Was kostet eine Baumfällung?
01.07.2021 – Es kommt vor, dass Hauseigentümer oder Bauherren einen Baum auf ihrem Grund fällen müssen. Was sollten Sie dabei beachten und welche Kosten kommen auf Sie zu?

Eine Baumfällung benötigt Planung
Müssen Sie als Haus- oder Grundstückseigentümerin und -eigentümer einen Baum fällen, machen Sie dies aus einer Notwendigkeit heraus. Doch kurzerhand zur Motorsäge greifen, um den Baum zu fällen, ist nicht nur gefährlich, sondern auch kostenintensiv.
Die zuständige Gemeinde hat ein Mitsprache- und Genehmigungsrecht für das Fällen eines Baumes. Nach einer Begutachtung des Baumes stellt die Gemeinde bei Einverständnis eine entsprechende Genehmigung aus. Sehr aufwendig und mit möglichen hohen Kosten verbunden, ist die Einbeziehung des Nachbargrundstücks, wenn der zu fällende Baum zwischen beiden Grundstücken steht. Im Folgenden mehr zu den Kosten einer Baumfällung und was Sie sonst noch wissen müssen.
Die Kostenfaktoren bei einer Baumfällung
Bei einer Baumfällung entstehen direkte und indirekte Kosten, für die Sie als Eigentümerin und Eigentümer aufzukommen haben. Beauftragen Sie für die Baumfällung einen Garten- und Landschaftsbauer, erhalten Sie vorab ein Angebot, wo alle Kosten aufgeführt sind. In diesem Fall begutachtet das Unternehmen den zu fällenden Baum, legt den Gesamtaufwand fest und erstellt für Sie ein Preisangebot. Sind alle Details geklärt, beauftragen Sie das Unternehmen mit der Baumfällung. Anschließend sind keine weiteren Schritte Ihrerseits mehr erforderlich.
Im Fall einer privaten Baumfällung kommen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer für alle Kosten selbst auf. Je nach Baumhöhe und Baumart variiert die Höhe der anfallenden Kosten. Diese setzen sich zusammen aus:
- Absperrungen
- Sicherungsleinen für Arbeiten im Baum
- Kosten der Entsorgung für Äste und Schnittholz
- optional der Abschluss einer Versicherung
- Renaturierungsaufwand
- Motorsäge und Schutzkleidung
- Nachweis für die Berechtigung einer Baumfällung
- Nachweis für die Handhabung einer Motorsäge
- Mietkosten
- Kosten für die Genehmigung seitens der Gemeinde
Kostenbeispiel einer Baumfällung
Angenommen Sie beabsichtigen das Fällen einer alten Eiche. Diese steht als Grenzbaum zwischen Ihrem und dem Grundstück Ihrer Nachbarn. Der Baum befindet sich 15 Meter von beiden Häusern entfernt und spendet vor allem im Sommer reichlich Schatten. Durch die Beschattung des Baumes trocknen die Haushälften im Jahresverlauf nicht richtig ab. Dadurch macht sich Grünspan und Moos an den Häuserwänden bemerkbar.
Da die Eiche auf Ihrem Grundstück steht, sind Sie auch für die Baumfällung zuständig. Mit Ihrem Nachbarn haben Sie sich darauf verständigt, im Falle einer Baumfällung sein Grundstück für die notwendigen Arbeiten nutzen zu dürfen. Der zu fällende Baum steht an der Rückseite der Einfamilienhäuser, die sich wiederum unmittelbar an der Straße befinden.
Das Grundstück ist nur durch ein kleines Gartentor zugänglich. Die Höhe des Eichenbaumes beträgt 12 Meter bei einem Durchmesser der Krone von 5 Metern. Der Stamm der Eiche hat einen Stammumfang von 90 Zentimetern.
Szenario 1 - Baumfällung selbst in die Hand nehmen
Für den Zeitraum vom Fällen bis zur endgültigen Baumbeseitigung können in der Regel 4 Tage angesetzt werden. Der Preis für Anschaffung und Miete der benötigten Materialien um den Baum zu fällen, beträgt mehr als 900,00€.
Szenario 2 - Baumfällung durch Fachbetrieb
Lassen Sie und Ihr Nachbar den Baum von einem Fachbetrieb fällen und entsorgen, beträgt der Preis zwischen 800,00€ und 1.250,00€.
Sollten die Kosten für die Baumfällung Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, hilft Ihnen möglicherweise unser Ratenkredit weiter. Falls Sie hingegen im Zuge eines Hausbaus Bäume auf Ihrem Baugrundstück fällen müssen, sollten Sie diese als Baunebenkosten in die Summe Ihrer Baufinanzierung einplanen. Ihr Bankberater informiert Sie gerne über die Möglichkeiten.
Zur Terminvereinbarung
Abzugsfähige Kosten bei der Einkommensteuererklärung
Anfallende Handwerkskosten für eine Baumfällung können Sie möglicherweise bei Ihrer Steuererklärung abzugsfähig geltend machen. Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater ab, ob diese Begünstigung auf Ihren Einzelfall anwendbar ist. Dieser Hinweis dient nur zur Information und stellt keine steuerliche Beratung dar.
Besonderheiten, die bei einer Baumfällung zu beachten sind
Folgendes Beispiel veranschaulicht das Vorgehen bei einer Baumfällung:
Begutachten Sie den Baum vor der Fällung auf Besonderheiten. Vor allem geschützte Tierarten spielen dabei eine wesentliche Rolle. Für den Fällungsantrag beschreiben Sie den Baum und fertigen Fotos zur Dokumentation an. Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Gemeinde ein und erhalten anschließend ein Antragsformular.
Einige Tage später besichtigt die Gemeinde mit Gutachtern den Baum und das Grundstück. Wenn Ihr Baum auf einem Privatgrundstück steht, ist die Gemeinde nicht für die Fällung zuständig, sondern achtet auf die Einhaltung bestehender Vorschriften im Rahmen der Natur- und Umweltgesetze. Da Sie Ihren Baum Mitte Oktober fällen möchten, stellt dies keinen Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen der Fällzeiten (siehe unten) dar. Die Gemeinde erteilt daher wenige Tage später die Genehmigung zur Fällung.
Damit bei Ihrer Baumfällung alles reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Regelungen kennen und befolgen:
Regelung der Fällzeiten
Vom 01. März bis zum 30. September darf kein Baum gefällt werden. Dies gilt auch für Grundstücke im Privatbesitz. Mit dieser Regelung findet ein aktiver Natur- und Tierschutz seine Anwendung. Im Frühjahr ziehen zahlreiche Vogelarten in die Baumkronen ein und bauen dort ihre Nester. Ein absolutes Fällverbot besteht bei Bäumen, in denen sich seltene Tierarten beheimatet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im Baum oder drum herum ihren Lebensraum in Anspruch nehmen. Zu nennen sind hier vor allem Fledermausarten und Wildbienen. In einem solchen Fall verweigert jede Gemeinde in Deutschland die Genehmigung für das Fällen eines Baumes.
Nachweise und Eignungsprüfung
Die Fällung eines Baumes erfordert Sach- und Materialkenntnis. Vor allem der Einsatz einer Motorsäge und die Handhabung verschiedener Werkzeuge zur Fällung eines Baumes stehen hier im Vordergrund. Für den Einsatz der Motorsäge ist eine Bescheinigung über den sachgerechten Einsatz notwendig. Forstwirtschaftliche Organisationen bieten Lehrgänge zur Fällung eines Baumes an. Die Kosten liegen zwischen 150,00€ und 200,00€.
Hinweis: Eine nicht genehmigte oder angemeldete Baumfällung zieht bei Bekanntwerden ein Bußgeldverfahren nach sich. Die Bußgeldhöhe kann bis zu einer Höhe von 50.000,00€ verhängt werden.
Vorschriften bei unmittelbarer Gefahr
Bei nachweislicher „Gefahr in Verzug“ darf ein Baum jederzeit gefällt werden. Dies passiert vor allem nach einem schweren Sommergewitter, wenn ein Baum in voller Blätterpracht steht und ein Gewitter mit schwerem Sturm den Baum stark beschädigt hat. Allerdings müssen Sie in einem solchen Fall den Nachweis dokumentieren. Denn der Baum muss eine unmittelbare Gefährdung für Personen und Sachwerte darstellen.
Möglicherweise übernimmt in einem solchen Fall die Gebäudehaftpflicht den Schaden, wenn eine entsprechende Klausel für Sturmschäden vorliegt.
Professionelle Baumfällung: Was ist enthalten?
Wird das Fällen von einem Unternehmen durchgeführt, sind Faktoren zu berücksichtigen, die den Angebotspreis nach oben treiben. Vor allem besondere Umstände, die das Risiko erhöhen, verteuern den Ablauf.
Preisbeeinflussende Faktoren einer Baumfällung sind:
- Baumhöhe und Stammdicke
- Fällen bei widrigen Wetterverhältnissen (Schnee, Regen, Gewitter, Wind, Hitze)
- unwegsames Gelände
- notwendiger Einsatz von schwerem Gerät (zum Beispiel: Kranaufbau, Stützwagen, Bagger)
- Entfernung der Baumwurzel
Ist der Baum endgültig gefällt, geht die Arbeit erst richtig los. Denn die Äste sind vom Stamm zu trennen und zu entsorgen. Dieser Baumschnitt ist je nach Gemeinde unterschiedlich zu entsorgen. Entweder der örtliche Bauhof übernimmt gegen eine Gebühr per Abholung die Entsorgung oder Sie beziehungsweise der Auftragnehmer übernimmt diesen Arbeitsabschnitt.
Unterschätzt wird dabei der Arbeitsaufwand. Ein Baum mit einer Krone von 5 Metern Durchmesser nimmt für die Zerlegung mindestens einen Arbeitstag in Anspruch. Benötigt wird dafür in der Regel ein LKW. Sind alle Äste entsorgt, wird der Baumstamm in transportable Stücke geschnitten. Auch dafür ist ein halber Tag einzuplanen.
Diese Kostenpunkte müssen Sie im Vorhinein mit dem Auftragnehmer absprechen. Bitten Sie den Fachbetrieb, Ihnen ein detailliertes Angebot auszustellen, in dem alle Positionen ausgewiesen sind.
Gewissensfrage: Den Baum selbst fällen?
Eine Baumfällung selbst vorzunehmen ist sicherlich sehr reizvoll, vor allem dann, wenn damit bares Geld gespart werden kann. Doch eine solche Maßnahme birgt Gefahren in sich, die für einen Laien nur schwer einzuschätzen sind.
Es geht los mit der richtigen Bedienung der Motorsäge bis hin zur Fallrichtung des Baumes. Bei großen Bäumen mit breiter Baumkrone geht kein Weg an einer professionellen Baumfällung vorbei. Garten- und Landschaftsbauer verfügen über das notwendige Material und die Erfahrung. Zudem stellen sie alle benötigten Geräte zur Verfügung.
Um die anfallenden Kosten einzugrenzen, sind von Ihnen vorzunehmende Vorarbeiten selbstverständlich möglich. Darunter fallen Tätigkeiten wie:
- Astbeschneidung
- Zufahrt zur Fällstelle vorbereiten
- ggf. den Nachbarn in den Ablauf einbeziehen
Handelt es sich um einen Baum bis maximal 3 Meter Höhe, kann dieser von Ihnen selbst gefällt werden. Aber auch hier sind Sicherheitsmaßnahmen und ein Sachkundelehrgang unerlässlich.
Dazu gehört die korrekte Handhabung der Motorsäge und der Anschnitt des Baumes. Vor Beginn der Maßnahme ist ein Blick in die Gebäudehaftpflicht eine gute Idee. Denn sollte ein Sach- oder Personenschaden während der Baumfällung auftreten, begrenzt eine Versicherung den finanziellen Anspruch gegen Sie. Im Versicherungsfall wird die Versicherung natürlich eine Überprüfung der Sachkenntnis Ihrerseits beziehungsweise des Verursachers vornehmen.
Eine Baumfällung in einem bebauten Gebiet gehört ebenso wie ein großer Baum in die Hände von Fachleuten. Die erteilte Genehmigung, die Sie von der Gemeinde für eine Baumfällung benötigen, beinhaltet auch Auflagen, die Sie zu erfüllen haben. Dazu gehört die mögliche Beauftragung eines fachkundigen Betriebes oder Dienstleisters. Die Kosten wiederum tragen Sie in voller Höhe.
Für die Eigenfällung benötigen Sie:
- passende Schutzkleidung
- eine auf den Stammumfang ausgelegte Motorsäge
- Sicherungsseile und Fällwerkzeug
- ein Fahrzeug für den Abtransport des Holzes
- einen Nachweis über die Handhabung einer Motorsäge
- eine Einweisung in forstwirtschaftliche Tätigkeiten
- Hilfspersonal
- Prüfung und gegebenenfalls Erweiterung der Gebäudehaftpflicht nur für das Fällen des Baumes
Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung einer Baumfällung
1. Persönliche Schutzausrüstung
- Schutzhelm und Gehörschutz
- Arbeitshandschuhe
- Sicherheitsschuhe
- schnittfeste Hose
2. Werkzeuge und Zubehör
- Motorsäge prüfen
technischer Zustand des Sägeblatts
Sicherheitsfunktionen
Einweisung in die Handhabung durchgeführt
- Fällheber bereitlegen
- Keile und Wendehaken vorhanden
3. Vorbereitung und Durchführung
- sicherer Stand bei der Motorsägenarbeit gewährleistet
- den Rückweichplatz ausreichend freiräumen und markieren
- Arbeitsbereich um den Baum freiräumen
- Rundumblick ist gewährleistet
- Achtungsruf bei endgültiger Baumfällung
4. Nach der Fällung: Baumaufarbeitung
- Ausschwingen der Kronen abwarten
- nicht unter hängengebliebenen Ästen arbeiten
- bei der Astzerteilung systematisch vorgehen
- Fahrzeug für den Abtransport des Schnittholzes bereitstellen
Eine Baumfällung richtig durchführen
Bei einer Baumfällung sollten Sie immer strukturiert und bedacht vorgehen. Es ist wichtig, sich vorher Gedanken über die Umsetzung zu machen, um die nötige Sicherheit gewährleisten zu können. Engagieren Sie keine Fachkräfte für das Baum fällen ist es essentiell, sich selbst eigene Schutzausrüstung zu besorgen.