Schritt für Schritt
, Geschäftskonto wechseln: So gelingt der Wechsel

Ein Kontowechsel betrifft nicht nur das Konto selbst. So stellen Sie Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungspartner sicher um.

Geschäftskonto wechseln
, Das Wichtigste in Kürze

  • Für Geschäftskonten gilt die gesetzliche Kontowechselhilfe nicht – viele Banken bieten den Service aber freiwillig an. 
  • Ein Kontowechsel dauert je nach Vorbereitung zwei bis sechs Wochen. Beide Konten sollten während der Übergangsphase parallel laufen. 
  • Alle Zahlungspartner müssen die neue IBAN erhalten – Finanzamt, Kunden, Lieferanten und Steuerberater zuerst. 
  • Unsere Kontowechsel-Checkliste als PDF hilft dabei, alle Zahlungspartner zu berücksichtigen und nichts zu übersehen. 

Wie bereite ich den Wechsel richtig vor?

Ein Geschäftskonto zu wechseln oder umzuziehen beginnt mit einer sauberen Vorbereitung. Bevor Sie das neue Konto eröffnen, verschaffen Sie sich einen Überblick über alle laufenden Zahlungen und benötigten Unterlagen. 

Diese Vorbereitungsschritte sollten Sie erledigen:

  • Kontoauszüge der letzten Monate durchgehen:
    Markieren Sie alle regelmäßigen Zahlungen – Daueraufträge, Lastschriften, wiederkehrende Überweisungen. Diese Liste brauchen Sie später bei fast jedem Schritt.
  • Unterlagen für die Kontoeröffnung zusammenstellen:
    Personalausweis, Steueridentifikationsnummer, je nach Rechtsform Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag.
  • Kontowechselservice bei der neuen Bank erfragen:
    Viele Banken bieten diesen Service für Firmenkunden freiwillig an. Er kann die Übertragung von Daueraufträgen und die Übernahme von Lastschriften automatisieren.
  • Rechtzeitigen Puffer einplanen:
    Zwei bis sechs Wochen sind realistisch. In dieser Zeit sollten beide Konten parallel geführt werden.

Geschäftskonto eröffnen

Ob Freiberufler, GmbH oder wachsendes Unternehmen: Bei der Commerzbank finden Sie das passende Geschäftskonto – digital eröffnet und individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt.

Welche Checkliste hilft beim Kontowechsel?

Eine strukturierte Kontowechsel Checkliste führt Sie in vier Abschnitten durch den gesamten Wechsel – von der Vorbereitung bis zur Kündigung des alten Kontos. 

Die vollständige Checkliste steht als PDF zum Download bereit und deckt diese vier Sektionen ab: 

Wechsel vorbereiten und Zahlungen sortieren

Alle benötigten Daten zusammenstellen (Kontoinhaber, Rechtsform, IBAN, Handelsregisterauszug) und die Kontoauszüge in drei Gruppen einteilen: Geldeingänge, Daueraufträge, Lastschriften.

Zahlungspartner informieren

Alle Vertragspartner mit Ausgaben (Vermieter, Leasinggeber, Versicherungen, Berufsgenossenschaft, Steuerberater, Finanzamt) und alle Zahler mit Geldeingängen (Kunden, Fördergeber, Mieter) über die neue IBAN benachrichtigen.

SEPA-Mandate umstellen

Vorhandene Mandate identifizieren und neue Basislastschrift- sowie Firmenlastschrift-Mandate ausstellen. Kunden mit Lastschrifteinzug müssen neu autorisieren.

Altes Geschäftskonto kündigen

Konto erst kündigen, wenn 8 bis 12 Wochen lang keine Bewegung mehr stattgefunden hat. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften darf nur die vertretungsberechtigte Person kündigen.

Kostenlos als PDF
, Checkliste Geschäftskontowechsel

Alles auf einen Blick, nichts übersehen – so gelingt der Wechsel Ihres Geschäftskontos ohne Stolpersteine! Laden Sie unsere PDF-Checkliste herunter, drucken Sie sie aus und haken Sie jeden Schritt bequem ab. So haben Sie Zahlungspartner, SEPA-Mandate und Fristen immer im Griff.

Welche Zahlungspartner müssen informiert werden?

Über die neue Bankverbindung müssen alle Zahlungspartner informiert werden – interne wie externe. Am wichtigsten ist die frühzeitige Meldung an das Finanzamt und an wiederkehrende Vertragspartner.

Behörden und Steuerpartner

Das Finanzamt sollte als Erstes die neue IBAN erhalten. Ohne aktuelle Bankverbindung können Steuererstattungen und SEPA-Lastschriften für Steuervorauszahlungen ins Leere laufen. Auch andere Behörden – etwa das Gewerbeamt oder die Berufsgenossenschaft – gehören auf die Informationsliste. Der Steuerberater braucht die neue IBAN für die Buchhaltung.

Wichtig: In DATEV, Lexware oder anderer Buchhaltungssoftware muss die neue Bankverbindung nicht nur eingetragen, sondern auch technisch neu angebunden werden – über die Bank-Schnittstellen wie HBCI oder EBICS.

Kunden und Lieferanten

Kunden erhalten die neue IBAN am besten mit der nächsten Rechnung oder per Rundmail. Lieferanten und Dienstleister mit Lastschrifteinzug brauchen neue SEPA-Mandate.

Wichtig: Bei Geschäftskonten unterscheidet sich die SEPA-Basislastschrift von der SEPA-Firmenlastschrift – Letztere ist nach Belastung in der Regel nicht mehr rückholbar. Prüfen Sie, welche Variante Ihre Vertragspartner nutzen. 

Vertragspartner mit Daueraufträgen

Miete, Leasing, Versicherungen, Abonnements: Alle Verträge mit Dauerauftrag oder Lastschrift müssen umgestellt oder Daueraufträge geändert werden. Nutzen Sie die Liste aus Ihrer Vorbereitung als Grundlage.

Welche Fristen und Zeiträume sind wichtig?

Wichtig sind vor allem drei Zeiträume: die Übergangsphase mit parallelen Konten, die Bearbeitungsdauer der Umstellungen und die Kündigungsfrist des alten Kontos. Insgesamt sollten Sie zwei bis sechs Wochen für den gesamten Wechsel einplanen.

  • Übergangsphase mit parallelen Konten: Zwei bis vier Wochen. In dieser Zeit laufen noch Zahlungen über das alte Konto, während neue schon über das neue laufen. 
  • Bearbeitungszeit der Zahlungspartner: Rechnen Sie damit, dass Kunden und Lieferanten mehrere Tage bis Wochen brauchen, um die neue IBAN zu erfassen. 
  • Kündigungsfrist beim alten Konto: Für Geschäftskonten besteht in der Regel keine feste Kündigungsfrist. Ausnahmen bei einigen sehr langen Vertragslaufzeiten. 

Wichtig: Die gesetzliche Kontowechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz (§§ 20–26 ZKG) gilt seit dem 18. September 2016 – aber nur für Verbraucher. Reine Geschäftskonten fallen nicht unter diesen gesetzlichen Anspruch. Viele Banken bieten den Service für Firmenkunden dennoch freiwillig an. 

Welche typischen Fehler sollte ich vermeiden?

Beim Kontowechsel treten immer wieder ähnliche Fehler auf. Sie sind leicht vermeidbar, wenn man sie kennt.
  • Zu wenig Guthaben auf dem Altkonto:
    Wenn noch Lastschriften über das alte Konto laufen, muss ausreichend Deckung vorhanden sein – sonst fallen Rücklastschriftgebühren an. 
  • Finanzamt vergessen:
    Wird die neue IBAN dem Finanzamt nicht rechtzeitig mitgeteilt, kann es zu Verzögerungen bei Steuererstattungen kommen. 
  • SEPA-Firmenlastschriften unterschätzen:
    Für Firmenlastschriften müssen komplett neue Mandate erteilt werden – anders als bei privaten Lastschriften. 
  • Kündigung durch nicht-berechtigte Person:
    Bei Personen- und Kapitalgesellschaften darf nur die vertretungsberechtigte Person kündigen. Fehlt die Berechtigung, ist die Kündigung unwirksam. 
  • Wechsel in stressiger Geschäftsphase:
    Planen Sie den Wechsel möglichst in eine ruhige Phase. Zwischen den Jahren, im Sommer oder nach einer Rechnungsperiode eignen sich besonders gut. 

FAQ
, Häufige Fragen zum Geschäftskonto-Wechsel

Ja. Der Steuerberater braucht die neue IBAN für die laufende Buchhaltung, den Jahresabschluss und die DATEV-Anbindung. Informieren Sie ihn möglichst früh im Wechsel-Prozess.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Geschäftskonto auswählen: Worauf Unternehmen wirklich achten sollten

    Wer ein Geschäftskonto auswählt, sollte nicht nur auf die Kontoführungsgebühr achten. Welche Leistungen, Funktionen und Services je nach Unternehmen zählen, lesen Sie hier.

  • Ihre automatisierte Buchhaltung

    So können Sie ganz einfach Ihren administrativen Aufwand reduzieren und bekommen den vollen Überblick über Ihre Finanzen.

  • Geschäftskonto: Welche Kosten und Gebühren fallen an?

    Kontoführungsgebühren sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Welche Preisbestandteile beim Geschäftskonto anfallen und worauf Sie beim Kostenvergleich achten sollten.