Commerzbank
SREP 2016 abgeschlossen
13.12.2016
Die Commerzbank hat von der Europäischen Zentralbank (EZB) ihr Ergebnis im Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) erhalten. Dieses bestimmt die Kapitalanforderungen für das Jahr 2017. Die reine harte Kernkapitalanforderung (Common Equity Tier 1 Requirement) für 2017 liegt für die Commerzbank bei 8,5 % (2016: 10,25 %).
Diese Anforderung setzt sich zusammen aus dem Pillar 1 Minimum von 4,5 %, Pillar 2 Requirement von 2,25 %, Capital Conservation Buffer von 1,25 % sowie dem Domestic Systemically Important Banks Buffer (D-SIB/O-SII) von 0,5 %. Hierbei nicht berücksichtigt ist der aktuell insignifikante antizyklische Kapitalpuffer.
Der Quote von 8,5 % steht die CET1-Quote von 13,6 % nach Basel-3-Übergangsregeln per 30. September 2016 gegenüber.
Die Anforderung an die CET1-Quote nach vollständiger Anwendung von Basel 3 (gültig ab 2019) liegt, unter der Annahme eines konstanten Pillar 2 Requirement, für die Commerzbank bei 10,75 %. Die Differenz gegenüber der Anforderung für 2017 resultiert aus der vollständigen Anwendung des D-SIB (O-SII) von 1,5 % und des Capital Conservation Buffers von 2,5 %. Dieser Anforderung gegenüber steht die CET1-Quote von 11,8 % nach vollständiger Anwendung von Basel 3 per 30. September 2016.
Mit ihrer Bewertung hat die EZB ihre Anforderungen an das reine harte Kernkapital der Commerzbank im Vergleich zum Vorjahr gesenkt. Für das Jahr 2016 hatte sie im SREP die Hürden auf 10,25 % (Basel 3 Übergangsregeln) und 11,75 % (Basel 3 vollständige Anwendung) festgesetzt.
Im SREP legt die EZB individuelle Kapitalpuffer für relevante Banken fest, um die Widerstandsfähigkeit der Institute gegen externe Schocks zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen.
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Über die Commerzbank
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