Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen
- bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung verhüten und erheblich verringern
- bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen
- Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen
- bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen
- bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht erhalten
- bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen und keine neuen derartigen Subventionen einführen
- sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebende wirtschaftliche Vorteile für kleine Inselentwicklungsländer und am wenigsten entwickelten Länder erhöhen