Dokumenteninkasso

Risiken im Außenhandel begrenzen und neue Chancen nutzen
  • Höhere Sicherheit für Importeur und Exporteur
  • Kostengünstige Absicherung von internationalen Zahlungen

Schritt für Schritt zum Dokumenteninkasso

Schalten Sie im Auslandsgeschäft das Qualitätsrisiko aus – mit unserem Dokumenteninkasso. Lassen Sie sich beraten!
Schritt 1

Lassen Sie sich von unseren Experten zum Thema Dokumenteninkasso beraten. Vereinbaren Sie gleich online einen Termin.

Schritt 2

Stellen Sie die Dokumente für Ihr Exportgeschäft zusammen. Die Abstimmung, welche Dokumente benötigt werden, findet vorher mit Ihrem Handelspartner statt.

Schritt 3

Zur Bearbeitung Ihres Inkassos benötigen wir neben Ihren Dokumenten auch das vollständig ausgefüllte Einreichungsformular. Senden Sie das mit den Dokumenten an die angegebene Adresse.

Schritt 4

Als Exporteur erteilen wir Ihrem Commerzbank Konto die Gutschrift, sobald wir die Zahlung von der Bank Ihres Kunden erhalten haben.
Als Importeur belasten wir Ihr Commerzbank Konto und leiten die Zahlung an die Bank Ihres Kunden weiter.

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Eröffnen Sie jetzt ein individuell auf Sie abgestimmtes Geschäftskonto. Ob Gründer, Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer – wir haben das Geschäftskonto das Ihren Bedürfnissen entspricht. Sie entscheiden, welchen Umfang das Konto bieten soll.

Dokumenteninkasso – einfach erklärt

Das Dokumenteninkasso ist ein kostengünstiges Instrument zur Zahlungssicherung im internationalen Handel. Dabei übernehmen die Banken den Einzug von Forderungen durch Vorlage von Dokumenten im Rahmen eines Dienstvertrags, d.h. ohne ein Erfüllungsversprechen seitens einer Bank. Die beteiligten Banken übernehmen dabei eine Dienstleistung, indem sie:

  • die Dokumente im Auftrag des Exporteurs an den Importeur unter Einschaltung der Hausbank des Importeurs oder einer Korrespondenzbank im Importland versenden,
  • die Dokumente dem Importeur zukommen lassen,
  • die Inkassoforderung einziehen.

Die Banken prüfen die Vollständigkeit der Inkassobedingungen und gleichen ab, ob die eingereichten Dokumente mit diesen übereinstimmen. Sie haben aber keine Verpflichtung, die Dokumente zu prüfen. Die Abwicklung von Inkassi erfolgt auf Basis der Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI 522), herausgegeben von der International Chamber of Commerce, Paris (ICC). Die ERI regeln die Rechte und Pflichten der am Inkasso beteiligten Parteien und sind dem Inkassoauftrag zugrunde zu legen.

Für welche Art von Geschäftsbeziehung eignet sich das Dokumenteninkasso?

Besteht zwischen Exporteur und Importeur bereits eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung, ist das Dokumenteninkasso das passende Instrument zur Zahlungssicherung im internationalen Geschäft. Die Bank wird beauftragt, die Exportdokumente des Exporteurs an den Importeur auszuhändigen, sobald dieser die entsprechende Zahlung leistet oder einen Wechsel akzeptiert. Auf ein Zahlungsversprechen der Bank kann sich der Exporteur nicht berufen, da die Bank lediglich als Treuhänder auftritt. Auch übernimmt die Bank beim Dokumenteninkasso keine Gewähr für die Qualität und die Menge der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.

Wie funktioniert ein Dokumenteninkasso?

  1. Abschluss Kaufvertrag inkl. Festlegung Dokumenteninkasso als Zahlungsmethode.
  2. Einreichen der benötigten Dokumente inkl. Inkassoauftrag.
  3. Bank des Exporteurs und Bank des Importeurs nehmen Kontakt auf und tauschen Dokumente aus.
  4. Bei erfolgreicher Zahlung werden Dokumente gegen Bezahlung oder Zahlungsversprechen an Importeuer übergeben.
  5. Exporteur erhält seine Zahlung.

Welche Dokumente benötigt man beim Dokumenteninkasso?

Zunächst ist es wichtig, dass das Dokumenteninkasso als Zahlungsart im Kaufvertrag festgelegt wird. Außerdem muss der Exporteur zusammen mit dem Inkassoauftrag folgende Dokumente einreichen:

  • (beglaubigtes) Ursprungszeugnis zum Nachweis der Herkunft der Güter
  • Handelsrechnung
  • Transportdokumente
  • Zollunterlagen (für Verzollung im Importland)
  • Transportversicherungspolice (Absicherung des Transports)

Arten von Dokumenteninkassi

Grundsätzlich unterscheidet man beim Dokumenteninkasso zwischen den beiden Möglichkeiten „Dokumente gegen Bezahlung“ und „Dokumente gegen Akzept“. Daneben gibt es noch weitere Varianten. Welche die richtige ist, hängt von der Art des Handels und der Geschäftsbeziehung ab. Unsere Experten beraten Sie dazu gerne im persönlichen Gespräch.

Dokumente gegen Bezahlung

Der Importeur erhält die Dokumente erst nach der Zahlung.

Dokumente gegen Akzept

Der Importeur erhält die Dokumente bei Abgabe eines Zahlungsversprechens.

Dokumente gegen schriftliche Verpflichtungserklärung

Der Importeur erhält die Dokumente von der Bank gegen Abgabe einer schriftlichen Erklärung, den Inkassobetrag am Fälligkeitstag zu zahlen.

Dokumente gegen Trust Receipt

Mit dem Trust Receipt verpflichtet sich der Importeur schriftlich, mit den Dokumenten und der Ware gemäß den festgelegten Bedingungen zu verfahren. Nach Unterzeichnung des Trust Receipts kann der Importeur frei über die Ware verfügen.

Erhöhte Sicherheit im Außenhandel zu geringen Kosten

Ein Dokumenteninkasso kann sich sowohl für Importeure als auch für Exporteure lohnen.

Erhöhte Sicherheit durch Zug-um-Zug-Geschäft

Klare Regelung durch einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI 522)

Kostengünstige Variante des dokumentären Zahlungsverkehrs

Stärkt die Wettbewerbs- bzw. Verhandlungsposition als vertrauenswürdiger Vertragspartner

Weitere Vorteile für Exporteure

  • Reduziertes Zahlungsrisiko
  • Geringerer Arbeitsaufwand bei der Erstellung der Dokumente gegenüber dem Akkreditiv
  • Die Bank übernimmt teilweise Korrespondenz mit Importeur(-Bank) sowie die Überwachung der Zahlungstermine

Weitere Vorteile für Importeure

  • Bonität des Importeurs wird nicht belastet
  • Verringertes Qualitätsrisiko

Wie unterscheidet sich ein Inkasso vom Akkreditiv?

Beim Inkasso gibt die Bank kein Zahlungsversprechen ab. Daher bietet das Inkasso im Vergleich zum Akkreditiv einen geringeren Schutzumfang. Auch die einzureichenden Dokumente werden keiner Konformitätsprüfung seitens der Bank unterzogen. Dafür ist das Inkasso kostengünstiger als ein Akkreditiv.

Akkreditiv

  • Sicherungsfunktion: Bank gibt dem Exporteur ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen
  • Zahlungsfunktion: bargeldlose Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Importeur und Exporteur
  • Kreditfunktion/Finanzierungsfunktion: Berechtigte können zugesicherte Forderungen abtreten, um sofort liquide Mittel zu erhalten

Inkasso

  • Zahlungsfunktion: bargeldlose Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Importeur und Exporteur

Absicherung durch Auslandsaval

Das Auslandsaval ist eine weitere Möglichkeit, Ihren Auslandszahlungsverkehr abzusichern. Bei einem Aval gibt die Bank ein Zahlungsversprechen ab und übernimmt damit den finanziellen Schaden, der entsteht, wenn Leistungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden. Im Gegensatz zum Akkreditiv übernimmt ein Auslandsaval jedoch keine Zahlungs- oder Finanzierungsfunktion. Das heißt, ein Auslandsaval gibt zwar eine Zahlungsgarantie, ist aber nicht für die bargeldlose Abwicklung des Geschäftes zuständig. Außerdem erhält der Exporteur bei einem Aval nicht sofort nach Vorlage der Dokumente die Zahlung von der Bank. Die Bank finanziert also nicht die Transportdauer.

Sicherheit im Auslandszahlungsverkehr

Als eine der führenden Banken im deutschen Außenhandel bietet Ihnen die Commerzbank besondere Expertise im dokumentären Zahlungsverkehr. Unsere Zahlungsverkehrsexperten beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung zur Sicherung Ihrer Auslandsgeschäfte.