Wirtschaftskriminalität
, Offertenbetrug: Fake-Handelsregisterrechnung

Nach einem Eintrag ins Handelsregister versenden Betrüger täuschend echt wirkende Rechnungen für Verzeichniseintragungen. Lesen Sie, wie Offertenbetrug abläuft und was Opfer tun können.

Offertenbetrug
, Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Offertenbetrug versenden Betrüger echt anmutende Fake-Rechnungen oder Angebote für angebliche Zusatzregister, um Unternehmer zu Zahlungen zu verleiten.
  • Typische Warnsignale für Registereintrag-Scam sind u. a. kurze Zahlungsfristen, ausländische IBANs und offiziell anmutende Schreiben.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob ein Betrugsversuch vorliegt, sollten Sie keinesfalls zahlen, sondern Rücksprache mit dem Notar oder Amtsgericht halten.

Definition
, Was ist Offertenbetrug?

Beim Offertenbetrug handelt es sich um eine Betrugsmasche, die insbesondere nach einer offiziellen Handelsregistereintragung auftritt. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger erhalten viele Unternehmer bzw. Personen, die ein Unternehmen gründen, Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen, die den Eindruck amtlicher Gebühren erwecken. Die Schreiben beziehen sich oft auf vermeintliche Zusatzregister oder „Verzeichnisse“ und fordern eine „Eintragungsgebühr“ oder „Veröffentlichungspauschale“.

Tatsächlich handelt es sich dabei i. d. R. um private Angebote, deren Zahlung keinerlei rechtliche Notwendigkeit oder amtliche Wirkung hat. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr mehr als 400.000 gefälschte Rechnungen und Schreiben dieser Art an Unternehmen in Deutschland verschickt.

Welche Arten von Offertenbetrug gibt es?

Neben gefälschten Handelsregisterrechnungen treten ähnliche Betrugsmaschen auch im Zusammenhang mit anderen Ämtern und Registern auf:

  • Transparenzregister:
    Unternehmen erhalten Schreiben mit Bußgeldandrohungen, wenn sie sich nicht kostenpflichtig im Transparenzregister eintragen lassen. Tatsächlich ist die Registrierung grundsätzlich kostenlos und ausschließlich über www.transparenzregister.de möglich. Offizieller Absender ist allein die Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln.
  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA):
    Nach einer Eintragung beim Marken- und Patentamt werden die neuen Patentinhaber per E-Mail oder Brief zur Zahlung angeblicher Gebühren aufgefordert. Die Schreiben enthalten oft Fälschungen von Urkunden mit DPMA-Logo und eine Unterschrift der Amtspräsidentin. Häufig werden Überweisungen im hohen dreistelligen Bereich auf ausländische Konten gefordert. Das DPMA warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen und stellt klar: Es versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren.

So funktioniert die Betrugsmasche
, Wie läuft Offertenbetrug ab?

Nachdem der Notar die Eintragung im Handelsregister vorgenommen hat, erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Kurz darauf erhalten Unternehmen gefälschte Rechnungen oder Formulare, die scheinbar auf dieser Veröffentlichung basieren. Die Betrüger versprechen einen zusätzlichen Eintrag in ein „Register“ oder den „Abruf“ der Daten – gegen Zahlung einer Gebühr.

Oftmals sind diese Schreiben täuschend echt gestaltet: mit amtlichen Wappen, Paragraphenangaben, Umweltpapier und vorgedruckten Überweisungsträgern. Meist soll der entsprechende Betrag auf ein Konto im Ausland überwiesen werden.

Warnsignale
, Offertenbetrug: Wie erkenne ich Fake-Rechnungen?

Ein kritischer Blick kann dabei helfen, Offertenbetrug zu entlarven:

1. Prüfen Sie die Zahlungsinformationen auf der Rechnung:

  • Zahlungsempfänger: Beim Handelsregister ist dies stets die Justizkasse des jeweiligen Bundeslandes (z. B. „Kosteneinzugsstelle für Justiz Hessen“).
  • IBAN: Amtliche Stellen nutzen ausschließlich deutsche IBANs (beginnen mit „DE“). Bei ausländischen IBANs sollten Sie skeptisch werden.
  • Zahlungsfrist: Kurze Fristen von nur wenigen Tagen sind ein typisches Warnsignal.

2. Prüfen Sie auch folgende Punkte:

  • Der Name bzw. die Mailadresse des Absenders enthält Begriffe wie „Handel“, „Gewerbe“, „Register“.
  • Offizielle Symbole (z. B. Wappen, Adler), Angabe von Register- oder Belegnummern, Gebührenziffern und Gesetzesverweise sollen Seriosität vortäuschen.
  • Teilweise liegt dem Schreiben ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger bei.
  • Kleingedrucktes weist oft auf den freiwilligen Charakter hin. Indem sie von „Angeboten“ bzw. „Angebotsformularen“ sprechen, wollen sich Betrüger rechtlich absichern.
  • Private Mailadressen (@gmail, @web etc.) sind ein deutliches Alarmsignal.

Prävention
, Wie kann ich mich vor Offertenbetrug schützen?

Ruhe bewahren und prüfen

Lassen Sie sich nicht durch kurze Zahlungsfristen oder amtlich wirkende Schreiben unter Druck setzen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Echtheit der Rechnung sorgfältig zu überprüfen. Im Zweifelsfall gilt: Lieber einmal zu viel kontrollieren als Opfer eines Betrugs werden.

Rücksprache halten

Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei einem Schreiben um Offertenbetrug handelt, wenden Sie sich direkt an Ihren Notar oder das zuständige Amtsgericht. Diese Stellen können schnell und zuverlässig bestätigen, ob eine Zahlungspflicht besteht oder ob es sich um ein betrügerisches Schreiben handelt.

Information einholen

Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Betrugsmaschen. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) der Bundesländer veröffentlichen auf ihren Websites laufend Warnungen und führen Listen mit bekannten unseriösen Anbietern. Der Bundesanzeiger Verlag stellt ebenfalls eine Liste unlauterer Anbieter zur Verfügung.

Offizielle Stellen kennen

Verbindliche Rechnungen zu Handelsregistereintragungen werden ausschließlich von den zuständigen Registergerichten oder deren Justizkassen versendet. Nur diese Behörden sind berechtigt, Gebühren zu erheben. Schreiben anderer Absender sollten daher immer kritisch hinterfragt werden.

Keine Zahlungen ins Ausland

Zahlen Sie niemals auf ausländische Konten, wenn es um Gebühren oder Eintragungen in ein deutsches Register geht. Amtliche Zahlungen erfolgen immer über deutsche Bankverbindungen (IBAN mit „DE“).

Reaktion im Ernstfall
, Opfer von Handelsregistereintrag-Betrug – was tun?

Wichtig ist, dass Sie selbst bei einem leichten Verdacht schnell und überlegt handeln, um Betrugsversuche erfolgreich abzuwehren.

Fake-Rechnung erhalten, aber nicht bezahlt – was tun?

  1. Zahlen Sie auf keinen Fall, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei der Rechnung um das Original von dem Handelsregister, Handels- und Gewerberegister o. Ä. handelt.
  2. Kontaktieren Sie umgehend Ihre IHK, das zuständige Amtsgericht oder Ihren Notar. Sie können helfen, den Vorfall richtig einzuordnen und unterstützen ggf. bei weiteren Schritten.
  3. Der Bundesanzeiger Verlag veröffentlicht eine Liste unlauterer Anbieter. Diese kann bei der Überprüfung von Absendern ebenfalls hilfreich sein.

Falsche Rechnung zum Handelsregistereintrag gezahlt – was tun?

Leider stehen die Chancen auf Rückzahlung schlecht. Zwar wertet der Bundesgerichtshof solche Schreiben als arglistige Täuschung, doch in den seltensten Fällen kann das überwiesene Geld zurückgeholt werden. Gehen Sie im Ernstfall wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie umgehend den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW). Dieser dokumentiert den Vorfall und leitet ihn ggf. an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiter. Der Verband sammelt bundesweit Informationen zu betrügerischen Anbietern, warnt andere Unternehmen und unterstützt Betroffene bei der weiteren Vorgehensweise.
  2. Ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu. Er kann prüfen, ob im konkreten Fall zivilrechtliche Schritte, eine Strafanzeige oder eine Anklage wegen Betrug Aussicht auf Erfolg haben.
  3. Informieren Sie auch Ihre Bank über den Offertenbetrug. Sie können verdächtige Konten melden oder in Einzelfällen versuchen, Zahlungen zu stoppen.

Als Commerzbank-Kunde erreichen Sie uns rund um die Uhr über folgende Telefonnummern:

Sicherheit bei der Commerzbank
, Vertrauen Sie auf höchste Sicherheitsstandards

Sicherheit hat bei uns oberste Priorität: Wir tun alles, um Ihr Banking stets sicher zu halten.

Modernste Sicherheitsstandards:

Unsere spezialisierten Sicherheitsteams überwachen regelmäßig unser Online und Mobile Banking. Wir führen kontinuierlich Tests durch und entwickeln unsere Sicherheitsmaßnahmen ständig weiter.

Abschaltung betrügerischer Webseiten:

Sollten gefälschte Commerzbank-Webseiten im Umlauf sein, sorgen wir dafür, dass diese umgehend abgeschaltet werden.

2-Faktor-Authentifizierung:

Mit der 2-FA bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Schutz beim Online Banking. So wird es für Betrüger deutlich schwieriger, unbefugte Transaktionen mit Ihren Daten vorzunehmen.

Individuelle Beratung:

Bei Fragen oder Bedenken stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie einfach unsere Kundenhotline für eine persönliche Beratung.

FAQ
, Häufig gestellte Fragen zum Registereintrag-Scam

Es ist möglich, dass Sie eine gefälschte Rechnung erhalten haben. Echte Rechnungen für Handelsregistereinträge werden ausschließlich von der Justizkasse des jeweiligen Bundeslandes oder dem Registergericht versendet. Diese Rechnungen enthalten eine deutsche IBAN (beginnend mit DE) und haben eine angemessene Zahlungsfrist. Im Zweifel hilft eine kurze Rückfrage bei Ihrem Notar oder Amtsgericht, um die Echtheit des Schreibens zu bestätigen.

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