Wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein?
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Im Online Banking
- Melden Sie sich an, um einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu erteilen oder Änderungen vorzunehmen.
- Geben Sie die relevanten Informationen zu dem Auftrag an.
- Führen Sie die Freigabe Ihres Auftrags mit einer TAN (photoTAN, mobileTAN) durch.
Weiterführende Informationen
- Die Voraussetzung für den Antrag ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer.
- Der Auftrag kann im Online Banking von einer Person für sich und den Ehe- / Lebenspartner erteilt werden. Der Ehe- / Lebenspartner erhält ein Informationsschreiben über den erteilten Auftrag.
- Der Freistellungsauftrag kann zum Jahresende formlos im Online Banking oder persönlich in der Filiale gelöscht werden. Bei Kündigung oder Auflösung Ihrer Kundenverbindung erfolgt die Löschung des Freistellungsauftrags automatisch.
- Der Sparerfreibetrag für Alleinstehende / Singles beträgt 1.000,00 EUR, während der Freibetrag für Ehe- / Lebenspartner 2.000,00 EUR umfasst.
- Sofern Sie keinen Zugang zum Online Banking haben, können Sie den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge mittels Formular erteilen.
- Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einrichten, sind wir verpflichtet, die Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen.
- Freistellungsaufträge für Minderjährige können nur über das Formular erteilt werden. Auskünfte zum Freistellungsauftrag eines Minderjährigen können nur mit den Zugangsdaten, die zur Kundennummer des Minderjährigen gehören, aufgerufen werden.
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