Die Kosten eines Kurzzeitkennzeichens
01.07.2021 – Wir verraten Ihnen, wann Sie ein Kurzzeitkennzeichen benötigen und wie Sie es Schritt für Schritt beantragen.

Kurzzeitkennzeichen: schnell & günstig beantragen
Sie haben Ihr Traumauto online gefunden, möchten es nun gerne Probe fahren und im besten Fall gleich mit nach Hause nehmen. Doch das Kfz ist nicht zugelassen und es darf also nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Abhilfe schafft hier ein Kurzzeitkennzeichen. Es ist 5 Tage gültig, schnell beantragt und kostet nicht viel. Neben einer Kostenübersicht lesen Sie in diesem Ratgeber, welche Arten von Kennzeichen es gibt, wie Sie das gelbe Kennzeichen erhalten und welche Unterlagen Sie für die Zulassung benötigen.
Diese Kennzeichen gibt es auf deutschen Straßen
Kennzeichen in Deutschland
Eurokennzeichen:
Das Standardkennzeichen dient der Zuordnung des Fahrzeugs zum entsprechenden Halter und der entsprechenden Halterin Inland und europäischen Ausland. Mit schwarzer Schrift auf weißem Grund zeigt es den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde sowie eine Erkennungsnummer, bestehend aus 1 bis 2 Buchstaben und 1 bis 4 Ziffern. Am linken Rand befindet sich das Europafeld mit der jeweiligen Landeskennung.
Saisonkennzeichen:
Dieses Nummernschild ähnelt dem Eurokennzeichen, gilt allerdings nur für eine festgelegte Zeitspanne von mindestens 2, maximal 11 Monaten. Der Zulassungszeitraum ist auf dem rechten Rand des Schilds angegeben. Saisonkennzeichen eignen sich für Fahrzeuge, die nur wenige Monate im Jahr benutzt werden, zum Beispiel für Cabrios oder Wohnwagen.
Kurzzeitkennzeichen:
Diese 5 Tage gültigen Kurzzeitkennzeichen sind für einmalige Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht und zeigen den Ablauf des Zulassungszeitraums in schwarzen Ziffern auf gelbem Grund auf der rechten Seite des Kennzeichens an.
Ausfuhrkennzeichen:
Hat ein Nummernschild statt eines gelben einen roten Rand, handelt es sich um ein Ausfuhrkennzeichen. Es dient der Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland und ist exakt einen Tag gültig.
Rote Kennzeichen:
Nummernschilder mit roter Schrift auf weißem Grund sind Kfz-Werkstätten, Sachverständigen und Händlerinnen und Händlern vorbehalten. Sie können für Probe-, Überführungs- und Prüffahrten mit verschiedenen nicht zugelassenen Fahrzeugen genutzt werden.
Grüne Kennzeichen:
In grüner Schrift auf weißem Grund werden steuerbefreite Kfz wie Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Schaustellerfahrzeuge gekennzeichnet. Wer ein grünes Kennzeichen möchte, braucht eine Genehmigung des Finanzamts.
H-Kennzeichen:
Ein H auf der rechten Seite des Nummernschilds kennzeichnet ein historisches Fahrzeug, also einen Oldtimer.
E-Kennzeichen:
Steht dagegen ein E am rechten Rand des Kennzeichens, handelt es sich um ein Elektroauto.
Diplomatenkennzeichen:
Beginnt das Kennzeichen mit einer 0 statt mit dem Buchstaben des Zulassungsbezirks, ist damit ein Diplomatenfahrzeug zugelassen.
Die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage gültig und dienen Privatpersonen für Probefahrten oder Überführungen gebrauchter und neuer Kfz. Wichtig: Das Fahrzeug muss zuvor mindestens einen Tag abgemeldet sein. Nach Ablauf der 5 Tage dürfen Sie das Kennzeichen nicht mehr nutzen – weder am damit zugelassenen Fahrzeug noch an anderen. Auch eine wechselnde Verwendung des Nummernschilds an verschiedenen Fahrzeugen ist nicht gestattet. Wer das Kurzzeitkennzeichen über den angegebenen Zeitraum hinaus weiter verwendet und das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt oder abstellt, macht sich strafbar und zahlt ein Bußgeld. Nach Ablauf der Frist müssen Sie das Nummernschild allerdings nicht zur Zulassungsstelle zurückbringen. Halterinnen und Halter können es einfach entsorgen.
Vom normalen Nummernschild unterscheidet sich das auch als Überführungskennzeichen bezeichnete Schild durch den gelben Streifen am rechten Rand. Dort ist mit schwarzen Ziffern das Ablaufdatum angegeben. Der Übersichtlichkeit halber wird es über 3 Zeilen aufgedruckt. Die oberste Zeile zeigt den Tag, die mittlere den Monat und die unterste das Jahr der Zulassung. Dagegen fehlt das blaue Europa-Feld auf der linken Seite des Kurzzeitkennzeichens, das herkömmliche Kennzeichen ausmacht. Nicht zu verwechseln sind Kurzzeitkennzeichen mit den roten Überführungskennzeichen. Diese sind Autohändlern und Kfz-Sachverständigen vorbehalten und dürfen nicht an Privatpersonen weitergereicht werden.
Erlaubte Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Für Privatpersonen, die einen Wagen nur für kurze Fahrten zulassen möchten, sind also vor allem die Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Rand bestimmt. Gedacht sind sie nach Angaben der Straßenverkehrsbehörde für Fahrzeugüberführungen oder Probefahrten mit konkreter Kaufabsicht. Auch Wege zu DEKRA oder TÜV dürfen mit den gelben Kennzeichen zurückgelegt werden.
Aber Achtung:
Ist der TÜV bereits abgelaufen, dürfen Sie das Kfz nur unter ganz bestimmten Umständen mit den gelben Kennzeichen zur Untersuchung bringen – und zwar auf direktem Weg. Konkret bedeutet das: Hat das Fahrzeug keinen TÜV mehr, dürfen Sie es mit dem Überführungskennzeichen nur zur Begutachtungsstelle sowie zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung fahren. Im Falle beanstandeter Mängel ist anschließend noch die Fahrt zur Werkstatt erlaubt. Hat das Fahrzeug dagegen die Hauptuntersuchung ohne Probleme bestanden, dürfen Sie anschließend auch Probefahrten oder Überführungen mit dem Kurzzeitkennzeichen durchführen.
Ausländische Fahrten mit gelben Kurzzeitkennzeichen
Da es sich bei Kurzzeitkennzeichen nicht um offizielle Zulassungsdokumente handelt, müssen ausländische Behörden diese nicht akzeptieren. Innerhalb der Europäischen Union besteht allerdings eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Rand. Die Nutzung als Überführungskennzeichen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist damit möglich. Und auch außerhalb der Europäischen Union tolerieren Staaten wie die Schweiz, Mazedonien, Bosnien, Weißrussland oder der Iran die deutschen Kurzzeitkennzeichen.
Aber Achtung:
Planen Sie eine Fahrt über die Landesgrenzen hinweg, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich zusätzlich zur eVB Nummer eine Grüne Versicherungskarte als Nachweis über die ordnungsgemäße Versicherung des KFZ aushändigen.
Mit diesen Unterlagen beantragen Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen
Privatpersonen beantragen ihre 5 Tage gültigen Überführungskennzeichen entweder bei der Zulassungsstelle ihres Wohnorts oder an dem Ort, an dem das Fahrzeug steht. Dazu benötigen sie folgende Unterlagen:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren Reisepass mit maximal 3 Monate alter Meldebestätigung
- Fahrzeugschein oder -brief – im Original, sofern Sie über das Original verfügen. Falls Sie die Papiere nicht im Original haben – zum Beispiel, weil sie das Überführungskennzeichen vorab an Ihrem Wohnort beantragen –, lassen Sie sich eine Kopie der Unterlagen zuschicken und nehmen Sie zudem einen Kaufvertrag oder eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters mit.
- Einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Bei Firmen die Gewerbeanmeldung oder den Auszug aus dem Handelsregister
- Bei Minderjährigen zudem die schriftliche Vollmacht beider Elternteile sowie deren Personalausweise
- Ihre EC-Karte – bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Überführungskennzeichen in der Zulassungsstelle in der Regel nicht mehr bar, sondern nur mit Ihrer Girokontokarte bzw. Ihrer Kreditkarte am Kassenautomat begleichen können.
- Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) als Bestätigung einer Versicherung
Das kosten Kurzzeitkennzeichen
Wer nach dem Autokauf eine andere Versicherung wählt oder den Wagen doch nicht dauerhaft anmeldet, zahlt für die eVB Nummer zwischen 30 und 130€. Und auch die Zulassungsstelle will für die Ausstellung der Überführungskennzeichen eine Zahlung erhalten: 13,10€ kosten die gelben Kennzeichen. Hinzu kommen noch die Kosten für die Schilder selbst. Prägestellen befinden sich in der Regel in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle. Die Kennzeichen sind in wenigen Minuten geprägt und kosten etwa 20 bis 30€ je Paar. Für eventuelle Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel für eine Plakette für die Umweltzone, kommen noch einmal 1 bis 5€ hinzu. So entstehen für Kurzzeitkennzeichen im Schnitt also Kosten in Höhe von 63 bis 178€. Wird der Wagen im Anschluss zugelassen und bei dem Versicherungsunternehmen versichert, minimieren sich die Kosten auf 33 bis 48€. Eine Kfz-Steuer wird für den kurzen Zeitraum übrigens nicht erhoben.
Alle Kurzzeitkennzeichen-Kosten auf einen Blick:
Alle Kurzzeitkennzeichen-Kosten auf einen Blick:
Kosten der Beantragung bei der Zulassungsstelle | ca. 13€ |
Kosten für die Nummernschilder | 20 bis 30€ |
Kosten für die Versicherung | 30 bis 130 € (entfällt gegebenenfalls bei Abschluss einer regulären Haftpflichtversicherung) |
Kosten für Ausnahmegenehmigungen | 1 bis 5€ |
Zählen Sie nun alle Kosten zusammen, kommen Sie auf Gesamtkosten von insgesamt 64€ bis 178€ für ein Kurzzeitkennzeichen.
Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit gültiger Versicherung
Auch für Probefahrten muss man nachweisen, dass das Fahrzeug versichert ist. Dafür gibt es spezielle Kurzzeitpolicen, die eine Versicherung auf Anfrage direkt online oder am Telefon ausstellt und auf elektronischem Wege an die Zulassungsstelle übermittelt. Dem Antragsteller oder der Antragsstellerin nennt die Versicherung eine 7-stellige eVB Nummer, die bei Beantragung der Überführungskennzeichen vorgezeigt werden muss. Diese elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt die alte Versicherungs-Doppelkarte und dient als Nachweis eines bestehenden Haftpflichtversicherungsschutzes.
Für das Beantragen der eVB Nummer entstehen grundsätzlich erst einmal keine Kosten. Erst wenn mit der Nummer ein Fahrzeug zugelassen wird, berechnet die Versicherung eine kleine Prämie. Wird im Anschluss der Probefahrt oder Überführung allerdings eine reguläre Versicherung abgeschlossen, verrechnen die meisten Anbieterinnen und Anbieter die Kosten mit der Haftpflichtprämie.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung für Kurzzeitkennzeichen
Melden Sie sich bei der Versicherung.
Setzen Sie sich mit einer Versicherung in Verbindung – am besten telefonisch oder online. So erhalten Sie schnell und einfach Ihre eVB Nummer, diese Versicherungsbestätigung brauchen Sie unbedingt!
Prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Nur so erhalten Sie Ihr gewünschtes Kurzzeitkennzeichen. Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, leiten Sie die nötigen Schritte ein, um diese zeitnah erstellen zu lassen.
Fragen Sie einen Termin an.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Zulassungsstelle. So umgehen Sie lange Wartezeiten.
Beantragen Sie die Zulassung beim Sachbearbeiter.
Tragen Sie bei dem verantwortlichen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Zulassungsstelle Ihr Anliegen vor. Klären Sie mit dieser ebenfalls ab, ob Sie weitere Bescheinigungen, wie etwa eine Umweltplakette benötigen.
Statten Sie dem Prägedienst einen Besuch ab.
Gehen Sie mit der Ihnen zugewiesenen Nummer zum Prägedienst vor Ort und holen Sie sich Ihre neuen Kennzeichen. Bitte beachten Sie: Für ein Nummernschild entstehen in der Regel Kosten in Höhe von 10 bis 15€ – beide Kennzeichen zusammen sollten also nicht mehr als 30€ kosten.
Kurzzeitkennzeichen beantragen ohne großen Aufwand
Sie sehen also: Die 5 Tage gültigen Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Rand sind die ideale Lösung für Probefahrten oder Fahrzeugüberführungen. Überführungskennzeichen sind günstig und ohne großen bürokratischen Aufwand bei der Zulassungsstelle vor Ort erhältlich.
Es lohnt sich alle Schritte für das Beantragen der Kurzzeitkennzeichen im Voraus zu planen. So stellen Sie sicher, dass Sie bei der Beantragung auf der Zulassungsstelle nichts vergessen haben und die Kennzeichen sofort mitnehmen können. Im Anschluss genießen Sie dann die Probefahrt mit Ihrem neuen Traumauto und überführen es entspannt nach Hause.