Commerzbank lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2015 ein
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Konzern- und Einzelabschlusses 2014, die Entlastung der Gremien sowie die Wahl des Abschlussprüfers
20.03.2015
Die Commerzbank AG lädt ihre Aktionäre für Donnerstag, den 30. April 2015, zur ordentlichen Hauptversammlung in die Messehalle 11 (Portalhaus) in Frankfurt am Main ein. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Konzern- und Einzelabschlusses 2014 (Top 1), die Entlastung der Gremien (Top 3 und 4) sowie die Wahl des Abschlussprüfers (Top 5 und 6). Darüber hinaus sollen die Vorratsbeschlüsse zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels (Top 11) sowie zu den genehmigten und bedingten Kapitalien (Top 12 und 13) neu gefasst werden.
Hervorzuheben sind folgende weitere Tagesordnungspunkte:
Verwendung des Bilanzgewinns (Top 2)
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Commerzbank schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von rund 141,2 Millionen Euro vollständig in die Gewinnrücklage einzustellen.
Vergütung von Vorstandsmitgliedern (Top 7 und 8)
Die Hauptversammlung soll das im Vergütungsbericht beschriebene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ab dem 1. Januar 2015 billigen. Die Einführung eines neuen Systems ab 2015 war notwendig geworden, um die Vorstandsvergütung an die neuen beziehungsweise geänderten Regelungen der europäischen Aufsichtsanforderungen („CRD IV“), der Institutsvergütungsverordnung sowie des Kreditwesengesetzes (KWG) anzupassen. Infolgedessen hat der Aufsichtsrat der Commerzbank bereits im Dezember 2014 ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen. Dabei hat sich der Aufsichtsrat davon leiten lassen, dass sich die Höhe des festen Jahresgrundgehalts sowie die Gesamtvergütung bei 100 % Zielerreichung durch das neue System nicht ändern. Die maximal erreichbare Gesamtvergütung wird sich dagegen im Vergleich zum bisherigen Vergütungssystem deutlich reduzieren.
Um die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands bei 100 % Zielerreichung unverändert zu lassen, schlägt der Aufsichtsrat vor, eine Heraufsetzung des Höchstbetrags der variablen jährlichen Vergütung für Vorstandsmitglieder zu beschließen. Diese soll – im Einklang mit § 25 a Abs. 5 Satz 5 KWG – künftig 140 % der fixen Vergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied nicht übersteigen. Mit der angestrebten Erhöhung der Obergrenze würden sowohl das feste Jahresgrundgehalt als auch der Zielbetrag für die variable Vergütung für die ordentlichen Vorstandsmitglieder unverändert bleiben.
Vergütung von Mitarbeitern (Top 9)
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Commerzbank schlagen der Hauptversammlung vor, von der Möglichkeit zur Beschlussfassung über eine höhere variable Vergütung für Mitarbeiter der Commerzbank AG sowie für Mitarbeiter und Geschäftsführer von Tochterunternehmen im Sinne von § 290 Abs. 1 Handelsgesetzbuch Gebrauch zu machen. Derzeit darf die variable Vergütung jeweils 100 % der fixen Vergütung für jeden einzelnen Mitarbeiter nicht überschreiten. Der Hauptversammlungsbeschluss würde ermöglichen, eine höhere variable Vergütung als 100 %, maximal 200 %, der fixen Vergütung festzulegen. Das hat zwei Gründe: erstens im Wettbewerb mit anderen erfolgskritische Mitarbeiter besser gewinnen und an die Bank binden zu können. Zweitens würde die Bank damit einer unangemessenen Steigerung der Fixvergütung entgegenwirken und könnte eine angemessene variable Vergütungskomponente beibehalten, die im Einklang mit der Erfolgssituation des Commerzbank-Konzerns stünde.
Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Top 10)
Der Hauptversammlung sollen neue Aufsichtsratsmitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden. Die personellen Veränderungen im Aufsichtsrat werden nötig, da Petra Schadeberg-Hermann und Dr. Nikolaus von Bomhard ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung vom Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2015 niedergelegt haben. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Sabine U. Dietrich als Nachfolgerin für Petra Schadeberg-Hermann und Anja Mikus als Nachfolgerin für Dr. Nikolaus von Bomhard in den Aufsichtsrat zu wählen. Sabine U. Dietrich ist Mitglied des Vorstands der BP Europe SE. Anja Mikus ist Chief Investment Officer bei Arabesque Asset Management.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ende des 23. April 2015 angemeldet haben. Auszüge aus der Hauptversammlung der Commerzbank können am 30. April 2015 ab 10.00 Uhr live im Internet verfolgt werden. Ein entsprechender Zugang wird unter www.commerzbank.de/hv zur Verfügung gestellt werden.
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