Prämien vom Staat

Kein Geld verschenken und die Prämien nutzen: Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie oder Riester-Förderung

Ein Paar sitzt am Tisch. Vor ihnen steht ein Laptop auf den sie schauen. Sie freuen sich und jubeln.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Für wen und wie?

Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie erhalten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt. Diese VL werden vom Arbeitgeber entweder in einen Bausparvertrag oder in einen Investmentsparplan gezahlt. Nach 6 Jahren Einzahlung und einer maximal einjährigen Sperrfrist zahlt das Finanzamt den staatlichen Zuschuss direkt auf Ihren Vertrag ein und Sie können frei über die Gesamtsumme verfügen.

Die Höhe der Sparzulage wird anteilig nach der Höhe der angelegten Vermögenswirksamen Leistungen berechnet. Falls Ihr Arbeitgeber weniger VL zahlt, als maximal gefördert werden, können Sie die Differenz auch selbst ergänzen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Welche Beträge werden gefördert?

Anlage inBausparkontoFörderfähiger Jahreshöchstbetrag der vermögenswirksamen Leistungen470€ (pro Arbeitnehmer)Prämiensatz9% (auf maximal 470€)

max. jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage pro Arbeitnehmer42,30€

Anlage inInvestmentfondsFörderfähiger Jahreshöchstbetrag der vermögenswirksamen Leistungen400€ (pro Arbeitnehmer) Prämiensatz20% (auf maximal 400€)max. jährliche Arbeitnehmer-Sparzulage pro Arbeitnehmer80€

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen die oben genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Steuerlich einzeln veranlagt
17.900€
Steuerlich zusammen veranlagt
35.800€

Investmentsparen

Steuerlich einzeln veranlagt
20.000€
Steuerlich zusammen veranlagt
40.000€

Unser Angebot

Machen Sie das Beste aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen. Infrage kommen Bausparen oder ein VL-Wertpapier-Sparplan. Sprechen Sie Ihren Berater an, er informiert Sie gern im Detail.
Übrigens: Ihren VL-Wertpapier-Sparplan können Sie online direkt hier abschließen.

Unsere Partner

Wohnungsbauprämie

Für wen und wie?

Die Wohnungsbauprämie können innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen alle in Anspruch nehmen, die eigenen Sparbeiträge (mindestens 50€ pro Jahr) in einen Bausparvertrag einzahlen. Interessant ist die Förderung also auch z. B. für Schüler (ab 16 Jahren), Studenten, Teilzeitbeschäftigte und Rentner.

Das Beste: Vermögenswirksame Leistungen (VL), für die der Sparer eine Arbeitnehmersparzulage erhält, zählen nicht dazu. Diese Förderung können Bausparer zusätzlich erhalten.
Wer über den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage liegt, kann bei Berechtigung Wohnungsbauprämie für die vermögenswirksamen Leistungen beantragen.



Welche Beträge werden gefördert?

FamilienstandAlleinstehendemax. jährlicher prämienbegünstigter Sparbetrag700€Prämiensatz10% (auf maximal 700€)max. jährliche Wohnungsbauprämie70€
FamilienstandVerheiratetemax. jährlicher prämienbegünstigter Sparbetrag1.400€ Prämiensatz10% (auf maximal 1.400€) max. jährliche Wohnungsbauprämie140€

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen die oben genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Das Bruttoeinkommen kann übrigens deutlich höher sein als das für die Gewährung der Wohnungsbauprämie maßgebliche zu versteuernde Einkommen.

Alleinstehende
35.000€
Verheiratete
70.000€

Unser Angebot

Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit unseren Bauspar-Angeboten am besten von der Wohnungsbauprämie profitieren können. Ihr Berater informiert Sie gern im Detail.

Riester-Förderung

Für wen und wie?

Mit der Riester-Rente und Wohn-Riester fördert der Staat die private Altersvorsorge. Diese ist aufgrund des sinkenden Rentenniveaus für jeden Arbeitnehmer unverzichtbar. Es stehen verschiedene Vorsorgemodelle zur Verfügung, die staatlich gefördert werden. Besonders attraktiv sind die Lösungen über eine Rentenversicherung in Form der Allianz RiesterRente und dem Wüstenrot Wohn-Riester.

So funktioniert die Förderung

Mindestbeitrag
4% des maßgeblichen Einkommens1 (maximal 2.100€)

Grundzulage (pro Jahr)

175€
Kinderzulage für alle vor 2008 geborene Kinder (pro Jahr)

185€

Kinderzulage für alle nach 2008 geborene Kinder (pro Jahr)
300€

Riester-Rente rechnet sich - drei Muster-Beispiele

Beispiel Eigenbeitrag 2Single, berufstätig, 30 Jahre, keine Kinder, 30 TEUR brutto p.a.1.425€Doppelverdiener, 35 Jahre, keine Kinder, 100 TEUR brutto p.a. (jeweils hälftig)3.650€Ehepaar, 40 Jahre, 2 Kinder(beide nach 2008 geboren), 1 Alleinverdiener, 30 TEUR brutto p.a.310€5

Beispiel GrundzulageSingle, berufstätig, 30 Jahre, keine Kinder, 30 TEUR brutto p.a.175€Doppelverdiener, 35 Jahre, keine Kinder, 100 TEUR brutto p.a. (jeweils hälftig)350€Ehepaar, 40 Jahre, 2 Kinder(beide nach 2008 geboren), 1 Alleinverdiener, 30 TEUR brutto p.a.350€
Beispiel KinderzulageSingle, berufstätig, 30 Jahre, keine Kinder, 30 TEUR brutto p.a.- Doppelverdiener, 35 Jahre, keine Kinder, 100 TEUR brutto p.a. (jeweils hälftig)- Ehepaar, 40 Jahre, 2 Kinder(beide nach 2008 geboren), 1 Alleinverdiener, 30 TEUR brutto p.a.600€
Beispiel SparleistungSingle, berufstätig, 30 Jahre, keine Kinder, 30 TEUR brutto p.a.1.600€Doppelverdiener, 35 Jahre, keine Kinder, 100 TEUR brutto p.a. (jeweils hälftig)4.000€Ehepaar, 40 Jahre, 2 Kinder(beide nach 2008 geboren), 1 Alleinverdiener, 30 TEUR brutto p.a.1.260€
Beispiel zusätzliche Steuerersparnis 3Single, berufstätig, 30 Jahre, keine Kinder, 30 TEUR brutto p.a.379€ Doppelverdiener, 35 Jahre, keine Kinder, 100 TEUR brutto p.a. (jeweils hälftig)1.209€Ehepaar, 40 Jahre, 2 Kinder(beide nach 2008 geboren), 1 Alleinverdiener, 30 TEUR brutto p.a.-
Beispiel Förderquote 4Single, berufstätig, 30 Jahre, keine Kinder, 30 TEUR brutto p.a.39% Doppelverdiener, 35 Jahre, keine Kinder, 100 TEUR brutto p.a. (jeweils hälftig)39%Ehepaar, 40 Jahre, 2 Kinder(beide nach 2008 geboren), 1 Alleinverdiener, 30 TEUR brutto p.a.75%
  1. 1

    Das sozialversicherungspflichtige Vorjahres-Einkommen beziehungsweise Besoldung oder Amtsbezüge.

  2. 2

    4% des maßgeblichen Vorjahres-Einkommen (höchstens 2.100€ pro Person) abzüglich Summe der Zulage.

  3. 3

    Unverbindliche Steuer-Berechnung, sofern die gesamten Riester-Beiträge als Sonderausgaben-Abzug geltend gemacht wurden; Kirchensteuer-Pflicht unterstellt; übersteigt der Steuervorteil die Höhe der Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt zusätzlich zur Zulage an die Förderberechtigten ausbezahlt.

  4. 4

    Summe der Zulagen und Steuerersparnis im Verhältnis zur Sparleistung.

  5. 5

    Inkl. 60€ Mindestbeitrag für Riester-Vertrag des Ehepartners.