen oder mindestens unterbrechen, bis alle Unterlagen und Genehmigungen vorliegen. Deshalb ist es unbedingt in Ihrem eigenen Interesse, sich rechtzeitig darum zu kümmern, dass alle Dokumente erstellt und genehmigt sind. So vermeiden Sie unnötige Kosten und Verzögerungen.
Bei welchen Bauten ist ein Statiker vorgeschrieben?
Ein Statiker ist grundsätzlich für alle Bauwerke vorgeschrieben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gebäude privat oder gewerblich genutzt wird und es ist unerheblich, ob es sich um einen Neubau oder um einen Alt- oder Umbau handelt. Viel wichtiger ist die Art der Umbaumaßnahme, die von dem Bauherrn und dem Architekten geplant wird. Wenn sie so umfassend ist, dass die Tragfähigkeit des Objekts zu prüfen ist, muss ein Statiker eingeschaltet werden. Bei Neubauten gilt allerdings die Maßgabe, dass die Baugenehmigung ohne Vorlage der Begutachtung des Tragwerksplaners nicht erteilt wird. So ist es jedenfalls für die Bundesländer Hessen, Brandenburg und Berlin vorgeschrieben.
Wann ein Statiker beim Altbau nötig ist
Wer seine Immobilie schon lange bewohnt, plant irgendwann vermutlich eine größere Renovierungsmaßnahme. Sie wird unter Umständen durch eine klassische Baufinanzierung, einen Modernisierungskredit oder durch Bausparen finanziert. Wer sich bisher noch nicht näher mit diesem Thema beschäftigt hat, könnte auf den Gedanken kommen, dass bei der Sanierung oder bei dem Umbau eines Altbaus kein Tragwerksplaner einzuschalten ist. Schließlich wurde die Tragfähigkeit in den vergangenen Jahren bereits ausführlich unter Beweis gestellt und Architekt und Statiker haben beim Einreichen der Baugenehmigung mit Sicherheit entsprechende Unterlagen vorgelegt.
Es gibt allerdings durchaus Maßnahmen am Altbau, die noch einmal baustatisch berechnet werden müssen. Wenn Sie zum Beispiel tragende Wände im Inneren oder Außenwände herausreißen wollen oder das Objekt entkernen und sanieren wollen, fallen vermutlich Wände weg. In diesem Fall ist es nötig, einen Architekten mit der Planung zu beauftragen und auch einen Statiker zu involvieren, der die Tragfähigkeit neu berechnet. Für solche Maßnahmen müssen Sie auch eine erneute Baugenehmigung anfordern. Bevor sie ausgestellt wird, prüft das Bauamt die Berechnungen des Statikers und die Planung des Architekten.
Kein Neubau ohne Statiker
Etwas weniger Freiraum bei der Einschaltung des Statikers haben Sie bei einem Neubau. Ein Neubau muss von der Baubehörde immer genehmigt werden. Zur Baugenehmigung gehört die Vorlage der Planungsunterlagen des Architekten. Damit verbunden sind auch die Begutachtungen des Tragwerksplaners.
Beide Ausführungen bauen aufeinander auf und hängen eng miteinander zusammen. Deshalb sollten sie gemeinsam beim Bauamt eingereicht werden. Beim Bau eines neuen Hauses ist also die Beauftragung eines Statikers verpflichtend vorgeschrieben.
Denken Sie bei der Berechnung der Finanzierungssumme und bei der Kalkulation der Summe für Ihre Baufinanzierung, für Ihren Modernisierungskredit oder für Ihren Vertrag zum Bausparen daran, diese Kosten von Anfang an zu berücksichtigen.
Ein zentraler Faktor für die Höhe der Finanzierungskosten ist übrigens auch der Sollzins. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie von einem günstigen Sollzins bei der Wahl Ihres Kredits profitieren können.
3 Tipps zum Sparen
Setzen Sie auf leichte Baumaßnahmen mit wenig Aufwand
Ein wichtiger Faktor für die Höhe der Kosten ist die geplante Bau- oder Umbaumaßnahme. Je komplizierter sie ist, desto höher ist die Honorarzone, in die sie eingeordnet wird. Sie können also Geld sparen, indem Sie sich für eine bauliche Veränderung entscheiden, die für den Statiker relativ leicht und mit wenig Aufwand zu beurteilen ist. Je schneller er seine Einschätzung erstellt hat, desto geringer sind die Kosten für Sie.
Vergleichen Sie verschiedene Angebote
Obwohl der Statiker die Honorarzone aus der HOAI als Basis für die Kalkulation der Kosten ansetzt, sollten Sie unbedingt die Angebote der Experten in Ihrer Umgebung vergleichen. Mit den Kosten für einen Tragwerksplaner verhält es sich im Prinzip wie mit allen anderen Ausgaben für eine Bau- oder Umbaumaßnahme. Die Fachleute haben durchaus einen gewissen Spielraum, einen höheren Satz für die Kosten nach der HOAI anzusetzen oder weniger Geld zu verlangen. Um diese Spielräume zu nutzen, müssen sie nicht einmal die Vorgaben der Honorarverordnung oder der Honorarzone verletzen. Vergleichen Sie deshalb verschiedene Angebote und entscheiden Sie sich dann für den Experten, der Ihnen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Setzen Sie Kosten von der Steuer ab
Unter bestimmten Bedingungen sind die Kosten von der Steuer abzusetzen. Wenn es sich um ein vermietetes Objekt handelt oder falls es sich bei der Berechnung der Statik um eine Betriebsausgabe für Ihr Unternehmen handelt, ist ein Abzug bei der Steuer möglich. Auch im Rahmen von Handwerksleistungen können Sie die Beauftragung des Statikers unter Umständen steuerlich geltend machen.
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