Commerzbank-Hauptversammlung

Abstimmungsergebnisse im Überblick

13.05.2020

  • Hauptversammlung folgt Empfehlung zu Dividendenverzicht
  • Vorstand und Aufsichtsrat entlastet, zwei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt
  • Vorratsbeschlüsse zu Aktienrückkäufen gefasst

Die Aktionäre haben heute bei der präsenzlosen Hauptversammlung der Commerzbank AG über die wesentlichen Tagesordnungspunkte wie folgt abgestimmt:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2)

Die Hauptversammlung hat, wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, beschlossen, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 von rund 188 Millionen Euro vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Damit folgt die Commerzbank einer Empfehlung der Europäischen Zentralbank, keine Dividende für das Jahr 2019 ausschütten. Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,69 % gefasst.

Entlastung (Top 3 und 4)

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit von 89,8 % beziehungsweise 89,42 % entlastet.

Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Top 6)

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Anja Mikus und Markus Kerber haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zur heutigen Hauptversammlung niedergelegt. Die Hauptversammlung hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, Jutta Dönges (Geschäftsführerin der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH), und Frank Czichowski (Senior Vice President/Treasurer KfW Bankengruppe) mit 98,21 % bzw. 99,66 % als Nachfolger gewählt.

Vergütung der Vorstandsmitglieder (Top 7)

Die Aktionäre haben das im März 2020 angepasste System zur Vorstandsvergütung mit einer Mehrheit von 76,45 % gebilligt. Das System berücksichtigt die aktuellen regulatorischen Vorgaben, die Institutsvergütungsverordnung sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Vorratsbeschlüse über Aktienrückkäufe (Top 9 und 10)

Die Hauptversammlung stimmte den Vorratsbeschlüssen über Aktienrückkäufe zu. Damit hat die Bank die Möglichkeit, bis Mai 2025 eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Dazu wird sie auch Derivate einsetzen können. Beides kann dazu dienen, die Kapitalstruktur zu optimieren.

Anpassung der Satzung (Top 11)

Die Aktionäre haben darüber entschieden, dass die Bank im hypothetischen Fall einer signifikant verschlechterten Finanzlage unter sehr spezifischen Voraussetzungen eine von der Aufsicht empfohlene verkürzte Einberufungsfrist für eine Sanierungshauptversammlung anwenden kann. Die Commerzbank hatte einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung ihrer Satzung bereits der Hauptversammlung 2017 zur Entscheidung vorgelegt. Der Beschluss hatte damals jedoch die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen sehr knapp verfehlt. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen von Aktionärsseite sah der aktuelle Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat eine Einladungsfrist von 14 Tagen vor, womit der gesetzliche Rahmen von 10 Tagen nicht ausgeschöpft wird. Diesen Antrag nahm die Hauptversammlung mit 98,96 % an.

Weitere Informationen zur diesjährigen Hauptversammlung finden Sie auf unserer Internetseite .

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Commerzbank AG, GM-C Corporate Communications

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