GEZ Kosten im Überblick

04.02.2020 – Alles Wissenswerte über die GEZ-Gebühren sowie wertvolle Tipps und Tricks zum Rundfunkbeitrag finden Sie hier.

Paar sitzt vor TV, er hält Fernbedienung hoch - GEZ kosten im Überblick

Was ist der Rundfunkbeitrag beziehungsweise die GEZ Gebühr?

Seit Januar 2013 muss jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag leisten. Erhoben wird dieser vom ZDF, ARD und Deutschlandradio Beitragsservice. Dabei spielt es keine Rolle, ob auch tatsächlich ein Empfangsgerät vorhanden ist oder verwendet wird. Eine Überprüfung durch die Behörde, ob tatsächlich ein Fernseher oder Radio vorhanden ist, ist somit nicht mehr erforderlich. Der Beitrag wird pauschal pro Wohnung berechnet und vorgeschrieben. Im Jahr 2018 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil, nach welchem der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar und somit quasi verfassungsgemäß ist. Seither muss jeder Haushalt diese Gebühr leisten. Privat genutzte Ferien- und Zweitwohnungen sind allerdings von der Beitragspflicht befreit.

Wie hoch ist die derzeitige GEZ Gebühr?

Die Kosten für den Rundfunkbeitrag belaufen sich pro Monat auf 18,36€. Diese Gebühr ist pro Haushalt fällig, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer benutzt werden. Jährlich fällt somit eine Rundfunkgebühr von 220,32€ an.

Eine monatliche Zahlung der Rundfunkgebühr ist nicht möglich. Dafür können Sie diese jedoch im Voraus viertel-, halb- oder ganzjährig bezahlen. Ein Sepa-Lastschriftverfahren ist dabei sicherlich die einfachste Möglichkeit. Sie können die GEZ Gebühr selbstverständlich auch überweisen.

Achten Sie in jedem Fall darauf, die Gebühr pro Haushalt nur einmal zu bezahlen. Im gleichen Haushalt lebende Mitbewohner, wie der Partner oder die Partnerin, Eltern oder Kinder mit eigenem Einkommen können sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Auf der Webseite des Beitragsservice findet sich ein entsprechendes Abmelde-Formular.

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Wofür wird der Rundfunkbeitrag genutzt?

Mit der Gebühr für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften wird der Betrieb und das unabhängige Programm von ZDF, ARD und Deutschlandradio gesichert. Weiter werden mit dem Rundfunkbeitrag die Landesmedienanstalten finanziert. Sie sind für die Zulassung und Aufsicht der privaten Fernsehsender und Radioveranstalter zuständig. Die große öffentlich-rechtliche Senderfamilie stellt ein breites Spektrum an Unterhaltung, Beratung und Information sowie Kunst und Kultur zur Verfügung. Dabei umfasst das Programm sowohl Fernsehen als auch Radio, Teletext und Onlineangebote. Zu den Fernsehkanälen zählen neben ZDF und ARD zum Beispiel auch 3Sat, phoenix, KiKa oder Arte. Auf rundfunkbeitrag.de finden Sie alle Informationen über das gesamte Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Grundsätzlich muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag bezahlen. Konnten Sie früher die GEZ Kosten umgehen, indem Sie angaben, keinen Fernseher, Radio oder PC in Ihrer Wohnung zu betreiben, ist dies nach der neuen GEZ Regelung nicht mehr möglich. Unabhängig davon, ob Sie ein oder zehn Empfangsgeräte in einer Wohnung nutzen oder ob Sie über Satelliten, Kabel oder Internet fernsehen, die Kosten für den Rundfunkbeitrag sind immer gleich hoch. Das Radio im privaten PKW ist im Rundfunkbeitrag übrigens ebenfalls enthalten.

Darüber hinaus gibt es einige Ausnahmen von der Beitragspflicht. Unter bestimmten gesundheitlichen oder finanziellen Bedingungen können Sie die Reduzierung oder gar eine Befreiung von den Gebühren beantragen. Einen Anspruch auf eine Reduzierung des Rundfunkbeitrages haben beispielsweise Menschen mit Behinderung, in deren Behindertenausweis das Kennzeichen „RF“ angemerkt ist. Dies betrifft in der Regel Schwerbehinderte, die zu 60% sehbehindert oder zu 80% schwerstbehindert sind und an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Sie bezahlen pro Monat einen reduzierten Beitrag von 6,12€.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag – In solchen Fällen gibt es Ausnahmen

Obwohl jeder Haushalt die GEZ Gebühr bezahlen muss, gibt es einige Ausnahmen:

  • Privat genutzte Zweit- oder Ferienwohnungen
  • Internate, Zimmer in Gemeinschaftseinrichtungen oder Kasernen
  • Gartenlauben, in denen nicht übernachtet werden kann
  • Menschen, die stationär in Pflegeeinrichtungen wohnen und ein eigenes Fernsehgerät oder ein Radio benutzen
  • Taubblinde Menschen oder Empfänger von Blindenhilfe

Unter bestimmten finanziellen Bedingungen entfällt die Beitragspflicht ebenfalls. Darunter fallen Menschen, die:

  • Sozialleistungen, wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen
  • Pflegegeld beziehen
  • Empfänger von Altengeld sind
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
  • Auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind
  • Deren Einkommen die Bedarfsgrenze nur gering übersteigt

Für Studenten und Azubis, die meistens über wenig Geld verfügen, gibt es eigene Ausnahmen:

  • Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und BAföG beziehen, können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen
  • Azubis, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und Ausbildungsgeld oder eine Berufsausbildungshilfe (BAB) beziehen, können ebenfalls eine Befreiung der Beitragspflicht beantragen

Wie funktioniert die Rundfunkgebühr Anmeldung und Ummeldung?

Seit der Neuregelung der GEZ Gebühren muss jeder Haushalt, unabhängig von der Anzahl der Bewohner, den Rundfunkbeitrag einmal leisten. Das bedeutet in der Praxis, dass sich in Mehrpersonenhaushalten eine Person beim Beitragsservice anmeldet. Für die Anmeldung Rundfunkgebühr stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am einfachsten erfolgt die Anmeldung online über das Anmeldeformular von rundfunkbeitrag.de. Sie können das Anmeldeformular auch ausdrucken, ausfüllen und per Post an den Beitragsservice schicken. Weiter können Sie auf der Website Ihre Daten ändern, wenn Sie beispielsweise eine neue Bankverbindung haben oder sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert. In den FAQ der Website werden viele Fragen, nicht nur rund um die Anmeldung, beantwortet.

Nehmen Sie auf alle Fälle eine Anmeldung vor, wenn Sie das erste Mal alleine eine Wohnung beziehen. Auch wenn Sie mit jemanden zusammenziehen und noch niemand den Rundfunkbeitrag bezahlt, muss eine Anmeldung erfolgen. Melden Sie sich auch an, wenn die im Haushalt lebende Person, die bislang die Kosten bezahlt hat, ausziehen sollte. Andererseits sollten Sie die Abmeldung von der Gebühr nicht vergessen, wenn Sie in einen Haushalt einziehen, für den die Rundfunkgebühr bereits geleistet wird.

Extra-Tipp

Es gibt zwar keine Anmeldefrist für den Rundfunkbeitrag. Trotzdem ist es empfehlenswert, wenn Sie die Anmeldung selbst durchführen und nicht erst auf ein Schreiben des Beitragsservice warten. Die Beitragspflicht entsteht nämlich nicht erst mit dem Tag der Anmeldung, sondern sofort. Sofern Sie sich also nicht zeitnah anmelden, droht Ihnen möglicherweise eine Nachzahlung. Über das Einwohnermeldeamt erhält der Beitragsservice alle Daten über beitragspflichtige Wohnungen und Betriebsstätten.

Was passiert, wenn Sie die GEZ Gebühr nicht zahlen?

Viele Bürger finden die Höhe der GEZ Gebühren unangemessen und wollen diese daher nicht bezahlen. Die Zahlung zu verweigern, ist jedenfalls nicht empfehlenswert. Es drohen Ihnen empfindliche Strafen, wenn Sie den Rundfunkbeitrag nicht leisten, dies kann bis zur Lohnpfändung führen.

Wenn Sie die Bezahlung der Gebühren lediglich vergessen, können Sie das nach einer entsprechenden Zahlungserinnerung des Beitragsservice innerhalb von 4 Wochen nachholen. Haben Sie die Nachzahlung nach 4 Wochen noch immer nicht vorgenommen, wird Ihnen ein Säumniszuschlag von 1% der Beitragsschuld, mindestens jedoch 8€, verrechnet.

Alle, die diese Zahlungsaufforderung ignorieren, müssen mit einem Festsetzungsbescheid rechnen. In diesem sind alle offenen Forderungen, inklusive Säumniszuschläge, aufgelistet. Dieser Festsetzungsbescheid wird innerhalb von 4 Wochen rechtskräftig und ist dann die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sofern in der Zwischenzeit keine Zahlung geleistet wird. Dem Beitragspflichtigen droht daher der Besuch des Gerichtsvollziehers sowie eine Lohn- und Gehaltspfändung. Darüber hinaus müssen notorische Nichtzahler mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld von bis zu 1.000€ rechnen. Ob das fair ist oder nicht, steht dabei nicht zur Debatte - Gesetz ist Gesetz.

5 Tipps zum Rundfunkbeitrag

Wer smart ist, spart durch ein geschicktes Vorgehen viel Geld und zieht einen positiven Nutzen aus den Rundfunk-Gebühren. Wie das geht? Hier sind 5 hilfreiche Tipps:
1

Anmeldung beim Beitragsservice nicht vergessen

Es gibt zwar keine Anmeldefrist, aber die Beitragspflicht entsteht sofort. Zugegeben, gerade bei einem Umzug haben Sie sicher andere Dinge im Kopf. Doch um möglicherweise hohe Nachzahlungen an GEZ Gebühren zu vermeiden, ist eine möglichst rasche Anmeldung empfehlenswert. Schließlich fallen schon so genug Umzugskosten an.

2

GEZ Gebühr nur einmal bezahlen

Bezahlen Sie pro Haushalt die GEZ Gebühr nur einmal. In Mehrpersonenhaushalten immer darauf achten, dass nur eine Person den Rundfunkbeitrag einbezahlt. Bei einer Haushaltszusammenlegung sollte ein Beitragszahler den Rundfunkbeitrag kündigen.

3

Anspruch auf Gebührenbefreiung prüfen

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Gebührenbefreiung haben. Studenten und Azubis mit einer eigenen Wohnung, die BAföG, Ausbildungsgeld oder BAB beziehen, können sich von der GEZ befreien lassen.

4

Digitales Haushaltsbuch führen

Legen Sie sich ein digitales Haushaltsbuch zu und behalten Sie so immer den Überblick. Berechnen Sie Ihre Lebenshaltungskosten und planen Sie den Rundfunkbeitrag in die Fixkosten mit ein.

5

Programmangebot in Anspruch nehmen

Nehmen Sie das vielseitige Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Anspruch, schließlich bezahlen Sie dafür den Rundfunkbeitrag. Die Rundfunkanstalten versorgen uns täglich mit Nachrichten, Informationen und Unterhaltung. Ärgern Sie sich nicht über eine Gebühr, um die Sie nicht herumkommen, sondern ziehen Sie einen positiven Nutzen daraus.

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