Selbstständige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Der Weg in die eigene Kanzlei

Ein Mann im Büro schaut sich Dokumente an
Erfolgreich selbstständig: Wer wagt, gewinnt!

Die eigene Kanzlei

Endlich selbstständig! Mehr als 70% aller Steuerberater und gut ein Viertel aller Wirtschaftsprüfer betreiben eine eigene Kanzlei. Diese verschafft Entfaltungsmöglichkeiten und neue berufliche Spielräume, die im Angestelltenverhältnis nicht praktizierbar sind. Zugleich stellt dieser Schritt auch eine neue Herausforderung dar. Denn nun ist neben exzellentem Sachverstand auch cleveres Unternehmertum gefragt. Wichtig ist dabei, dass Sie am Anfang eine detaillierte Analyse vornehmen: bestimmen Sie Ihren Status quo und definieren Sie Ihre Ziele.

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte

Als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bringen Sie mit Ihren fundierten Fachkenntnissen die besten Voraussetzungen zur Existenzgründung mit. Und auch aufgrund Ihres täglichen Mandantenkontakts sind Sie mit den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten der Selbständigkeit bestens vertraut. Deshalb wissen Sie genau, worauf es bei diesem Schritt ankommt. Im Folgenden haben wir noch einmal die wichtigsten Punkte für Sie aufgelistet.

Entweder allein oder als Gesellschafter

Die Grundsatzfrage auf dem Weg zur eigenen Kanzlei lautet: Will ich es allein oder im Team wagen? Die meisten Steuerberater starten Ihre Kanzlei als alleiniger Kopf und lassen sich bei Bedarf durch qualifizierte Mitarbeiter unterstützen.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt jedoch die GmbH oder GmbH & Co. KG, die mehrere Gründer unter einem Dach vereint. Knapp die Hälfte der am Markt tätigen Steuerberatungs-Gesellschaften wurde in den letzten zehn Jahren gegründet. Tendenz: steigend. Unter Wirtschaftsprüfern ist diese Rechtsform noch weitaus verbreiteter.

Als Alternative bietet sich eine weitere Rechtsform an, die erst 2013 eingeführt wurde: die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). Sie ist als deutsche Alternative zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) gedacht. Bei beruflichen Fehlern erlaubt die PartGmbB unter bestimmten Voraussetzungen weitere Haftungsbeschränkungen auf das Vermögen der Partnerschaft. Die Möglichkeit, eine klassische Partnerschaftsgesellschaft zu gründen, bleibt parallel weiter bestehen.

Neu gründen oder beteiligen?

Sie können bei null anfangen und Ihre Kanzlei frisch aus der Taufe heben. Oder Sie erwerben eine bereits etablierte Kanzlei beziehungsweise Anteile daran. Welche Variante für Sie die geeignete ist, hängt von Ihren Plänen ab. Und vom Angebot zum Verkauf stehender Kanzleien.

Bei einer Neugründung können Sie den Standort, die Ausstattung und die Ausrichtung Ihrer Kanzlei selbst bestimmen. Dafür müssen Sie allerdings auch Ihren Mandantenstamm aufbauen, sich um die Ausstattung kümmern und eventuell Personal aussuchen und einarbeiten. Außerdem drohen – gerade zu Beginn – Einkommensschwankungen.

Hohe Anfangsinvestitionen beim Kanzleikauf

Wenn Sie sich in eine Kanzlei einkaufen, profitieren Sie vom Bestehenden: einem eingespielten Mitarbeiterteam, der Infrastruktur samt Mandantenstamm sowie dem Know-how des bisherigen Inhabers, der bei seinem langsamen Rückzug in der Regel beratend zur Seite steht.

Diese Vorteile gehen meist mit einer Einschränkung Ihrer Gestaltungsspielräume einher. Zudem müssen Sie sowohl auf die Akzeptanz in der Beleg- als auch Mandantschaft hoffen. Wird über den schrittweisen Einstieg oder ein Abarbeiten des Kaufpreises keine Einigung erzielt, fallen hohe Anfangsinvestitionen an. Achten Sie beim Kanzleikauf auf die Beständigkeit und Altersstruktur der Mandanten, und ob diese zu Ihrer Ausrichtung passt.

Den optimalen Standort wählen

Ganz gleich, ob Sie eine Kanzlei gründen oder übernehmen – den Standort sollten Sie gewissenhaft auswählen, denn ein Wechsel des Firmensitzes ist immer mit hohen Kosten verbunden.

Wichtige Standortfaktoren sind die unmittelbare Umgebung, die Verkehrsanbindung und das Erscheinungsbild. Passt das Viertel zu Ihren potenziellen Mandanten und Ihrer Ausrichtung? Für einen Umsatzsteuerexperten wird zum Beispiel eine gewerblich ausgerichtete Gegend besser passen als ein Neubaugebiet.

Auch die Ausstattung und Einrichtung Ihrer Kanzlei muss gut durchdacht sein. Neben Anforderungen an Mandantenschutz und Verschwiegenheit sollten Sie die Räume optisch auf Ihre Zielgruppe ausrichten. Seriosität versteht sich von selbst, allzu elitär und weltmännisch kann aber genauso kontraproduktiv wirken wie zu salopp.

Büro mieten oder Immobilie erwerben?

Das Gros der Kanzleigründer entscheidet sich aus finanziellen Gründen zunächst für angemietete Büroräume. Jedoch kann sich auch der Kauf einer Immobilie rentieren und zu Ihrer finanziellen Sicherheit beitragen.

Vor allem, wenn Sie das Haus teilweise für Ihre Kanzlei nutzen und zum anderen Teil vermieten. Sie profitieren in solch einem Fall der Doppelnutzung gleich mehrfach: Dass Sie Betriebs- und Anschaffungskosten steuermindernd absetzbaren können, wissen Sie selbst. Hinzu kommen der Wertzuwachs der Immobilie und die Mieteinnahmen. Rechtzeitig investiert, ist der Immobilienkredit getilgt, bevor Sie sich zur Ruhe setzen.

Die Finanzierung

Für die Gründung einer Steuerberaterpraxis oder einer Wirtschaftsprüfung benötigen Sie im Vergleich zu einer Arztpraxis relativ wenig Startkapital. Mit einigen tausend Euro wird es grundsätzlich möglich sein, einen einfachen Kanzleibetrieb aufzunehmen. Je nach gewünschter Ausstattung kann diese Summe aber auch höher ausfallen, insbesondere, wenn Sie Personal benötigen. Nachdem Sie zunächst akribisch Ihren konkreten Kapitalbedarf ermittelt haben, sollten Sie zusätzlich einen Puffer von zehn bis 15% der Summe einkalkulieren.

Im Falle eines Kanzleikaufs müssen Sie in der Regel mit weitaus höheren Investitionen planen. Denn der Kanzleiverkäufer wird auch den immateriellen Wert der Kanzlei und des Mandantenstamms in den Verkaufspreis einbeziehen.

Gut kalkuliert wirtschaften

Gründung und Führung der eigenen Kanzlei

Auch wenn die Konkurrenz für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nach wie vor zunimmt, werden Sie als Finanzprofi Ihre Kanzlei mit der Zeit erfolgreich im Markt etablieren. Ihr profundes betriebswirtschaftliches Know-how hilft Ihnen, Ihr Unternehmen finanziell stets solide zu führen. Wahrscheinlich werden im Laufe der Zeit kleinere Kurskorrekturen notwendig. Das ist normal und kein Zeichen schlechter Planung. Kein Konzept hält für die Ewigkeit.

Wir begleiten Sie in die unternehmerische Selbstständigkeit und bieten Ihnen finanzielle Lösungen, die zum Erfolg Ihrer Kanzlei beitragen.

Den Zahlungsverkehr effizient erledigen

Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Mit dem Commerzbank PremiumGeschäftskonto entscheiden Sie sich für eine sichere und effiziente Lösung zur Verwaltung Ihres Zahlungsverkehrs. Vor allem, wenn Sie dieses um praktische Electronic Banking-Lösungen erweitern. Anschauliche Finanzauswertungen unterstützen Sie ergänzend bei der Planung und Analyse.

Kreditprogramme der EU nutzen

Die EU hat speziell für Existenzgründer mit einem kleinen oder mittleren Kapitalbedarf Kreditprogramme aufgelegt. Diese bis zu 100.000€ umfassenden Kredite werden über die KfW-Förderbank vermittelt.

Die Commerzbank unterstützt Sie gerne dabei, öffentliche Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen.

Weitere Tipps für Existenzgründer:

Betriebsmittelkredit: Geldfluss erhalten

Manche Prüfungsmandate ziehen sich über Wochen oder gar Monate hin. Entsprechend lange lassen – je nach Vertragsgestaltung – auch die Honorarzahlungen auf sich warten. Gerade während der Gründungsphase kann es Durststrecken geben. Um für diese Zeit Ihren Geldbedarf für die laufenden Kanzlei- und Lebenshaltungskosten zu decken, stellen wir Ihnen gerne den Betriebsmittelkredit der Commerzbank zur Verfügung.

Vorsorge und Absicherung

Aus einer sicheren Position wirtschaftet es sich leichter

Mit der Führung einer eigenen Kanzlei übernehmen Sie viel Verantwortung – für sich selbst, Ihre Mitarbeiter, eventuelle Teilhaber und Ihre Mandanten. Um Ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen zu können, sollten Sie sich daher gut gegen unvorhersehbare Ereignisse wappnen. Neben der Absicherung von Risiken ist auch eine fundierte Altersvorsorge unerlässlich. Prüfen Sie, ob bei Ihnen durch den Gang in die Selbständigkeit diesbezüglicher Anpassungsbedarf besteht.

Berufsständisches Versorgungswerk und Rentenversicherung

Als Mitglied in einem der berufsständischen Versorgungswerke können Sie die gesetzliche Rentenversicherung hinter sich lassen. Stattdessen leiten Sie Ihre einkommensabhängigen Vorsorgebeiträge fürs Alter in dieses kapitalbildende System. Bei Renteneintritt oder Berufsunfähigkeit erhalten Sie daraus dann eine monatliche Rente.

Obwohl das Gros der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer diese Option wählt, sollten Sie sich im Rahmen Ihrer Bestellung zeitnah dazu beraten lassen. Denn je nach beruflicher Vorgeschichte und Zukunftsplanung kann im Einzelfall auch der Verbleib im gesetzlichen System sinnvoll sein. Wenden Sie sich dazu an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und die Versorgungswerke.

Riester-Tipp: Ist Ihr Ehepartner gesetzlich rentenversicherungspflichtig und spart in einem eigenen Riester-Vertrag, können Sie eine staatlich geförderte Riester-Rente auch als Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk nutzen.

Rürup-Rente: Besonders für Selbstständige interessant

In puncto Altersvorsorge empfiehlt es sich, zweigleisig zu fahren. Die staatlich geförderte BasisRente ist die ideale Lösung für den Aufbau einer soliden Versorgung, die ausdrücklich auch für Selbstständige konzipiert wurde. Die Förderung erfolgt über die sukzessive steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, die Sie im Rahmen des Vertrages leisten.

So können Singles ab 2025 im letzten Stadium bis zu 20.000€ (= 100%) als Sonderausgaben ansetzen und so ihre steuerpflichtigen Einkünfte mindern; verheiratete sogar 40.000€. Bis 2025 klettert der Prozentsatz jährlich von derzeit 76% in Zwei-Prozent-Schritten. In die Förder-Rente können Sie zudem einen Hinterbliebenenschutz einbinden lassen. Weiterer Pluspunkt: Die Rente ist im Falle einer Insolvenz nicht pfändbar.

Mit der Commerzbank Förder-Rente können Sie die staatliche Förderung auch schon bei Ihrer Kanzleigründung ideal nutzen: Sie starten mit geringen monatlichen Beiträgen, haben aber mehrmals im Jahr die Möglichkeit zu Sonderzahlungen. Ist Ihre Kanzlei gut angelaufen, können Sie die Beiträge jederzeit aufstocken.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit1 sind:

  • Nervenkrankheiten: 30%
  • Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapparates: 21%
  • Sonstige Erkrankungen: 18%
  • Krebs und andere bösartige Geschwüre: 17%
  • Unfälle: 8%
  • Erkrankung des Herzens und des Gefäßsystems: 7%

Durch Ihre Zulassung als Anwalt sind Sie bereits automatisch über das Anwaltsversorgungswerk gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Dennoch ist eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Beispielsweise zahlt das Versorgungswerk erst dann, wenn Sie zu 100% berufsunfähig sind. Die private Versicherung unterstützt Sie aber – je nach Vertrag – bereits ab 50%. Um Lücken zu schließen, ist eine zusätzliche private Aufstockung des Schutzes sinnvoll.

Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für Ihre Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zwingend vorgeschrieben. Sie springt unter anderem ein, wenn Vermögensschäden Ihrer Mandanten auf Ihre Beratungsfehler zurückzuführen sind. Den Kammern genügt eine Police über 250.000€ pro Fall. Wenn Sie regelmäßig mit größeren Mandaten zu tun haben, sollten Sie eine Aufstockung erwägen.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Mandant oder ein Mitarbeiter in Büroräumen einen körperlichen Schaden erleidet, beispielsweise weil er über ein Kabel fällt und unglücklich stürzt. In diesen Fällen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Regulierung der Ansprüche.

Die Inventarversicherung ersetzt Ihr Büroinventar bei Einbruchsdiebstahl oder bei Feuer- und Sturmschäden etc.

Kanzleiausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Auch wenn dieser Fall nie eintreten möge – sollten Sie Ihren Kanzleibetrieb wegen Krankheit oder Unfall unterbrechen müssen, trägt die Kanzleiausfallversicherung mit Tagegeldbaustein die weiterlaufenden betrieblichen Fixkosten. Dazu zählen unter anderem auch die Mitarbeitergehälter.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es auch in Kombination mit einer Ausfallversicherung. Diese Police deckt bis zu einem Jahr lang Ihre laufenden Kosten, falls ein Sachschaden Sie zur zeitweiligen Schließung Ihrer Kanzlei zwingt.

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    Quelle: Zahlenmaterial von Morgen & Morgen GmbH, Stand 4/2019