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Was ist ein Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag ist ein Dokument, mit dem Sie Ihre Bank anweisen, von Ihren Kapitalerträgen keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen.

Wird kein solcher Auftrag erteilt oder sind die Kapitalerträge höher als der eingestellte Betrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an das Finanzamt ab.

Wie hoch darf ein Freistellungsauftrag sein?

Es gelten derzeit folgende Freibeträge:

  • 1000 Euro für Alleinstehende
  • 2000 Euro für Verheiratete

Was ist zu beachten?

Bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag ist die Unterschrift von beiden Ehegatten/Lebenspartnern erforderlich. Ehegatten/Lebenspartner können auch Einzel-Freistellungsaufträge bis 1000 EUR erteilen. In diesem Fall reicht die Unterschrift eines Ehegatten/Lebenspartner.

Es können aber nur die jeweiligen Einzelkonten freigestellt werden.

Zudem kann ein Freistellungsauftrag nur berücksichtigt werden, wenn Ihre (Steuer-)Identifikationsnummer angegeben ist. Dies gilt auch bei einem Änderungsauftrag.

Diese Nummer sollten Sie bereits 2008 von Ihrem Finanzamt erhalten haben. Falls Sie diese vergessen oder verloren haben, finden Sie sie beispielsweise auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder auf Ihrer letzten Lohnsteuerkarte.

Auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert Sie über Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Senden Sie dazu online das Formular zur Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer ab. Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuer-ID aus Gründen des Datenschutzes dann schriftlich mit.

Alternativ können Sie den Freistellungsauftrag herunterladen und ausgefüllt an Ihrer Commerzbank Filiale senden oder abgeben.

Freistellungsauftrag