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05. Februar 2009

Neue Erbschaftsteuer: Commerzbank bietet Lösungen für Immobilienerben

Seit dem 1. Januar 2009 gilt ein neues Erbschaftsteuerrecht. Deswegen müssen viele Erben und Beschenkte deutlich höhere Steuerzahlungen leisten. Besonders trifft die Reform Erben von vermieteten Immobilien. Zur Finanzierung bietet die Commerzbank jetzt in jeder der über 800 Filialen verstärkt Kredite zur Immobilienfinanzierung an. Diese Kredite sind mit attraktiven Zins- und Tilgungskonditionen ausgestattet und werden individuell vereinbart.

Hans-Ulrich Dietz, Experte der Commerzbank für das neue Erbschaftsteuerrecht: „Mit der Erbschaftsteuerreform hat der Beratungs- und Finanzierungsbedarf für Erben deutlich zugenommen. Sie benötigen eine kompetente und umfassende Beratung, individuelle Lösungen und eine schnelle Darlehensentscheidung.“

Die Freibeträge für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder wurden durch die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich angehoben. Andere Verwandte und Freunde – sogar Geschwister – werden dagegen mehr belastet. Gleichzeitig hat sich die Bemessungsgrundlage zur Bewertung vererbter Immobilien geändert: Es zählt nicht mehr der Bedarfswert, der ohne Rücksicht auf Grundstücksart und individuelle Lage ermittelt wurde. Jetzt wird der zumeist höhere Verkehrswert herangezogen. Wer nicht von erhöhten Freibeträgen profitiert, hat deshalb durch die Anhebung auf den Verkehrswert einen möglicherweise gestiegenen Finanzierungsbedarf.

Beispielrechnung: Zwei Geschwister erben von ihrem Bruder ein Mietshaus im Wert von 500.000 Euro. Die Immobilie wird zu 90 Prozent des Verkehrswertes bewertet – bei vermieteten Immobilien gilt ein Abschlag von 10 Prozent auf den vollen Verkehrswert. Jeder kann für seinen Erbteil einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20.000 Euro ansetzen (früher 10.300 Euro). Der darüber hinausgehende Wert muss mit 30 Prozent versteuert werden (früher 17 Prozent). Für jeden Erben beträgt die zu zahlende Steuer demnach 61.500 Euro. Nach der alten Regelung wäre die Immobilie mit durchschnittlich 60 bis 80 Prozent des Verkehrswertes deutlich günstiger bewertet worden. Der Fiskus hätte dann mit etwa 30.000 Euro nur halb soviel an Erbschaftsteuer verlangt. Derjenige, der das Mietshaus allein weiterführen will, muss neben der Ablösung seines Miterben nun auch eine erhöhte Steuerzahlung schultern.

Als Antwort auf den gestiegenen Finanzierungsbedarf können Erben die Immobilienfinanzierung wählen. Laufzeit-, Zins- und Tilgungsvereinbarungen werden hierbei individuell zwischen dem Kunden und seinem Berater geschlossen.

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