Was kostet eine Scheidung?

14.11.2022 – Nicht jede Ehe hält für immer. Informieren Sie sich über den Ablauf eines Scheidungsverfahren, welche Kosten es gibt und wie hoch die Kosten sein können.

Eine Frau in lachsfarbener Bluse zieht ihren Ehering vom Finger ab.

Eine Scheidung ist der letzte Schritt

Eine Ehe ist für viele Paare das Versprechen, bis ans Lebensende zusammenzubleiben. Doch leider sind nicht alle Ehen stabil genug, um dieses Versprechen einzuhalten. Wenn sich Paare in einer Beziehung nicht mehr verstehen und keinen Ausweg mehr sehen, ist die letzte gemeinsame Entscheidung die Ehescheidung. Mit einer Scheidung wird eine Ehe durch richterlichen Beschluss aufgelöst und die Wege zweier Menschen trennen sich. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es beim Scheidungsverfahren ankommt. Welche Kosten entstehen und welche Beträge für den Unterhalt von Kindern hinzukommen. Wie Sie während der Ehescheidung Geld sparen können, erfahren Sie hier.

Was ist eine Scheidung?

Die Ehe ist nach deutschem Recht und nach dem Verständnis der meisten Religionen eine Institution, die für das gesamte Leben geschlossen wird. Ihr besonderer Schutz ist im Artikel 6 des Grundgesetzes verankert. Das Ehegesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt nicht nur das Zustandekommen einer Ehe, sondern auch deren Auflösung im Falle des Scheiterns. Dabei ist die Scheidung die formelle Beendigung einer Ehe zu Lebzeiten beider Ehegatten mit allen damit verbundenen juristischen Konsequenzen. Für eine Scheidung benötigen Sie zumindest einen Anwalt und das zuständige Gericht, das Familiengericht. Das Scheidungsverfahren beginnt, wenn der Antrag beim Gericht eingereicht wird und endet mit dem rechtskräftigen richterlichen Beschluss. Dies geschieht in vielen Fällen relativ schnell und unkompliziert und Sie können sich auf Wunsch sogar online scheiden lassen.

Die Scheidung trennt – auch die Finanzen

Was einst mit dem schönsten Tag im Leben eines Paares begann, landet nicht selten ein paar Jahre später vor Gericht: Nahezu jede 3. Ehe in Deutschland wird geschieden. Zu Beginn der Trennung ist meist nicht klar, welche Kosten beim Scheidungsverfahren entstehen. Dies ist maßgeblich davon abhängig, wie groß das gemeinsame Vermögen ist und ob sich die Eheleute bezüglich einer Trennung einig sind. Auch wenn die Scheidung ein emotionaler Kraftakt ist – Sie sollten sich bewusst sein, dass ein Rosenkrieg die Kosten in die Höhe treibt. Deshalb entscheiden sich viele Paare bereits im Vorfeld für eine Regelung der Finanzen im Falle einer Trennung.

Wie können sich Eheleute scheiden lassen?

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Scheidung zu klären:

Scheidung im Streitfall

Jeder Ehepartner hat einen Anwalt, der die persönlichen Interessen vor Gericht vertritt. Im Vorfeld berät Sie Ihre Scheidungsanwältin oder Scheidungsanwalt, über die Scheidungsfolgen und setzt Ihre Rechte vor Gericht durch.

Einvernehmliche Scheidung

Bei der einvernehmlichen Scheidung herrscht Einigkeit der Eheleute über folgende Punkte:

  • Die Trennung und Scheidung an sich
  • Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Eheliche Wohnung oder Haus
  • Vermögen

Für die Antragstellung muss nur eine Scheidungsanwältin oder ein Scheidungsanwalt beauftragt werden. Dadurch senken sich die Anwaltskosten und die Scheidungskosten werden minimiert. Vor Gericht erfolgt lediglich die Scheidung an sich als Beschluss und der Versorgungsausgleich.

Online-Scheidung

Die Online-Scheidung ist der einfachste Weg einer einvernehmlichen Scheidung. Vor-Ort-Termine bei Scheidungsanwälten werden durch Telefonate ersetzt und die Übermittlung von Formularen erfolgt online. Lediglich zum Gerichtstermin ist die persönliche Anwesenheit in der Regel erforderlich. Die Online-Scheidung ist eine der günstigsten Arten, sich scheiden zu lassen.

Härtefallscheidung

Bei der Härtefallregelung ist eine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres möglich. Dies ist der Fall, wenn ein Fortbestand der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellt. Dies trifft beispielsweise zu bei Missbrauch, Gewalt oder einer Suchterkrankung.

Ablauf des Scheidungsverfahrens

Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens ist gesetzlich geregelt. Durch Streitigkeiten zwischen den Eheleuten, die gemeinsam verhandelt werden, steigt die Komplexität des Scheidungsverfahrens und damit verbunden auch die Höhe der Kosten.

Erst die Trennung, dann die juristische Scheidung

Nach deutschem Recht muss vor der Scheidung eines Ehepaares die Trennung erfolgen. Erst nach der gerichtlichen Feststellung der Trennung der Ehepartner beginnt das Scheidungsverfahren. Innerhalb des sogenannten Trennungsjahrs sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie tatsächlich die Trennung wollen oder nicht. In dieser Phase kann es auch Sinn ergeben, eine Eheberatung aufzusuchen. Aus gesetzlicher Sicht müssen Sie ab dem Datum der Trennung das obligatorische Trennungsjahr einhalten. Dies bedeutet, dass Sie von Ihrem Ehepartner bei Tisch und Bett getrennt leben. Auch innerhalb der ehelichen Wohnung ist die Einhaltung des Trennungsjahres möglich.

Keine Scheidung ohne Rechtsanwalt

Ein Scheidungsverfahren ohne Scheidungsanwalt ist in Deutschland nicht möglich. Da es das Gesetz vorschreibt, dass nur ein Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen darf, muss mindestens ein Eheteil einen Scheidungsanwalt beauftragen. Einigen sich die Ehegatten einvernehmlich, reicht ein Rechtsanwalt aus und der zweite Ehepartner willigt lediglich ein. Stehen aber Streitfragen und Scheidungsfolgen im Raum, sollten sich die Eheleute einzeln von einem Scheidungsanwalt vertreten lassen.

Formaler Ablauf des Scheidungsverfahrens

Eine Scheidung ist mit vielen Anträgen und Unterlagen verbunden. Welche Sie zuerst benötigen, sehen Sie im Folgenden:

Scheidungsantrag

  • Der Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres beim zuständigen Familiengericht ein. Die Regelung von Streitigkeiten vor Gericht wird an dieser Stelle ebenso beantragt. Dies ist der Beginn der offiziellen Scheidung und sollte ein paar Wochen vor Beendigung des Trennungsjahrs erfolgen.
  • Nach Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses durch die Antragstellerin oder den Antragsteller wird der Scheidungsantrag dem Ehepartner zugestellt.
  • Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte oder die Ehegattin die Scheidung einreicht und der andere zustimmt.
  • Sobald ein Partner dem Scheidungsantrag widerspricht, prüft das Gericht die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Scheidung. Ist das Trennungsjahr eingehalten, erfolgt die Scheidung per richterlichem Beschluss.

Durchführung des Versorgungsausgleichs

Beide Ehepartner müssen amtliche Fragebögen zur Rentenanwartschaft ausfüllen und die Formulare unterschrieben beim Familiengericht einreichen. Durch den Versorgungsausgleich wird berechnet, welche Rentenansprüche jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat.

Der Gerichtstermin

  • Das Gericht bestimmt einen mündlichen Verhandlungstermin.
  • Das Versorgungsausgleichsverfahren wird durchgeführt.
  • Bei Streitigkeiten werden Scheidung und Scheidungsfolgen meist zusammen verhandelt. Beide Eheleute benötigen dabei einen Rechtsanwalt.
  • Das Gericht kann die Eheleute zur Streitschlichtung einer Mediation verpflichten.
  • Besteht Einigkeit bei den Eheleuten, erklärt das Gericht die Scheidung durch Beschluss. Weitere Streitpunkte werden im gleichen oder in einem gesonderten Verfahren verhandelt.
  • Nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses kann jeder Ehegatte binnen 4 Wochen Rechtsmittel einlegen. Verzichten die Eheleute auf Rechtsmittel, ist der Beschluss sofort rechtskräftig und die Ehe ist aufgelöst.

Kostenfaktoren bei einer Scheidung

In Verbindung mit der Scheidung müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten für Rechtsbeistand
  • Bei Streitigkeiten zusätzliche Kosten abhängig von der Höhe des Verfahrenswerts
  • Unterhaltskosten für den Ehegatten und/oder unterhaltsberechtigte Kinder

Die Höhe der Scheidungskosten ist dabei abhängig von

  • Nettoeinkommen der Eheleute
  • Vermögen der Eheleute und gemeinsamen Besitz
  • Einem im Vorfeld notariell vereinbarten Versorgungsausgleich
  • Im Vorfeld geschlossenen Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen

Die Berechnungsgrundlage der Scheidungskosten

Die Scheidungskosten lassen sich nicht pauschal bestimmen und sind von mehreren Faktoren abhängig. Für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten muss die Höhe des Verfahrenswerts bestimmt werden.

Der Verfahrenswert

Grundsätzlich dient das Nettoeinkommen der Eheleute der letzten 3 Monate als Basis für den Verfahrenswert oder umgangssprachlich den Streitwert. Für unterhaltspflichtige Kinder kann pro Kind und Monat 250€ vom Verfahrenswert abgezogen werden. Zu Beginn des Scheidungsverfahrens wird ein vorläufiger Verfahrenswert angesetzt. Erst mit der Scheidung der Ehe und nach Abschluss der Verhandlung über die Streitfragen wird der exakte Verfahrenswert bestimmt.

Folgesachen bei der Scheidung

Die sogenannten Folgesachen sind Streitigkeiten, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor Gericht mitverhandelt werden. Folgesachen erhöhen den Verfahrenswert und treiben somit die Scheidungskosten in die Höhe.

Wenn Sie Folgesachen in das Scheidungsverfahren mit einbinden, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Sorgerecht und Umgangsregelung: 20% vom Verfahrenswert der Scheidung, jedoch nicht mehr als 3.000€
  • Unterhalt: Geforderte Unterhaltssumme x12
  • Hausrat: Monetäre Wert des gesamten Haushalts
  • Ehewohnung: Jahresmiete der ehelichen Wohnung
  • Zugewinnausgleich: Höhe des geforderten Betrages
  • Gewaltschutz: 2.000€
  • Abstammungssache (Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses, Klärung der Vaterschaft): 2.000€

Berechnung des unterhaltspflichtigen Einkommens

Für die Berechnung des Unterhalts wird nicht nur das steuerliche Nettoeinkommen herangezogen. Sämtliche Einkünfte und auch zusätzliche Vergütungen wie Kapitaleinkünfte oder Rentenansprüche fließen in das unterhaltspflichtige Einkommen ein. Das Nettoeinkommen eines neuen Partners spielt bei der Berechnung keine Rolle. Sowohl Kinder wie auch die Ehegattin oder der Ehegatte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt. Für den Kindesunterhalt gilt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.

Anwaltskosten

Die Kosten für den Rechtsanwalt werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Grundlage für die Gebührenberechnung des beauftragten Rechtsanwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einem Mindeststreitwert von 4.000€ beträgt die einfache Rechtsanwaltsgebühr 278€. Diese einfache Gebühr wird je nach Tätigkeit des Rechtsanwalts mit festgelegten Faktoren multipliziert. Für das Scheidungsverfahren wird eine Gebühr mit Faktor 1,3 berechnet, für die Wahrnehmung des Scheidungstermins eine Gebühr mit Faktor 1,2.

Gerichtskosten

Auch die Gerichtsgebühr wird anhand des Verfahrenswertes berechnet. Grundlage für die Gebühren ist das Gerichtskostengesetz. Bei der Verhandlung von Folgesachen kann die Gebühr je nach Aufwand bis um den Faktor 3 multipliziert werden. Zu den endgültigen Gerichtskosten addiert sich dann zusätzlich zu der ermittelten Gebühr noch die Kosten für Auslagen.

Rechnungsbeispiel für eine Scheidung

In diesem Berechnungsbeispiel für die Scheidungskosten ist der vorläufige Verfahrenswert auf 15.350€ festgesetzt.1

Berechnung Verfahrenswert

Gegenstandswert Einkommen und Vermögen beider Eheleute
14.150€
Gegenstandswert Versorgungsausgleich
+ 1.200€
Vorläufiger Verfahrenswert
15.350€

Berechnung Anwaltskosten

Verfahrensgebühr
735,80€
Termingebühr
+ 679,20€
Auslagen für Post und Telekommunikation
+ 20,00€
Gesamtbetrag netto
1.435,00€
19% Mehrwertsteuer
+ 272,65€
Gesamtkosten Rechtsanwalt
1.707,65€

Gerichtskosten

Pro Ehegatte
324,00€
Gerichtskosten Ehepaar
648,00€
Scheidungskosten gesamt
2.355,65€

Tipps für die Scheidung

Nun wissen Sie, wie Sie eine Scheidung beim Familiengericht mithilfe eines Scheidungsanwalts beantragen können. Die Kosten, die bei einem Scheidungsprozess entstehen, sollten Sie ebenfalls mit einberechnen. Wir haben für Sie noch einmal die wichtigsten Schritte zusammengefasst, die Sie bei der Scheidung beachten sollten:
1

Scheidungsvorsorge

Wer bei der Eheschließung keine vertragliche Vorsorge trifft, befindet sich automatisch kraft Gesetz mit seinem Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft. Dabei gilt alles als gemeinschaftlicher Eigentum, was während der Ehe erwirtschaftet wurde. Dieses gemeinsame Vermögen fällt in den sogenannten Zugewinn der Ehe und wird im Scheidungsfall durch zwei geteilt. Mit der Scheidungsvorsorge regeln Sie bereits zu Beginn der Ehe die Modalitäten für den Trennungsfall. Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung klären dabei alle Details wie Versorgungsausgleich und Unterhalt im Vorfeld nach Ihren individuellen Wünschen.

2

Arbeitslosigkeit und Verfahrenskostenhilfe

Auch bei Arbeitslosigkeit sind die Scheidungskosten anteilig zu tragen. Allerdings wirkt sich Arbeitslosigkeit deutlich auf die entstehenden Scheidungskosten aus, da das Arbeitslosengeld II nicht in die Berechnung mit einfließt. Um die finanzielle Notsituation zu überbrücken, können Sie in diesem Fall Verfahrenskostenhilfe beantragen. Je nach persönlichen Verhältnissen erhält der Antragsteller entweder ein zinsloses Darlehen oder einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

3

Verfahrenswert

Da am Verfahrenswert alle Gebühren bemessen werden, lohnt es sich, diesen möglichst niedrig zu halten. Trennen Sie sich einvernehmlich, lässt sich der Verfahrenswert um bis zu 30% senken.

4

Außergerichtliche Einigung

Ganz gleich, ob es sich um Scheidungsfolgen, Versorgungsausgleich oder Kindesunterhalt handelt – bei einer außergerichtlichen Einigung sparen Sie viel Geld.

5

Einvernehmen

Wer sich bei der Scheidung nicht streitet, schont nicht nur seine Nerven, sondern spart auch deutlich an den Scheidungskosten. Und vor allem im Sinne von gemeinsamen Kindern sollten Sie versuchen, Ihre Scheidung verantwortungsvoll abzuwickeln. Gewinner sind dabei alle beteiligten Personen. Idealerweise treffen Sie in beiderseitigem Einvernehmen eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in denen alle Rechte und Pflichten der Eheleute geregelt sind. Dies setzt aber voraus, dass die Eheleute emotionale und sachliche Aspekte trennen können. Ist dies der Fall, können Sie vor allem mit der Online-Scheidung sehr viel Geld sparen.

Tipp: Bei der Anhörung der Eheleute im Scheidungsverfahren ist die Anwesenheit des Anwalts nicht zwingend vorgeschrieben, was Anwaltskosten spart.

Finanzierungshilfen bei einer Scheidung

Eine Scheidung ist immer eine Ausnahmesituation im Leben – und auch in schwierigen Zeiten sichern wir Ihnen Unterstützung zu. Um die Scheidungskosten zu begleichen, erhalten Sie beim Dispositionskredit einen permanenten Verfügungsrahmen, den Sie für die anfallenden Scheidungskosten, unter anderem Anwaltskosten, nutzen können. Falls mit höheren Beträgen zu rechnen ist, beraten wir Sie gerne zu einem Privatkredit, um jederzeit Ihre Liquidität zu gewährleisten. Unser Rat: Eröffnen Sie bereits in der Trennungsphase ein eigenes Girokonto, falls Sie nur ein eheliches Gemeinschaftskonto besitzen. Das Guthaben eines Gemeinschaftskontos gehört Ihnen zur Hälfte. Buchen Sie Ihren Anteil daher rechtzeitig um.

Die Scheidung als Zeitpunkt für den Neubeginn

Obwohl eine Scheidung meist mit finanziellen Einbußen verbunden ist, gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die Scheidungskosten zu senken und damit Geld zu sparen. Überprüfen Sie Ihre Entscheidungen immer dahingehend, welche Kosten sie verursachen. Bei der Scheidung gibt es häufig alternative Wege, die mit deutlich weniger Kosten verbunden sind. Jeder Euro, den Sie bei einer Scheidung sparen, ist eine gute Investition in Ihre eigene Zukunft.

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    https://www.unterhalt.net/scheidung/scheidungskosten.html