Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen
bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung verhüten und erheblich verringern
bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen
Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen
bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen
bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht erhalten
bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen und keine neuen derartigen Subventionen einführen
sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebende wirtschaftliche Vorteile für kleine Inselentwicklungsländer und am wenigsten entwickelten Länder erhöhen