Wie hoch können Anwaltskosten werden?

14.1.2022 – Ein Anwalt hilft seinem Auftraggeber, sein Recht durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht. Doch wie hoch sind Anwaltskosten und wer muss für sie aufkommen?

Ein Paar sitzt mit einem Anwalt am Tisch und lässt sich beraten - Anwaltskosten

Ihre Vertreterinnen und Vertreter in Rechtsangelegenheiten

Kündigung, Scheidung oder ein Unfall – von einem Tag auf den anderen kann ein Fall eintreten, dessen Konsequenzen für Sie nicht absehbar sind. Szenarien dieser Art gibt es viele und eines ist klar: Sie benötigen sofort Beratung und rechtlichen Beistand. Ein Rechtsanwalt ist in einer schwierigen Sachlage die erste Anlaufstelle. Er berät Sie und steht an Ihrer Seite, um Ihre Rechte auch vor Gericht zu vertreten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verschuldet oder unverschuldet in diese Situation gekommen sind. Der Rechtsanwalt sammelt Beweise und Informationen. Denn eine gute und stichhaltige Verhandlungsstrategie erhöht die Chancen, den Prozess zu gewinnen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die richtigen Anwältinnen und Anwälte finden und wie sich die Anwaltskosten zusammensetzen.

Was ist ein Mandat?

Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, übertragen Sie dieser Person das sogenannte Mandat. Mit dem Mandat erhalten Rechtsanwälte die Vollmacht zur Wahrung Ihrer Interessen und dürfen Sie als Mandantin oder Mandant vor Gericht vertreten. Das Mandatsverhältnis dürfen Sie übrigens jederzeit kündigen. Im Gegenzug darf aber auch der Rechtsanwalt ein Mandat ablehnen, falls er dies nicht übernehmen möchte.

Wann brauchen Sie einen Anwalt?

Wenn sich Angelegenheiten nicht mehr über Kommunikation regeln lassen, ist der letzte Schritt, einen Anwalt zu kontaktieren. Oft geht es um viel Geld, schlimmstenfalls um eine Gefängnisstrafe – es gibt vielfältige Gründe, den Rat oder rechtlichen Beistand von Anwältinnen und Anwälten einzuholen.
Heutzutage landet allerdings bei Weitem nicht mehr jeder Fall vor Gericht und die Parteien einigen sich außergerichtlich. Eine Alternative, um Anwaltskosten zu sparen und Bagatellbeträge einzufordern, ist das Mahnverfahren, das weiter unten erläutert wird.

Rechtsanwalt oder Fachanwalt – wen sollten Sie wählen?

Je schwieriger der zu klärende Sachverhalt, desto mehr empfiehlt sich, Fachanwälte zu wählen. Ist Ihr Fall äußerst komplex, ist es sinnvoll eine Großkanzlei zu beauftragen, deren Anwälte viele Rechtsgebiete abdecken.

Der Rechtsanwalt und seine Aufgabenfelder

Nach dem Jura-Studium (erstes Staatsexamen) und dem Referendariat (zweites Staatsexamen) darf ein Rechtsanwalt den Titel Volljurist führen und die Zulassung bei der entsprechenden Rechtsanwaltskammer beantragen. Mit dem Zeitpunkt der Zulassung übernimmt der Anwalt eigenständig Fälle und betreut seine eigenen Mandanten.

Grad der Spezialisierung: Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt

Den meisten Anwälten wurde bereits in ihrer Ausbildungszeit klar, welche Rechtsgebiete sie besonders interessieren.

Aus diesen Interessenschwerpunkten entstehen dann in der beruflichen Praxis Tätigkeitsschwerpunkte.

Das bedeutet, dass ein Rechtsanwalt über Jahre hinweg Fälle aus einem bestimmten Rechtsgebiet behandelt.

Grad der Spezialisierung: Fachanwalt als Experte

Um Fachanwalt in seinem Tätigkeitsschwerpunkt zu werden, muss ein Anwalt folgende Bedingungen erfüllen:

  • Fachanwaltslehrgang: 120 Stunden Zusatzausbildung im gewählten Rechtsgebiet mit Klausuren
  • Fallliste für die Rechtsanwaltskammer: Nachweis der praktischen Erfahrung der letzten drei Jahre im gewählten Rechtsgebiet
  • Mündliche Prüfung
  • Nachweis einer jährlichen Fortbildungsveranstaltung

Welche Fachanwälte gibt es?

Das deutsche Rechtssystem basiert auf drei Rechtsgebieten. Fachanwälte sind dabei Spezialist in einem der folgenden Unterbereiche.

Zivilrecht

Im Zivilrecht spezialisieren sich Fachanwälte unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Schuldrecht
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht

Strafrecht

Einen Fachanwalt für Strafrecht benötigen Sie, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden. In einem Verfahren wird Klage erhoben und der Staatsanwalt ermittelt. Darunter fallen unter anderem:

  • Tötungsdelikte
  • Kapitaldelikte
  • Sexualstraftaten

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht unterteilt sich in das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht. Einen Fachanwalt gibt es beispielsweise in den Bereichen:

  • Polizeirecht
  • Baurecht
  • Gewerberecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht

Klage einreichen – mit Anwälten Ihr Recht durchsetzen

Widerfährt Ihnen Unrecht? Oder wollen Sie einfach einen Streitfall klären? Dann sollten Sie für solche Fälle einer Anwältin oder einem Anwalt das Mandat übertragen, damit diese/r eine Klage für Sie einreicht. Die zuständigen Richterinnen oder Richter klären den Sachverhalt vor Gericht und treffen mit dem Urteil eine verbindliche Entscheidung. Wer Klage einreicht, sollte aber im Vorfeld starke Beweise und Argumente haben. Dies ist die Voraussetzung, dass die Klage Erfolg hat. Verlieren Sie das Gerichtsverfahren, bleiben Sie auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

Wann eignet sich ein Mahnverfahren?

Um ein Mahnverfahren einzuleiten, benötigen Sie oftmals keinen Anwalt. Folgende Fälle sind Beispiele, die in der Regel über ein Mahnverfahren abgewickelt werden:

  • Sie haben im Internet Ware bestellt und sie innerhalb der Widerrufsfrist an den Anbieter zurückgesandt. Die Erstattung des Kaufpreises findet aber nicht statt.
  • Bei Ihrem Handyvertrag hat der Mobilfunkanbieter zu viel Geld abgebucht und bezahlt es nicht zurück.
  • Sie erhalten nicht die Ihnen zustehende Rückerstattung Ihres Stromanbieters

So leiten Sie ein Mahnverfahren ein:

Wenn Sie sich für das Mahnverfahren entscheiden, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen, damit das Mahnverfahren eingeleitet werden kann. Zum einen muss der Zahlungsanspruch berechtigt sein und zum anderen müssen Sie nachweisen können, dass jede außergerichtliche Bemühung erfolglos war. Wir erklären Ihnen, wie Sie im Anschluss das Mahnverfahren einleiten:

1

Mahnung schreiben

Um die Mahnung zu schreiben, können Sie eine Vorlage nutzen, die Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der IHK finden. Für eine korrekte Mahnung sollte das Schreiben folgende Angaben beinhalten, damit die Mahnung der offenen Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann:

  • Name und Anschrift des Gläubigers (Ihre Daten)
  • Name und Anschrift des Schuldners (Ihres Anbieters)
  • Datum der Rechnung
  • Nummer der Rechnung
  • Zahlungsziel (Datum, bis zu dem der Schuldner die Forderung zu erfüllen hat)
  • ggf. Nummer des Lieferscheins und Lieferungstermin

2

Mahnbescheid beantragen

Erfolgt kein Zahlungseingang binnen der gesetzten Zahlungsfrist, können Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Hierzu gibt es Vordrucke, die Sie für das Mahnverfahren unbedingt verwenden müssen. Dadurch stellen Sie Antrag auf Erlass des Mahnbescheids.

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Zustellung des Mahnbescheids durch das Gericht

Der weitere Ablauf ist abhängig vom Verhalten der Empfängerin oder des Empfängers.

  • Bezahlung der geforderten Geldsumme → Die Forderung ist beglichen
  • Keine Reaktion der Empfängerin oder des Empfängers → Antrag auf Vollstreckungsbescheid
  • Empfängerin oder Empfänger legt Widerspruch ein → Der Fall kommt mit einer Klage vor Gericht

4

Vollstreckungsbescheid beantragen

Reagieren die Schuldnerin oder der Schuldner nicht auf den Mahnbescheid, stellen Sie Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Erst mit dem Vollstreckungsbescheid haben Sie Anspruch, den Geldbetrag über einen Gerichtsvollzieher zu erhalten.

5

Antrag auf Zwangsvollstreckung

Legt die Empfängerin oder der Empfänger keinen Widerspruch ein, wirkt der Vollstreckungsbescheid wie das Urteil bei einer Klage. Ihr Anspruch wird mithilfe eines Gerichtsvollziehers durchgesetzt.

Prozesskosten - mit diesen Kosten müssen Sie vor Gericht rechnen

Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten wie den Anwaltskosten beider Parteien, Reisekosten und Sachverständigenkosten zusammen. Vor allem die Anwaltskosten bestimmen maßgeblich die Höhe der Prozesskosten. Wer einen Prozess verliert, muss die gesamten Prozesskosten tragen.

Prozesskostenrisiko

Das Prozesskostenrisiko beziffert die Kosten, die maximal für einen Rechtsstreit aufgewendet werden und vom Prozessverlierer getragen werden müssen. Bei jedem Rechtsstreit sollten Sie sich dem Prozesskostenrisiko bewusst sein, damit es am Ende des Prozesses keine böse Überraschung gibt.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): So setzen sich die Anwaltskosten zusammen

Die Gebühren eines Anwalts sind gesetzlich festgelegt. Grundlage ist eine Mindestgebühr, die der Gesetzgeber im RVG festlegt. Oberhalb dieser Mindestgebühr vereinbaren Rechtsanwalt und Mandant eine höhere Bezahlung beispielsweise nach Zeitaufwand. Dabei werden folgende Honorararten unterschieden:

  • Honorar für die außergerichtliche Beratung
  • Honorar für die außergerichtliche Vertretung
  • Honorar für die gerichtliche Vertretung

Die Erstberatung

Wer als Privatperson einen Rat vom Anwalt benötigt, vereinbart einen Termin für eine Erstberatung. Die Gebühren für diese Erstberatung dürfen nach §34 RVG nicht höher als 190€ zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Manche Rechtsanwälte bieten die Erstberatung auch kostenlos an. In der Erstberatung schätzt der Rechtsanwalt das Prozesskostenrisiko ab und klärt auf, ob sich in Ihrem Fall ein Rechtsstreit überhaupt lohnt.

Grundlage der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren: Der Streit- oder Gegenstandswert

Berechnungsgrundlage für die Anwaltskosten ist der Streit- beziehungsweise Gegenstandswert, der den Wert der behandelten Sache beziffert. An sich handelt es sich bei den Begriffen um ein und dieselbe Sache. Im Rahmen außergerichtlicher Streitigkeiten spricht der Anwalt vom Gegenstandswert, landet der Fall vor Gericht, wird der Gegenstandswert zum Streitwert.

Gebühren für die Erhebung der Anwaltskosten

Das Vergütungsverzeichnis ist ein Anhang des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Hieraus bestimmen Anwälte den Gebührensatz für die Berechnung seiner Rechtsanwaltskosten. Bei der Ermittlung der Anwaltskosten kommen Betragsgebühren, Satz- und Rahmengebühren zum Tragen. Diese Gebühren bestimmen maßgeblich die Höhe des Honorars.

Betragsgebühren

Für bestimmte Angelegenheiten sind feste Eurobeträge im Vergütungsverzeichnis festgelegt. Vor allem im Verwaltungs- und Strafrecht wird diese Gebühr einfach aus dem Vergütungsverzeichnis abgelesen.

Satzgebühren

Im Vergütungsverzeichnis befinden sich auch sogenannte Satzgebühren, die vor allem im Zivilrecht Anwendung finden. Es handelt sich hierbei um einen Faktor, mit dem der Gegenstands- oder Streitwert multipliziert wird. Die unterschiedlichen Gebühren bewegen sich zwischen einem 0,5- und 2,5-fachen Gebührensatz. Folgende Anwaltsgebühren können anfallen:

  • Einigungsgebühr
  • Verfahrensgebühr
  • Termingebühr
  • Vergleichsgebühr
  • Gebühr für Einleitung des Mahnverfahrens
  • Gebühr für Einleitung der Zahlungsklage

Rahmengebühren

Im Vergütungsverzeichnis des RVG sind auch die sogenannten Rahmengebühren aufgeführt. Dabei wird nicht eine feste Betrags- oder Satzgebühr festgelegt, sondern Anwälte können ihre Anwaltskosten im Rahmen einer festgelegten Spanne benennen.

Pauschalbetrag für Auslagen

Ein Rechtsanwalt darf seinem Mandanten die ihm entstandenen Auslagen in Rechnung stellen. Hierzu zählen Materialkosten für Papier und Briefumschläge sowie Telekommunikationsdienstleistungen. In der Regel macht der Anwalt hierfür den sogenannten Pauschalbetrag für Anwaltskosten geltend. Dabei werden zusätzlich 20% auf die Anwaltsgebühren berechnet, jedoch maximal 20€.

Beispiel für Anwaltsgebühren

Wird im Zivilrecht eine Forderung über 4.000,00€ außergerichtlich geltend gemacht, fällt eine sogenannte Geschäftsgebühr an. Die Anwaltskosten belaufen sich auf 453,86€.

Gegenstandswert
4.000€
Geschäftsgebühr §§ 13,14 Nr. 2400 VV RVG 1,3
361,40€
Post-/Telekommunikation (Pauschale) Nr. 7002 VV RVG
20,00€
Zwischensumme (netto)
381,40€
19% MwSt.
72,46€
Gesamtkosten
453,86€

Wird eine außergerichtliche Einigung erzielt, wird die Geschäftsgebühr durch die Einigungsgebühr §13 Nr. 1000 VV RVG 1,5 von 378,00€ ersetzt. Die Anwaltsrechnung fällt dementsprechend höher aus und die erstrittene Summe ist um den Vergleichswert geringer. Noch teurer wird es, wenn der Fall vor Gericht landet. Bei einer Verhandlung einer zivilrechtlichen Sache in erster Instanz vor dem Amts- oder Landgericht fallen mindestens eine Verfahrensgebühr §13 Nr. 3100 VV RVG 1,3 von 327,60€ und eine Termingebühr §13 Nr. 3104 VV RVG 1,2 von 302,40€. Die Gerichtskosten belaufen sich auf in diesem Fall auf 378,00€.

Wer bezahlt die Anwaltskosten?

Wenn Sie einem Anwalt ein Mandat erteilen, sind zunächst Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber für die Begleichung der Anwaltsgebühren zuständig. Hat jedoch Ihre Klage vor Gericht Erfolg, muss die Gegenseite Ihre Anwaltskosten übernehmen. Eine Ausnahme gilt allerdings vor dem Arbeitsgericht. In erster Instanz hat jede Partei unabhängig vom Erfolg die eigenen Anwaltskosten zu tragen. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Anwaltsgebühren ganz oder teilweise über eine Rechtsschutzversicherung oder die Prozesskostenhilfe abzuwickeln.

Rechtsschutzversicherung

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, ist im Falle eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite und kann einem Anwalt das Mandat erteilen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für Sie das Prozesskostenrisiko und Sie erhalten finanzielle Unterstützung gemäß dem abgeschlossenen Vertrag. Häufig ist dabei ein Pauschalbetrag als Eigenanteil vereinbart. Es gibt keine Rechtsschutzversicherungen, die für alle Arten von Streitfällen zuständig sind. Rechtsschutzversicherungen decken immer nur einen bestimmten Rechtsbereich ab. Dies wären zum Beispiel:

  • Privatrechtsschutz
  • Berufsrechtsschutz
  • Wohnrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz

Tipp: Sie sollten den Inhalt Ihrer Vertragsunterlagen genau kennen. Häufig sind wichtige Bereiche wie Hausbau, Scheidung und Unterhalt in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe ermöglicht auch bedürftigen Menschen den Gang vor ein Gericht. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Sozialleistung, die in folgenden Fällen einspringt:

  • Bedürftigkeit
  • Hinreichende Erfolgsaussicht
  • Keine Mutwilligkeit
  • Keine Kostenübernahme durch Dritte

Finanzierungshilfen für die Anwaltskosten

Es gibt Situationen im Leben, da ist rechtlicher Beistand Gold wert, denn es kann nicht nur um Ihr Geld, sondern auch um Ihren Ruf gehen. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und unterstützen Sie bei Begleichung der Rechtsanwaltskosten, selbstverständlich auch für einen Fachanwalt. Nutzen Sie hierzu jederzeit Ihren Dispositionskredit, der auf Ihrem Girokonto eingeräumt ist. Falls Sie das Prozesskostenrisiko tragen, geben wir Ihnen mit einem Privatkredit den nötigen Rückhalt. So können Sie sicher sein, dass Sie auch bei einem verlorenen Prozess die Anwaltsgebühren begleichen können.

Ihr Anwalt steht immer an Ihrer Seite

Ein guter Rechtsanwalt und vor allem der Fachanwalt ist ein Profi in seinem Rechtsgebiet und greift auf einen großen Erfahrungsschatz zurück. Indem er das Mandat übernimmt, vertritt er Ihre Interessen vor Gericht, aber auch außerhalb. Dabei sind die Rechtsanwaltsgebühren gesetzlich festgelegt und Sie können im Vorfeld die Anwaltskosten kalkulieren. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie übrigens auf der sicheren Seite und können jederzeit bei Aussicht auf Erfolg Ihr Recht einklagen.

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