Commerzbank lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2017 ein

24.03.2017

Die Commerzbank AG lädt ihre Aktionäre für Mittwoch, den 3. Mai 2017, zur ordentlichen Hauptversammlung in die Messehalle 11 (Portalhaus) in Frankfurt am Main ein. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Konzern- und Einzelabschlusses 2016 (Top 1) sowie die Entlastung der Gremien (Top 3 und 4).

Hervorzuheben sind folgende weitere Tagesordnungspunkte:

Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Commerzbank schlagen vor, den im Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von rund 747,2 Millionen Euro vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen. Dies dient der Umsetzung der im vergangenen Herbst beschlossenen Strategie „Commerzbank 4.0“ und der Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft.

Wahl des Abschlussprüfers (Top 5-7)

Die Commerzbank strebt für das Geschäftsjahr 2018 einen Wechsel des Abschlussprüfers nach den Vorgaben der neuen EU-Abschlussprüferverordnung an. Die Wahl des neuen Abschlussprüfers Ernst & Young soll bereits auf der Hauptversammlung 2017 vorgenommen werden. Dadurch wird insbesondere sichergestellt, dass der Wirtschaftsprüfer die voraussichtlich ab Mitte 2017 erforderlichen vorbereitenden Tätigkeiten zur Überleitung des Prüfungsmandats aufnehmen kann. Für das Geschäftsjahr 2017 schlägt der Aufsichtsrat PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer vor.

Neuwahl von einem Mitglied des Aufsichtsrats (Top 8)

Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, Dr. Tobias Guldimann in den Aufsichtsrat zu wählen. Guldimann war von 1986 bis Ende 2013 für die Credit Suisse tätig, zuletzt als Risikovorstand. Guldimann ist Verwaltungsratsvorsitzender der Schweizer Ratingagentur Fedafin und Verwaltungsratsmitglied der Schweizer Privatbank Edmond de Rothschild.

Guldimann soll die Nachfolge des 2013 verstorbenen Prof. Dr. Ulrich Middelmann antreten. Für ihn war Dr. Roger Müller in den Aufsichtsrat nachgerückt. Mit der Wahl des Nachfolgers endet die Amtszeit von Müller und er erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück.

Anpassung der Satzung (Top 9)

Das Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz) eröffnet Kreditinstituten die Möglichkeit, in der Satzung unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung vorzusehen. Hierbei handelt es sich um eine vorsorgliche Maßnahme für den theoretischen Fall, dass die Voraussetzungen für ein aufsichtsbehördliches Tätigwerden nach dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz gegeben sind. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Aktionären vor, von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und eine entsprechende Satzungsänderung zu beschließen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ende des 26. April 2017 angemeldet haben. Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden während der Hauptversammlung der Commerzbank können am 3. Mai 2017 ab 10.00 Uhr live unter www.commerzbank.de/hv im Internet verfolgt werden.

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