Die Gläubiger-ID beantragen
Vereinbarungen mit Zahlungspflichtigen zum Einzug von Forderungen mittels Lastschriften müssen in Form eines SEPA-Mandates geschlossen werden.
Um SEPA-Lastschriften einreichen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Diese muss jeder Lastschrift mitgegeben werden und dient zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers. Die Beantragung der Gläubiger-ID ist für Sie kostenfrei und kann nur auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank erfolgen. Hier können Sie Ihre Gläubiger-ID gleich jetzt beantragen.
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Mandatsverwaltung
Für jedes SEPA-Lastschriftmandat benötigen Sie neben der Gläubiger-ID eine eindeutige Mandatsreferenz. Diese wird von Ihnen selbst festgelegt. Zum Beispiel können Sie die jeweilige Kunden- oder Vertragsnummer einsetzen. Die Mandatsreferenz darf maximal 35 alphanumerische Zeichen umfassen.
Wir empfehlen Ihnen, einen Prozess für die Verwaltung Ihrer Lastschriftmandate einzurichten. Die Original-Mandate Ihrer Kunden müssen Sie aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können.