• Commerzbank – Regulatorik – Propektverordnung

    EU-Prospektverordnung

    Ihre Rechte als Anleger

Die EU-Prospektverordnung – was steckt dahinter

Mit der europäischen Prospektverordnung1 greifen für Wertpapiere, die auf Basis von Prospekten, die nach dem 21.07.2019 gebilligt sind und im Rahmen von öffentlichen Angeboten vertrieben werden, neue Regelungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Neuerungen, Ihre Rechte als Anleger und wie wir Sie dabei unterstützen.

Welche Wertpapiere sind davon betroffen?

Die EU-Prospektverordnung regelt die Gestaltung und Veröffentlichung von Emissionsprospekten und eventuellen Nachträgen u. a. für Aktien, Anleihen, ETC/ETN2, Optionsscheinen und Zertifikaten.
Für Publikumsfonds (Investmentsondervermögen) findet sie hingegen keine Anwendung.

Widerrufsrecht für Anleger nach der Veröffentlichung von Nachträgen

Veröffentlicht der Emittent einen Nachtrag zu einem Prospekt, so haben Anleger, die Erwerb oder Zeichnung der Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags zugesagt haben, das Recht, ihre Zusagen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zurückzuziehen. Dies setzt jedoch voraus, dass der nachtragsbegründende Umstand vor dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls früher – dem Erfüllungsdatum eingetreten ist. Somit können offene Limitkäufe, Zeichnungsaufträge und bereits ausgeführte Käufe, sofern das Erfüllungsdatum (Kaufvaluta) nicht vergangen ist, ohne Kosten durch den Anleger widerrufen bzw. gestrichen werden.

Informationspflicht über Nachträge

Die Commerzbank ist bei Zeichnungsaufträgen verpflichtet, Sie über die Veröffentlichung von Prospektnachträgen zu informieren. Ferner werden wir Sie bei der Inanspruchnahme Ihres Widerrufsrechtes unterstützen. Weitere Informationen hierzu finden Sie rechts in der Randbox „Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes“.

Um Sie über Nachträge rechtzeitig informieren zu können, bitten wir Sie das elektronische Postfach für Ihr Depot zu aktivieren oder uns Ihre Email-Adresse mitzuteilen. Unsere Information ermöglicht Ihnen Ihr Widerrufsrecht fristgerecht in Anspruch zu nehmen.

Prospekte und evtl. Nachträge von ausgewählten Emittenten

Auf den folgenden Internetseiten können die aktuellen Prospekte und Nachträge nach deren Veröffentlichung eingesehen werden:

1 EU-Verordnung 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist.

2 Exchange Traded Commodities bzw. Exchange Traded Notes, wie z. B. Xetra-Gold

Mögliche Fallbeispiele zum Widerrufsrecht

Entscheidend bei der Bewertung, ob Sie ein Widerrufsrecht haben, ist der Tag, an dem der nachtrags-begründende Umstand eingetreten ist. Hierzu nachfolgend zwei Beispiele:

1. Beispiel (Widerruf möglich):

15.04.: Kauf eines Zertifikates

16.04.: Eintreten des Umstandes, z.B. Änderung Emittentenrating bei S&P

17.04.: Lieferung & Zahlung des Kaufpreises (Valuta)

22.04.: Veröffentlichung des Nachtrags auf der Internetseite des Emittenten

25.04.: Fristablauf eines ggf. bestehenden Widerrufrechts

2. Beispiel (kein Widerrufsrecht):

15.04.: Zeichnung einer Anleihe

17.04.: Ende der Zeichnungsfrist

24.04.: Lieferung & Zahlung des Kaufpreises (Emissionsvaluta)

27.04.: Eintreten des Umstandes, z.B. Berichterstattung zum Geschäftsjahr

Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes

Ist Ihr Auftrag bereits ausgeführt bzw. zugeteilt, richten Sie den Widerruf direkt an den Emittenten des Wertpapiers. Im jeweiligen Prospektnachtrag sind entsprechende Kontaktdaten veröffentlicht. Der Widerruf kann formlos erfolgen, als Erwerbsnachweis fügen Sie Kopien der jeweiligen Wertpapierabrechnung bei, diese können auch nachgereicht werden. Gibt der Emittent dem Widerruf statt, nimmt er mit der depotführenden Stelle die erforderliche Rückabwicklung vor und Sie erhalten eine valutengerechte Gutschrift.

Offene Kauflimite und Aufträge in noch laufenden Zeichnungen, können von Ihnen kostenfrei im Onlinebanking, über Ihren Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch unter

Privatkunden
Tel. 069 5 8000 – 8000

Unternehmerkunden
Tel. 069 5 8000 – 9000

gestrichen werden.

ESMA-Register

Im Online-Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) können Sie selbst gezielt nach neuen Prospekten und Nachträgen recherchieren.

Zur Online-Suche über ESMA