Kosten beim Auto ummelden

01.06.2021 – Wie läuft das Ummelden des Auto ab und welche Unterlagen benötigen Sie dafür?

Ein junges Paar zieht um und belädt ein viel zu kleines Autos mit Umzugskisten, Taschen und einer Pflanze.

Auto ummelden ist Pflicht

Bei einem Umzug das Auto umzumelden ist zwingend erforderlich. Auch, wenn Sie bloß innerhalb Ihres Ortes – oder sogar in Ihrer Straße – umziehen. Die Zulassungsstelle greift zu dieser Maßnahme, damit sie weiß, wohin sie mögliche Strafmandate von Polizei oder Ordnungsbehörden schicken soll. Das Umschreiben Ihres Kfz erledigen Sie am besten gleich, wenn Sie sich selbst an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Warten Sie besser nicht zu lange mit der Ummeldung, denn sonst riskieren Sie ein Bußgeld. Alles Wissenswerte rund um die Autoummeldung, Kennzeichen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Vorschriften bei einer Autoummeldung

Für die Ummeldung Ihres Kfz ist die Zulassungsstelle an Ihrem neuen Wohnort zuständig. Der Vorgang an sich dauert (nach Wartezeit) normalerweise nicht länger als zehn Minuten. Im Folgenden beantwortet der Ratgeber Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zu den Vorschriften bei der Autoummeldung:

Bis wann müssen Sie das Auto ummelden?

Bei einem Umzug genauso wie nach dem Kauf eines gebrauchten Kfz muss das Auto unverzüglich umgemeldet werden. Der Grund dafür ist, dass bei möglichen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr dadurch die Ermittlung des Fahrzeughalters für die Polizei erheblich erleichtert wird. So können die Behörden Bußgeldbescheide nur dann zustellen, wenn auch die aktuelle Anschrift des Fahrers hinterlegt ist.

Genaue Fristen gibt es für die Ummeldung allerdings nicht – diese können je nach Behörde sehr unterschiedlich ausfallen. Allerdings ist vom Gesetzgeber vorgesehen, den Behördengang “unverzüglich” zu erledigen. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Zulassungsbehörde über den zeitlichen Spielraum. Falls Sie diesen nämlich zu stark überschreiten, droht Ihnen ein Bußgeld, das sich nach der Bußgeldverordnung der jeweiligen Behörde und der jeweiligen Versäumniszeit richtet.

In der Regel gilt eine Frist von einem Monat. Sobald 3 Monate verstrichen sind, ohne das Auto umzumelden, droht Ihnen ein Bußgeld. Warten Sie hingegen mehr als 6 Monate, Ihr Auto umzumelden, kann das Bußgeld auch höher ausfallen. Jedoch liegt das Erteilen und die entsprechende Höhe eines Bußgeldes im Ermessen des Sachbearbeiters.

Wer darf das Kraftfahrzeug ummelden?

Falls Sie gerade keine Zeit haben, um Ihr Auto selbst umzumelden, können Sie auch eine Vollmacht für die Ummeldung erteilen. Zusätzlich benötigt die bevollmächtigte Person eine Kopie Ihres Personalausweises (Bitte vorher prüfen: Ist Ihr Personalausweis noch gültig?). Falls auch Ihre Familie oder Freunde keine Zeit für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs haben, können Sie die Vollmacht auch an einen professionellen Dienstleister erteilen, der Ihr Auto dann für Sie ummeldet. Machen Sie davor aber unbedingt einen Preisvergleich, denn inklusive der amtlichen Gebühren können sich die Kosten schnell auf rund 150€ belaufen.

Können Sie Ihr Kfz auch online ummelden?

Seit dem 1. Januar 2015 können Fahrzeughalter das Abmelden, das Anmelden und das Ummelden eines Kfz übers Internet vornehmen. Dazu benötigen Sie aber einiges mehr an Unterlagen. Voraussetzung für die Nutzung der Online-Ummeldung sind ein gültiger Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion, ein Kartenlesegerät, der zugehörige PIN zum Personalausweis, die üblichen Unterlagen wie Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, die mit einem Sicherheitscode übermittelt werden. Die aufkommenden Gebühren sollten Sie dann auch online zahlen können.

Kfz ummelden – welche Kosten sind zu erwarten?

Das Ummelden des Kfz an sich kostet etwa 20€ bis 30€, ein neues Nummernschild ungefähr 35€ pro Paar. Für ein Wunschkennzeichen fallen je nach Ort noch einmal 10 bis 20€ an. Auch wenn Sie Ihre Unterlagen verloren oder nicht vollständig haben, können zusätzliche Kosten anfallen. Um die anstehenden Gebühren problemlos begleichen zu können, sollten Sie neben den Unterlagen auch Girokarte oder Ihre Kreditkarte zur Zulassungsstelle mitbringen.

Alle Kosten auf einen Blick:

Da die Gebühren für die Ummeldung  ihres Fahrzeugs nicht bundeseinheitlich geregelt sind, stellt die folgende Liste die durchschnittlichen Kosten für die jeweiligen Dienstleistungen dar.

Exakte Preise erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vor Ort.

Ummeldung Kfz ohne Halterwechsel
26€
Ummeldung Kfz mit Halterwechsel
29€
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
11€
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) bei Verlust
bis 45€
Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) bei Unbrauchbarkeit
10€
Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) bei Verlust
bis 70€
Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) bei Unbrauchbarkeit
bis 15€
Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung II
5€
Wunschkennzeichen
10,20€
Vorabreservierung Wunschkennzeichen
2,60€
Tempo-100-Plakette für Busse / Anhänger
10 - 15€
Feinstaubplakette
5€
Klebesiegel / Klebestempel / Prüfmarke / Prüfplakette
1€

Bei der Ummeldung des Kfz ergeben sich also mindestens folgende Kosten:

Ummeldung Fahrzeug ohne Halterwechsel
26€
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
11€
Kosten gesamt
37€

Welche Unterlagen brauchen Sie beim Ummelden des Kfz auf der Zulassungsstelle?

Wenn Sie unangemeldet auf der Zulassungsstelle eintreffen und eine Wartenummer ziehen müssen, sollten Sie jede Menge Geduld und etwas zum Lesen mitbringen. Prüfen Sie vorab lieber, ob Sie für die Ummeldung online einen Termin reservieren können. So reduziert sich die Wartezeit erheblich. Stellen Sie außerdem vor dem Gang zur Zulassungsstelle sicher, dass Sie alle nötigen Unterlagen dabeihaben. Das erspart Ihnen einen zweiten Besuch, der Sie viel Zeit und Energie kostet.

Folgende Unterlagen sollten Sie auf die Zulassungsstelle mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Ihre alten Kennzeichen, falls Sie diese nicht behalten wollen
  • Versicherungsbescheinigung (eVB)
  • Prüfbescheinigung der letzten TÜV-Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (normalerweise im Fahrzeugschein)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • ausgefüllten Zulassungsantrag
  • bei Firmen zusätzlich: Handelsregister-Auszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis des Vertretungsberechtigten

Hinweis: Falls Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben, müssen Sie zuerst einen neuen Fahrzeugschein beantragen. Das Gleiche gilt für den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung I und II).



Wofür benötigen Sie eine eVB-Nummer bei der Ummeldung?

Die eVB-Nummer ist eine elektronische Versicherungsbestätigung und ein Nachweis für die abgeschlossene Versicherung für ihr Auto. Eine Versicherungsbestätigung können Sie auch online bekommen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle gibt die Nummer dann ins System ein und kann sofort sehen, ob für das Auto eine Versicherung besteht. Ohne die eVB-Nummer ist eine Anmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs nicht möglich.

Veränderungen bei Kennzeichen und Plakette: Was gilt es zu beachten?

Auch hinsichtlich Kennzeichen, Plakette und Versicherung müssen Sie einige Entscheidungen treffen und Informationen einholen, bevor Sie Ihr Auto im neuen Zulassungsbezirk ummelden können. Sie müssen etwa vorher im Klaren sein, ob Sie Ihr Kennzeichen behalten wollen und ob Sie auch eine neue Feinstaubplakette benötigen.

Können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten, wenn Sie Ihr Auto ummelden?

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Ummelden eines Kfz in allen Bundesländern einfacher und günstiger. Wer über Bundesländer- oder Zulassungsgrenzen umzieht, kann trotzdem sein aktuelles Kennzeichen behalten. Autofahrerinnen und Autofahrer aus Hamburg, die beispielsweise nach Frankfurt umziehen, können also ihr bisheriges „HH“ mitnehmen. Darüber freuen sich Lokalpatriotinnen und Lokalpatrioten genauso wie alle, die aus anderen Gründen an ihrem bisherigen Nummernschild hängen. Auf die Kfz-Versicherung hat die Kennzeichenmitnahme keinen Einfluss. Somit sparen Sie die Kosten für ein neues Kennzeichen.

Wie erhalten Sie bei der Ummeldung Ihr Wunschkennzeichen?

Über Online-Services der Kommunen können Sie bereits von zu Hause prüfen, ob Ihr gewünschtes Kennzeichen noch verfügbar ist. Oft gibt es auch bereits Auswahlfelder für beliebte Zahlenfolgen oder „Schnapszahlen“. Die Kosten für eine Reservierung belaufen sich auf 10 bis 20€, wobei die Reservierung dann für längstens ein Jahr gilt. Wenn Sie beispielsweise für Ihren Sohn oder Ihre Tochter zum 18. Geburtstag ein spezielles Kennzeichen fürs eigene Auto sichern möchten, können Sie dieses Nummernschild schon einen Tag nach dem 17. Geburtstag reservieren. Natürlich ist die Reservierung auch vor Ort auf der Zulassungsstelle über einen Mitarbeiter möglich.

Nicht vergessen: Plakettenwechsel

Um mit dem Auto in den zahlreichen Umweltzonen der verschiedenen Städte freie Fahrt zu haben, muss Ihr Fahrzeug eine Umwelt- oder Feinstaubplakette erhalten. Diese muss auf das neue Kennzeichen ausgestellt sein. In vielen Orten gibt es außerdem einen Parkausweis oder eine Parkplakette für Anwohner, um in einem bestimmten Wohngebiet parken zu dürfen. Durch den Umzug wird diese Parkerlaubnis für den bisherigen Wohnort hinfällig. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer neuen Zulassungsstelle, ob Sie für Ihren nächsten Wohnsitz eine Plakette benötigen und wie diese zu beantragen ist.

Auch der Versicherung Umzug oder Halterwechsel melden!

Je nachdem, ob die Ummeldung durch einen Umzug oder Halterwechsel erfolgt, beinhaltet sie Konsequenzen für die Versicherung sowie die Möglichkeit, bei dieser Veränderung auch die Versicherung zu wechseln.

Bei einer Ummeldung durch einen Umzug müssen Sie der Versicherung rechtzeitig Ihre neue Adresse mitteilen. Sie können dies per E-Mail, Brief oder Telefon erledigen. Eine Mitteilung ist nicht bloß für Ihre zukünftige Post von der Versicherung nötig, sondern auch, da Ihr Wohnort in die Versicherungsprämie mit einfließt. Sollte sich nach einem Umzug die Regionalklasse verändern und Ihr Versicherungsbeitrag steigen, haben Sie deshalb kein Sonderkündigungsrecht, da Sie selbst die Veränderung ausgelöst haben. Daher müssen Sie die Beitragserhöhung akzeptieren, doch können Sie Ihre Versicherung natürlich zum nächstmöglichen Termin kündigen.

Falls Sie Ihr Auto wegen eines Halterwechsels ummelden, können Sie die Kfz-Versicherung im Rahmen der Sonderkündigung wechseln. Hierbei schließen Sie einfach mit Ihrem gewünschten Versicherer einen Vertrag. Die bisherige versicherte Person wird nun automatisch von der Behörde über den Wechsel informiert.

Auto ummelden nicht vergessen: Sonst droht ein Bußgeld!

Natürlich haben Sie bei Ihrem Umzug und auch in der Zeit danach so einiges um die Ohren – Möbel zusammenbauen, Kartons ausräumen, die neuen Nachbarn kennenlernen. Die Zulassungsstellen haben dafür zwar Verständnis, doch ist dieses begrenzt. Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug zeitnah umzumelden. Gehen Sie daher von einer Frist von ungefähr einem Monat aus, dann sind die Kosten überschaubar. Wenn Sie die Ummeldung deutlich später erledigen, sind Sie vom guten Willen Ihres Behördenmitarbeiters abhängig sowie vom Gebührensatz für Versäumnisbußgelder. Nehmen Sie die Ummeldung daher möglichst bald nach Ihrem Umzug in ihrem Zulassungsbezirk in Angriff und melden Sie ihr Kfz um.

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