Gründen als Alleinunternehmer, So gründen Sie erfolgreich ein Einzelunternehmen
Von der Anmeldung über Steuern bis hin zu Buchhaltungspflichten: Eine kompakte Übersicht für Ihren erfolgreichen Start als Einzelunternehmer.
Einzelunternehmen gründen , Das Wichtigste in Kürze
- Die Gründung eines Einzelunternehmens erfolgt durch eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder bei freiberuflicher Tätigkeit direkt beim Finanzamt.
- Das Gesetz definiert, ob ein Einzelunternehmer ein Kleingewerbe betreibt, freiberuflich oder kaufmännisch tätig ist.
- Die Besteuerung hängt von der Unternehmensform des Einzelunternehmens ab.
- Einzelunternehmer genießen unternehmerische Entscheidungsfreiheit, haften jedoch uneingeschränkt mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen.
Unternehmerische Freiheit mit Risiko, Was ist ein Einzelunternehmen?
Das Einzelunternehmen ist eine einfache Unternehmensform, die von einer Person allein gegründet und betrieben werden kann und kein Startkapital voraussetzt. Laut KfW Gründungsmonitor erfolgten 82% der Neugründungen im Jahr 2024 durch Einzelunternehmer. Sie genießen uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit, haften allerdings mit ihrem gesamten Vermögen, also mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.
Unterschiede im Detail, Unternehmensformen für Einzelunternehmer
Der Gesetzgeber unterscheidet drei verschiedene Formen von Einzelunternehmen – und weist ihnen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zu:
- Kleingewerbetreibende:
In der Regel betreiben Einzelunternehmer ein Kleingewerbe, etwa im Handel, Handwerk oder im Bereich der Dienstleistungen. In diesem Fall müssen sie das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. - Eingetragene Kaufleute (e. K.):
Betreiben Sie in größerem Umfang ein Handelsgewerbe, gelten Sie nach dem Handelsgesetzbuch (§1 HGB) als Kaufmann oder Kauffrau. Das erfordert zusätzlich einen Handelsregistereintrag und damit einen etwas aufwändigeren Gründungsprozess. - Freiberufler:
Als Einzelunternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig. In diesem Fall müssen Sie Ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anmelden (§18 EStG).
Übrigens: Ein gewerbliches Einzelunternehmen kann aus mehr als einem Mitarbeiter, aber nicht mehr als einem Inhaber bestehen.
Im Überblick, Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens
Vorteile
- Einfache und kostengünstige Gründung
- Unternehmerische Entscheidungsfreiheit
- Einfache Buchführung
- Gewinne gehören dem Inhaber
- Geringe Formalitäten
Nachteile
- Unbeschränkte persönliche Haftung
- Alleinige Verantwortung im Geschäftsbetrieb
- Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten
- Begrenzte Wachstumsmöglichkeiten
- Arbeitsbelastung
Gründung mit System, Welche Voraussetzungen gelten für ein Einzelunternehmen?
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist mit vergleichsweise geringem Aufwand verbunden. Jede natürliche Person über 18 Jahre kann ein Einzelunternehmen gründen – auch ohne Mindestkapital.
Zu den grundlegenden Anforderungen zählen:
- Gewerbeanmeldung: Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, erfordert diese eine Meldung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.
- Steuernummer: Sobald Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt anmelden, stellt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer aus.
- Buchhaltungssoftware: Ein professionelles Buchhaltungssystem unterstützt Sie bei der Buchhaltung und kann Ihnen sogar bei der Steuererklärung helfen.
- Versicherungen: Je nach Umfang und Art Ihrer Tätigkeit könnten bestimmte Versicherungen wie beispielsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung relevant sein.
- Gründungsfinanzierung: Möglichkeiten zur Finanzierung gibt es einige – ob Eigenfinanzierung, Gründerkredit oder Investoren. Bedenken Sie, dass trotz der geringen Gründungskosten im Geschäftsbetrieb laufende Kosten auf Sie zukommen, die Sie auch dann tragen müssen, wenn Ihre Einnahmen anfangs noch gering sind.
Ihr Weg zur Unternehmensgründung , Wie gründe ich Schritt-für-Schritt ein Einzelunternehmen?
Schritt 1 und 2, Geschäftsidee entwickeln und Businessplan erarbeiten
Auch wenn die Gründung eines Einzelunternehmens mit geringen Kosten und Risiken verbunden ist, sollten Sie Ihre Geschäftsidee ausarbeiten und einen fundierten Businessplan erstellen. Auf dieser Grundlage wählen Sie die passende Unternehmensform und können konkrete Angaben beim Gewerbe- oder Finanzamt machen.
Schritt 3, Geschäftskonto (online) eröffnen
Als Einzelunternehmer sollten Sie für eine professionelle Unternehmensführung ein Geschäftskonto eröffnen. Es erleichtert Ihnen die Buchhaltung und die steuerliche Abwicklung durch eine saubere Trennung von geschäftlichen und privaten Finanzen und verbessert zudem Ihre Außenwirkung.
Ihr Geschäftskonto können Sie auch bequem online eröffnen:
- Online-Antrag ausfüllen: Zunächst füllen Sie den Online-Antrag aus, geben Ihre persönlichen und geschäftlichen Angaben ein und legen Ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking fest.
- Identitätsprüfung: Im Rahmen der Antragsstrecke müssen Sie sich online identifizieren. Halten Sie deshalb Ihren Ausweis oder Reisepass bereit.
- Kontoeröffnung: Nachdem die Bank Ihre Daten sorgfältig und erfolgreich geprüft hat, wird Ihr Konto eröffnet. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung und können Ihr Konto nutzen.
Schritt 4, Gewerbeanmeldung, optional Handelsregistereintragung
Sind Sie gewerbetreibender Einzelunternehmer, müssen Sie noch vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit das Gewerbe anmelden (Formular „Gewerbe-Anmeldung“ - GewA 1). Zuständig ist das Gewerbeamt, in dem sich Ihr Betriebssitz befindet. Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich oder online erfolgen und kostet in der Regel zwischen 30€ und 50€. Je nach unternehmerischer Tätigkeit – insbesondere bei erlaubnispflichtigen Gewerben – können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Für Kaufleute ist ein Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Sie sollten etwa 200€ bis 300€ für Notar- und Gerichtskosten einplanen. Für alle anderen Einzelunternehmer ist die Eintragung ins Handelsregister freiwillig.
Schritt 5, Anmeldung beim Finanzamt
Sobald Sie Ihr Einzelunternehmen erfolgreich beim Gewerbeamt angemeldet haben, gibt dies die Informationen zur Gründung an das Finanzamt weiter und Sie erhalten automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bisher mussten Neugründer eine Prognose zu ihrem Umsatz abgeben und die Kleinunternehmerregelung aktiv in Anspruch nehmen. Seit Januar 2025 ist keine Prognose mehr erforderlich. Neugründer gelten laut IHK Stuttgart automatisch zunächst als Kleinunternehmer und haben im Gründungsjahr eine Umsatzgrenze von 25.000€. Erst dann greift die Regelbesteuerung. Allerdings können Sie die Kleinunternehmerregelung auch aktiv ablehnen. In diesem Fall sind Sie für fünf Jahre an die Entscheidung gebunden.
Sind Sie freiberuflich tätig, müssen Sie sich selbstständig zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt registrieren.
Schritt 6, Anmeldung bei Genossenschaften und Kammern
Das Gewerbeamt leitet die Informationen zu Ihrer Gewerbeanmeldung je nach Zuständigkeit an die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft weiter.
Sind Sie freiberuflich tätig, müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft melden, allerdings brauchen Sie die Beiträge nur in bestimmten Fällen zahlen. Bei einigen freien Berufen wie Ärzten oder Anwälten besteht außerdem eine Kammerpflicht.
Umsatz und Gewinn sind entscheidend , Was muss ich bei der Buchführung beachten?
Als Freiberufler dürfen Sie grundsätzlich die einfache Buchführung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anwenden. Sind Sie als Einzelunternehmer gewerbetreibend, dürfen Sie die EÜR nutzen, solange Ihr Jahresumsatz unter 800.000€ und der Jahresgewinn unter 80.000€ liegen (§141 AO). Eingetragene Handelskaufleute können die einfache Buchführung anwenden, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen die Umsatzgrenze von 800.000€ und die Gewinngrenze von 80.000€ nicht überschritten werden (§241a HGB). Überschreiten Sie die Grenze, sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Steuerliche Pflichten , Welche Steuern fallen in einem Einzelunternehmen an?
Wie Sie als Einzelunternehmer besteuert werden, hängt von Ihrer Unternehmensform ab:
- Gewerbesteuer: Als gewerblicher Einzelunternehmer müssen Sie eine Gewerbesteuer abführen, sobald Ihr Jahresgewinn den Freibetrag von 24.500€ übersteigt (§11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Als Freiberufler sind Sie grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit (§2 GewStG).
- Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer betrifft zunächst alle Einzelunternehmer. Sie können jedoch unabhängig von der Rechtsform von der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG Gebrauch machen. Voraussetzung: Ihr Umsatz darf im Vorjahr nicht über 25.000€ liegen und im laufenden Jahr 100.000€ nicht überschreiten (Stand 2025). Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
- Einkommensteuer: Als Einzelunternehmer sind Sie einkommensteuerpflichtig. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. Die Untergrenze liegt bei 14%, der Spitzensteuersatz bei 42%. Hinzu können außerdem noch die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag kommen.
FAQ, Häufige Fragen zur Gründung von Einzelunternehmen
Ja, ein Einzelunternehmen braucht einen Namen. Kleingewerbetreibende und Freiberufler dürfen Fantasienamen verwenden, müssen jedoch zusätzlich ihren bürgerlichen Namen nennen. Nur eingetragene Kaufleute dürfen einen Fantasienamen ohne Namenszusatz führen.
Viele Einzelunternehmer betreiben ein Kleingewerbe, insbesondere im Handel, Handwerk oder Dienstleistungsbereich. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine eigene Rechtsform, sondern um eine vereinfachte gewerbliche Einstufung ohne Handelsregistereintrag. Das Kleinunternehmen ist eine Sonderregelung (§19 UstG), die steuerliche Erleichterungen durch eine Umsatzsteuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen bietet.
Als Einzelunternehmer benötigen Sie erst eine Betriebsnummer, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. Die Betriebsnummer wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und ist für die Anmeldung zur Sozialversicherung und die Meldung der Mitarbeiter notwendig.
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Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Situationen individuell unterscheiden können, empfehlen wir, bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren.