Wie Selbstständige für die Rente vorsorgen

05.05.2022 – Wer im hohen Alter ist, möchte nicht vor enormen Versorgungslücken stehen. Besonders Selbstständige sollten sich mit dem Thema Rente frühzeitig auseinandersetzen.

Älteres Paar schlendert entspannt am Strand entlang.

Selbstständige sollten an die Rente denken!

Wer selbstständig ist, muss in der Regel alleine für seine Altersvorsorge aufkommen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten sich für Selbstständige anbieten und für wen sich die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung lohnt.

Rentenversicherung für Selbstständige: Freiwillig oder Pflicht?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das hauptsächliche Alterssicherungssystem für Arbeitnehmer in Deutschland und gilt als Pflichtversicherung. Freiberufler und Selbstständige sind aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und somit oft bei der Planung ihrer Rente vollkommen auf sich alleine gestellt. Umso wichtiger ist es für Selbstständige, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge zu befassen, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Noch ist die Rentenvorsorge für viele Selbstständige übrigens freiwillig. Die Regierung arbeitet aber bereits an einem Gesetzesentwurf, der eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen vorsieht. Trotzdem ist es keine gute Idee, die Altersvorsorge aufzuschieben, bis das Gesetz in Kraft tritt. Wer früh mit den Beitragszahlungen beginnt, sichert sich auch mit kleinen Beiträgen über einen langen Zeitraum seine Rente.

Pflicht zur Versicherung, oder nicht?

Die meisten Selbstständigen müssen sich aus finanzieller Sicht selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Es gibt aber einige Berufsgruppen unter den Freiberuflern, die in den Bereich der Pflichtversicherung fallen.

Freiberufler mit Versicherungspflicht

Schutzbedürftige Freiberufler

Folgende Selbstständige bzw. Freiberufler sind gesetzlich verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Künstler und Journalisten haben zudem die Möglichkeit, über die Künstlersozialkasse in die Rentenversicherung Beiträge zu entrichten.

  • Bestimmte Handwerker
  • Freiberufliche Lehrer und Erzieher
  • Freiberufliche Pflegepersonen und Physiotherapeuten
  • Hebammen
  • Künstler
  • Journalisten
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Freiberufler, die dauerhaft nur für einen Arbeitgeber arbeiten

Freiberufler in Standeskammern

Alle Freiberufler, die in einer Standeskammer organisiert sind, müssen sich in dem zuständigen Versorgungswerk der Kammer eintragen lassen. Gemäß Sozialgesetzbuch orientiert sich der zu entrichtende Beitrag am Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 157 SGB VI). Zu den kammerpflichtigen freien Berufen zählen

  • Ärzte
  • Steuerberater
  • Architekten
  • Wirtschaftsprüfer
  • Apotheker
  • Notare
  • Beratende Ingenieure

Keine Versicherungspflicht für übrige Freiberufler

Alle nicht genannten Selbstständigen fallen derzeit nicht unter die Rentenversicherungspflicht. Es liegt somit in der Eigenverantwortung des Einzelnen, sich frühzeitig und ausreichend um die Altersvorsorge zu kümmern. Wer selbstständig tätig ist und keiner Rentenversicherungspflicht unterliegt, sollte sich deshalb möglichst schnell mit den Möglichkeiten einer privaten Altersvorsorge auseinandersetzen.

Möglichkeiten der Altersvorsorge für Selbstständige

Die meisten Selbstständigen sind bis dato nicht verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Es besteht aber die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Welche weiteren Möglichkeiten zur Verfügung stehen, zeigt dieser Überblick.

Die gesetzliche Rentenversicherung: Selbständige profitieren!

Sowohl versicherungspflichtige wie auch freiwillig Versicherte zahlen als Monatsbeitrag im Jahr 2020 18,6% von ihrem Einkommen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in den alten Bundesländern bei 6.900€ im Monat (Jahreseinkommen 82.200€), in den neuen Bundesländern bei 6.450€ (Jahreseinkommen 77.400€). Lediglich Künstler und Publizisten sind von dieser Regelung ausgenommen, da die Künstlersozialkaste die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags übernimmt. Wer nicht pflichtversichert ist, kann in den ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit einen Antrag auf freiwillige Rentenversicherung stellen.

Regelbetrag bestimmt Beitragshöhe

Unabhängig von der Höhe des Gewinns können freiwillig versicherte Selbstständige einen Pauschalbetrag, den sogenannten Regelbeitrag an die Rentenversicherung zahlen. Im Jahr 2020 liegt der Regelbeitrag in den alten Bundesländern bei 592,41€, in den neuen Bundesländern bei 559,86€. Alternativ können Versicherte auch den Regelbeitrag an das Einkommen angepasst einzahlen. Hierbei wird der Rentenversicherungsbeitrag individuell an den Versicherten angepasst. Selbstständige, die ihre Tätigkeit erst aufgenommen haben, profitieren zudem von der Möglichkeit 3 Jahre lang nur den halben Regelbeitrag einzuzahlen.

Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Sicherheit
    Aufbau einer soliden Basisversorgung ohne Abhängigkeiten von Kapitalmarktschwankungen
  • Transparenz
    Die Umrechnung der Beiträge in die Rente ist leicht nachvollziehbar
  • Insolvenzschutz
    Auch bei einer Insolvenz bleiben Ihnen die Beiträge erhalten
  • Steuervorteil
    Steuerliche Absetzung der Rentenbeiträge während Ihres Berufslebens
  • Flexibler Übergang ins Rentnerdasein
    Gestalten Sie den Übergang in den Ruhestand flexibel und beziehen Sie Teilrenten zwischen 10 und 99% der Vollrente
  • Schutz vor Inflation
    Die Rentenbeiträge orientieren sich an der Lohnentwicklung. Somit können Sie mit Rentensteigerungen im Alter rechnen.
  • Schutz für Ihre Liebsten
    Auch Ehe- oder Lebenspartner und Kinder sind in einem gewissen Rahmen abgesichert, falls Sie zu Tode kommen

Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Beschränkung der Einzahlungshöhe
    Im Jahr 2020 können Sie maximal 15.400,80€ an Beiträgen einzahlen. Damit ist auch die erreichbare Höhe der späteren Rente begrenzt.
  • Zusätzliche Abgaben
    Die Rente ist steuerpflichtig und es fallen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.
  • Kein Erbe
    Wertpapiere und Immobilien können vererbt werden – Rentenansprüche nicht.
    Einkommen von Hinterbliebenen wird angerechnet
    Das Einkommen wird auf die gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet.

Riester-Rente

Im Zuge der gesetzlichen Rentenreform 2002 wurde die Riester-Rente ins Leben gerufen, um die Versorgungslücke in der Altersvorsorge auszugleichen. Dabei werden durch Einzahlungen des Sparers in die Riester-Rente eine spätere Altersvorsorge aufgebaut. Der Staat bezuschusst diese Rente durch Zulagen und Steuervorteile. Die Riester-Rente kann von allen Selbstständigen genutzt werden, die verpflichtend oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber auch wer nicht Anspruch auf die Riester-Förderung hat, kann sie über eine Ausnahmeregelung erhalten – vorausgesetzt der Ehepartner erfüllt die Anforderungen für eine direkte Riester-Förderung.

So funktioniert die Riester-Förderung:

  • Grundzulage: Jeder Versicherte erhält 175€ jährlich
  • Kinderzulage: Abhängig vom Geburtsjahr des Kindes zwischen 185 und 300€
  • Berufseinsteigerbonus: Wer noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt einen einmaligen Bonus von 200€

Rürup-Rente

Die sogenannte Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat bezuschusst wird. Bei dieser Basisrente wird ein angespartes Vermögen nach Beendigung der Berufstätigkeit in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt. Wer sich für die Rürup-Rente entscheidet, kann aus 3 Varianten wählen:

  • Klassische Rürup-Rente, bei der schon bei Abschluss des Vertrags die spätere Rente feststeht
  • Fondsgebundene Rürup-Rente, bei der das Geld in einem Investmentfonds angelegt wird
  • Rürup-Sofortrente, bei der ein einmalig hoher Betrag eingezahlt und danach sofort eine lebenslange Rente ausgezahlt wird

Die Rürup-Rente eignet sich vor allem für folgende Selbstständige:

  • Selbstständige mit sehr hohem steuerpflichtigem Einkommen
  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und daher keinen Anspruch auf Riester-Rente haben
  • Verkammerte Freiberufler, die Beiträge an ein Versorgungswerk entrichten

Vorteile der Rürup-Rente

  • Staatlich bezuschusst
  • Nicht pfändbar in der Phase des Ansparens
  • Steuervorteile durch Abzug als Sonderausgaben

Nachteile Rürup-Rente

  • Keine Auszahlung des Gesamtbetrages als Ganzes oder in Teilen
  • Auszahlung erst ab Erreichen des 60. Lebensjahrs
  • Keine Vererbung, Übertragung oder Veräußerung möglich

Private Rentenversicherung

Bei einer privaten Rentenversicherung schließen Sie mit einer Versicherung einen Vertrag ab, bei dem Sie durch monatliche Zahlungen Kapital ansparen. Ihr Erspartes wird durch im Vorfeld vereinbarte Konditionen verzinst. Dabei zählen Kapitallebensversicherungen und fondsgebundene Lebensversicherung ebenfalls zu den privaten Rentenversicherungen. Nach Ablauf des Vertrags haben Sie 2 Möglichkeiten:

  • Einmalauszahlung
  • Fortlaufende monatliche Rentenzahlung

Vorteile der privaten Rentenversicherung

  • Flexible Gestaltung und Auszahlung
  • Überschussbeteiligung am Gewinn des Versicherers
  • Rente wird nicht voll versteuert
  • Häufig Garantie einer Mindestrente

Nachteile der privaten Rentenversicherung

  • Keine Garantie, dass die einbezahlten Beiträge tatsächlich der ausbezahlten Rente entsprechen, möglicherweise Verlust
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen unterliegen den Schwankungen des Aktienmarkts
  • Verwaltungskosten, die die Rendite schmälern

Altersvorsorge durch Geldanlagen

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist und über ausreichend liquide Mittel verfügt, kann seinen Lebensabend aus finanzieller Sicht natürlich frei gestalten. Folgende Anlageformen verfügen unter anderem über eine gute Rendite:

Immobilien

Immobilien lassen sich gleich in mehrfacher Hinsicht für die Altersvorsorge nutzen:

  • Eine abgezahlte Immobilie mit Eigennutzung spart Ihnen die Mietzahlungen im Ruhestand
  • Vermietete Immobilien generieren monatliche Mieteinnahmen
  • Immobilienverkauf schafft liquide Mittel

Erfahren Sie hier mehr zur Kapitalanlage in Immobilien.

Wertpapiere und Fonds

Wer im Alter das Risiko nicht scheut und über ausreichend liquide Mittel verfügt, kann mit Aktien eine zusätzliche Rente aufbauen. Auch das Sparen in ETFs lohnt sich für Anleger. Lassen Sie sich gerne von einem unserer Experten dazu beraten.

Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufliche möglich:

  • Existenzgründer
    Für Existenzgründer ist nach Bewilligung des Antrags lediglich eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht über 3 Jahre vorgesehen. Bekommen Existenzgründer zudem noch einen Zuschuss von der Arbeitsagentur, sind sie von der Rentenversicherungspflicht befreit.
  • Minijobber
    Minijobber können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn das monatliche Einkommen 450€ nicht übersteigt.
  • Geringfügig Beschäftigte
    Geringfügig Beschäftigte dürfen maximal 2 Monate oder 50 Tage pro Jahr beschäftigt sein und das Einkommen darf 5.400€ pro Jahr nicht überschreiten.
  • Gewerbetreibende nach 18 Jahren Pflichtbeitragszeit

Antrag zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte, muss ein Formblatt der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen. Dieses muss entweder beim Arbeitgeber (bei Minijobs und geringfügiger Beschäftigung) oder direkt bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Während einer bestimmten Beschäftigung ist die Befreiung bindend und kann nicht widerrufen werden. Bei einem Minijob leitet der Arbeitgeber die schriftliche Befreiung des Arbeitnehmers an die Minijob-Zentrale weiter. In anderen Fällen entscheidet die Deutsche Rentenversicherung direkt über eine Befreiung.

Tipp: Bevor Sie sich für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entscheiden, sollten Sie sich diesbezüglich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, um die rentenrechtlichen Auswirkungen genau abschätzen zu können. Neben einem persönlichen Beratungstermin können Sie kostenlos auch das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Gesetz in Planung

Von den rund 4 Millionen Selbstständigen in Deutschland sind nur etwa 20% rentenversicherungspflichtig. Da ein Großteil der Selbstständigen das Thema Altersvorsorge ignoriert und zunehmend auf staatliche Grundsicherung angewiesen ist, plant die Regierung ein Gesetz, dass eine zwingende Altersvorsorge bei Selbstständigkeit vorschreibt. Mit einem Inkrafttreten kann im Jahr 2021 gerechnet werden. Ziel ist es, der wachsenden Altersarmut unter ehemaligen Selbstständigen und Freiberuflern zu begegnen.

7 Vorsorgetipps für Selbstständige

Damit Sie als Selbstständige oder Selbstständiger bei Ihrer Vorsorge alles richtig machen, finden Sie hier einige Tipps.
1

Altersvorsorge nicht auf die lange Bank schieben

Gerade Selbstständige sollten ihre Altersvorsorge sehr ernst nehmen. Wer frühzeitig mit dem Einzahlen beginnt, hat im Alter dann die Vorteile.

2

Rechtzeitig prüfen, ob Versicherungspflicht besteht

Bei vielen selbstständigen Tätigkeiten gibt es Grenzfälle, was die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung angeht. Die gesetzliche Rentenversicherung gibt dazu Auskunft. Nicht selten stellen Selbstständige einen Antrag auf freiwillige Rentenversicherung und erhalten dann die Nachricht, dass sie der Pflichtversicherung unterliegen. Dies bedeutet, dass Sie die Beiträge nicht mehr frei anpassen können.

3

Normalverdiener profitieren von der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn Sie eine Basisabsicherung für Ihren Ruhestand wünschen, ist die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Wahl. Den Antrag auf Pflichtversicherung können Sie in den ersten 5 Jahren Ihrer selbständigen Tätigkeit stellen. Sie erhalten zusätzlich auch den Schutz bei Erwerbsminderung.

4

Steuerliche Vorteile nutzen

Rentenbeiträge können in der Steuererklärung abgesetzt werden. Tragen Sie die Beiträge in der Anlage Versorgungsaufwand in Zeile 6 ein.

5

Staatliche Förderungen nutzen

Falls das Konzept der Riester- oder Rürup-Rente für Sie passt, profitieren Sie von staatlichen Förderungen und Zulagen.

6

Persönliche Lebenssituation miteinbeziehen

Bei der Planung Ihrer Altersvorsorge sollten Sie Ihre persönliche Situation miteinbeziehen. Eine Vorsorge für Sie selbst bedeutet nicht unbedingt, dass Ihr Ehegatte ebenfalls versorgt ist. Auch dem Thema Erben sollten Sie sich bei der Altersvorsorge widmen. Die meisten Rentenansprüche können nicht auf Angehörige übertragen werden.

7

Lassen Sie sich beraten!

Das Thema Altersvorsorge ist vor allem für Selbstständige nicht leicht zu durchschauen. Die Rentenkasse bietet kostenlose Beratungen an. Unter Umständen lohnt sich auch eine Beratung bei einem Fachanwalt.

Nicht abwarten – rechtzeitig vorsorgen!

Selbstständige sind häufig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Deshalb sollten sie sich rechtzeitig um eine Altersvorsorge kümmern. Welches Rentenmodell für Sie infrage kommt, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie eine Basisversorgung wünschen oder nicht. Eine freiwillige Basisvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung ergibt vor allem dann Sinn, wenn Sie keine Einkünfte aus Wertanlagen oder Mieten zu erwarten haben. Weitere freiwillige und auch staatlich geförderte Möglichkeiten sind die Rürup- und die Riester-Rente. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Kapitalanlageprodukte, um für Ihren Ruhestand vorzusorgen. Wir beraten Sie gerne in einer Filiale Ihrer Wahl.