Kreditkarte: Reklamation einer Buchung (Chargeback)

Über das sogenannte Chargeback-Verfahren können Sie ungerechtfertigte Kreditkarten-Zahlungen zurückfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versuchen Sie zunächst, das Problem mit dem Zahlungsempfänger, also dem Händler zu klären. Machen Sie dies schriftlich (Brief oder E-Mail), da wir oftmals den Schriftwechsel als Nachweis im Chargeback-Verfahren benötigen.
  • Sie können jede Transaktion nur einmal reklamieren, achten Sie deshalb bitte darauf, uns alle notwendigen Unterlagen zu schicken und fehlende Informationen nachzuliefern, falls wir Sie danach fragen. Andernfalls riskieren Sie, dass die Reklamation scheitert und wir für Sie kein weiteres Mal den Umsatz zurückfordern können.
  • Für das Chargeback-Verfahren gelten von den Kartenorganisationen vorgegebene Fristen. Reichen Sie uns deshalb bitte die nötigen Unterlagen vollständig und zeitnah ein. Welche Unterlagen wir in welchem Fall brauchen, finden Sie im Reklamationsformular aufgeführt.
  • Ihr Geld erhalten Sie zuerst unter Vorbehalt wieder gutgeschrieben. Das liegt daran, dass der Händler Einspruch einlegen kann.

Manche Umsätze können Sie reklamieren, ohne sich zuvor an den Händler zu wenden. Oftmals reicht aber ein Anruf aus, um das Problem mit dem Zahlungsempfänger zu klären.

Direkt reklamieren können Sie in den folgenden Situationen:

  1. Ein Hotel hat die Rechnung doppelt abgebucht? Schicken Sie uns die Kreditkartenabrechnung mit den beiden gekennzeichneten Buchungen.
  2. Ein Händler hat einen zu hohen Betrag abgebucht? Reichen Sie uns die Kopie der Rechnung oder einen Beleg mit dem tatsächlichen Betrag ein.
  3. Manchmal stimmen der Name des Händlers und der Name auf der Rechnung nicht überein. Das kann in Ordnung sein – muss es aber nicht. Schicken Sie uns die Kreditkartenabrechnung mit der markierten Buchung und eine Kopie der Rechnung.
  4. Am Geldautomat wurde Ihnen zu wenig Bargeld ausgezahlt? Schreiben Sie uns, welchen Betrag Sie eingegeben haben und wieviel Geld Sie bekommen haben.

Auch in diesen Fällen benötigen wir das vollständig ausgefüllte Reklamationsformular.

Information zu Reklamationen aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook

Wann können wir eine Erstattung für Sie prüfen?

Gern prüfen wir für Sie, ob die Erstattung des Betrages möglich ist. Voraussetzungen sind:
Sie haben die Reise direkt bei Thomas Cook oder einer ebenfalls insolventen Tochtergesellschaft gebucht und mit einer unserer Kreditkarten bezahlt.

Gehen Sie dann bitte wie folgt vor:

  1. Beachten Sie die Details je nachdem, ob Sie eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben.
  2. Füllen Sie abschließend das Reklamationsformular aus und reichen dies innerhalb der geltenden Fristen zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei uns ein. Dies können Sie bequem bei Ihrem Ansprechpartner in der Filiale erledigen.

Details zu Mastercard und Visa

Je nachdem, mit welcher unserer Kreditkarten Sie Ihre Reise gezahlt haben, sind verschiedene Anforderungen und Fristen zu beachten.

Alle wichtigen Details haben wir für Sie in übersichtlichen Infoblättern zusammengefasst.

Pauschalreise

Einzelleistung

Wichtige Hinweise

Die Buchung eines sogenannten Chargebacks ist keine garantierte Erstattung. Die Gutschrift auf dem Kreditkarten-Konto erfolgt vorläufig und es kann zu einer Wiederbelastung kommen.

Seien Sie bitte sicher, dass alle involvierten Stellen an einer zeitnahen Erledigung Ihres Anliegens arbeiten. Wegen der großen Menge von Ansprüchen wird die Bearbeitung aber leider etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, als Sie das von uns gewohnt sind.